Neuer Ärger auf der Kahlgrundstrecke


  • Ferner hat sich die Sicht am betreffenden BÜ nicht geändert, …


    Du behautest also, seit Einrichtung des BÜs hat sich nie etwas an diesem geändert?


    Mir war nicht bewusst, dass du stattdessen auf die Verhältnismäßigkeit pfeifst: "Jede neue Hecke -> sofort technische Sicherung!"...
    Quasi dann so: https://www.youtube.com/watch?v=hrf_0opc2ok


    Es bedarf keiner technischen Sicherung, man kann auch die Hecke stutzen!


    Ferner bist Du es doch, der auf der exakten Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen besteht und jede "Verhältnismäßigkeit" von Anfang an ausschließt. Die Folgen solcher Forderungen sind nun einmal das was in den Extra3 Beiträgen vielfach zu sehen war, Z.B daß auch mitten im Wald ein BÜ mit technischer Sicherung gebaut werden muß, weil man sonst nur die Wahl hat zwischen Streckenstillegung und Dahinkriechen mit geringer Fahrgeschwindigkeit hat.


    Zwar nett, dass du für die Bürger an der Strecke sprichst. Doch sprichst du auch für die Bürger, die es nicht betrifft, aber die es letztlich finanzieren?


    Aber die Anwohner sollen den unnötigen Lärm aushalten, weil es für andere Kosten erspart? Der Lärm ist unnötig, weil er durch technische Maßnahmen vermeidbar wäre. Zu den Betriebskosten der Strecke gehört auch, daß man sie auf regelmäßig auf den neusten technischen Stand bringt, d.h. auch die notwendigen technischen Sicherungseinrichtungen nachrüstet und die Lärmbelastung für die Anwohner auf ein technisch umsetzbares Minimum reduziert.


    Wenn nach den Gesetzen gehandelt wird (vgl. tunnelklicks Beitrag), ist das keine Schlamperei.


    Es ist eine Schlamperei, wenn über viele Jahre es versäumt wird die Strecke technisch nachzurüsten.

    Nein, den Gefallen tu ich dir nicht, …


    Noch mehr antisoziales Verhalten

  • Kann denn eine Person die eine gelbe Armbinde mit drei schwarzen Punkten,
    die zu einem Dreieck angeordnet sind, trägt bei gestutzer Hecke eigentlich
    einen sich nähernden Zug erkennen?!


    Wurder der "extra3"-Bahnübergang auch vom Bund der Steuerzahler in ihrem
    Schwarzbuch aufgeführt? Satire lässt sich leicht über so manches machen, das
    für Personen die keine Ahnung von UVV-Regeln haben, sinnlos aussieht. Nur
    macht das dann diese Satire nicht automatischzu einem Argument.

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  • Du behautest also, seit Einrichtung des BÜs hat sich nie etwas an diesem geändert?

    Nein, aber im Vergleich zu vor/nach Aufstellung der Pfeiftafel. Der BÜ ist nachwievor gut einsehbar.


    Es bedarf keiner technischen Sicherung, man kann auch die Hecke stutzen!

    Wozu denn?


    Da, wo die neue Pfeiftafel aufgestellt wurde, ist der BÜ nachwievor gut einsehbar, weil sie weit vorher endet. Die Hecke spielt keine Rolle!


    Ansonsten: Bereits einige Beiträge zuvor hatte ich wiederum auf Musik, Schallisolierung (in Fahrzeugen) und gestiegene Verkehrsdichte und Geschwindigkeiten hingewiesen. Darkside hat eben gerade auf Blinde hingewiesen. Auch das Bauamt kann heute nix mehr tun, wenn ein Haus schon seit Jahrzehnten an der Strecke steht und zur Bauzeit keine Rolle bei der Sicherheitsbetrachtung spielte.


    Ferner bist Du es doch, der auf der exakten Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen besteht und jede "Verhältnismäßigkeit" von Anfang an ausschließt.

    Du verwechselst Verhältnismäßigkeit mit Sonderwünschen. Letztere sehe ich, wenn die Verhältnismäßigkeit leidet, sehr kritisch.


    Die Folgen solcher Forderungen sind nun einmal das was in den Extra3 Beiträgen vielfach zu sehen war, Z.B daß auch mitten im Wald ein BÜ mit technischer Sicherung gebaut werden muß, weil man sonst nur die Wahl hat zwischen Streckenstillegung und Dahinkriechen mit geringer Fahrgeschwindigkeit hat.

