RMV will Oberleitung für Niddertalbahn

  • Ursella: „In Nidderau muss unter anderem die Trasse der Strecke unter der B45 (Standort) und der Bahnhofsstraße/Strecke 3742 abgesenkt werden, um eine Oberleitung installieren zu können. Da Frage ich mich schon, warum man beim Bau der B45 (Ortsumfahrung) die Brücke nicht direkt so hoch gebaut hat, dass man die Option für eine Oberleitung direkt mit einplant!?


    Bauträger der Brücke dürfe hessen mobil* gewesen sein. Die, so vermute ich, dürfte mit Sicherheit sich DB InfraGO* abgestimmt haben. Wenn DB InfraGO die niedrigere Höhe abgesegnet hat dann wurde entsprechen gebaut.


    *) Ich nutze der Einfachheit halber die aktuellen Namen.


    Die Vorwegnahme von möglichen zukünftigen Bedürfnissen finde ich nicht unproblematisch. Einerseits macht es den Bau und ggf. auch den Unterhalt der Bauwerke teurer. Weiterhin kann dies die Verhandlungen über die Finanzierung verzögern bzw. die Finanzierbarkeit in Frage stellen, da die Frage, wer ist der Verursacher/Nutznießer dieser Anforderung, zu klären ist bzw. die Baumaßnahme als zu teuer verworfen werden kann.


    Erfahrungsgemäß ändern sich zwischenzeitlich meist Normen, Vorgaben oder Richtlinien, sodass doch eine ggf. bauliche Anpassung nötig würde um einen Regelbetrieb genehmigt zu bekommen.


    Erinnert sei an das gebaute Tunnelstück für die Nordmainische S-Bahn in der Nähe des Ostbahnhofs. Statt eine Erleichterung ist dieses Bauwerk bei der aktuellen Planung eine Herausforderung.

    Von der Betreiberhaftung solcher 'So-da-Bauwerken' ganz abgesehen.


    Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass die Medaille nach wie vor zwei Seiten hat.

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  • Ich erinnere mich noch gut daran, als vor mittlweile 6 Jahren in Wehrheim die (Zeit-) Planung für die Elektrifizierung der Taunusbahn vorgestellt wurde. Inbetriebnahme zum Farplanwechsel 2022/23

    Du willst also die Planungserfahrung der HLB mit jener der DB vergleichen und gehst davon aus, dass in der entscheidenden Phase der Planung wieder ein Lockdown kommt?

  • Du willst also die Planungserfahrung der HLB mit jener der DB vergleichen und gehst davon aus, dass in der entscheidenden Phase der Planung wieder ein Lockdown kommt?

    Seit dem hat sich einiges geändert. Die neue Koalition hat vereinbart, dass bei einer Elektrifizierung keine Wirtschaftlichkeitsberechnung (NKF > 1) mehr erfolgen muss. Elektrifizierungen werden umgesetzt unabhängig von der Wirtschaftlichkeit. Zudem erfolgt die Finanzierung aus dem Klimatransformationsfonds, egal ob es ein GVFG Projekt oder ein Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan ist. Heisst langfristige Finanzierungssicherheit ohne Abhängigkeiten von der aktuellen Haushaltslage. Das schafft Planungssicherheit.


    Die vorherige Regierung hatte für die Elektrifizierung von Bestandsstrecken bereits umfangreiche Planungserleichterungen gesetzlich verankert.


    Von all diesen positiven Faktoren konnten die Planer für die Verlängerung der S5 von Friedrichsdorf nach Usingen damals nur träumen. Insofern Äpfel Birnen Vergleich.

  • Du willst also die Planungserfahrung der HLB mit jener der DB vergleichen und gehst davon aus, dass in der entscheidenden Phase der Planung wieder ein Lockdown kommt?

    Ja, es gibt genug Projekte, die zeigen, dass die DB genau so „schlecht“ plant wie jedes andere Verkehrsunternehmen, unabhängig von den spezifischen Umständen. Ob das größere oder kleinere Vorhaben sind spielt kaum eine Rolle, es kommt fast immer irgendetwas unvorhersehbares dazwischen. Und auch ohne Corona wäre das nie pünktlich fertig geworden.

    Vorteil bei der Niddertalbahn ist aber zumindest die finanzielle Planungssicherheit, wie Forumstroll ja schon gesagt hat.

  • Du willst also die Planungserfahrung der HLB mit jener der DB vergleichen und gehst davon aus, dass in der entscheidenden Phase der Planung wieder ein Lockdown kommt?

    Ergänzend dazu. Als der Kreis den Zeitplan für Friedrichsdorf - Usingen vorstellte meinte ein Teilnehmer aus dem Dialogforum Hanau-Fulda nur lapidar "nicht beim RP Darmstadt". Was alles sagt und nicht weiter vertieft werden muss.

  • Das kann durchaus eine Rolle spielen, aber ich erinnere mich bei der Taunusbahn noch, dass die Planungsunterlagen erst im Februar 2020 eingereicht wurden, während es bei der Infoveranstaltung im Herbst 2019 noch hieß "in den kommenden Tagen". Corona kam ja erst im März richtig in Fahrt, was nicht davon abhielt, die Verzögerung dann auf die Pandemie zu schieben. So oder so, die Rahmenbedingungen sind heute fürs Lieschen deutlich günstiger.

  • Während der Präsentation konnten direkt Fragen gestellt werden. Ich sage nur Gesundheitsgefährdung durch Elektrosmog von der Oberleitung...

    Da mir gerade der Planfeststellungsbeschluss der Taunusbahn wieder in die Hände fiel, gehe ich davon aus, dass das RP bei entsprechenden Einwendungen ähnlich wie im Taunus antworten wird:


    Zitat

    Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die geplanten Oberleitungen und der damit auftretenden elektromagnetischen Felder sind nicht zu befürchten. Das belegt die vom Vorhabenträger eingereichte Untersuchung zur elektromagnetischen Verträglichkeit des Vorhabens, von deren Richtigkeit sich die Planfeststellungsbehörde überzeugen konnte. Dieser folgend werden in allen Abschnitten die maßgeblichen Grenzwerte

    deutlich unterschritten. Um die Beeinträchtigung für angrenzende Flurstücke so gering wie möglich zu halten, ist dem Vorhabenträger der Einsatz von Rückleiterseilen auferlegt. Hiermit wird der Minimierungspflicht genügend Rechnung getragen.

  • Da mir gerade der Planfeststellungsbeschluss der Taunusbahn wieder in die Hände fiel, gehe ich davon aus, dass das RP bei entsprechenden Einwendungen ähnlich wie im Taunus antworten wird:

    Das Dumme ist nur, dass es trotzdem diese Einwendungen bearbeiten muss. Schön wäre es, wenn man bei solchen Dingen bereits vorab einen "lassen Sie Einwendungen zum Thema xyz bleiben, die werden wegen erwiesener Erfolglosigkeit gar nicht erst bearbeitet"-Modus bekanntgeben könnte. :)