Neuer Ärger auf der Kahlgrundstrecke

  • Es ist alles nutzlos. Sie können tun, was sie wollen, es wird sich nichts in ihre Richtung bewegen. Andere entscheiden darüber, was sie dürfen oder nicht, selbst wenn sie in der Mehrheit wären. Unter Artikel 20 des Grundgesetzes steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Dem widerspricht sicherlich der Bürger vor Ort.


    Falsch. Das ist die Art von Populismus, die Du hier betreibst, die dann einfach gestrickte Gemüter in die Fänge dieser unsäglichen Parteien und Organisationen treibt. Für den einfachen Bürger ist Demokratie anscheinend immer nur gut, wenn sie seinen höchst persönlichen Interessen dient und bei allen anderen Dingen gibt es dann irgendeinen Schuldigen. NIMBY halt.


    Und selbstverständlich geht die Staatsgewalt vom Volk aus, aber es steht nirgendwo, daß das ohne Aufwand geht. Demokratie ist aber nicht einfach und sie setzt voraus, daß man sich mit ihr beschäftigt und Gedanken macht. Daher können die Bürger sehr wohl etwas bewegen, sie scheinen es aber nicht zu wollen, sondern nur die einfache Lösung "der ist schuld und macht nix" zu bevorzugen. Ganz klar, wie Du auch, im übrigen. Denn was auch Du nicht kapierst: Du reitest zwar darauf rum, daß Gesetze durchaus falsch sein können, übersiehst aber, daß gerade hier im Bereich des Eisenbahnwesens diese Gesetze allesamt über einen langen Zeitraum entwickelt werden und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und sie bedarfsweise auch geändert werden (sonst gäbe es keine Änderungsverordnungen zur EBO/ESO z. B.).


    Statt Deiner ellenlangen, sich mehrfach widersprechenden Einlassungen, hättest Du schon längst ganz simpel produktiv werden und beim EBA eine Änderung des Signals Bü 4 beantragen können. Selbstverständlich, und jetzt kommt halt der Teil, wo man für die Demokratie was tun muß und halt dummerweise die "der ist schuld und macht nix"-Mentalität nicht mehr klappt, wirst Du dann einen Nachweis über die Äquivalenz oder Verbesserung der Sicherheit bringen müssen, wenn Du auf einmal möchstest, daß nur noch 0,5 Sekunden gepfiffen wird oder die Tonhöhe der Pfeife um 40 Hz gesenkt wird oder oder oder. Bring diesen Nachweis bei und schon wird das Gesetz (dieser Abschnitt der ESO) geändert. Fertig. Und damit ist Deine gesamte Diskussion hier im Forum hinfällig. Also: Du berichtest uns dann bitte über das Ergebnis Deines Änderungsantrags und wie Du den Nachweis der gleichen Sicherheit führst. Ansonsten EOD.

  • Am Haltepunkt Niedersteinbach wurde in der Tat ein weiteres Pfeifsignal aufgestellt. Es wird jetzt nochmals zusätzlich vor Abfahrt aus dem Haltepunkt in Fahrtrichtung Schöllkrippen gepfiffen. Sieht/hört man auch in den Vergleichvideos.


    Ob die KVG hier aus eigenem Antrieb gehandelt hat oder auf Sicherheitsbedenken der WFB hin das weitere Signal gesetzt hat,ist mir nicht bekannt.


    Zur Thematik Theorie und Praxis der Streckenregeln noch die Anmerkung
    ,dass die KVG vorgibt,dass die maximale Länge der Züge nicht 100m überschreiten darf, die WFB (und auch zuvor HLB) fährt dennoch die 642er in Dreifachtraktion im Schülerverkehr.Vieles scheint also Auslegungssache zu sein bzw. wird individuell gehandhabt zwischen KVG und WFB. Ob das auf Nebenbahnen allgemein eher die Regel ist als die Ausnahme ist mir auch nicht bekannt.


    Als die KVG noch mit eigenen Zügen fuhr , war es noch um einiges individueller geregelt.(was nicht passt,wird passend gemacht...)

    RMV-Job- und Semesterticket auch für die Bayern in Rhein-Main!

