Die Gemeindeordnung beantwortet Deine Frage:
(6) Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden mit mehr als 100 000 Einwohnern mindestens 15 Prozent [...] der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat die Gemeindevertretung die Angelegenheit zu entscheiden. [...]
Danke, dass ist genau die Antwort die ich gesucht habe: Um bindend zu sein müssen mindestens 15% der Wahlberechtigten entweder für oder gegen die City-Bahn stimmen und eine Stimmgleichheit wird als Ablehnung der City-Bahn gewertet.
Ein Quorum für die Anzahl der Stimmen für eine der beiden Antwortmöglichkeiten ist übrigens viel besser als ein Quorum für die Wahlbeteiligung, weil letzteres Wahlberechtigte dazu verleiten kann bewusst der Wahl fern zu bleiben um so die Wahlbeteiligung unter das Quorum zu drücken - was natürlich riskant ist, weil im Falle des Trotzdem-Erreichens des Quorums diese Gegenstimmen fehlen. Für die Leute, für die dieser Gedankengang zu umständlich ist: stell dir vor du stimmst gegen ein Vorhaben, die Mehrheit aber dafür und das Volksbegehren ist nur deswegen erfolgreich weil die erforderliche Wahlbeteiligung exakt (!) erreicht wurde - dann hätte deine Stimme genau das Gegenteil dessen erreicht als was du auf dem Wahlzettel angekreuzt hast. Diese “Game Theory” entfällt bei einem intelligenten Quorum wie hier in Wiesbaden, weil deine Stimme nur dann dem Volksbegehren zum Erfolg verhelfen kann, wenn dadurch das Quorum für deine angekreuzte Wahloption erreicht würde...