Die Diskussion um den Arbeitswagen (Ex-Augsburg) hat mich zu folgender Frage gebracht:
Werden die ST15 den Look der HEAG-Busse (gelb) bekommen, oder wieder im klassischen orangen/ blau daher kommen ?
Ausschreibung über die Lieferung von 14 Straßenbahnen (Typ ST15)
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War das nicht schon bei der Beschaffung der 14er eine Frage? Gab es damals nicht schon das neue Schema bei den Bussen?
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Das könnte/ müsste sein. Damals gabs noch enige Busse (z.B. MAN-Gelenk) die noch in den alten HEAG-(Straßenbahn)-Farben lackiert waren.
Das war wohl die Übergangszeit. -
In der Tatt hatte man überlegt das Schema der Busse uaf die Bahnen zu übertragen, wass allerdings unterblieb, da bereits mehr als 70% der Wagenkästen lackiert waren. Diese Mehrkosten wollte man sich ersparen. Außerdem hätte man zeitnah alle anderen Fahrzeuge anpassen müssen. Denn bei einer Kobination von Trieb- und Beiwagen in unterschiedlichen Lackierungen ................
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In der Tatt hatte man überlegt das Schema der Busse uaf die Bahnen zu übertragen, wass allerdings unterblieb, da bereits mehr als 70% der Wagenkästen lackiert waren. Diese Mehrkosten wollte man sich ersparen. Außerdem hätte man zeitnah alle anderen Fahrzeuge anpassen müssen. Denn bei einer Kobination von Trieb- und Beiwagen in unterschiedlichen Lackierungen ................
Unterschiedliche Lackierungen: Das ist doch kein Argument. Die unterschiedlichen Lackierungen gab es mit dem 95 bereits seit 1975. ST7 mit SB6 waren oft verschieden lackiert. Und das blieb auch so mit dem 154 bis in die Neunziger. -
Unterschiedliche Lackierungen: Das ist doch kein Argument. Die unterschiedlichen Lackierungen gab es mit dem 95 bereits seit 1975. ST7 mit SB6 waren oft verschieden lackiert. Und das blieb auch so mit dem 154 bis in die Neunziger.
Ich habe für diesen Farb-Firlefanz sowieso nur sehr begrenztes Verständnis. Die Darmstädter Stadt-Farben sind nun mal blau-weiß, und ich habe es immer gut gefunden, dass sich dies auch an den Trams widerspiegelt.
Dass man die Busse jetzt anders lackiert, dürfte auch der eher politisch motivierten Aufteilung in Mobi-Tram und Mobi-Bus geschuldet sein.
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Das Verfahren wurde ohne Zuschlag beendet. Mal abwarten, was nun geschieht.
Siehe: http://ted.europa.eu/udl?uri=T…1-2018:TEXT:DE:HTML&src=0
ZitatAbschnitt I: Auftraggeber
I.1)
Name und Adressen
HEAG mobilo GmbH
Klappacher Straße 172
Darmstadt
64285
Deutschland
Telefon: +49 61517094225
E-Mail: ST15@heagmobilo.de
Fax: +49 61517094245
NUTS-Code: DE711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.heagmobilo.de
Abschnitt II: GegenstandII.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von 14 Straßenbahnneufahrzeugen in Niederflurtechnik
Referenznummer der Bekanntmachung: HT-E/ST15
II.1.4)
Kurze Beschreibung:
Konstruktion, Herstellung, Fertigung und Lieferung (einschließlich Projektierung, Transport, Inbetriebnahme sowie -setzung, Schulung und Dokumentation) von zulassungsfähigen und für den Fahrgastbetrieb im Netz der HEAG mobilo einsatzbereiten Straßenbahnneufahrzeugen in Niederflurtechnik einschließlich der für den Betrieb im Liniennetz der HEAG mobilo notwendigen nachrichten- und informationstechnischen Ausstattung (Hard- und Software) sowie Ersatzteilepaket und notwendigen Sonderwerkzeugen.
Lieferumfang: 14 Straßenbahnneufahrzeuge in Niederflurtechnik und bis zu 6 weitere Straßenbahnneufahrzeuge gleicher Bauart als Option.
II.2)
Beschreibung
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Lieferung von bis zu 6 weiteren Straßenbahnneufahrzeugen in Niederflurtechnik (in gleicher Bauart wie die Grundleistung).
