Zukünftige Straßenbahnfahrzeuge der RNV

  • Die RNV hat die Beschaffung von neuen Straßenbahnfahrzeugen ausgeschrieben. Die Unterlagen zur Ausschreibung finden sich hier.


    Hierbei sollen mindestens 80, mit Optionen bis zu 126 Fahrzeuge beschafft werden. Sollte der 60m-Typ - siehe unten - nicht wirtschaftlich sein, werden anstelle von 12x 60m-Fahrzeugen 24x 30m-Fahrzeuge beschafft, so dass sich dies auf 92 bzw. 138 Fahrzeuge erhöht. Die Lieferung einer Festbestellung von 80 Fahrzeugen soll im Zeitraum 2020 bis 2024 erfolgen, weitere Optionen in zwei Schritten bis 2027 abrufbar sein. Die Fahrzeuge sollen vorgesehen 36 Jahre im Betrieb bleiben, und stufenweise faktisch alle Fahrzeugtypen im Betrieb ersetzen, die nicht under den Rhein-Neckar-Vario-Bahnen sind (101 Altfahrzeuge; Rhein-Neckar-Variobahnen gibt es 82 im Betrieb).


    Gesucht wird ein Zweirichtungs-Niederflurfahrzeugtyp, der in 30m-, 40m- und 60m-Länge geliefert werden kann und für BoStrab und ESBO zugelassen ist. In Abweichungen zu den letzten Beschaffungen soll es sich um Drehgestellfahrzeuge mit einer konstruktiven Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h handeln. Fahrzeuge des 40m- und 60m-Typs sollen dabei - ähnlich dem U5-50 der VGF - in Werkstätten in zwei selbständig fahrbare Anderthalbrichter-Fahrzeugteile trennbar sein.

  • Ich nehme an, zu den Altfahrzeugen zählen vor allem auch die 1. Generation-Niederflurwagen (6MGT aus LU+MA, 8MGT ex-RHB und die MGT6D aus HD). Dafür hat ja vielleicht noch ein anderer Betrieb Verwendung.
    Wo sind denn die 6 Ur-Variobahnen ex-OEG zugeordnet? Werden die dann auch ersetzt?


    Mal schauen, was es denn dann am Ende werden wird.

    Viele Grüße, vöv2000

  • Ersetzt werden dürften (8x) M8C-Nf aus Heidelberg, (12x) MGT6D aus Heidelberg, (6x) V6-Variobahnen ex-OEG, (64x) GT6N/6MGT ex-TVL und ex-MVV, (5x) ET8N/8MGT ex-RHB sowie diverses älteres was noch an Hochflur rumkreucht (GT8/OEG, GT8/HSB...) für den Rest. Dabei werden die neueren Wagen (6MGT, 8MGT, V6 - alles Mitte 90er beschafft) eher noch eine Weile parallel laufen, da um den Zeitpunkt der Beschaffung rum aus verschiedenen Anlässen betrieblich sehr erhöhter Fahrzeugbedarf bestehen wird.


    Interessant ist auch das im wesentlichen in der Festbestellung nur Zweirichter beschafft werden - für die Optionen sind aber auch Einrichter-Varianten vorzusehen. Bei den Rhein-Neckar-Variobahnen sind 24x Einrichter (16x 40m, 8x 30m) und 58x Zweirichter (16x 40m, 42x 30m) vorhanden. Genauso interessant ist dass MITRAC bzw. andere Energiespeicher-Varianten nicht gefordert sind (zumindest im veröffentlichten - ggf. im Technischen Lastenheft) - immerhin sind die momentan bei 30 Fahrzeugen verbaut.


    Die geforderten Beschleunigungs- und Bremsverzögerungswerte sind übrigens ziemlich happig. Vor allem wäre mir aktuell kein Fahrzeug in Deutschland bekannt, dass die geforderten minimum 3,8 m/s² Gefahrenbremsung auch nur annähernd schafft - fast alles da draussen ist ja nur auf den Mindestwert von 2,73 m/s² nach Bostrab ausgelegt. Die Beschleunigungswerte sind dagegen "machbar", abhängig davon bei welcher Beladung die 1,3 m/s² gemeint sind.

  • sowie diverses älteres was noch an Hochflur rumkreucht (GT8/OEG, GT8/HSB...)

    Warum hebt die rnv derzeit so viele Hochbodenfahrzeuge auf? Günstiger, als der Abtransport und zur Not als Ersatzteilspender?



