Einsatz O305?

  • Er ist noch da, kann aber zur Zeit nicht eingesetzt werden weil die VGF keinen Betriebsleiter nach BOKraft hat. Herr Budig war der Letzte. Das Fahrzeug gehört auch weiterhin der VGF und ist nicht an die ICB gegangen.

  • Er ist noch da, kann aber zur Zeit nicht eingesetzt werden weil die VGF keinen Betriebsleiter nach BOKraft hat. Herr Budig war der Letzte. Das Fahrzeug gehört auch weiterhin der VGF und ist nicht an die ICB gegangen.


    F-VG 6666 (Eventbus-O 405) und der Integro gehören doch auch noch der VGF, oder?
    D.h., wenn der Eigentümer der Busse keinen Betriebsleiter nach BOKraft hat, darf man Busse nicht einsetzen? Ich dachte, es reicht aus, es gibt einen Fahrer mit gültiger Fahrerlaubnis, der Bus muss zugelassen sein und SP haben. Wie fahren denn die ganzen historischen Hobbybusse?


    Und muss die VGF dann beim Faschingsumzug laufen? ...oder die Route entlang einer Straßenbahnstrecke gelegt? Schnell noch aus einem alten m-Wagen ein Cabrio gemacht ... :thumbsup:

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Zum 6666 kann ich nur beitragen, daß der nicht mehr als Omnibus zugelassen ist. Rechtlich unterscheidet er sich somit nicht vom restlichen Kfz - Fuhrpark der vgf, auch um ihn zu fahren reicht ein LKW-Führerschein.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Hallo,


    vielen Dank für die Beiträge.


    Wenn eine Verkehrsgesellschaft der Meinung ist, sie könne ein Fahrzeug nicht mehr ab und an öffentlich einsetzen, dann ist es wohl eher eine Verkehrtgesellschaft.


    Und, in Folge müßte sie sich fragen, ob das sinnlose Teil als Werbeträger tatsächlich 100% verkehrsbereit vorgehalten werden kann, ohne in eine Rechtfertigungssituation zu kommen, ob man wirtschaftlich arbeitet, bzw. an einer Gewinnerzielungsabsicht interessiert ist. Weil, sonst gibt es ungewollte Konsequenzen...


    Weiter fragt man sich, ob die Verkehrsgesellschaft alles richtig verstanden hat, oder Dortelweil ausserhalb des Universums liegt...


    MfG F-ZZ


    P.S.: Welche Qualifikation benötigt denn ein Betriebsleiter?

  • Es kommt nicht allein auf die Eignung der Fahrzeuge für die Beförderung von Passagieren an, sondern auch darauf, wer die Beförderung durchführt. Die BOKraft gilt für Unternehmen, die Fahrgäste mit Kraftfahrzeugen oder Obussen befördern, soweit sie den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen. Da die VGF eine GmbH ist, braucht sie einen Betriebsleiter auch nach BOKraft, wenn sie Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen durchführt (nach BOStrab sowieso). Bei inhabergeführten Betrieben muss der Unternehmer die erforderliche Fachkunde zur Führung eines Verkehrsunternehmen haben, ggf. kann die Aufsichtsbehörde die Bestellung eines fachkundigen Betriebsleiters anordnen, das ist bei Unternehmen der Fall, die regelmäßig mehr als zehn Busse einsetzen.
    Die "Museumsfahrten" sind keine Fahrten nach PBefG/BOKraft, weil ein Museumsverein wie z.B. die HSF kein Unternehmen ist und die Fahrten nicht gegen Entgelt durchgeführt werden. Wird der Bus gegen Entgelt eingesetzt, gilt die BOKraft, das ist dann entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im Sinne des PBefG. Eine Privatperson, die historische Busse für Eventverkehrs hält, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen, da kommts auf die Umstände des Einzelfalls an.

  • … auch um ihn zu fahren reicht ein LKW-Führerschein.


    Es reicht grundsätzlich aus einen LKW Führerschein zu haben, um einen Bus fahren zu dürfen z.B. Werkstattfahrten. Der Personenbeförderungsschein ist notwendig, wenn man Fahrgäste transportieren will.

  • Daß das früher so war, ist mir geläufig. Ich hatte nur irgendwo aufgeschnappt, daß sich da mit der Umstellung von "Zahlenführerscheinen" auf "Buchstabenführerscheine" was geändert hätte. Ein Freund von mir hat früher mit seinem Führerschein Klasse 2 öfter mal Busse (leer) überführt und sagte irgendwann das ginge heute nicht mehr.
    Als jemand mit Klasse 3 bin ich da eh raus. ;-)

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Daß das früher so war, ist mir geläufig. Ich hatte nur irgendwo aufgeschnappt, daß sich da mit der Umstellung von "Zahlenführerscheinen" auf "Buchstabenführerscheine" was geändert hätte. Ein Freund von mir hat früher mit seinem Führerschein Klasse 2 öfter mal Busse (leer) überführt und sagte irgendwann das ginge heute nicht mehr.
    Als jemand mit Klasse 3 bin ich da eh raus. ;-)


    In Deutschland darf man nach wie vor Busse als Leerfahrten (Überführungsfahrten) bzw. Werkstattfahrten mit der Fahrerlaubnis C / CE fahren. Hierzu muss allerdings die Fahrerlaubnis den Zusatz Prüfziffer 171 / 172 eingetragen haben. Das entspricht D1/D1E bzw. D/DE für die genannten Zwecke jeweils ohne Personenbeförderung. Personen, die zur Überführung bzw. Werkstatterprobungen mitgenommen werden müssen, fallen nicht darunter.

