[BY] Frontalzusammenstoss zwei Meridian-Züge bei Bad Aibling

  • Doch er überfährt es (das Ersatzsignal leuchtet parallel zum weiterhin ersichtlichen Hp 0 und auch der Schwingkreis wird nicht kurzgeschlossen, folglich erfolgt die Zugbeeinflussung). Aus diesem Grunde muss die Befehlstaste gedrückt werden wenn man keine Zwangsbremsung will. Würde das Ersatzsignal die Beeinflussung ebenfalls ausschalten, bräuchte man die Befehlstaste nicht. Und eben deren Betätigung wird aufgezeichnet.


    Siehe beispielsweise dieses YouTube-Video (achte auf die unangenehmen Töne vor und während der Vorbeifahrt - am Anfang ist es das Ersatzsignal und bei etwa Minute 4:10 das Vorsichtssignal).


    Das ist mir bekannt, dass man zur Vorbeifahrt am haltzeigenden Hauptsignal die Befehlstaste betätigen muss.


    Zitat

    "Um bei Störungen dennoch den Betrieb weiterführen zu können, sichert der Stellwerker den Fahrweg von Hand und erlaubt dem Lokführer, am Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal vorbeizufahren.


    http://eisenbahn-fan.beepworld.de/signalkunde.htm


    Dass der Tf dabei den Gleismagneten überfährt, ist eine andere Sachen.


    Aber wir reden hier vom Signal: Und da muss man unterscheiden zwischen Vorbei- und Überfahren..


    Vielleicht hilft es, Dir die unterschiedliche Bedeutung zu erklären, dass Überfahren nicht gleich Vorbeifahren ist. Mit folgendem Beispiel (hinkt etwas, ich weiss) aus dem Straßenverkehr: ich bin an der Person vorbeigefahren (meist zulässig). Ich habe die Person überfahren (nicht zulässig).


    Gruß
    Hide

    2 Mal editiert, zuletzt von Hide ()

  • Habe gerade den Welt-Artikel gelesen, und da tauchen trotzdem für mich Fragen auf:


    .....


    Das ist sicher richtig. Ich denke, da besteht auch i. Allg. Konsens darüber, dass es auch zu diesem Artikel noch offene Fragen gibt.


    Es gibt vermutlich zu diesen offenen Fragen auch mögliche Erklärungen und Antworten. Aber sie haben halt derzeit spekulativen Charakter.


    Gruß
    Hide

    Einmal editiert, zuletzt von Hide ()

  • Es soll auch noch eine Rekonstruktion der (möglichen) Ereignisse geben. Demnach ist die Sache noch ziemlich unklar.


    Diese Schlußfolgerung ist weder zwingend noch zulässig.


    Auch bei (fast) klarem Ablauf der Ereignisse kann eine Rekonstruktion verschiedene Gründe haben, z. B.:
    - Beweissicherung, Bestätigung
    - Prüfung, ob es nicht doch einen anderen Ablauf gegeben haben könnte. Und Sicherstellunng, dass man auch andere mögliche Abläufe überprüft habe, allerdings mit negativem Ergebnis. Sonst hält in einem möglichen späteren Verfahren vor Gericht die Anwaltschaft den Ermittlungsbehörden das vor. Die müssen auch mögliche entlastende Umstände prüfen, auch wenn sie unwahrscheinlich sind.


    Gruß
    Hide

  • Der Ablauf wie in dem Artiel der Welt dargestellt, halte ich für möglich. Nur das der FDL so "gedankenlos" zwei mal das Ersatzsignal gestellt haben soll, dafür muss es einen bis jetzt unbekannten Grund geben.

    Zitat

    Da anscheinend 506 planmäßig um 6:45 in Kolbermoor ohne Ersatzsignal "grün" bekam, würde das bedeuten, dass 505 in diesem Moment Bad Aibling noch gar nicht verlassen hatte und erst per Ersatzsignal die Ausfahrt bekam.


    Nö, ich verstehe den Ablauf so:
    1) In Kolbermoor wurde die Ausfahrt für 506 gestellt, der Zug stand aber noch am Bahnsteig.
    2) Der FDL will jetzt in Aiblingen für den 505 stellen. Geht nicht, er bedient das Ersatzsignal. Zug fährt ab.
    3) Das Signal für 506 in Kolbermoor zeigt nach wie vor "grün", auch wenn jetzt die Strecke durch den Gegenzug belegt ist. Einmal "grün" gibt es keine weitere Prüfung auf Streckenfreiheit. Deswegen fährt 506 nun auch los.


    Da die Blackbox des Zuges 505 ist bis jetzt nicht ausgewertet.

  • Wieso sollte sie "falsch" liegen? Die Einfahrt nach Bad Aiblingen wurde vermutlich nie gestellt, da der Unfall dazwischen kam. Die Einfahrt wäre erst gestellt worden, wenn sich 506 dem ESig genährt hätte.