  • Am Haltepunkt Niedersteinbach wurde in der Tat ein weiteres Pfeifsignal aufgestellt. Es wird jetzt nochmals zusätzlich vor Abfahrt aus dem Haltepunkt in Fahrtrichtung Schöllkrippen gepfiffen. Sieht/hört man auch in den Vergleichvideos.


    Tatsache, da steht wirklich am Ende der Hecke eine neue – vielen Dank! :)


    Allerdings gilt diese Tafel nicht für haltende Züge. Im Streckenvideo hält der VT auch erst hinter der neuen Tafel. Dementsprechend müsste da außer bei Überführungen nicht gepfiffen werden.


    Wie Edit(h) gerade bemerkt, stand die Tafel zumindest am Ende der HLB-Zeit bereits dort.

    Einmal editiert, zuletzt von MdE ()

  • In den betroffenen Orten müsste man einfach a l l e Lärmquellen verbieten :D :
    Autos sund Motorräder sowieso, die machen ja bereits im einfachen fahrenden Zustand bereits ohne Hupen Lärm,
    Fahrräder auch - die sind zwar praktisch geräuschfrei, aber auch ich klingele lieber einmal zuviel als zu wenig :D ,
    dann natürlich Dackel und andere Hunde - die bellen, und laufen gelegentlich Radfahrern vors Fahrrad - und die betätigen dann ihre Klingel :D ,
    Kühe auch - die muhen nicht nur, sondern verirren sich gelegentlich auch außerhalb von Bahnübergängen auf Bahngleise - und dann wird auf jeden Fall getuutet.


    Und nicht zuletzt:

    Zitat

    laubbläser

    . Diese Geräte sind für mich häufig - es gibt auch leise Geräte, z.B. bei der FES und beim Grünflächenamt -. die Lärmhölle schlichtweg, die jede Diesellok und die meisten Flugzeuge in den Schatten stellt.


  • Mir fehlt immer noch der Beweis dafür, dass Tafeln neu aufgestellt wurden. Es kann sich ja gerne jemand die Mühe machen, auf diesem Streckenvideo die fehlenden Tafeln zu entdecken.


    Dieser Punkt ist relativ unwichtig, da es so oder so Versäumnisse im Vorfeld gab, und nun die Anwohner die Geschädigten sind. Das alles wäre vermeidbar gewesen, und das ist das eigentlich Ärgerliche.



    Auf den Bandsalat aus dem Magnetlaufwerk brauche ich gar nicht einzugehen, wer sich schon beim Versuch zu widersprechen ein herrlichstes Eigentor schießt und mit so einem miserablen Diskussionsstil wundert, warum der Umgangston nicht mehr ganz so herzlich ist... da kann ich auch nix tun :P


    Was hat das mit meinem Beitrag zu tun?

  • Was soll denn Eurer Meinung nach ein Tfzf. tun, um a) bei Annäherung an einen schlecht einsehbaren Bahnübergang möglicherweise unvorsichtige Verkehrsteilnehmer zu warnen und b) im Falle von Menschen oder Tieren auf dem Gleis oder in Gleisnähe - auch wenn sie noch nicht im Lichtraumprofil laufen - zu warnen ? Bedenkt bitte, dass es gerade im ländlichen Raum öfters auch Vierbeiner aller Art gibt, die durch irgendeine Lücke im Zaun etc. auf die Gleise geraten. :D


    Auch wenn wir uns damit wahrscheinlich meinem vorigen Beitrag annähern, da möglicherweise sich die Beschwerdeführer nicht nur über tutende Triebwagen, sondern auch über muhende Kühe, bellende Dackel und krähende Hähne beschweren. :D

  • Ich möchte kurz einwerfen, dass ich nicht der Meinung bin, dass man halt mit Lärm leben muss. „Die Bahn war schon vorher da“ ist für mich kein Argument, wenn die Bahn jetzt lauter ist als vorher. (Das trifft auf die Kahlgrundbahn zu, aber auch auf die Main-Weser-Bahn, die Rheintalbahn, den Flughafen und jede Autobahn.)