    Dabei werden die neueren Wagen (6MGT, 8MGT, V6 - alles Mitte 90er beschafft) eher noch eine Weile parallel laufen, da um den Zeitpunkt der Beschaffung rum aus verschiedenen Anlässen betrieblich sehr erhöhter Fahrzeugbedarf bestehen wird.

    Was sind das für Anlässe?

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  • Pi mal Daumen sollte der benötigte Unterschied in der Bremsbeschleunigung bei etwa 0,5 m/s² liegen (um die höhere Hangabtriebskraft bei 9,1% max gegenüber Standard 4% max auszugleichen).


    Da die Würzburger Schuhkartons im Flachland 70 km/h fahren können müssen Sie über Bremsen verfügen die mindestens 2,73 m/s² bringen. Abzüglich obiger 0,5 m/s² "Mehrverbrauch" kommt man auf >2,23 m/s², was "zufällig" gar nicht so weit weg von den für 40 km/h im Flachland vorgeschriebenen 2,29 m/s² ist. Auf die man die Kisten in Talfahrt beschränkt.


    Die geforderten 3,8 m/s² sind aber leicht erklärbar: Es handelt sich dabei um eine Erweiterung der in der Bostrab angelegten Mindestwerte für Gefahrenbremsungen auf einen bestimmten Bremsweg bei 100 km/h - da das Fahrzeug konstruktiv auf diese Geschwindigkeit auszulegen ist. Nominell fordert die Bostrab keine entsprechenden Werte für Gefahrenbremsungen bei über 70 km/h - und fordert hier faktisch eine Tacholänge Bremsweg. Es handelt sich bei 3,8 m/s² um ziemlich genau den Wert, den man benötigt um im Überlandbetrieb (100 km/h konstruktive Auslegung) spätestens nach einer Tacholänge - 100m - und im straßengebundenen Stadtbetrieb (50 km/h) spätestens nach einer halben Tacholänge - 25m - garantiert zum Stillstand zu kommen.

  • Warum hebt die rnv derzeit so viele Hochbodenfahrzeuge auf? Günstiger, als der Abtransport und zur Not als Ersatzteilspender?


    Sind nicht so viele - momentan im Betrieb sind zwei GT8/HSB (von denen einer der IGN gehört) sowie acht GT8/OEG - bei diesen 9/10 Fahrzeugen handelt es sich um gerade mal 5% der Flotte. Vor Beginn der Beschaffung 2020 werden mutmaßlich auch noch mal 40-50% der Hochflurfahrzeuge abgestellt. Die Wagen werden hauptsächlich für Schülerzüge eingesetzt, die GT8/OEG fahren dabei als 60m-Zugverbände in 3 Kursen werktäglich zu entsprechenden Zeiten.


    Was sind das für Anlässe?


    Abriß der Hochstraße Nord in Ludwigshafen bzw. in diesem Zusammenhang hauptsächlich Umbau des Straßenknotens an LU-Rathaus mit Sperrungen von MIV-Fahrspuren und Straßenbahnverbindung über Kurt-Schuhmacher-Brücke nach Mannheim. Dieser beginnt frühestens Ende 2019 und dauert mehrere Jahre. Durch die Beschränkung auf eine Brücke zwischen Ludwigshafen und Mannheim, die hauptsächlich den MIV betrifft, werden massive ÖPNV-Ausbauten für den Bauzeitraum geplant.


    Hauptsächlich wird versucht dies auf die S-Bahn abzuwälzen *) , allerdings rechnet die RNV für sich mit rund 1800 zusätzlichen Beförderungsfällen pro Stunde auf verschiedenen Relationen, die - neben besserer Auslastung bestehender Linien **) - über drei zusätzliche Expresslinien mit 40m-Fahrzeugen jeweils im 20-Minuten-Takt auf diesen Relationen verbracht werden sollen. Benötigt werden mindestens 12 zusätzliche Fahrzeuge. Falls das Fahrgastpotential dieser Relationen auch über die Bauzeit hinaus erhalten bleibt bleiben die Expresslinien so erhalten und für den zusätzlichen Fahrzeugbedarf kann aus der Option gezogen werden (gut, dem Geldgeber verkaufen tut man das natürlich etwas anders). Der finanzielle Aufwand für den Betrieb wird bei der rnv - nach Abzug von 40% Deckung durch Erlöse - auf etwa 2 Millionen pro Jahr geschätzt. Die 1800 Beförderungsfälle ergeben sich über eine Grobschätzung aus der Nutzung der Kurt-Schuhmacher-Brücke (Umstieg von 2/3 der 1,2 Personen pro betroffenem MIV-Fahrzeug bei Sperrung von 50% Kapazität der Brücke und Spitzenlast 3.000 Fahrzeuge pro Stunde und Richtung).