Abschnitt V: AuftragsvergabeAuftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von 14 Straßenbahnneufahrzeugen in Niederflurtechnik
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere AngabenVI.3)
Zusätzliche Angaben:
Grund für die Aufhebung ist, dass kein zuschlagsfähiges Angebot vorlag. -
Hallo und guten Abend,
wenn ich das richtig verstehe, dann war´s das wohl erstmal mit dem ST15 . Läuft wohl - wenn überhaupt - auf eine Neuausschreibung aus. Da bleiben den Fahrgästen die ST 12 mitsamt Hochflurfeeling noch eine Weile erhalten. Was ich nicht verstehe, ist, dass kein akzeptables Angebot vorgelegt haben soll.
Wird also noch eine unbestimmte Zeit dauern. Schade.Viele Grüsse
Thomas
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Vielleicht sollte oder wird die HEAG überlegen, sich zwecks Realisierung einer größeren Serie mit anderen Meterspurbetrieben zusammen zu schließen? Ein möglicher Auftrag über "nur" 14 Fahrzeuge mit Sondermaßen scheint den Herstellern offenbar nur schwer kalkulierbar oder von vorn herein nicht lukrativ genug gewesen zu sein.
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Solche Kleinserien gibt es hin und wieder, die "erfolgreich" verlaufen. Es muss auch noch zwangsläufig bedeuten, das es keine Offerte (Menge) gab, sondern das es dem Kunden nicht gefallen hat, sei es technisch oder finanziell. Das etwaige Sonderwünsche den Preis nach oben treiben, sollte auch bekannt sein. Es ist ja nicht so, das es für Meterspur derzeit keine aktuellen Modelle gibt.
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VI.3)
Zusätzliche Angaben:
Grund für die Aufhebung ist, dass kein zuschlagsfähiges Angebot vorlag.
Ich verstehe es auch so, dass zwar Angebote eingegangen sind, aber es preislich nicht gepasst hat. -
Ich verstehe es auch so, dass zwar Angebote eingegangen sind, aber es preislich nicht gepasst hat.
Oh, stimmt, das Wort "zuschlagfähig" hatte ich glatt überlesen.
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Solche Kleinserien gibt es hin und wieder, die "erfolgreich" verlaufen. Es muss auch noch zwangsläufig bedeuten, das es keine Offerte (Menge) gab, sondern das es dem Kunden nicht gefallen hat, sei es technisch oder finanziell. Das etwaige Sonderwünsche den Preis nach oben treiben, sollte auch bekannt sein. Es ist ja nicht so, das es für Meterspur derzeit keine aktuellen Modelle gibt.
Ist denn etwas von Darmstädter "Sonderwünschen" bekannt?
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Da müssen wir noch ein bißchen rätseln. In der "Absage" stand dies:
ZitatV.1)
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere AngabenVI.3)
Zusätzliche Angaben:
Grund für die Aufhebung ist, dass kein zuschlagsfähiges Angebot vorlag.Das lässt mehrere Interpretationen zu, dass gar kein Angebot vorlag, aber auch, dass zwar Angebote vorlagen, diese aber nicht zuschlagsfähig waren. Es muss nicht der Preis gewesen sein, es können auch technische Kriterien gewesen sein, aber da wir das Lastenheft nicht kennen, hilft nur pure Spekulation.
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Man braucht sich nur die Bewertungsmatrix aus der Auschreibung anzuschauen um zu erkennen, dass die Frage der Zuschlagsfähigkeit eines Angebots nicht nur vom Produkt selbst, sondern z.B. auch von der Zertifizierung der Herstellungsverfahren und was noch allem abhängen kann:
ZitatTechnische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss zur Bejahung der Eignung für die zu vergebende Leistung über ausreichende Erfahrungen und Kompetenzen in der Projektierung, Konstruktion, Herstellung, Fertigung, Lieferung, Transport, Inbetriebnahme sowie -setzung, Schulung / Dokumentation und aufsichtsbehördlicher Zulassung von Straßenbahnneufahrzeugen mit Niederflurtechnik innerhalb der Europäischen Union verfügen (fachliche und technische Leistungsfähigkeit).
Folgende Erklärungen und Nachweise sind einzureichen:
1. Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von Straßenbahnneufahrzeugen in Niederflurtechnik (nur „Light Rail“) eingesetzt worden sind;
2. Nachweise der Zertifizierung des Unternehmens gemäß DIN EN ISO 9001ff;
3. Erklärungen und Nachweise zur Kompetenz des Projektleitungspersonals mit den im Folgenden unter a) genannten Angaben, zur Qualität der informationstechnischen Ausstattung zur Umsetzung des Projektes mit den im Folgenden unter c) genannten Angaben, Nachweise und Zertifikate (vgl. im Folgenden unter b)) und Europäische Referenzen für den Zeitraum Januar 2011 bis Februar 2016 mit den in Folgenden unter d) genannten Angaben:
Stellen mehr als vier geeignete Bewerber / Bewerbergemeinschaften vollständige Teilnahmeanträge, behält sich der Auftraggeber vor, aus den geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, die Zahl der Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die für das weitere Verhandlungsverfahren zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf insgesamt 4 (in Worten: vier) zu begrenzen, so dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten des Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung erforderlichen Aufwand sichergestellt ist (§ 20 Abs.2 SektVO).
