SZ - Illegale Autorennen sollen Straftat werden

  • Wie bereits unter [Presseschau] SZ – Berlin: Russisches Roulette auf dem Ku'damm angesprochen, planten die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Hessen gemeinsam eine Initiative, um illegale Autorennen auf öffentlichen Straßen künftig als Straftaten einzustufen. Der Bundesrat stimmte dieser nun zu.


    Der Entwurf der Länderkammer sieht für die Teilnahme an solchen Rennen bis zu zwei Jahre Haft und den Entzug der Fahrerlaubnis vor; im Falle von Unfällen mit Verletzten oder Todesopfern bis zu zehn Jahre Haft.


    Klick.

    Fág an Bealach!

  • ... im Falle von Unfällen mit Verletzten oder Todesopfern bis zu zehn Jahre Haft.


    Das könnte gerade am Beispiel des von Dir erwähnten Falles vom Ku'damm juristisch interessant werden.


    Für die neue Straftat "Illegales Autorennen" gebe es somit eine Höchststrafe von 10 Jahren. Wenn es aber eine Anklage wegen Mord gibt (wie im Berliner Fall) liegt die Höchststrafe ja deutlich höher.


    Lässt der neue Straftatbestand "Illegales Autorennen" für solche Fälle dann überhaupt noch eine Mordanklage zu? Falls nicht (da es ja jetzt extra diesen Straftatbestand gibt) kämen mutmaßliche Täter ja deutlich glimpflicher davon.



    Kleine Anmerkung: Natürlich muss man erstmal abwarten, was in Berlin beim Prozess letzten Endes rauskommt und ob sich die Mordanklage vor Gericht halten lässt.

    Viele Grüße, vöv2000

    Einmal editiert, zuletzt von vöv2000 ()

  • Das würde mich ebenfalls interessieren. Die im Zusammenhang mit diesem Fall gebrauchte (Teil-) Begründung für die Mordanklage, dass die Angeklagten den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen hätten, lässt mich zumindest an einen Grenzfall zwischen direktem Vorsatz (d.h., ausgelöst durch wissentliches Handeln, ohne dass der Tod Dritter in diesem Fall aber das beabsichtigte Handlungsziel gewesen wäre) und bedingtem Vorsatz (also im Sinne billigender Inkaufnahme) denken; und ich nehme an, dass die letztendliche juristische Bewertung stark davon abhängen dürfte, welche Ansicht sich in diesem Punkt durchsetzen wird. Offenkundig wollte man in diesem besonderen Kontext einen Präzedenzfall mit Reichweite zu künftigen vergleichbaren Fällen schaffen.

    Fág an Bealach!