    Bei den vorgesehenen, nur in der HVZ verkehrenden Expresslinien handelt es sich um Oggersheim <-> MA-Luisenpark (Linie 14), Guilini <-> MA-Käfertal/Wallstadt (Linie 15) sowie Rheingönheim <-> Friesenheim über Innenstadt/BASF-Süd (Linie 12).


    *) für die S-Bahn sind als Stärkung neben Umsetzung des Netzes 2. Stufe (Bedienung BASF, S-Bahn-Linie Richtung Frankenthal) u.a. vorgesehen, im Pendlerverkehr auf Langzüge umzustellen, teilweise Vororte besser zu bedienen (mehr Halte in Mundenheim und Rheingönheim), mehr Park&Ride und Bike&Ride an S-Bahn-Halten einzurichten sowie zusätzliche tangentiale Bus-Zubringerlinien einzurichten (z.B. Verstärkung er Linien aus dem Ludwigshafener Norden zum HBf Frankenthal mit eigener Busspur und neue Buslinien über die A6 nach Sandhofen).
    *)) bei der RNV sind außerdem einige kleinere Infrastrukturmaßnahmen - 6 Millionen Euro - in Ludwigshafen vorgesehen, die vor allem in Störungsfällen während der Bauzeit den Betrieb aufrecht erhalten bzw. überhaupt ermöglichen sollen. Hierunter zählen zusätzliche Gleise am Berliner Platz, eine neue Gleisverbindung am Paul-Kleefoot-Platz sowie Busspuren/-trassen und ÖPNV-Vorzugssteuerungen im Innenstadtbereich.

  • Es handelt sich dabei um eine Erweiterung der in der Bostrab angelegten Mindestwerte für Gefahrenbremsungen auf einen bestimmten Bremsweg bei 100 km/h - da das Fahrzeug konstruktiv auf diese Geschwindigkeit auszulegen ist.


    Das finde ich das eigentlich Interessante bei dieser Ausschreibung. Es ist zwar zunächst nur eine konstruktive Eigenschaft, aber letztlich wird man sie auch nutzen wollen, sonst wäre der Aufwand nicht gegeben. Wo bitte möchte man denn im Straßenbahnbereich 100 fahren? Die OEG- und RHB-Strecken, die dafür ggf. prädestiniert wären, kann man zunächst mal ausschließen, denn dort gilt Eisenbahnrecht und das setzt die Höchstgeschwindigkeit bei Meterspur eindeutig auf 80 fest.

  • Die OEG- und RHB-Strecken, die dafür ggf. prädestiniert wären, kann man zunächst mal ausschließen, denn dort gilt Eisenbahnrecht und das setzt die Höchstgeschwindigkeit bei Meterspur eindeutig auf 80 fest.


    §3 ESBO erlaubt da aber schon Ausnahmen, wenn sie unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse genehmigt werden. Die RHB-Strecke allerdings eh eher nicht, die wird gerade erst für 20 Millionen bis 2018 ertüchtigt - u.a. um 80-km/h-Betrieb zuzulassen. Mutmaßlich ist das ganze von der Forderung her eine Langzeitreserve - die Wagen sollen ja bis ca 2060 betrieben werden.

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  • Sind nicht so viele - momentan im Betrieb sind zwei GT8/HSB (von denen einer der IGN gehört) sowie acht GT8/OEG - bei diesen 9/10 Fahrzeugen handelt es sich um gerade mal 5% der Flotte.


    Ich meinte ja eigentlich auch alle abgestellten Wagen, ex RHB, VBL, MVV und HSB. Das sind etliche alte Hochbodenfahrzeuge. Schön wäre ja, wenn das Gespann 1017 + 1057 historisch erhalten würde, dann lohnt sich vielleicht die Vorhaltung der vielen Ersatzteilspender :thumbsup:

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Testweise zur ggf. Überbrückung hat man jetzt in Helsinki zwei dortige Variobahnen bis Anfang 2018 angemietet. Das erste Fahrzeug steht inzwischen in Ludwigshafen. Sind deutlich kleiner - 24,4m Länge, 2,3m Breite, 55 Sitzplätze - als die hiesig verwendeten Muster.