Dabei werden die vier Bewerber / Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die anhand der erbrachten Angaben und Nachweise zu folgenden Kriterien die vier höchsten Gesamtpunktzahlen erreicht haben:
Kompetenz des Projektleitungspersonals, maximal 35 Punkte,
Nachweise und Zertifikate, maximal 70 Punkte,
Qualität der informationstechnischen Ausstattung zur Umsetzung des Projektes, maximal 20 Punkte,
Europäische Referenzen für den Zeitraum Januar 2011 bis Februar 2016, maximal 110 Punkte,
insgesamt sind somit maximal 235 Punkte zu erzielen;
sofern nachstehend der Hinweis „Mindestanforderung“ erfolgt, ist die Angabe/der Nachweis zwingend zu erbringen;
a) Kompetenz des Projektleitungspersonals (maximal 35 Punkte):
Mindestanforderung: Benennung von mindestens 2 für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleitern (kommerziell und technisch) einschließlich Stellvertretern, jeweils mit Ausbildungshintergrund und Lebenslauf; der im Teilnahmeantrag genannte Projektleiter und der Stellvertreter sollen im Auftragsfall zum Einsatz kommen; sollte ein Wechsel des Projektleiters oder Stellvertreters aufgrund Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Bewerber, Mutterschutz oder Elternzeit notwendig werden, muss dies dem Auftraggeber unverzüglich angezeigt und eine gleichwertig qualifizierte Person benannt werden;
zusätzliche Angabe der verantwortlichen Ansprechpartner (kumulativ) für Produktion, Qualitätssicherung und Kundendienst, 5 Punkte bei vollständiger Angabe aller vorgesehenen Ansprechpartner;
zusätzlicher Nachweis eines universitären Abschlusses eines Projektleiters, der im unmittelbaren fachlichen Zusammenhang mit seiner vorgesehenen Funktion im Projekt steht, mindestens Master Degree, Diplom Ingenieur oder Diplom Betriebswirt: je Nachweis 5 Punkte, maximal 10 Punkte ab 2 Nachweisen;
zusätzlicher Nachweis, dass die genannten Projektleiter innerhalb der EU bereits Projekte über die Herstellung und Lieferung von Straßenbahnneufahrzeugen von Auftragsvergabe bis zum Projektabschluss vollständig geleitet haben: ein Projektleiter hat mindestens 3 Projekte oder 2 Projektleiter haben jeweils mindestens 2 Projekte geleitet, 20 Punkte; ein Projektleiter hat mindestens 2 Projekte geleitet, 10 Punkte);
b) Nachweise und Zertifikate (maximal 70 Punkte):
aa) Nachweis mindestens einer erfolgreich durchgeführten aufsichtsbehördlichen Abnahme gemäß § 62 der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab), i. d. F. v. 11.12.1987 im Zeitraum Januar 2011- Februar 2016, 30 Punkte;
bb) Nachweis der Zertifizierung gemäß IRIS (International Railway Industry Standard) mit Gültigkeit mindestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages, 5 Punkte;
cc) Nachweis eines zertifizierten Umweltmanagementsystems mit Gültigkeit mindestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags,
Mindestanforderung: Zertifizierung durch unabhängiges Prüfinstitut;
Zertifizierung gemäß EMAS, EMAS II, ISO 14001, 5 Punkte;
dd) Nachweis von Schweißzertifikat mit Gültigkeit mindestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags;
Mindestanforderung: Zertifizierung durch unabhängiges Prüfinstitut;
Zertifizierung gemäß DIN EN15085, 10 Punkte;
ee) Nachweis von Klebezertifikat mit Gültigkeit mindestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags;
Mindestanforderung: Zertifizierung durch unabhängiges Prüfinstitut;
Zertifizierung gemäß DIN EN 6701(im Speziellen für Front- und Heckscheiben benötigt), 10 Punkte;
ff) Nachweis für Zerstörungsfreie Prüfung mit Gültigkeit mindestens zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags;
Mindestanforderung: Zertifizierung durch unabhängiges Prüfinstitut;
Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 9712, 10 Punkte.
