Radfahrerin will Mutter mit Kinderwagen keinen Platz machen und schlägt diese ins Gesicht

  • Ich glaube langsam, es wäre sinnvoll diesen Thread einzustellen. Das führt ja zu nichts vernünftigem mehr.


    Das habe ich mir auch schon gedacht, so wie "beide Parteien" hier nicht zueinanderfinden. Aber wenn es jetzt auf die Ebene der zu schützenden Fußgänger geht und man nie (älter als 8 Jahre) auf dem Bürgersteig fahren darf, dann frage ich mich nun, wie es mit folgenden Gefährten ausschaut:
    Skateboard, Inlinder, Kickboard, Rollstühle, (Rollator :D ), Scooter (für Gehschwache), Einkaufswagen, schwere Handwagen etc. und vor allem Segways :!:


    OK, ich habe ein paar Gefährte aufgeführt, die nicht so schnell sind und natürlich auf den Bürgersteigen fahren oder geschoben werden dürfen. Aber wo ist die sinnvolle Abgrenzung?

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  • Ich glaube langsam, es wäre sinnvoll diesen Thread einzustellen. Das führt ja zu nichts vernünftigem mehr.


    Wir sind uns sicher einig, daß wir den ursprünglichen Anlaß für diesen Faden nicht mehr diskutieren. Aber so ganz weit davon entfernt sind wir nun wiederum auch nicht.
    Nicht nachvollziehen kann ich Deine Aussage, daß der Faden zu nichts Vernünftigem mehr führe. Denn hier werden genau die Schwachstellen benannt, die dann dazu führen, daß verschiedene Parteien Verkehrsteilnehmerinnen aufeinander losgehen, anstatt einmal kollektiv diejenigen zu besuchen, die selbige Schwachstellen zu verantworten haben. Wenn man (und frau) Verkehrssituationen herstellt, in denen das gesellschaftlich gewünschte Ellenbogenprinzip zum Tragen kommt, dann setzen sich die Stärkeren einfach durch. Dann stehen Autos auf der Radspur und schlafen munter vor sich hin, dann bretzeln zumeist junge Menschen, ich will nicht gleich sagen: Studis, mal locker mit ihrem Rad über den Luisenplatz, oder es wird das Problem negiert, indem man nicht an die Vernunft mehr glauben mag.
    Ich kann das natürlich auch so formulieren: was wir hier diskutieren, sind Luxusprobleme von Metropolenbewohnern. Drei Viertel der Menschheit wäre froh. derartige Probleme überhaupt haben zu können. Das ändert aber nichts daran, daß diese Probleme da sind, mehr oder weniger bewußt zugunsten einer vierrädrigen Lobby erzeugt worden sind und nicht durch vernünftigen "Ausgleich" zwischen den Parteien gelöst werden können. Und wenn wir dann noch dazu beitragen können, eine Welt zu schaffen, in der unsere Luxusprobleme auch global erlebbar werden, dann wäre schon viel gewonnen.
    Es führt aber zu nichts, die Diskussion unter dem Deckmantel, es bringe nichts, abzuwürgen. Dann ändert sich garantiert nie etwas.

  • [...] Inliner [...] und vor allem Segways

    Inline Skater gelten gemäß der StVO als Fußgänger und müssen deswegen die Fußwege nutzen. Seit der Novellierung der StVO 2009 gibt es jedoch ein Zusatzzeichen "Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei", mit dem Radwege, Fahrradstraßen oder auch Tempo-30-Zonen ausgeschildert werden können und die dann von den Skatern legal genutzt werden dürfen.


    Segways haben durch die Föderung der E-Mobilität profitiert und dürfen seit 2009 auf Radverkehrsanlagen fahren. Fehlen diese, so darf die Straße genutzt werden. Zum Fahren eines Segway benötigt man allerdings einen Mofa-Führerschein und das Gefährt muss ein Versicherungskennzeichen haben.
    Bei den technisch relativ ähnlichen Hoverboards sieht das jedoch anders aus. Da die Boards motorisiert sind und schneller als 6 km/h fahren, gelten sie als Kraftfahrzeug und sind deshalb für Geh- und Radwege verboten. Für das Fahren auf der Straße fehlt ihnen aber die Zulassung, weil die Boards keine Schutzeinrichtungen (Bremse, Beleuchtung) haben und auch der Fahrer nicht geschützt ist. Mit anderen Worten: Die Nutzung dieser Dinger auf Straßen, Radinfrastruktur und Gehwegen ist verboten.

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

  • Segways haben durch die Föderung der E-Mobilität profitiert und dürfen seit 2009 auf Radverkehrsanlagen fahren. Fehlen diese, so darf die Straße genutzt werden. Zum Fahren eines Segway benötigt man allerdings einen Mofa-Führerschein und das Gefährt muss ein Versicherungskennzeichen haben.


    da ich schon Promotion-Teams in Fußgängerzonen damit gesehen habe und Du jeweils von "dürfen" schreibst, nehme ich an, die dürfen weiterhin auch auf Gehwegen bzw. Fußgängerzonen fahren?
    Die fahren doch sicherlich schneller als 6 km/h, oder? Selbst bei 5 km/h ist der Zusammenstoß mit so einem Teil sicher nicht angenehm.

