Nach Abschluss der in diesem Praxisversuch vorgesehenen Evaluationsphasen berichtet die Straßenverkehrsbehörde, dass auch die zuletzt durchgeführte Verkehrsbeobachtung bei gültigen 30 km/h und ohne Einsatz von Blitzern die Wirksamkeit des 30-km/h-Limits bei Nacht bestätigt habe. Es sei kein massenhaftes Ausweichen auf Schleichwege festgestellt worden und die durchschnittliche Geschwindigkeit der registrierten Fahrzeuge um 4 bis 14 km/h auf 41 bis 47 km/h gesunken. Das entspreche einer Lärmreduktion von 2,8 bis 4,5 dB(A), also effektiv einer praktischen Halbierung in der Wahrnehmung.
Man empfehle für die weitere Praxisanwendung Begleitmaßnahmen wie Geschwindigkeits-Infodisplays, aber auch Öffentlichkeitsarbeit und zusätzlich Überwachungsmaßnahmen.