    Für mich ist aber die Frage, wie man damit umgeht und welche Aktionen man gutheißt. Es fehlt grundsätzlich in Lärmfragen an unabhängigen Stellen, die vermitteln können – oder, wo es diese gibt (siehe Mediationsverfahren zum Flughafenverfahren), an der Umsetzung. Proteste sind absolut ok, und man darf auch gerne Diskussionen darüber anstoßen, welche Maßnahmen getroffen werden können, um den Lärm zu mindern. Angriffe, Eingriffe in den Bahnverkehr, Wasserschläuche sehe ich alles nicht in dieser Kategorie. Und auch sollte nicht vermischt werden, wer und was für mehr Lärm verantwortlich ist.


    Was heißt das an der Kahlgrundbahn? Der Grund dafür, dass es jetzt lauter ist, ist augenscheinlich, dass vorher Sicherheitsbestimmungen missachtet wurden. Das ist so ziemlich das Worst-Case-Szenario für alle Seiten, denn man kann, nun, dass man den Missstand entdeckt hat, nicht wieder zur alten Verfahrensweise zurückkehren.


    Soweit ich mich erinnere, erfordern nicht alle Bahnübergänge ein Pfeifsignal (Beschrankt? spezielle Blinklichtanlagen? Keine Ahnung). Ich habe keine Ahnung, welche Möglichkeit Kreise oder Gemeinden haben, Mittel für die Ausrüstung von Bahnübergängen zur Verfügung zu stellen. Das wäre zwar mit Sicherheit viel zu teuer für die Gemeinden, aber tatsächlich ein (sehr marktliberaler!) Ansatz, mit lokalem politischen Einfluss eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.


  • Dieser Punkt ist relativ unwichtig, da es so oder so Versäumnisse im Vorfeld gab, und nun die Anwohner die Geschädigten sind. Das alles wäre vermeidbar gewesen, und das ist das eigentlich Ärgerliche.

    Dann erklär doch mal, welche Versäumnisse du meinst!


    Bisher (und darauf beziehe auch ich mich ja) war nur von angeblich vergessenen Pfeiftafeln die Rede, wobei sich inzwischen herausgestellt hat, dass es a) nur eine einzige ist und die b) schon länger dort steht.


    Oder meinst du, dass die HLB kürzer als festgeschrieben gepfiffen hat? Also hätte man die Anwohner vorher schädigen müssen, damit sie jetzt keinen Ärger haben? Häh?! :wacko:




    Was hat das mit meinem Beitrag zu tun?

    Nix. Schon gewusst? Du bist nicht der einzige, der hier Beiträge schreibt :rolleyes:



    Soweit ich mich erinnere, erfordern nicht alle Bahnübergänge ein Pfeifsignal (Beschrankt? spezielle Blinklichtanlagen? Keine Ahnung). Ich habe keine Ahnung, welche Möglichkeit Kreise oder Gemeinden haben, Mittel für die Ausrüstung von Bahnübergängen zur Verfügung zu stellen. Das wäre zwar mit Sicherheit viel zu teuer für die Gemeinden, aber tatsächlich ein (sehr marktliberaler!) Ansatz, mit lokalem politischen Einfluss eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.


    Die Unterscheidung ist ganz einfach: Es muss immer nur dann gepfiffen werden, wenn es keine technische Sicherung gibt (welche Ausprägung davon spielt keine Rolle).


    Und AFAIK werden bereits Gemeinden bei den Kosten beteiligt, was ja auch der Grund ist, warum es z.B. den kritischen Bahnübergang in Gronau gibt: Die DB will ihn seit der Modernisierung des Lieschens schließen, die Gronauer aber wollen ihn behalten, doch Bad Vilbel möchte sich nicht an den Kosten für die technische Sicherung beteiligen. Deshalb hat sich seit nun fast 10 Jahren nichts dort geändert.

  • Nix. Schon gewusst? Du bist nicht der einzige, der hier Beiträge schreibt

    Noch nicht bemerkt? Nach deiner Antwort aus #60 habe ich mich ausgeklinkt. Man kann gerne unterschiedlicher Meinung sein, aber persönliche Angriffe sind eine andere Geschichte!


    John2 scheint mir aber auch zu wissen, um was es geht. Vielleicht hat er mehr Durchhaltevermögen...