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  • Stimme dir voll zu, Holger. Ich gebe zu, dass ich manchmal kurze Abschnitte auf der falschen Seite fahre, etwa um mehrere hundert Meter Umweg zu vermeiden. Aber dann immer vorsichtig und im Zweifel muss ich eben anhalten, wenn es keine andere Ausweichmöglichkeit gibt.


    Neulich kam mir auf dem Haardtring ein Fahrrad-Falschfahrer entgegen: kein Licht und Augen auf dem Handy. Er hatte großes Glück, das ich ihm entgegen gekommen bin und nicht noch so ein Kollege...

  • Ich sammele gerade aus mehreren Onlinezeitungen (und wenn es sein muß, auch unter legaler Umgehung der Paywall) Beispiele dafür, wo Radfahrerinnen und Radfahrer von dieser Spezies einfach totgefahren werden.


    Aktuell, heute, Darmstädter Echo, Pützerstraße Ecke Dieburger: Autofahrerin übersieht Radler beim Rechtsabbiegen


    Ich ergänze: So viel zum Thema sichere Radwege. Und natürlich Fahrerinflucht.

  • Was die Ansicht bestätigt, dass Verlass auf die Vorschriften nicht hilft, sondern gerade Fußgänger und Radfahrer sich pragmatisch verhalten muss. Und wer jetzt auf den Rechtsweg verweist: Scghadensersatz - so denn z.B. in diesem Fall die Fahrerin ermittelt werden kann - ist zwar einbgewisser Ausgleich, hilft aber gegen Schmerzen und Verletzungen auch wenig. Unds beim beschädigten Rad gibt es auch oft kaum etwas, weil dann der Zeitwert ermittelt wird.


    So bleibt uns gerade als Radfahrern oft nichts anderes übrig, als unabhängig von den Regelungen pragmatisch zu fahren und natürlich dabei auf die Grundregeln zu achten, niemandfen zu behindern oder zu gefährden, insbesondere dabei auch auf Fußgänger zu achten.

  • speedy96 es ist kein Unterschied zwischen "ob man eine breite Rampe herunterrollt, und dabei keinem
    Fußgänger nahe kommt, oder einen benutzten Radweg zuparkt." Beides ist ein Regelverstoß. [ich gehe mal
    davon aus daß auf der Rampe ein Verbot des Fahrradfahrens Voraussetzung für deinen Satz war]
    Sonst könnte man ja auch analog sagen, daß der Autofahrer der auf dem Radweg geparkt hat nicht gestört
    hat, wenn während der Parkzeit kein Radfahrer kam......


    Ich habe auch nciht geschrieben, daß es deine Aufgabe wäre Falschparker zumelden - ich habe nur geschrieben,
    daß du das Recht dazu hast dies zu tun. Aber nur mal so ein Gedankengang - wenn nur 1% der Radfahrer jedes
    Auto das ihren Radweg zuparkt fotografisch dokumentiert und zur Anzeige bringt, würde es doch einen gewissen
    Druck auf die Autofahrer ausüben durch richtiges Parken Strafzetteln zu entgehen....?



    PS: Heute am ersten kalten Nieseltag habe ich bei gerdae mal eine Person mit Fahrrad bei meiner morgendlichen
    Fahrt gesehen. Tags zuvor haben sich noch 8 Fahrräder im Abstellbereich und der naheliegenden Einstiegstür
    getummelt, sodaß kaum ein Durchkommen ohne Klettern über Blech möglich war.
    Ich glaube kaum, daß von gestern auf heute 7 Personen krank geworden sind oder deren Räder fahruntauglich.....
    -> 75-85% könnten ihre Fahrräder generell zu Hause lassen, statt Hindernis in vollen ÖPNV Fahrzeugen zu spielen. ;)

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  • Nochmal zum Thema Fahrradmitnahme ein konkretes Beispiel:


    Wenn ich wegen meines Arzttermins (auf den ich von der Zeitlage keinen Einfluss hatte) nur Fuß und ÖPNV nutzen würde, dann hätte ich wegen der üblichen DB-Anschluss-Nicht-Sicherung etwa 75 Minuten Freizeitverlust. Nehme ich aber das Rad mit, dann erreiche ich sehr wahrscheinlich einen Zug mit welchem ich den oben erwähnten Anschluss locker erreiche, wenn ich zwischen den beiden Zügen das Fahrrad nutze. Mein Freizeitverlust reduziert sich mit dem Rad auf etwa 50 Minuten.


    Ich spare also durch die Fahrradmitnahme etwa 25 Minuten. Das kann mir natürlich kein rücksichtsloser Fahrgast im Mehrzweckabteil von der Stirn ablesen. :rolleyes:

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    Einmal editiert, zuletzt von SoundofN1 ()

  • Ich hab das noch mal gelesen.....spannend, daß Du einen Arztbesuch als Freizeitverlust siehst. :D


    In welchem Bahnhof geht denn ständig der Anschluß flöten? Es können doch nicht alle Züge dauer-
    haft verspätet sein?!

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