Der RMV braucht Hilfe und will sich kundige Beratung ins Haus holen. Im Rahmen eines "Interessbekundungsverfahrens" konnte man das hier lesen:
ZitatAlles anzeigenArt und Umfang des Auftragsgegenstandes :
Im Rahmen der anstehenden Neuvergabe von Teilen des Taunusnetzes (RMV-Linien 11, 12, 15 (nicht-elektrifizierter Teil) und 16) durch die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV GmbH) ist vorgesehen, eine Einsatzmöglichkeit für Brennstoffzellen-Triebfahrzeuge zu schaffen. Die Beschaffung der Fahrzeuge wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Vergabeverfahrens über die Auftraggeberin, die Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma), eine 100%ige Tochtergesellschaft der RMV GmbH, erfolgen. Zur Vorbereitung und Begleitung dieses komplexen Vergabeverfahrens benötigt die fahma Unterstützung in Form von qualifizierter technischer Beratung sowie durch die Übernahme von Teilen der Projektkoordination.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Unterstützung des AG bei der Adaption eines bereits bestehenden Beschaffungs- und Bereitstellungsmodells hinsichtlich der Belange des vorliegenden Netzes sowie der Struktur des RMV und der fahma. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes „Verfügbarkeitsmodell“, bei dem der Fahrzeughersteller auch die Verantwortung für die Instandhaltung und die Betankung der Fahrzeuge (Verfügbarkeit der Betankungsinfrastruktur sowie des Wasserstoffs) trägt.
Es sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
Vorarbeiten: Berücksichtigung betrieblicher Aspekte, der besonderen Aspekte der Wasserstofftechnologie, Erstellung der Wertungssystematik, Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleich zum Einsatz von Dieselfahrzeugen.
Unterstützung des Auftraggebers: Projektmanagement, Teilnahme Abstimmungsgespräche, Überwachung des Terminplans, Protokollführung, Vorbereiten von Statuspräsentationen. Erstellung/Anpassung von Vergabeunterlagen, Anlagen und Verträgen (technische Aspekte), Unterstützung des Auftraggebers im Vergabeverfahren.
Zeitraum der Ausführung :
Die Leistungserbringung hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung, vsl. zu Beginn des Q 2/2017 über einen Zeitraum von ca. zwei Jahren zu erfolgen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Beschluss des Aufsichtsrates über die Beschaffung von Brennstoffzellen-Triebfahrzeugen erst im Juni 2017 erfolgen wird. Im Falle eines negativen Beschlusses ist der Auftraggeber berechtigt, die Projektbearbeitung einzustellen.