Pläne für die "City-Bahn" kommen voran...

  • Oberleitungsfreies Fahren der Citybahn war unter anderem Thema am Donnerstag in einer Fachveranstaltung für den Abschnitt zwischen Ringkirche und Hauptbahnhof. Hier kann man sich auch die drei Fachbeiträge anschauen: https://blog.citybahn-verbinde…-ringkirche-rheinstrasse/.
    Wichtigste neue Infos dürften sein, dass eine weitere Haltestelle zwischen Luisenplatz und Hochschule Rhein-Main geplant wird. Es soll am Luisenplatz, dann an der Ringkirche (zwischen 1. Ring und Wörthstraße mit Umsteigemöglichkeit zu 1,5,8,15,...), an der Klarenthaler Straße (Umsteigemöglichkeit zu den Bussen an den Haltestellen Eltviller Straße und Dreiweidenstraße) und an der Hochschule gehalten werden. Die Haltestellenabstände liegen somit bei ca. 500m. Zuvor war ein Abstand von über 800m vorgesehen. Desweiteren soll am Wiesbadener Hauptbahnhof ein Gleisdreieck entstehen mit zwei Ausziehgleisen im Gustav-Stresemann-Ring. Dies ist als Betriebshaltestelle angedacht, da man bemerkt hat, dass zwischen Wi. Hauptbahnhof und Hochschule Rhein-Main ein 5 Min. Takt nicht ausreichen könnte. Zudem macht es eine mögliche Netzerweiterung, bspw. Richtung Ostfeld, einfacher.
    Darüber hinaus gibt es die Idee die Busse der Linien 5 und 15 ab Humboldstraße stadteinwärts in die Rheinstraße zu leiten mit neuem zusätzlichem Stopp am Rhein-Main-Congress-Center, bevor ab Dernschem Gelände wieder die normale Route genutzt wird. Es würden bessere Umsteigemöglichkeiten zur City-Bahn entstehen. Die Idee könnte jedoch auch schon vorab und unabhängig davon realisiert werden.

  • Inzwischen liegen drei Rechtsgutachten vor, die die beiden Bürgerbegehren gegen die Citybahn für unzulässig halten.


    Eine Übersicht über den Meinungsstand liefert die Initiative "Bürger pro Citybahn"


    Den Auftakt machte der RA Gerhard Strauch aus Wiesbaden mit einer privaten Stellungnahme, also in niemandes Auftrag, sondern in Eigeninitiative erstellt. Es folgte im Auftrag der Fraktion der Grünen der Liederbacher RA Foerstemann, dessen Gutachten im Volltext online steht. Siehe auch FAZ vom 16.3.2019.


    Im Auftrag des Verkehrsdezernats schließlich begutachteten Herbert Landau, Bundesverfassungsrichter a.D., Fachanwalt für öffentliches Recht, Siegen und Prof. Dr. Sven Simon, Professur für Völkerrecht und Europarecht mit öffentlichem Recht, Universität Marburg, die Bürgerbegehren (FAZ v. 22.3.2019)


    Alle drei Gutachten halten sie aus unterschiedlichen Gründen für unzulässig. Der Magistrat wird den Stadtverordneten demnächst eine entsprechende Vorlage zuleiten, die dann über Zulassung oder Ablehnung der Bürgerbegehren entschieden müssen. Wahrscheinlich werden sie ablehnen.

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  • Während die Frage, ob und ggf. wieviele Bürgerbegehren für oder gegen die City-Bahn stattfinden, noch nicht beantwortet zu sein scheint, werden anscheinend schon Vorabbaumaßnahmen für die City-Bahn durchgeführt. Wenn ab Mitte November 2019 auf der Wiesbadener Seite der Theodor-Heuss-Brücke Bauarbeiten an der Auffahrtrampe stattfinden, ist dies eine Vorabmaßnahme für die City-Bahn.