    Das sind die Folgen der Forderung, nur noch technische Sicherung als ausreichend zuzulassen.


    Aber die Anwohner sollen den unnötigen Lärm aushalten, weil es für andere Kosten erspart?

    Bis zu einem gewissen Grad definitiv ja.


    Ich wohne in der Nähe einer Autobahn und fordere auch nicht, an meinen Kilometern dort für Millionen einen Lärmschutzwall zu errichten, bloß weil ich das so will. Ich wohne dort, weil ich es schätze, schnell auf der Autobahn zu sein, und akzeptiere es eben. Würde mich das stören, hätte ich bei der Wohnungssuche einem über'n Berg schauen müssen, da ist es ruhiger. Man kann eben nicht alles haben. Aber das – ein bisschen Genügsamkeit und Weitsicht – fehlt leider manchen.


    Der Lärm ist unnötig, weil er durch technische Maßnahmen vermeidbar wäre.

    Man könnte genauso sagen: Die technischen Maßnahmen (und somit Kosten) sind unnötig, weil sie durch einfachere Maßnahmen vermeidbar sind.


    Es ist eine Schlamperei, wenn über viele Jahre es versäumt wird die Strecke technisch nachzurüsten.

    Wenn es denn eben gesetzlich vorgegeben und verhältnismäßig wäre.


    Es ist ja nicht so, dass die Kahlgrundbahn die einzige Strecke wäre, an der noch nicht technisch gesicherte BÜs bestehen.


    Noch mehr antisoziales Verhalten

    Das einzige, was ich mir vorzuwerfen habe, ist nach dem hiesigen Diskussionsverlauf und ein paar anderen älteren meine Motivation zu festlich geschmückter Freundlichkeit und Gelassenheit so langsam zu verlieren – und dann mal ebenso zu antworten, wie der vorherige Beitrag auch daherkommt. Mehr nicht. Wenn du diese Schwäche und dass ich mich nicht durch Metadiskussionen oder Ablenkungen von meinen Argumenten abbringen lasse als "antisozial" bezeichnest, deine Sache.

  • Nein, aber im Vergleich zu vor/nach Aufstellung der Pfeiftafel. Der BÜ ist nachwievor gut einsehbar.


    Wenn die Bahnstrecke sowohl vom Straßenverkehr als auch die Straße vom Bahnverkehr eingesehen werden kann ist das Pfeifen bei geringem Verkehrsaufkommen nicht notwendig. Es ist notwendig bei mäßigen Verkehr > 100 Kraftfahrzeuge am Tag. Schaut man sich den betreffenden Ort bei einem der bekannten Kartendienste an, dann sieht man, daß an der betreffenden Stelle keine 10 Häuser jenseits des BÜs stehen, kein Gewerbebetrieb oder Sportplatz. Es ist daher nicht vermessen davon auszugehen, daß die Anzahl 100 Kraftfahrzeuge am Tag nicht überschritten werden. Die meisten anderen BÜs sind Feld- und/oder Fuß- und Radwege. Die eigentlichen Straßenkreuzungen sind wohl schon mit technischen Sicherungen versehen, die weißen Haltestreifen sind nämlich in der Satellitenfotos gut zu erkennen.



    Ansonsten: Bereits einige Beiträge zuvor hatte ich wiederum auf Musik, Schallisolierung (in Fahrzeugen) und gestiegene Verkehrsdichte und Geschwindigkeiten hingewiesen.


    Du schreibst gerade, daß Pfeifen mittlerweile sinnfrei ist, weil es die PKW Fahrer ohnehin nicht mehr wahrnehmen. Es erhöht somit nicht die Verkehrssicherheit und belästigt nur die Anwohner. Insofern müßtest Du eigentlich für eine technische Sicherung der BÜs eintreten.



    Auch das Bauamt kann heute nix mehr tun, wenn ein Haus schon seit Jahrzehnten an der Strecke steht und zur Bauzeit keine Rolle bei der Sicherheitsbetrachtung spielte.