c) Qualität der vorgesehenen, informationstechnischen Ausstattung zur Umsetzung des Projektes (maximal 20 Punkte):
aa) Angaben der vorgesehenen spezifischen Software für Anforderungsmanagement und Dokumentation (nicht nur allgemeine Bürosoftware), 5 Punkte;
bb) Angabe des vorgesehenen CAD (Computer Aided Design) Systems, 5 Punkte;
cc) Angabe des vorgesehenen Systems für Virtual-Reality-Fahrzeugsimulation, 10 Punkte;
d) Angabe vergleichbarer Referenzprojekte innerhalb der EU (nur Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von Niederflurstraßenbahnneufahrzeugen, „Light Rail“) innerhalb des Zeitraums Januar 2011 bis Februar 2016 (maximal 110 Punkte):
Mindestanforderungen: 4 Referenzen (diese Anzahl ist aus Sicht des Auftraggebers ausreichend); es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der jeweilige Auftragsgegenstand, der Ausführungsort, der Ausführungszeitraum, der Gesamtrechnungswert und der Ansprechpartner des Auftraggebers genannt werden, bei denen Niederflurstraßenbahnneufahrzeuge geliefert wurden, bei denen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Alleinauftragnehmer oder Teil einer Auftragnehmergemeinschaft war, die gelieferten Fahrzeuge mindestens eine vorläufige aufsichtsbehördliche Zulassung erhalten haben und bei denen im vorgenannten Zeitraum in Summe die Gesamtlaufleistung mindestens 800.000 km betrug (Summe der Gesamtlaufleistung der 4 wertbaren Referenzen); bei mehr als vier eingereichten Referenzen, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, werden aus diesen Referenzen jeweils die 4 Angaben mit der höchsten erreichten Punktzahl anhand der nachfolgenden Gliederungsebenen aa) bis cc) gewertet;
aa) Angabe der Anzahl der in den jeweiligen Projekten gelieferten und mindestens vorläufig aufsichtsbehördlich zugelassenen Straßenbahnniederflurneufahrzeuge, maximal 20 Punkte, wobei die höchste Gesamtanzahl aus allen gewerteten Referenzen 20 Punkte erhält, keine gelieferten und zugelassenen Fahrzeuge 0 Punkte ergeben und die dazwischen liegenden angegebenen Liefer- und Zulassungszahlen linear interpoliert werden;
bb) Bewertung der Vergleichbarkeit der erbrachten Leistung mit der zu vergebenen Leistung und des individuellen Leistungsanteils des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft an der Gesamtleistung in Prozent:
aaa) Jeweilige Bejahung oder Verneinung von anzugebenden technischen Leistungsmerkmalen der Referenzleistung zur Beurteilung der Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden Leistung, max. 80 Punkte:
Mindestanforderung: jeweils Angabe, ob das Kriterium erfüllt ist oder nicht;
— Niederflurstraßenbahnneufahrzeuge mit mindestens 80 % Niederfluranteil, 5 Punkte je Referenz wenn erfüllt, maximal 20 Punkte;
— Wagenkasten geschweißt, 5 Punkte je Referenz, wenn erfüllt, maximal 20 Punkte;
— Fahrzeuglänge maximal 45 m bei einer Gesamtplatzanzahl von mindestens 230, 5 Punkte je Referenz wenn erfüllt, maximal 20 Punkte;
— Achslast maximal 98 kN, 5 Punkte je Referenz wenn erfüllt, maximal 20 Punkte;
bbb) jeweiliger Leistungsanteil des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft am Gesamtrechnungswert an den vorstehend erläuterten Leistungen, maximal als Multiplikator 1 der unter 4.d)bb)aaa) erreichten Punkte;
Mindestanforderung: Nennung des jeweiligen Leistungsanteils je Referenz;
— bei 100 % Leistungsanteil an wertbarer Referenz, Multiplikator 1,
— bei größer oder gleich 75 % Leistungsanteil an wertbarer Referenz, Multiplikator 0,8,
— bei größer oder gleich 50 % Leistungsanteil an wertbarer Referenz, Multiplikator 0,5,
— bei größer oder gleich 25 % Leistungsanteil an wertbarer Referenz, Multiplikator 0,25,
— bei weniger als 25 % Leistungsanteil an wertbarer Referenz, Multiplikator 0.
cc) Vorlage von originalen, vom vertretungsberechtigen Ansprechpartner des Referenzgebers unterzeichneten Referenzschreiben zu o. g. Referenzprojekten (einschließlich öffentlich beglaubigter Übersetzungen nicht deutschsprachiger Dokumente) mit positiven Ausführungen zu Termintreue und Projektabwicklung insgesamt, 2,5 Punkte je Referenzschreiben, maximal 10 Punkte.Zuschlagsfähig wäre danach nur ein Angebot, das nach dieser Matrix 235 Punkte erzielt; wenn 30 Punkte fehlen ist es letztlich wurscht, nach welchem Kriterium sie fehlen, obs das eingesetzte CAD-Software oder die Zertifizierung für das Klebeverfahren der Scheiben oder die Qualifikation des Servicepersonals ist.