    Zitat

    Der Neubau der Stützwand „Am KranSand“ ist Bestandteil der Gesamtmaßnahme „CityBahn Wiesbaden“ zur Erweiterung der Verkehrsflächen und erfolgt als Vorabmaßnahme. Der Neubau der Stützwand „Am KranSand“ erfolgt nordwestlich (stromabwärts) des Widerlagers der Theodor-Heuss-Brücke in Mainz-Kastel Wiesbaden. Die Stützwand dient der Sicherung des Straßendammes der Landesstraße L 3482 (Rampenstraße). Für die Herstellung der Haltestelle im Bereich der Rampenstraße muss diese verbreitert werden. Die bestehende Böschung kann der Erweiterung des Straßenquerschnitts in der heutigen Form nicht standhalten. Der Böschungsfuß würde weiter in das Gebiet unterhalb der Rampenstraße verlagert, was mit der Planung des Gebietes „Am KranSand“ unterhalb der Rampenstraße nicht einher geht. Daher ist geplant, diese durch eine Stützwand abzufangen.


    Die Stützwand wird fast 140 m lang, keine Kleinigkeit also. Im August 2020 soll sie fertig sein.

  • Die FAZ berichtete die Tage in einem F+ Artikel (leider nur ein Link bis zur Paywall) das die geplante Bürgerentscheidung am 28.06.2020 zur City-Bahn möglicherweise ins Frühjahr 2021 verschoben werden soll. Findet an diesem Tag auch eine Kommunalwahl in WI statt? Wenn ja soll ggf. dieser Termin auch verschoben werden. Die Entscheidung darüber steht evtl. am 26.03.2019 bei der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung an.


    Weiß das FNF mehr?

    Sollte das so kommen, wirkt sich das auch die weitere Planung und deren Zeitablauf aus?

  • So lautet die Frage: „Soll der Verkehr in Wiesbaden zur Vermeidung von Staus und weiteren Verkehrsbeschränkungen für den Autoverkehr durch eine leistungsfähige Straßenbahn (Citybahn) von Mainz kommend über die Wiesbadener Innenstadt bis Bad Schwalbach weiterentwickelt werden, um Verkehrszuwächse aufzufangen und Umweltbelastungen (Luftverschmutzung, Lärmbelastung) zu verringern?“ die die Wiesbadener Bürger mit ja oder nein beantworten sollen. Sollte diese Frage mit genügend Ja-Stimmen am 1. November 2020 beantwortet werden dann ist ein weiterer Meilenstein zum Bau der Citybahn erreicht. Mehr als 4 Std. (sic - Quelle) brauchten die Wiesbadenern Stadtverordneten um gemeinsam diese Frage und den Termin am vergangenen Donnerstagabend nach kontroversen Debatten zu beschließen.

  • Was bedeutet die positive Formulierung, wenn das Quorum nicht erreicht wird?


    In Frankfurt haben wir vor Jahren über die "Erhaltung der Rennbahn" abgestimmt. 60% der Stimme waren dafür, aber es waren nur 20% zur Abstimmung gekommen. Damit war das Quorum nicht erreicht und die Rennbahn wurde zugunsten der DFB-Akademie abgerissen.

  • Bei der hessischen Regelung für Bürgerentscheidungen, muss man eigentlich die Frage jedesmal umdrehen, damit beim prinzipbedingt wahrscheinlichen Nicht-Erreichen des Quorums das was man nicht will, ein "Die Bevölkerung will nicht"-Etikett bekommt.


    Also hier "Soll es weiterhin durch dichten Verkehr zu Staus und Luftverschmutzung kommen, weil es keine leistungsfähige Citybahn gibt?"