    Ich habe gerade die EBO von 1967 angeschaut. Alle wesentlichen Vorschriften sind gleich (nur das 20km/h Tempolimit ist noch nicht enthalten). D.h. wenn sich nichts an der Bebauung seit 1967 geändert hat, hätten die Pfeiftafeln seit 1967 aufgestellt sein müssen! Also kann man die nachträgliche Aufstellung der Pfeiftafeln nur dadurch rechtfertigen, daß entweder ein Versäumnis nachgeholt wurde (fast 50 Jahre nach Einführung des Gesetzes wäre das allerdings extrem "früh") oder sich irgend etwas baulich oder der Bewuchs an der Strecke seit 1967 geändert hat.


    Bis zu einem gewissen Grad definitiv ja.


    Ich wohne in der Nähe einer Autobahn und fordere auch nicht, an meinen Kilometern dort für Millionen einen Lärmschutzwall zu errichten, bloß weil ich das so will.


    Dir ist hoffentlich bewußt, daß ein Makro keine 10m entfernt vom Haus sehr viel lauter ist als die Autobahn? Da helfen auch keine Lärmschutzfenster mehr, danach ist man wach. Da dies mittlerweile für die Anwohner ein Dauerzustand ist, ist das niemanden auf Dauer zu zu muten. Lärm macht krank und läßt Menschen früher sterben.



    Man könnte genauso sagen: Die technischen Maßnahmen (und somit Kosten) sind unnötig, weil sie durch einfachere Maßnahmen vermeidbar sind.


    Nein, denn es gibt noch Gesetze gegen Lärmbelästigung, und den Anwohner ist in einer Gefahrensituation der Achtungspfiff auch in mitten der Nacht zu zumuten, aber nicht als Dauerzustand als Warnung am einem BÜ ohne technische Sicherung. Dann muß halt aus Lärmschutzgründen ein technisch gesicherter BÜ her. Oder wäre Dir es lieber, daß ein Gericht den Betrieb in den Nachtstunden einstellen läßt bzw. einen BÜP anordnet?



    … als "antisozial" bezeichnest, deine Sache.


    Das bezieht sich vor allem auf Deine sehr egozentrische Sicht, daß Anwohner an einer Bahnstrecke keinerlei Anrecht mehr auf Nachtruhe hätten und doch wegziehen sollen, wenn ihnen das nicht paßt. Ich habe meine Zweifel, daß Du es akzeptieren würdest, wenn ab 05:17 bis 23:37 (das sind die ersten und letzten Fahrplanhalte in Niedersteinbach) regelmäßig aus dem Schlaf geweckt würdest.

  • http://www.main-echo.de/region…72804,F::pic11893,3387802


    Nächste Woche schickt die KVG einen Spähtrupp aus, um die Sichtdreiecke an den Übergängen zwischen Königshofen und Niedersteinbach in Augenschein zu nehmen. Hoffentlich werden Sie nicht auch mit dem Wasserschlauch begrüßt :-)


    Gleichzeitig verschiebt sich das Gutachten des Landkreises auf Ende November, man will die Vorschläge der Anwohner dort berücksichtigen und anschließend Pläne für jeden einzelnen der unbeschrankten Bahnübergänge präsentieren. Von Seiten der Westfrankenbahn ist diesmal nichts zu hören, sie scheint Ihre Hupen noch zu prüfen.




    Ich hoffe man reisst sich am Riemen, nimmt Geld in die Hand, kommt den Anwohnern durch technische Sicherung in Niedersteinbach bzw. Beseitigung der Übergänge in der Pampa entgegen und drückt nebenbei die Fahrtzeit von/nach Hanau auf 40 Minuten. Anschließend darf man gerne das Betriebskonzept überabeiten und endlich die Expresszüge in der Hauptverkehrszeit einführen. Das sollte doch möglich sein, mit den drei Begegnungsstellen in Alzenau, Strötzbach und Michelbach. Der Schülerzug am Morgen (leider nur bis Kahl) könnte hier doch die Blaupause sein...

    RMV-Job- und Semesterticket auch für die Bayern in Rhein-Main!

  • Wenn die Bahnstrecke sowohl vom Straßenverkehr als auch die Straße vom Bahnverkehr eingesehen werden kann ist das Pfeifen bei geringem Verkehrsaufkommen nicht notwendig. Es ist notwendig bei mäßigen Verkehr > 100 Kraftfahrzeuge am Tag. Schaut man sich den betreffenden Ort bei einem der bekannten Kartendienste an, dann sieht man, daß an der betreffenden Stelle keine 10 Häuser jenseits des BÜs stehen, kein Gewerbebetrieb oder Sportplatz. Es ist daher nicht vermessen davon auszugehen, daß die Anzahl 100 Kraftfahrzeuge am Tag nicht überschritten werden. Die meisten anderen BÜs sind Feld- und/oder Fuß- und Radwege.