  • Vor 2 Jahren gab es einen tödlichen Unfall am unbeschrankten Bahnübergang in der Alzenauer Wingertstrasse.Eine Autofahrerin hatte trotz rotem Blinklicht den Zug aus Schöllkrippen übersehen. Mit einiger Verzögerung wurde dann im vergangenen Jahr eine Schrankenanlage nachgerüstet.


    Laut Gesetz zur Finanzierung hätte diese Baumaßnahme über 500 000€ zu je 1/3 auf Freistaat Bayern,Stadt Alzenau und KVG umgelegt werden sollen. Dank diverser Fördertöpfe übernahm dann der Freistaat 220 000 € und Alzenau 110 000 €, den Rest die KVG (und somit die Kommunen entlang der Strecke).


    Alzenau ist eine der wohlhabensten Städte in Rhein-Main,Mömbris sitzt hingegen auf 13 Millionen € Schulden,die werden sicher nicht einfach diverse Umrüstungen der Übergänge zwischen Niedersteinbach und Königshofen schultern können...

    RMV-Job- und Semesterticket auch für die Bayern in Rhein-Main!

  • Dann erklär doch mal, welche Versäumnisse du meinst!


    Das habe ich bereits getan. Da Du aber offensichtlich einiges durcheinander bringst, noch einmal das Ganze.

    • Eine Pfeiftafel muß nur dort angebracht sein, wo der BÜ nicht einsehbar ist. D.h. Triebfahrzeugführer und Straßenverkehrsteilnehmer sich nicht rechtzeitig sehen können. Desweiteren ist die Geschwindigkeit für Züge an einem solchen BÜ auf 20km/h für normale Straßen und 60km/h für Feldwege limitiert.
    • Daher kann man das Pfeifen im Regelbetrieb einschränken bzw. komplett vermeiden, wenn man Sichtbehinderungen an der Strecke schon im Vorfeld vermeidet, bzw. die BÜs mit Sichtbehinderungen technisch absichert.
    • Neue Sichtbehinderungen sind durch das Bauamt (Neubauten an der Strecke), bzw. durch Bebauungsvorschriften für Baum- und Heckenhöhen auf den Privatgrundstücken vermeidbar. Die öffentliche Hand und der Bahnbetreiber können auf allen anderen Flächen den Bewuchs kurz halten und somit die Notwendigkeit des Pfeifens vermeiden.
    • Fehlen Pfeiftafeln so ist das ein Versäumnis der Aufsichtsbehörde (EBA), und natürlich der örtlichen öffentlichen Verwaltung, die wegen Schlamperei die Sichtbehinderung an der Strecke nicht verhindert hat bzw. es versäumt hat rechtzeitig einen BÜ auf technische Sicherung umbauen zu lassen, da man so das Aufstellen der Pfeiftafel verhindern kann.
    • Wenn viele Jahre an Pfeiftafeln nicht das Makrophon benutzt wird, dann ist das wieder ein Versäumnis des EBAs, da sie für die Einhaltung der Gesetze im Bahnverkehr verantwortlich sind.
    • Wollen die Gemeinden Neubauten an der Bahnstrecke erlauben, sind sie auch in der Pflicht rechtzeitig die BÜs umbauen zu lassen. Ohnehin ist es sinnvoll die BÜs auf technischen Sicherung umzurüsten, weil sonst die Höchstgeschwindigkeit auf 20km/h limitiert ist.
    • Fazit: Viele Jahre wurde sowohl vom EBA, dem Bahnbetreiber und der öffentlichen Verwaltung nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Jetzt hat der Bürger den Ärger und muß mit den Folgen leben, obwohl dies bei korrekter Planung vermeidbar gewesen wäre.




    Oder meinst du, dass die HLB kürzer als festgeschrieben gepfiffen hat? Also hätte man die Anwohner vorher schädigen müssen, damit sie jetzt keinen Ärger haben? Häh?! :wacko:


    Ergibt diese Interpretation irgend einen Sinn?



