• NB: Fast tragikomisch, wie eine andere Zeitung vollkommen obrigkeitshörig reagiert und lieber die spekulierenden Fahrgäste fertigmacht.

    Zitat

    aus der "anderen Zeitung":
    "Antwort vom Grünen-Vorstandssprecher Bernd Stiller: »Die ZOV als Vertragspartner der Stadt Friedberg und des Wetteraukreises hat in der Ausschusssitzung Energie, Wirtschaft und Verkehr zugesagt, den Weiterbetrieb der Buslinien sicherzustellen und kann dies auch z. B. mit der zur OVAG-Gruppe gehörenden VGO umsetzen. Die Kündigung der Verkehrsgesellschaft Mittelhessen hat keine Auswirkung auf den Busverkehr in Friedberg. Teilweise werden heute schon Busse der VGO auf den Linien, die die VM zu betreiben hat, eingesetzt.«

    Klingt spannend, wären doch damit alle Probleme schlagartig gelöst, oder? Lediglich zwei Fragen erlaube ich mir dazu:


    1.) Wo wird die VGO ihren eigenen (offenbar geheimen) Busbetriebshof wohl versteckt haben?
    2.) Wäre es nicht für traffiQ sinnvoll dem Beispiel der VGO zu folgen und ebenfalls eigene Busse einzusetzen? Dann könnte man sich doch die ganze Ausschreiberei sparen... :D


    Wenn die VGO nicht begründen kann, warum sie ein anderes Angebot vorzieht

    Vielleicht hat sie das begründet? Ansonsten könnte es (ohne die erfolgte Auschreibung zu kennen) für die lange Anhängigkeit bei Gericht trotz beantragtem Eilverfahren mehrere Gründe geben,:


    a.) Arbeitsüberlastung der Gerichte (nicht unbedingt neu in D, seit wegen jedes den Zaun des Nachbarn überragenden Astes geklagt wird...)
    b.) die Ausschreibung der VGO war auf ihre Anforderungen an den Betreiber hin nicht eindeutig genug spezifiziert
    c.) die beteiligten Bieter interpretierten die geforderten Anforderungen falsch resp. konnten die Voraussetzungen nicht bieten - oder
    d.) die VGO hätte tatsächlich einen Fehler begangen und wäre sich dessen nicht bewusst gewesen.


    Wobei ich d.) eher bezweifle, denn die Rechtsabteilung wird da vorher drüber geschaut haben. Aber vielleicht hat sie auch nur "drüber geschaut"?

  • Das wirtschaftlichste Angebot zu nehmen klingt jetzt nicht so wahnsinnig aus Sicht der Fahrgäste und Steuerzahler, die das Ganze bezahlen sollen.


    Eben, das ist es ja. Wobei ich "wirtschaftlich" noch ersetzen würde in "das Angebot, welches den Anforderungen des Bestellers am nächsten kommt", denn es spielen ja auch noch andere Faktoren rein als nur "wer ist der Billigste".


    Sicherlich darf man der vgo unterstellen sie weiß was sie tut. Allerdings werden auch die klagenden Unternehmen ihrer Sache sicher sein, sonst wären sie nicht vor Gericht gegangen.


    Ich kenne die Ausschreibung auch nicht im Detail. Für mich klang es jetzt aber so, dass die Pakete an Stroh/Balser bzw. DeinBus hätten gehen müssen, da sie - sagen wir mal salopp - bei Berücksichtigung aller Kriterien die Gewinner waren. Nur das Ergebnis hätte nicht den Vorstellungen der vgo entsprochen, die wollten lieber einen anderen Gewinner.



    Der Einwand mit dem Steuerzahler ist gut. Ich frage mich dann aber, wer letzten Endes die Kosten für die ganzen eigentlich unnötigen Gerichtsverfahren trägt. Am Ende eigentlich auch wieder der Steuerzahler. Anstatt das ganze Geld also im Sinne des Wettbewerbs vor Gericht zu verbrennen sollte es lieber in den ÖPNV investiert werden.


    Es soll jetzt aber nicht wieder irgendeine Grundsatzdiskussion entstehen. Warten wir jetzt mal ab, wie es ÖPNV-mäßig ab Fahrplanwechsel in der Wetterau weitergeht und wer am Ende den finalen Zuschlag erhält.

    Viele Grüße, vöv2000

  • Ich sehe hier keinen Wunschkandidaten der VGO. Es werden zwei verschiedene Fälle erläutert:


    Fall 1:
    Die VM macht die Grätsche, weil das Angebot wohl nicht auskömmlich war (Schuld der VM). Die VGO hat hier schnell handeln müssen und eine Ausschreibung durchgeführt. Bei der Wertung fiel DeinBus durch, weil die VGO von dem Angebot nicht überzeugt oder das Angebot fehlerhaft war. Der Zweitplatzierte ist dann wohl die BVH (hätte auch jedes andere Unternehmen sein können). DeinBus klagt die Entscheidung der VGO an und die Gerichte werden entscheiden.


    Fall 2:
    Die VGO macht eine Ausschreibung und die BVH gewinnt diese. Der unterlegene Altbetreiber versucht nun über einen anderen Weg an das Bündel zu kommen und meint dabei, einen Verfahrensfehler der VGO gefunden zu haben. Die Gerichte werden entscheiden.


    Ich sehe hier keine Bevorzugung der BVH durch die VGO.

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Ich sehe hier keinen Wunschkandidaten der VGO. Es werden zwei verschiedene Fälle erläutert:


    ...


    Ich sehe hier keine Bevorzugung der BVH durch die VGO.


    Das hört sich z. B. schon wieder anders an, als ich es verstanden hatte und es aus den Artikeln heraus interpretiert habe.


    Wie Du schon sagst: Das Gericht muss sich die Ausschreibung nochmal genau ansehen, die Vergabeentscheidung beurteilen und sich die jeweiligen Angebote der einzelnen Bewerber ansehen und wird dann zu einem Ergebnis kommen.


    Ich hoffe nur für die Fahrgäste, dass man eine kurzfristige Lösung findet, die "Wartezeit" zu überbrücken und einen sinnvollen ÖPNV anzubieten.

    Viele Grüße, vöv2000

  • Zumindest im Fall Altenstadt/Büdingen wurde die ganze Zeit von fehlenden Fristen für das Einreichen eines Eigenwirtschaftlichen Angebotes gesprochen.
    Dies wollte man ausnutzen und nachdem klar wurde das jemand anders günstiger ist einfach eigenwirtschaftlich Fahren. Ob das jetzt so einfach geht müssen jetzt Gerichte entscheiden.
    Interessant ist aber das die VGO nachdem derAntrag gestellt wurde in mehreren Ausschreibungen dann Fristen für eigenwirtschaftliche Angebote nachträglich hinzugefügt wurden.


    Wie gesagt, in beiden Fällen müssen jetzt wohl Gerichte klären, mal schauen wie lange das noch dauert.

  • Strohs Angebot, in Friedberg den Notbetrieb zu übernehmen, finde ich gar nicht übel. Wäre für die Fahrplanstabilität wohl die sicherste Variante. Vermute mal, dass Stroh sicher auch einige Fahrer vom einstigen Kraftwagenbetrieb Wetterau haben dürfte, die sich gut auskennen in der Gegend.