    Die Überlegung ist müßig, weil die Sicht eben nicht gegeben ist.


    Die eigentlichen Straßenkreuzungen sind wohl schon mit technischen Sicherungen versehen, die weißen Haltestreifen sind nämlich in der Satellitenfotos gut zu erkennen.

    Dass du die Situation vor Ort kennst ist nicht vorauszusetzen (dazu: ja, die meisten Bahnübergänge für normale Straßen sind technisch gesichert), aber so oft wie du Gesetze erwähnst, müsstest du eigentlich wissen, dass es Haltlinien auch bei nicht technisch gesicherten Bahnübergängen gibt. (Tipp: ohne technische Sicherung kein Schalthäuschen.)


    Du schreibst gerade, daß Pfeifen mittlerweile sinnfrei ist, weil es die PKW Fahrer ohnehin nicht mehr wahrnehmen. Es erhöht somit nicht die Verkehrssicherheit und belästigt nur die Anwohner. Insofern müßtest Du eigentlich für eine technische Sicherung der BÜs eintreten.

    Da hast du mich falsch verstanden, ich meine genau das Gegenteil: Pfeifen ist heute umso wichtiger.


    Ich habe gerade die EBO von 1967 angeschaut. Alle wesentlichen Vorschriften sind gleich (nur das 20km/h Tempolimit ist noch nicht enthalten). D.h. wenn sich nichts an der Bebauung seit 1967 geändert hat, hätten die Pfeiftafeln seit 1967 aufgestellt sein müssen! Also kann man die nachträgliche Aufstellung der Pfeiftafeln nur dadurch rechtfertigen, daß entweder ein Versäumnis nachgeholt wurde (fast 50 Jahre nach Einführung des Gesetzes wäre das allerdings extrem "früh") oder sich irgend etwas baulich oder der Bewuchs an der Strecke seit 1967 geändert hat.

    Worauf willst du denn eigentlich hinaus? ?( Die Anwohner beschweren sich über neue Pfeiftafeln. Am BÜ, über den wir hier gerade diskutieren, wurden aber keine neuen aufgestellt. Ich schreibe es jetzt bestimmt schon zum dritten Mal... und ich finde das Ignorieren eines Diskussionspartners bzw. dessen Aussagen auch alles andere als freundlich, nur so nebenbei zum Thema "antisozial".


    Wozu also die Überlegung über nachträgliche bauliche oder pflanzliche Änderungen?


    Kennst du eigentlich den Zeitpunkt, zu dem die als bayerische Lokalbahn konzessionierte Strecke komplett zur EBO wechselte? Du weißt ja sicher, dass nicht-Staatsbahnen von Anfang an lockerere Bestimmungen hatten.


    Dir ist hoffentlich bewußt, daß ein Makro keine 10m entfernt vom Haus sehr viel lauter ist als die Autobahn?

    Auch darum geht es nicht, sondern um das Bewusstsein, wo welcher Lärm existiert.


    Nein, denn es gibt noch Gesetze gegen Lärmbelästigung, und den Anwohner ist in einer Gefahrensituation der Achtungspfiff auch in mitten der Nacht zu zumuten, aber nicht als Dauerzustand als Warnung am einem BÜ ohne technische Sicherung.


    Dann muß halt aus Lärmschutzgründen ein technisch gesicherter BÜ her.

    Und es gibt Gesetze über den Umgang mit Ausgaben. Da muss genau hingeschaut werden anstatt immer sofort Geld auszugeben, nur wenn sich das jemand wünscht.


    Oder wäre Dir es lieber, daß ein Gericht den Betrieb in den Nachtstunden einstellen läßt bzw. einen BÜP anordnet?

    Auf welcher Grundlage beschließt du das?


    Das bezieht sich vor allem auf Deine sehr egozentrische Sicht, daß Anwohner an einer Bahnstrecke keinerlei Anrecht mehr auf Nachtruhe hätten und doch wegziehen sollen, wenn ihnen das nicht paßt.

