Gestern ist mir ein van Hool Midibus von Alpina aufgefallen, an dem an der rechten Fahrzeugseite (hinter der Hinterachse) ein Teil der Blechverkleidung fehlte. Der Midibus war auf dem 29er unterwegs. Man konnte das Bodengerippe gut erkennen!
Ich glaube, dass es gar nicht zulässig ist, in diesem Zustand ein Fahrzeug einzusetzen. Man stelle sich vor, an dem privaten Pkw fehlte ein Kotflügel. Die Polizei würde einen sicher darauf ansprechen und eine Mängelanzeige verhängen.
Das ist das erste Mal, das ich so etwas gesehen habe.