Regionaltangente West (PFA Mitte)

  • Quelle dieser Aussage?


    Schlussfolgerung: wäre der Tunnel nach Auffassung der Bahn eine Eisenbahnüberführung, hätte sie "die Hand drauf", weil Bahnanlage. Da der Tunnel aber nach Einschätzung des RP keine Bahnanlage, sondern eine BOStrab-Anlage ist, beurteilen sich die Zuständigkeiten nach Eisenbahnkreuzungsgesetz. Darin heißt es:

    "Erfordert die Linienführung einer neu zu bauenden Straße* oder Eisenbahn eine Kreuzung, so hat der andere Beteiligte die neue Kreuzungsanlage zu dulden. Seine verkehrlichen und betrieblichen Belange sind angemessen zu berücksichtigen." (§ 4 EBKrG)


    Das bedeutet, die RTW bedarf keiner förmlichen (vorherigen) Genehmigung der Bahn für die Unterfahrung der Gleisanlagen, die Bahn muss es einfach dulden, aber natürlich muss das Bauwerk regelkonform hergestellt werden, diesen Nachweis muss die RTW jederzeit erbingen. Der PFB lässt den Schluss zu, dass über diese Frage ein Dissens bestand, den der PFB zu Gunsten der RTW geklärt hat. Man darf sich durchaus fragen, was der "Bahn-Brief" im Frühjar und sein Durchstechen an die Öffentlichkeit eigentlich bezweckte


    *Straßenbahnen, die nicht im Verkehrsraum einer öffentlichen Straße liegen, werden, wenn sie Eisenbahnen kreuzen, wie Straßen, wenn sie Straßen kreuzen, wie Eisenbahnen behandelt.(§ 1 V EBKrG)

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  • Was genau mit dem Brief bezweckt wurde, wissen wahrscheinlich nur die Ersteller. Es scheint aber bei den Vorabmaßnahmen etwas passiert zu sein, die so eine Reaktion ausgelöst hat und man keine Tatsachen schaffen wollte, die man dann akzeptieren muss. Ein großes Thema dürfte tatsächlich die Bewertung des Tunnels gewesen sein, die wahrscheinlich zu dem Zeitpunkt noch nicht feststand.


    Allerdings liefert der Planfeststellungsbeschluss auch noch weitere Indizien was offen ist. So ist für Arbeiten auf neben, auf oder in unmittelbarer Nähe von DB Anlagen eine Baudurchführungsvereinbarung (BDV) abzuschließen. Wobei dies für die RTW GmbH nicht neu ist, war diese doch bei den anderen beiden Abschnitten auch Bestandteil des PFB.


    Da zwar der BDV seitens der RTW GmbH zugestimmt wurde, wahrscheinlich aber noch nicht abgeschlossen war, konnten die Arbeiten nicht stattfinden bzw, die stattgefundenen Arbeiten haben die Anlagen tangiert. Darüber hinaus kennen wir den Stand der Ausführungsplanung nicht und hier scheint die Bahn insbesondere bei Leit- und Sicherungstechnik mitreden zu wollen. (Stichwort ESTW Höchst). Denn die RTW GmbH hat zugesichert, dieses in den nächsten Projektphasen mit der DB InfraGo abzustimmen. Betrifft auch die Verlegung der Kabeltrassen.

    Kurze Erläuterung zum ESTW Höchst. Ursprünglich war geplant, die Strecke 3640 mit einem eigenen ESTW auszustatten, dass von der Betriebszentrale der RTW gesteuert werden sollte. Nach aktuellen Planungen der DB wird das ESTW Sossenheim aber an das ESTW Höchst angeschlossen und vom BSO Frankfurt 1 gesteuert werden.

  • [heineken: Quelle dieser Aussage?]

    Schlussfolgerung: wäre der Tunnel nach Auffassung der Bahn eine Eisenbahnüberführung, hätte sie "die Hand drauf", weil Bahnanlage. Da der Tunnel aber nach Einschätzung des RP keine Bahnanlage, sondern eine BOStrab-Anlage ist, beurteilen sich die Zuständigkeiten nach Eisenbahnkreuzungsgesetz.

    Danke, dass du die Annahmen, die hinter deinen Aussagen stecken, hier so transparent darlegst und dich damit erklärst. Und damit eine weitere Diskussion darüber ermöglichst. Das ist sehr vorbildlich und ich wünschte, andere würden sich das abgucken.


    Zur Sache verstehe ich aber nicht, wie du dann auf die in Frage stehende Aussage „Der Konflikt im Frühjahr […] (nur) mit dieser Frage zu tun.“ kommst, und/oder ich verstehe nicht, was du mit diesem „nur“ und dessen Einklammerung meinst.

  • Mal ehrlich, was soll das Fachgebiet der Mitarbeitenden dort sein? Planungsrecht oder IT?

    Es ist ja nicht so, dass die öffentliche Hand keine IT-Fachmitarbeiter hätte. Und diese sind dafür verantwortlich Prozesse zu etablieren, die korrekte Resultate liefern.