    Das denkst du dir aus. Diese Ansicht habe ich nicht. Im Übrigen sollte man wissen, was die Wörter bedeuten, mit denen man andere betitelt, damit sie auch zu dem passen, was man aussagen will :rolleyes:


    Ich habe meine Zweifel, daß Du es akzeptieren würdest, wenn ab 05:17 bis 23:37 (das sind die ersten und letzten Fahrplanhalte in Niedersteinbach) regelmäßig aus dem Schlaf geweckt würdest.

    Das ist die Frage. Ob mich das wirklich wecken würde. Und ob ich da überhaupt wohnen würde...


    Ich hab jedenfalls mal in umittelbarer Nachbarschaft einer Strecke mit Gefälle und Kurve gewohnt. Das Quietschen war auch nicht gerade leise und mit längeren Betriebszeiten. Gestört hat es mich nicht.

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  • Da hast du mich falsch verstanden, ich meine genau das Gegenteil: Pfeifen ist heute umso wichtiger.

    Ich möchte an dieser Stelle nochmal kurz auf die Führerstandsmitfahrt verweisen. Wenn man zu Minute 44:20 (Durchfahrt Königshofen) vorspult, hört man den HLB Zugführer den Satz sagen ( "Hier müsste ich jetzt auch eigentlich pfeifen, das Haus möchte ich aber nicht haben..."), der den ganzen Sachverhalt gut zusammenfasst....

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  • Wenn man zu Minute 44:20 (Durchfahrt Königshofen) vorspult, hört man den HLB Zugführer den Satz sagen ( "Hier müsste ich jetzt auch eigentlich pfeifen, das Haus möchte ich aber nicht haben..."), der den ganzen Sachverhalt gut zusammenfasst....


    ...nur das man den Lokführer ( nicht Zugführer ;) ) für diesen Regelwerksverstoß eigentlich ablösen müsste. Dieses Missachten von Signalen ist ja schon Vorsatz.


    Mit dem Haus hat er ja recht, aber das rechtfertigt ja wohl kaum das Missachten von Signalen.

    Viele Grüße, vöv2000

  • VÖV2000:

    Zitat

    Dieses Missachten von Signalen ist ja schon Vorsatz.


    Mit dem Haus hat er ja recht, aber das rechtfertigt ja wohl kaum das Missachten von Signalen. ...nur das man den Lokführer für diesen Regelwerksverstoß eigentlich ablösen müsste.


    Regeln haben durchaus ihren Sinn. Manchmal sollte man aber auch den gesunden Menschenverstand walten lassen und eine Regel nicht befolgen.
    Im vorliegenden Fall haben wir einen gut einsehbaren Bahnübergang, der nicht gerade häufig frequentiert wirkt, daher ist es schon vertretbar das P Schild nicht stur zu befolgen um die Nervern der Anwohner zu schonen.
    Sind Fahrzeuge oder Personen zu erkennen, die sich auf den Bahnübergang zubewegen oder es neblig ist, ist ein Signal zu geben durchaus berechtigt.
    Ja, wie sind hier nach EBO unterwegs. Dennoch frage ich mich, wo ist der Unterschied zur U3 oder U2 die auch unbeschrankte Bahnübergänge mit ähnlicher Geschwindigkeit queren ohne ein Signal geben zu müssen. Als die Taunusstrecken noch nach EBO betrieben wurde, standen dort auch an jedem Feldweg LP Signale.
    Ein Jeder, der hier auf die strikte Einhaltung, Dienstsuspendierung oder sonstige Sanktionen besteht, prüfe sich selbst, wann er das letzte Mal einmal 5 hat gerade sein lassen. ;)

  • Soweit dazu, wenn man Regeln nicht strikt einhält....


    http://www.swr.de/landesschau-…18217924/nid=1582/oj1c78/


    PS: Wer Lust hat Eisenbahnregeln selbst zu ignorieren, statt immer nur die Lokführer aufzufordern dieses zu tun, ist herzlich
    eingeladen sich bei der DB, HLB oder sonst wo zu bewerben - es gibt schon seit geraumer Zeit einen Mangel an Lokführern.

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  • Manchmal sollte man aber auch den gesunden Menschenverstand walten lassen und eine Regel nicht befolgen.