  • Das setzt dann aber vermutlich voraus, von ordentlichem Lappen auf Spielzeug-Plastikkarte zu wechseln...

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Daß das früher so war, ist mir geläufig. Ich hatte nur irgendwo aufgeschnappt, daß sich da mit der Umstellung von "Zahlenführerscheinen" auf "Buchstabenführerscheine" was geändert hätte. Ein Freund von mir hat früher mit seinem Führerschein Klasse 2 öfter mal Busse (leer) überführt und sagte irgendwann das ginge heute nicht mehr.
    Als jemand mit Klasse 3 bin ich da eh raus. ;-)


    Interessant was man so alles findet, beim TÜV Nord steht noch, dass man mit C bis zu 9 Personen (8+Fahrer) transportieren darf, beim Fahrerlehrerverband BaWü steht, dass das nicht mehr geht, wenn das Fahrzeug der Klasse D zugeteilt ist.

  • Charly, derjenige war und ist kein Busfahrer, sondern nur jemand, der mit seinem LKW-Führerschein früher hin und wieder mal Busse (leer) überführt hat. ;-)
    Einen Führerschein, der ihm erlaubt, einen Bus mit Fahrgästen zu fahren, hat derjenige nicht,war aber mangels Fahrgästen auch nie notwendig.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • War es nicht so, dass man früher als Busfahrer den LKW-Führerschein (Klasse 2) und einen Personenbeförderungsschein benötigte? Und das wurde durch die FEe D, D1 und D1E ersetzt, oder brauchen Busfahrer heute immer noch den PBef-Schein?

  • In Deutschland darf man nach wie vor Busse als Leerfahrten (Überführungsfahrten) bzw. Werkstattfahrten mit der Fahrerlaubnis C / CE fahren. Hierzu muss allerdings die Fahrerlaubnis den Zusatz Prüfziffer 171 / 172 eingetragen haben. Das entspricht D1/D1E bzw. D/DE für die genannten Zwecke jeweils ohne Personenbeförderung. Personen, die zur Überführung bzw. Werkstatterprobungen mitgenommen werden müssen, fallen nicht darunter.

    Hallo,


    das ist die total richtige Antwort.


    Habe mich ausführlich mit dem Thema beschäftigt, selbst die Stv. Leiterin der Führerscheinstelle F hat keinen wirklichen Plan, und meinte, in meinem KOM (Bus) <7,5to könne ich 8+1 Menschen mitnehmen, wie im PKW etc.... privat halt.


    Ich fahre mit C1 und der 171 legalerweise KOM <7,5to ohne Fahrgäste (Das sind Personen, die von A nach A, oder A nach B wollen), aber meine Techniker, Einweiser etc. darf ich mitnehmen.)


    Personenbeförderungsschein braucht schon, wer gegen Kohle gewerblich Menschen mitnimmt, also Taxi, Hotelzubringer..


    Von wegen IHK... Die Berufskraftfahrerausbildung usw. nicht mit der Fahrerlaubnis vermischen, verwechseln.


    Gruß, F-ZZ

  • Charly, derjenige war und ist kein Busfahrer, sondern nur jemand, der mit seinem LKW-Führerschein früher hin und wieder mal Busse (leer) überführt hat. ;-)
    Einen Führerschein, der ihm erlaubt, einen Bus mit Fahrgästen zu fahren, hat derjenige nicht,war aber mangels Fahrgästen auch nie notwendig.

    Das ist doch diesbezüglich irrelevant. Auch für Lkw-Fahrer wird der Führerschein heutzutage nur noch auf Zeit erteilt und es muss eine Eignungsprüfung, sprich ärztliche Untersuchung absolviert werden. Ab dem 50. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer auch hier nur noch 5 Jahre wie bei Leuten, die Personen befördern. Bei Verlängerungen wird von der Behörde automatisch ein neuer Führerschein ausgestellt und werden heutzutage eben nur noch Plastikkarten ausgegeben.


    Wenn der Mensch auf den Du Dich beziehst noch die alte FS-Klasse 2 besitzt bzw. besaß, den Schein folglich noch nach den heute nicht mehr gültigen Regularien auf Papier erworben hat, gehe ich davon aus, dass er höchstwahrscheinlich die 50 inzwischen überschritten hat und den alten "Lappen" infolge der erforderlichen Verlängerung nicht mehr besitzt. Es sei denn, er müsste keine Lkw mehr fahren und bräuchte nur noch den FS für Fz bis 3,5 to, dann könnte er den "Lappen" noch bis 2033 behalten.

  • Charly, ich bin erschüttert. Dein Rückschluß vom rosa Lappen auf "über 50" tat weh. Du weißt, ich habe noch ein gutes Stück bis zur 50, und trotzdem habe ich noch den rosa Lappen. Daß da nur eine 3 und keine 2 drin steht, liegt ja nur daran, was ich in der Fahrschule gemacht habe oder auch nicht... Wenn ich gewollt und gezahlt hätte, könnte da auch die 2 stehen. ;-)

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.