  • Das Signal für 506 in Kolbermoor zeigt nach wie vor "grün", auch wenn jetzt die Strecke durch den Gegenzug belegt ist. Einmal "grün" gibt es keine weitere Prüfung auf Streckenfreiheit.


    Können das die Mitschreiber mit Stellwerkskenntnissen bestätigen? Ich zweifle daran.


  • Können das die Mitschreiber mit Stellwerkskenntnissen bestätigen? Ich zweifle daran.


    Da sind wir schon zu zweit. Wenn du in einen Gleismeldeabschnitt einfährst, für den in anderer Richtung eine Fahrstraße eingelaufen ist, müssen die zugehörigen Signale fallen.


    Der Ablauf, wie er höchstwahrscheinlich stattfand letzten Dienstag (In Nomenklatur des auch Artikels in der WELT – auch wenn ich Springer-Titel nicht mag, dieser Artikel ist so schlecht nicht):
    
1. Zug 06 bekommt die Fahrstraße, damit "grün" (Hp1) am Ausfahrsignal Kolbermoor.

    2. Zug 05 bekommt Ersatzsignal (Zs1) am Ausfahrsignal Bad Aibling und (!) am "Block"-Signal Höhe Bad Aibling Kurpark. Ersatzsignal, welches
    
2b. unabhängig von der gegnerischen Fahrstraße gezogen werden kann

    2c. deshalb registrierpflichtig ist und v.a. einem strengem Regelwerk unterliegt (u.a. Räumungsprüfung)

    3. Zug 05 fährt auf Zs1 aus Bad Aibling aus, hält am Hp Kurpark (ganz normaler Fahrplanhalt) und fährt wiederum auf Zs1 weiter.
 Dieser Verkehrshalt fällt sehr wahrscheinlich genau in das Zeitfenster, in dem Zug 06 in Kolbermoor losfährt und damit am immer noch Hp1 zeigenden Asig vorbei.
    4. Der Streckenabschnitt besteht aus mind. zwei Gleismeldeabschnitten. Das sind jene Kontakte, die auf dem Stelltisch für die Rotausleuchtung sorgen. Durch diese Teilung der Abschnitte kann eben Zug 05 bis Hp Kurpark fahren, ohne daß dadurch das "Block"-Signal bei km 29,4, in Richtung Bad Aibling auf Halt (sog. Hp0) fällt und damit auch das zugehörige Vorsignal (auf Vr0), welches sich bei ca. km 30,4 befindet.
    
5. Zug 05 fährt nun in Hp Kurpark los, in den anderen Meldeabschnitt ein, sorgt für ein sortiges Züruckfallen des eben erwähnten "Block"-Signales der Gegenrichtung und seines zugehörigen Vorsignals.

    6. Triebfahrzeugführer (Tf) von Zug 06 sieht die Vorsignalstellung, fängt an zu bremsen und quittiert regelkonform auch die 1000 Hz Beeinflussung (lt. Aussagen Dobrindt et al. ergab genau das das Auslesen des ersten Fahrtenschreibers) – Da das "Block"-Signal den Bü deckt, muß sich der Tf nichts weiter dabei denken, könnte ja auch eine Störung der Bü-Sicherung sein.
    7
. Zug 05 fährt, da auf Zs1 im von Zug 06 bereits belegten Meldeabschnitt ohne irgendeine automatische Beeinflussung weiter. (Merke: Deshalb heißt die PZB auch PUNKTFÖRMIGE Zugbeeinflussung und nicht etwa kontinuierliche Zugbeeinflussung.)

    8. Der Fdl bemerkt seine Fehler (Mehrzahl!) und versucht mittels GSM-R zuerst Tf von Zug 06 zu erreichen (»Kollege, bist du schon losgefahren?«), um danach Nothaltauftrag an beide Züge abzusetzen. Leider alles zu spät, es kommt

    9. unweigerlich zur Frontalkollision.


    "Block"-Signal, weil es bei der konkreten Örtlichkeit kein echter Selbst- oder Zentralblock ist, sondern in Fahrstraßenlogik aufgebaut.
    (Keine Sorge: Auch technisch abgesichert. Und auch hier gibt es geltende Regelwerke für den Fall, daß die Technik gestört ist.)


    Eine Tragik in mehreren Stufen.
    Und mir tut auch der Fahrdienstleiter unendlich leid.


    Der WELT-Artikel ist sehr nahe dran. Ohne Informant aus dem Kreis der Beteiligten wäre dieser Artikel so nicht verfasst worden. Bestätigt wird das durch inhaltsgleiche Quellen letzter Woche.
    Mit Informant ist nicht der Staatsanwalt gemeint. Der sucht sich ja scheinbar gerade noch seine »unabhängigen« Gutachter zusammen und will diese Woche noch ein wenig Eisenbahnspielen.