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Ich habe mich kürzlich gefragt, wie es nun weitergehen soll. Die neuen Fahrzeuge wird man ja so oder so benötigen.
Weiß jemand, ob (oder eher wann) eine neue Ausschreibung erfolgen soll? Falls ja, werden die Anforderungen dann angepasst?
Lässt man vielleicht dann von der Forderung nach 100% Niederflur ab, die ohnehin nur höhere Achslasten und höhere Betriebskosten bringt?
Ich hoffe ja, dass man sich der in Darmstadt (und auch anderswo) bewährten Technik besinnt und ein 70%-NF-Drehgestellfahrzeug beschafft wird. Quasi ein ST14 in etwas länger.
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Lässt man vielleicht dann von der Forderung nach 100% Niederflur ab, die ohnehin nur höhere Achslasten und höhere Betriebskosten bringt?Ich hoffe ja, dass man sich der in Darmstadt (und auch anderswo) bewährten Technik besinnt und ein 70%-NF-Drehgestellfahrzeug beschafft wird. Quasi ein ST14 in etwas länger.
Ich habe mich das auch schon gefragt, nachdem ich in Basel gerade vor kurzem zwei 100% Multi-Gelenker im Vergleich zum 70%-Tange probefahren durfte. Es gibt für mich keinerlei Zweifel, was hier das bessere Fahrzeug ist. Der Tango läuft deutlich leiser, während Combino und Flexity in den Kurven quietschen wie dereinst die Zweiachser. Sind ja letztlich auch welche. Und im mittleren, dem 70%-Teil der Tangos ist nun wahrlich genügend Platz für Kinderwagen, Rollstühle und Reisende mit großem Gepäck.
Im Gegensatz zu den ST 13/14 wäre der Tango wohl auch problemlos lieferbar...
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Ich habe mich das auch schon gefragt, nachdem ich in Basel gerade vor kurzem zwei 100% Multi-Gelenker im Vergleich zum 70%-Tange probefahren durfte.
Es gäbe ja noch den Avenio, der 100% Niederflur, aber kein Multigelenker ist.
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Es gäbe ja noch den Avenio, der 100% Niederflur, aber kein Multigelenker ist.
Zwei Probleme:
1. Ein Einzelgelenkfahrzeug weist kein besseres Fahrverhalten auf als ein Multiglenkfahrzeug
2. Meines Wissens ist der Avenio als Einzelgelenkfahrzeug nur in Normalspur verfügbar
Abgesehen davon konnte mir bisher noch niemand einen ernsthaften Vorteil von 100 % Niederflur gegenüber 70 % Niederflur darlegen.
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1. Ein Einzelgelenkfahrzeug weist kein besseres Fahrverhalten auf als ein Multiglenkfahrzeug
Ist das so? Die GTXN Familie, auf die der Avenio aufbaut, zählen zu den Drehgestellfahrzeugen. Möglich ist natürlich, das sie andere Fahreigenschaften haben, als die 70% Niederflurer, da die Torsionskräfte der Drehgestelle zur Ansteuerung der Gelenke verwendet werden. Im Übrigen hängt es auch vom Fahrzeug direkt ab. Ich finde nämlich, die ST13/14 laufen deutlich besser als zum Beispiel die Frankfurter S-Wagen
2. Meines Wissens ist der Avenio als Einzelgelenkfahrzeug nur in Normalspur verfügbar
Das mag sein, allerdings hat Solaris auf der Basis des GTXN Meterspurfahrzeuge für Jena und 1100mm für Braunschweig gebaut. (Ob das eine wirkliche Alternative ist, sei mal in den Raum gestellt).
Abgesehen davon konnte mir bisher noch niemand einen ernsthaften Vorteil von 100 % Niederflur gegenüber 70 % Niederflur darlegen.
Möglich, das es Betriebe gibt, die alle Zugänge und oder Plätze barrierefrei haben wollen. Man darf nicht vergessen, das solche Entscheidungen oft auch politisch motiviert sind, wobei der technisch sinnvolle Aspekt gerne mal hinten herunter fällt