  • Bei der hessischen Regelung für Bürgerentscheidungen

    Was hat das mit hessischen Regelungen zu tun? Das ist in anderen Bundesländern nicht viel anders. Ansonsten sind die Fragestellungen im Regelfall immer "positiv" im Sinne des zu erreichenden Ziels zu formulieren. Deswegen wundern sich einige immer, warum man "Ja" stimmen muß, obwohl man eigentlich "Nein" meint (Beispiel: Die BI gegen den Bau des Golfplatzes in Hintertupfingen muß daher die Frage "Sind Sie dafür, den Bau des Platzes zu stoppen?" stellen und auf Ja-Stimmen hoffen, statt "Sind Sie für den Golfplatz?" und dann viele Nein-Stimmen).

  • Was bedeutet die positive Formulierung, wenn das Quorum nicht erreicht wird?


    In Frankfurt haben wir vor Jahren über die "Erhaltung der Rennbahn" abgestimmt. 60% der Stimme waren dafür, aber es waren nur 20% zur Abstimmung gekommen. Damit war das Quorum nicht erreicht und die Rennbahn wurde zugunsten der DFB-Akademie abgerissen.

    Das ist in der Tat eine wichtige Frage: was passiert mit der City Bahn wenn es zwar eine einfache Mehrheit zu ihren Gunsten gibt, welche aber aufgrund einer sehr niedrigen Wahlbeteiligung nur einer kleinen Minderheit der tatsächlich Wahlberechtigten entspricht? Kann dann trotzdem gebaut werden?


    Falls nicht (also falls “NEIN” die automatische Antwort im Falle eines geringen Wahlinteresses ist), dann stellt sich die Frage warum man nicht die Verhinderung der City Bahn zum Gegenstand der Frage gemacht hat...

  • Grundsätzlich ist die Frage so zu forumlieren, dass "Ja" Zustimmung zum Projekt bedeutet; eine unklare oder missverständliche Fragestellung kann vor der Abstimmung im Zulassungsverfahren beanstandet werden.


    Aufgrund eines positiven Bürgentscheids könnte sowieso nicht gebaut werden, das Baurecht vermittelt allein der Planfeststellungsbeschluss nach PBefG. Der negative Ausgang des Bürgentscheids würde nur die Stadtverordneten für eine gewissen Zeit insofern binden, als sie einer Bau- und Finanzierungsvorlage des Magistrats nicht zustimmen dürften. Der Vorhabenträger (ESWE verkehrsgesellschaft) könnte aber planen und Baurecht anstreben. Bis das vorliegt, ist die 3-jährige Bindefrist verstrichen und die StVV könnte gegen das Vertreterbegehren entscheiden.

  • Grundsätzlich ist die Frage so zu forumlieren, dass "Ja" Zustimmung zum Projekt bedeutet; eine unklare oder missverständliche Fragestellung kann vor der Abstimmung im Zulassungsverfahren beanstandet werden.


    Aufgrund eines positiven Bürgentscheids könnte sowieso nicht gebaut werden, das Baurecht vermittelt allein der Planfeststellungsbeschluss nach PBefG. Der negative Ausgang des Bürgentscheids würde nur die Stadtverordneten für eine gewissen Zeit insofern binden, als sie einer Bau- und Finanzierungsvorlage des Magistrats nicht zustimmen dürften. Der Vorhabenträger (ESWE verkehrsgesellschaft) könnte aber planen und Baurecht anstreben. Bis das vorliegt, ist die 3-jährige Bindefrist verstrichen und die StVV könnte gegen das Vertreterbegehren entscheiden.

    Gut, also ein mehrheitliches “JA” gäbe den Stadtverordneten auch bei geringer Wahlbeteiligung freie Hand. Wie sähe es bei einem mehrheitlichen (womöglich knappen) “NEIN” bei geringer Wahlbeteiligung aus? Ist es trotzdem bindend?

    Einmal editiert, zuletzt von Jojo ()

  • Das ist doch gerade meine Frage: ob es ein Quorum gibt (und ob es in beide Richtungen wirkt)...

    Die Gemeindeordnung beantwortet Deine Frage:


    (6) Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern mindestens 15 Prozent [...] der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat die Gemeindevertretung die Angelegenheit zu entscheiden. [...]