Ursella: „In Nidderau muss unter anderem die Trasse der Strecke unter der B45 (Standort) und der Bahnhofsstraße/Strecke 3742 abgesenkt werden, um eine Oberleitung installieren zu können. Da Frage ich mich schon, warum man beim Bau der B45 (Ortsumfahrung) die Brücke nicht direkt so hoch gebaut hat, dass man die Option für eine Oberleitung direkt mit einplant!?“
Bauträger der Brücke dürfe hessen mobil* gewesen sein. Die, so vermute ich, dürfte mit Sicherheit sich DB InfraGO* abgestimmt haben. Wenn DB InfraGO die niedrigere Höhe abgesegnet hat dann wurde entsprechen gebaut.
*) Ich nutze der Einfachheit halber die aktuellen Namen.
Die Vorwegnahme von möglichen zukünftigen Bedürfnissen finde ich nicht unproblematisch. Einerseits macht es den Bau und ggf. auch den Unterhalt der Bauwerke teurer. Weiterhin kann dies die Verhandlungen über die Finanzierung verzögern bzw. die Finanzierbarkeit in Frage stellen, da die Frage, wer ist der Verursacher/Nutznießer dieser Anforderung, zu klären ist bzw. die Baumaßnahme als zu teuer verworfen werden kann.
Erfahrungsgemäß ändern sich zwischenzeitlich meist Normen, Vorgaben oder Richtlinien, sodass doch eine ggf. bauliche Anpassung nötig würde um einen Regelbetrieb genehmigt zu bekommen.
Erinnert sei an das gebaute Tunnelstück für die Nordmainische S-Bahn in der Nähe des Ostbahnhofs. Statt eine Erleichterung ist dieses Bauwerk bei der aktuellen Planung eine Herausforderung.
Von der Betreiberhaftung solcher 'So-da-Bauwerken' ganz abgesehen.
Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass die Medaille nach wie vor zwei Seiten hat.