    Nix. Schon gewusst? Du bist nicht der einzige, der hier Beiträge schreibt :rolleyes:


    Da dieser Teil nicht gerade freundlich war, solltest Du ihn dringend auch so kenntlich machen, das man zweifelsfrei die Person erkennen kann auf die Du antwortest.


  • [*]Eine Pfeiftafel muß nur dort angebracht sein, wo der BÜ nicht einsehbar ist. D.h. Triebfahrzeugführer und Straßenverkehrsteilnehmer sich nicht rechtzeitig sehen können. Desweiteren ist die Geschwindigkeit für Züge an einem solchen BÜ auf 20km/h für normale Straßen und 60km/h für Feldwege limitiert.


    Das ist Käse. Informiere Dich bitte anhand der EBO über die richtigen Vorgaben (Tip: Bei mäßigem Verkehr ist der BÜ durch Übersicht und hörbare Signale zu sichern).

  • Die extrem unterschiedlichen Meinungen entstehen da einige einen globalen Weitblick haben
    und andere lokale Kurzsichtigkeit in Verbindung mit Kompromissbereitschaft auf die Situation
    hin. Sieht man irgendwie bei vielen Dingen.....

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government


  • Das ist Käse. Informiere Dich bitte anhand der EBO über die richtigen Vorgaben (Tip: Bei mäßigem Verkehr ist der BÜ durch Übersicht und hörbare Signale zu sichern).


    Wenn wir schon am klugscheißen sind, mäßiger Verkehr bedeutet zwischen 100-2500 Fahrzeuge am Tag, wenn es weniger als 100 sind ist das Pfeifen eben nicht vorgeschrieben!


  • Wenn wir schon am klugscheißen sind, mäßiger Verkehr bedeutet zwischen 100-2500 Fahrzeuge am Tag, wenn es weniger als 100 sind ist das Pfeifen eben nicht vorgeschrieben!


    Das ist richtig. Hast Du aber nicht geschrieben, sondern eine verallgemeinerte Aussage getroffen ("Eine Pfeiftafel muß nur dort angebracht sein, wo der BÜ nicht einsehbar ist"), die so in dieser Form nicht zutreffend ist. Deswegen da bitte etwas aufpassen.

  • Wenn wir schon am klugscheißen sind, mäßiger Verkehr bedeutet zwischen 100-2500 Fahrzeuge am Tag, wenn es weniger als 100 sind ist das Pfeifen eben nicht vorgeschrieben!

    Einspruch! das ist ungenau und deshalb vorliegend nicht richtig.


    Die Ausnahmen nach § 11 Abs. 7-11 EBO differenzieren nicht nur nach der Gattung des kreuzenden Verkehrswegs (Fußwege, Radwege, Übergänge mit öffentlichem Verkehr, und zwar schwachem oder mäßigem Verkehr, Privatwege), sondern darüber hinaus auch nach der Vmax und der Anzahl der Gleise der zu kreuzenden Bahnstrecke.
    Wir haben es hier mit einer eingleisigen Strecke zu tun. Dann gilt für die Sicherung bei einem Übergang mit öffentlichem Verkehr:


    "Bahnübergänge dürfen gesichert werden
    1. bei schwachem Verkehr (Absatz 13) durch die Übersicht auf die Bahnstrecke (Absatz 12) oder bei fehlender Übersicht auf die Bahnstrecke an eingleisigen Bahnen durch hörbare Signale der Eisenbahnfahrzeuge (Absatz 18 ), wenn die Geschwindigkeit der Eisenbahnfahrzeuge am Bahnübergang höchstens 20 km/h - an Bahnübergängen von Feld- und Waldwegen höchstens 60 km/h - beträgt. ..."
    (§ 11 Abs. 7 Nr. 1 EBO).


    Bahnübergänge von Fuß- und Radwegen dürfen durch die Übersicht auf die Bahnstrecke (Absatz 12) oder durch hörbare Signale der Eisenbahnfahrzeuge (Absatz 18 ) gesichert werden (§ 11 Abs. 9 EBO). Und dann gibt es noch eine Regelung für reine Privatwege, die wir hier mal weglassen (§ 11 Abs. 11 EBO).


