Nachdem inzwischen auf allen Stadtbahnlinien, mal abegesehen von der U6, Fahrzeuge mit der Möglichkeit der Zwangsschließung unterwegs sind, würde mich interessieren, ob sich die damit verbundenen Erwartungen erfüllt haben, die Standzeiten für den Fahrgastwechsel zu begrenzen. Sind die Züge jetzt pünktlicher? Erntet die VGF durch den U5-Wageneinsatz eine Pünklichkeitsdividende?
Ich selbst kann nur für die U7 in der morgendlichen HVZ sagen, dass sich die effektive Haltezeit an der Konstablerwache gegenüber dem U2-Zeitalter halbiert hat, jedenfalls gefühltermaßen.