    Verlinkt hier nochmal die Graphik aus dem WELT-Artikel:

    Einmal editiert, zuletzt von heineken ()

  • Die Bestrafung "bis zu 5 Jahre Haft" finde ich müßig. Abgesehen davon, dass dieses Strafmaß nur mit Mühe für vorsätzliche Tötungen verhängt wird, weil die Täter entweder noch unters Jugendstrafrecht fallen oder betrunken oder sonstwie eingeschränkt zurechnungsfähig waren, dürfte er ohnehin bereits ohne Gerichtsverfahren "lebenslänglich" haben - nämlich mit seinem Gewissen.

  • Abgesehen davon, dass dieses Strafmaß nur mit Mühe für vorsätzliche Tötungen verhängt wird, weil die Täter entweder noch unters Jugendstrafrecht fallen oder betrunken oder sonstwie eingeschränkt zurechnungsfähig waren, ...


    Diese Dinge wurden ja bereits in der Pressekonferenz ausgeräumt. Jugendstrafrecht und eingeschränkt zurechnungsfähig dürfte als Ausschluss klar sein, Alkohol oder sonstige Drogen war nachweislich nicht vorhanden und Vorsatz wurde ja bereits auch ausgeschlossen.


    Ich denke, eine Rolle dürfte dann spielen, ob man von "Fahrlässigkeit" oder "Grober Fahrlässigkeit" ausgeht, aber ich bin kein Jurist. Zudem haben gerade solche Prozesse auch immer eine eigene Dynamik, wo dann vieles mit reinspielt.



    P. S.: Absolute Zustimmung zu Deinem letzten Satzteil nach dem letzten Komma. Auch darauf ging die Pressekonferenz kurz ein.

    Viele Grüße, vöv2000

  • Egal wie hoch das Strafmaß ausfallen würde, davon wird keines der Opfer wieder lebendig oder keiner, der bei dem Unfall Verletzungen davon getragen hat, schlagartig wieder gesund. Damit, ihn möglichst lange ins Gefängnis zustecken, ist letztlich auch niemandem geholfen. Ganz ehrlich, wer von uns hat bei der Ausübung seiner Arbeit noch nie einen Fehler gemacht? Leider liegt es in der Natur der Dinge, daß in manchen Berufen Fehler katastrophale Auswirkungen haben können, während in anderen Berufen die Auswirkungen deutlich geringer ausfallen. Ich möchte nicht in der Haut des Fahrdienstleiters stecken, ganz ehrlich. ;(

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Der von vöv2000 zitierte Teil meiner Bemerkung bezog sich genau nicht auf den Fahrdienstleiter, sondern auf Menschen, die andere mehr oder weniger bewusst und vorsätzlich töten. Wir haben immer wieder Diskussionen darüber, wenn eine solche Tat im Bereich des ÖPNV (Fahrzeuge oder Bahnanlagen) geschieht. Um es klar zu sagen:


    Ich halte das derzeitige Rechtssystem für nicht gerecht, das bei vorsätzlichen s c h w e r en Körperverletzungen oder Tötungen tausend Entschuldigungen für den oder die Täter findet ("der" stimmt in dem Fall sehr häufig, da ein sehr hoher Anteil der Gewalttäter Männer sind) und nach meinem Gefühl - zugegeben: also subjektiv - selbst bei Wiederholungstätern milde Strafen verhängt. Und zumindest bei mehrfachen Wiederholungstätern nehme ich an, dass ihr Gewissen von den Folgen ihrer Taten nicht allzu sehr berührt wird.


    Und das dann bei jemandem wie dem Fahrdienstleiter dann zuschlägt. Dieser Mann tut über 2 Jahrzehnte seine Pflicht, sicher oft unter den harten Bedingungen eines Schichtdienstes. Und dann unterläuft ihm in einer Stress-Situation - der eine der Züge hatte ja 5 Minuten Verspätung - ein folgenschwerer Fehler. Dieser wird ihn und sein Gewissen den Rest seines Lebens belasten. Die Berichte sprechen ja auch von einer schlechten seelischen Verfassung des Mannes.


    Hinzu kommen möglicherweise auch noch Schadensersatzsprüche der Bahngesellschaften und von Fahrgästen - vielleicht weiß einer der Bahnkundigen, wie weit die Diensthaftpflicht der Bahn auch Fahrlässigkeit oder ggf. auch "grobe Fahrlässigkeit" abdeckt. Und ich nehme an, er wird seinen Beruf als Fahrdienstleiter nie wieder ausüben können, schon aus seelischen Gründen.


    Was für einen Sinn macht es da noch, diesen Mann - außer vielleicht einer formalen Feststellung seiner Schuld - zu "bestrafen" ???