    Das bedeutet, wenn die Geschwindigkeit der Bahn am Übergang nicht auf 20 km/h bzw. bei Feld- und Waldwegen auf 60 km/h beschränkt ist, reicht die Sicherungskategorie "Übersicht auf die Bahnstrecke oder hörbare Signale der Eisenbahnfahrzeuge" nicht aus, dann gilt die nächst höhere Kategorie "Übersicht in Verbindung mit hörbaren Signahlen" - so wie es hier signalisiert ist.

    Der zu den hörbaren Signalen in bezug genommene Abs. 18 besagt: vor Bahnübergängen, vor denen nach den Absätzen 7 bis 10 hörbare Signale
    der Eisenbahnfahrzeuge gegeben werden müssen, sind Signaltafeln aufzustellen. Nach der Signalordnung 1959 mit den aktuellen EBA-Anweisungen ist dies die Pfeiftafel (P), (= Signal BÜ 4), welche besagt: "etwa 3 Sekunden lang pfeifen".


    Q.

    3 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Quelle eingefügt

  • Das habe ich bereits getan. Da Du aber offensichtlich einiges durcheinander bringst, noch einmal das Ganze.

    Na, da ist aber auch nicht weniger durcheinander (allein z.B. Punkt 6).
    Und es ist leicht, anderen etwas vorzuwerfen, wenn man es selbst bislang auch nicht besser gemacht hat.


    Zumal ich beispielsweise klar gestellt habe, dass die neue Tafel nix mit dem Betreiberwechsel zu tun hatte, was ja bisher als Zusammenhang dargestellt wurde.


    Ferner hat sich die Sicht am betreffenden BÜ nicht geändert, und am unübersichtlichen BÜ wurde nichts an der Beschilderung geändert. Wo liegt nun also genau das Versäumnis?



    Ergibt diese Interpretation irgend einen Sinn?

    Danke für die ausführliche Wiederholung meiner bereits in der gleichen Zeile vorhandenen, schlichten Infragestellung dieser Interpretation ;)
    Mir war nicht bewusst, dass du stattdessen auf die Verhältnismäßigkeit pfeifst: "Jede neue Hecke -> sofort technische Sicherung!"...
    Quasi dann so: https://www.youtube.com/watch?v=hrf_0opc2ok


    Zwar nett, dass du für die Bürger an der Strecke sprichst. Doch sprichst du auch für die Bürger, die es nicht betrifft, aber die es letztlich finanzieren?


    Wenn nach den Gesetzen gehandelt wird (vgl. tunnelklicks Beitrag), ist das keine Schlamperei.



    Da dieser Teil nicht gerade freundlich war, solltest Du ihn dringend auch so kenntlich machen, das man zweifelsfrei die Person erkennen kann auf die Du antwortest.

    Nein, den Gefallen tu ich dir nicht, derjenige hat es schon erkannt und ansonsten muss es keiner hier auf sich beziehen. (Oder doch? :whistling: )

  • Werte Gemeinde,


    da sich die nur teilweise fachkundige, teilweise giftige Diskussion über ein eher am Rande interessierendes Thema ja inzwischen totgelaufen hat, versuche ich mal ein Schlußwort:
    Die Westfrankenbahn Infrastruktur GmbH hat jahrzehntelange Erfahrung mit Feld-, Wald- und Wiesen-BÜ ohne technische Sicherung und mit nervigen und genervten Anwohnern.
    Wer es nicht glaubt, möge sich mal das melodische Tröten vom frühen Morgen bis zum späten Abend zwischen Seckach und Miltenberg anhören.
    Die Kollegen in Aschaffenburg werden sicher den Kollegen in Schöllkrippen, die ja erst seit 1898 eine ländliche Eisenbahn-Infrastruktur betreiben, bei der Auflassung oder Ertüchtigung von BÜ helfen können.


    Gruß


    Stationsvorsteher

  • . Diese Geräte sind für mich häufig - es gibt auch leise Geräte, z.B. bei der FES und beim Grünflächenamt -. die Lärmhölle schlichtweg, die jede Diesellok und die meisten Flugzeuge in den Schatten stellt.

    Dann bitte Laubbläser und Taigatrommel mit aufgeschalteter Leistung aus anderthalb Kilometer Entfernung zuhören.