    Das ist halt das Grundproblem hierzulande. Egal ob wir jetzt den Lokführer als Beispiel nehmen oder uns über Autofahrer, Radfahrer (siehe auch mal die Diskussionen in anderen Threads bezüglich Fahrradmitnahme), Fußgänger oder sonstige Dinge des alltäglichen Lebens unterhalten: Es gibt nun mal Regeln, die für alle gelten und die von allen zunächst mal befolgt werden müssen. Ein jeder meint aber, sich das Recht herauszunehmen, ob eine Regel nun für ihn in der jeweiligen Situation gilt oder er sie aus Gründen, die er sich selbst definiert, missachten kann.


    Ich nehme mich da nicht unbedingt aus, nur muss man bei vorsätzlichem Fehlverhalten dann eben auch die Konsequenzen tragen. Daher bleibe ich bei meiner Aussage, denn steht irgendwo geschrieben "das ist die Regel aber Du kannst Dir selbst aussuchen, wann Du die für Dich gültig machst"?


    Wenn es mit der Regel so offensichtliche Probleme gibt wie hier, dann muss man die Regel ändern und nicht dazu aufrufen gegen solche zu verstoßen! Anstatt also die Lokführer hier für das Pfeifen zum Buhmann zu machen, muss man entweder die verantwortlichen Politiker zum Umbau oder ggf. der ersatzlosen Schließung der Bahnübergänge aufrufen (das wird hier ja bereits ausgiebigst diskutiert) oder alternativ den Gesetzgeber bzw. das Eisenbahnbundesamt anschreiben, damit ggf. die Regeln für den Lokführer für dieses Signal geändert werden.

    Viele Grüße, vöv2000

  • Ja, wie sind hier nach EBO unterwegs. Dennoch frage ich mich, wo ist der Unterschied zur U3 oder U2 die auch unbeschrankte Bahnübergänge mit ähnlicher Geschwindigkeit queren ohne ein Signal geben zu müssen. Als die Taunusstrecken noch nach EBO betrieben wurde, standen dort auch an jedem Feldweg LP Signale.

    Vergleich doch mal die Bremsleistung von EBO-Fahrzeugen mit dem, was die BOStraB fordert...

  • Ich finde, dass große Teil der Diskussion mittlerweile etwas Off-Topic sind.


    Ich finde es allerdings gut, dass die Bahnübergänge nun tatsächlich mal in Augenschein genommen werden. In der Pampa sollte es, speziell im Winter, wohl möglich sein, ein ausreichendes Sichtdreieck für wenige km/h Geschwindigkeit zu schneiden. Und um eine Sicherung innerhalb von Ortschaften wird man wohl in absehbarer Zukunft nicht drumrum kommen.

  • Wenn es mit der Regel so offensichtliche Probleme gibt wie hier, dann muss man die Regel ändern und nicht dazu aufrufen gegen solche zu verstoßen!

    Nee, so auch nicht. Nicht die Regel ändern, sondern prüfen, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Regel an dieser Stelle noch stimmen. Ansonsten wäre zu fragen, ist es ein offensichtliches Problem? Wann wird die individuelle Befindlichkeit zum Problem? Und für wen? In unserer aufgeklärten und informierten Gesellschaft kann sich praktisch Jeder Gehör verschaffen, auch mit den absurdesten Ansichten, je mehr Zeit und Aufwand er hineinsteckt, desto größer die öffentliche Resonanz. Aber irgendwie scheinen dabei die Maßstäbe gelegentlich zu verrutsuchen. Kann man sich drauf verlassen, dass alles, was mediale Resonanz hervorruft auch wichtig ist? Und: soll derjenige, der den Aufwand nicht scheut, sich Aufmerksamkeit zu verschaffen, die Anwendungen oder Suspendierung von Regeln bestimmten? Ich bin jedenfalls nicht der Meinung, dass die, die nur laut genug meckern, sich durchsetzen. Die Öffentlichkeitswirksamkeit eine Meinung ist kein Maßstab für ihre Richtigkeit.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • PS: Wer Lust hat Eisenbahnregeln selbst zu ignorieren, statt immer nur die Lokführer aufzufordern dieses zu tun, ist herzlich
    eingeladen sich bei der DB, HLB oder sonst wo zu bewerben - es gibt schon seit geraumer Zeit einen Mangel an Lokführern.

    Vorsatz kommt da richtig schlecht.

  • Bitte so schreiben, daß man es auch versteht!
    (nächster Halt Ortsverwaltung Mombach?!)

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    Einmal editiert, zuletzt von Darkside ()