  • Das ist alles wirklich sehr bedauerlich. Ich hätte es nicht für möglich gehalten.


    Aus welchem Grunde es zu dem Fehlverhalten mit mehreren Regelverstößen kam, weiß man aber immer noch nicht. Ich frage mich daher jetzt, was den Mann dazu bewogen haben mag, so etwas zu tun. Der wird doch seines Lebens nicht mehr froh - völlig unabhängig davon, wie die juristische Aufarbeitung aussehen wird...


    Im Nachhinein passen dann aber die anfänglichen Meldungen in den Medien, wonach keine Ersatzsignale aktiv gewesen und keine Beeinflussungen stattgefunden haben sollen, auch nicht mehr. Dies finde ich eigentlich noch viel schlimmer. Wenn man sich selbst ein Bild machen will, muss man sich doch wenigstens auf die Verlautbarungen verlassen können.

  • Wäre als Erklärung das Zusammenwirken mehrerer Stressfaktoren denkbar:
    - Jahreszeitlicher Stress, auch als "Winter-Blues" bekannt: der lange Lichtmangel setzt vor allem zum Ende des Winters die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit herab. Deshalb schlägt ja die Grippe bevorzugt im Februar / März zu.


    - Tageszeitlicher Stress: Dienstbeginn um 5 Uhr, vor allem, wenn es noch dunkel ist, fördert nicht unbedingt die geistige Fitness.


    - Stress durch den Schichtdienst.


    - die leichte Verspätung von Zug 505. Wir wissen ja nicht, ob mehr oder weniger häufige Verspätungen Druck ausübten, diese zu verringern.


    - Sonstige Faktoren, die wir nicht kennen.


    Zum Vergleich: Viele von uns kennen sicher das Erlebnis, ganz in Gedanken einen Schlüssel nicht an den gewohnten Platz gelegt zu haben und später wie blöde zu suchen; der Freundin Milch und der Katze Sekt hinzustellen oder sich partout nicht an ein Alltagswort zu erinnern.

  • Da es dafür leider keine Forumsfunktion gibt, möchte ich Ost-West-Expressfür seine Worte in Beitrag #94 danken. Du sprichst mir aus der Seele. Ich gehe auch davon aus, daß der Tag des Unfalls der letzte Arbeitstag als Fahrdienstleiter gewesen sein wird - unabhängig davon, ob er den Beruf irgendwann wieder wird ausüben dürfen. Wenn ich wüßte, durch einen Fehler, den ich bei meiner Arbeit gemacht habe, sind Menschen ums Leben gekommen, könnte ich die Tätigkeit auch nicht mehr ausüben.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

    Einmal editiert, zuletzt von Colaholiker ()

  • Und das dann bei jemandem wie dem Fahrdienstleiter dann zuschlägt. Dieser Mann tut über 2 Jahrzehnte seine Pflicht, sicher oft unter den harten Bedingungen eines Schichtdienstes. Und dann unterläuft ihm in einer Stress-Situation - der eine der Züge hatte ja 5 Minuten Verspätung - ein folgenschwerer Fehler. Dieser wird ihn und sein Gewissen den Rest seines Lebens belasten. Die Berichte sprechen ja auch von einer schlechten seelischen Verfassung des Mannes.

    Woher weißt Du denn, ob und wie das Rechtssystem "zuschlägt"? Es ist wohl kaum denkbar, dass bei einem Unfall mit elf Todesopfern der FDL zur Ruhe gesetzt und zur Tagesordnung übergegangen wird. Es wird ermittelt, ggf. angeklagt und verhandelt. Und dann wird entschieden. Ob das System danach Anlass zur Kritik bietet, bleibt abzuwarten. Wie sonst sollte es denn laufen?

  • Ich habe eine Auszeit von meinem anstrengenden Beruf genommen. Ich war ein paar Tage in Bad Aibling gewesen. Die Gegend um Bad Aibling ist für mich sehr schön und hübsch anzuschauen. Jetzt zum traurigen Frontalzusammenstoss ein Lösungsvorschlag von mir per pn. Vielleicht kann ich zur Ursachenforschung beitragen. Gruss ins Forum :?: :?: :?:

    25 Jahre Durchmesserlinie 11 Höchst/Zuckschwerdtstraße - Hauptbahnhof - Fechenheim/Schießhüttenstraße ab dem Sommerfahrplan 1991. -- Zehn Jahre Verkehrskreisel am Höchster Dalbergplatz 2007 - 2017 an der Königsteiner Straße. -- Bahnhof Frankfurt-Höchst seit 2016 barrierefrei mit fünf Aufzügen für neun Gleise : zweitgrößter Bahnhof in Frankfurt vor dem Südbahnhof. -- Dezember 2018 : der neue Busbahnhof am Bahnhof Höchst geht in Betrieb.