  • Details und Pressemitteilung fehlen noch


    Details und Pressemitteilung hier: https://www.rnt2020.de/ (Projektwebsite Rhein-Neckar-Tram 2020)


    Grundlage ForCity Smart, im Gegensatz zu Helsinki/Tampere aber eben auch in 40m- und 60m-Versionen. Produktion bei Transtech Oy in Finnland.


    Mockup zur Innen- und Außengestaltung soll bis September erstellt werden.

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  • Pressemitteilung Skoda: https://www.skoda.cz/de/skoda-…nach-deutschland-liefern/


    Zitat


    Škoda Transportation wird die Bahnen in drei Längen in identer technischer Ausstattung liefern – dreiteilig, vierteilig und sechsteilig. Das Pilsner Unternehmen wird für das Projekt Rhein-Neckar-Tram 2020 somit 31 Straßenbahnen mit einer Länge von ca. 30 Metern, 37 Straßenbahnen mit einer Länge von ca. 40 Metern und 12 Straßenbahnen mit einer Länge von ca. 58 Metern nach Deutschland liefern. Es handelt sich um Niederflurstraßenbahnen mit Drehgestell und einer Spurweite von 1.000 mm, die als Zweirichtungsfahrzeuge genutzt werden können. Die Fahrzeuge werden mit dem modernsten Informationssystem, Kameras und vielen weiteren Informationen ausgestattet sein. Die Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge wird 80 km/h betragen.

  • Schade, im Unterschied zum Frankfurter T gibt es noch keine Simulation. Na dann gedulden wir uns noch ein wenig...



    Wenn ich richtig lese, wird es bei der Bestellung keine Einrichtungswagen mehr geben. Ist ja in Ludwigshafen, Mannheim und auf der Rhein-Haardt-Bahn bis heute Standard (abgesehen von ein paar Variobahn-RNV-6Z).

    Viele Grüße, vöv2000

  • Wenn ich richtig lese, wird es bei der Bestellung keine Einrichtungswagen mehr geben. Ist ja in Ludwigshafen, Mannheim und auf der Rhein-Haardt-Bahn bis heute Standard (abgesehen von ein paar Variobahn-RNV-6Z).

    Ich hoffe doch sehr, dass das nur nicht richtig kommuniziert wurde. Ansonsten wäre eine Anschaffung von Zweirichtungsfahrzeugen im komplett auf Einrichtungsverkehr ausgebauten Stadtnetz von MA/LU ein Schildbürgerstreich.
    Bisher sind das üppige Sitzplatzangebot und die im Sinne der Barrierefreiheit besonders nutzerfreundlichen Mehrzweckabteile für Kinderwagen, Mobilitätseingeschränkte und Fahrräder eine sehr attraktivitätsfördernde Stärke der Strassenbahnen in MA/LU.
    Darauf ohne Not zu verzichten und alle Nachteile der 2-Richtungsbahnen aufzupropfen wäre eine Schwächung des Systems.
    Zudem der zweite Fahrerstand und die doppelte Türanzahl kosten- und wartungstechnisch sicher auch ins Geld gehen.


    Man wird sehen, ich hoffe noch dass die Entscheider NICHT eine solche Eselei begangen haben.

  • Gerade die Fahrradmitnehme empfand ich neulich nach Bad Dürkheim mangelhaft, denn ich habe keine stelle in der Bahn gesehen, wo man die Sitze hochklappen könnte, um das Fahrrad daran zu lehnen.


    Ansonsten habe ich das so interpretiert, als es es auf der zweiten Seite weniger Türen gibt, als auf der Hauptseite, ähnlich wie in Würzburg die GTW-D8. Da kann man bei Störungen auch mal einen Zug auf der Strecke wenden.

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Ich hoffe doch sehr, dass das nur nicht richtig kommuniziert wurde.


    Die Ausschreibung sah für die Festbestellung ausschließlich Zweirichtungsfahrzeuge vor. Eine Einrichtungsvariante wird als technische Option für mögliche zusätzliche Bestellungen vorgesehen.


    Die Fahrzeuge sollen dazu nicht nur die Einrichter-GT6N/8N ersetzen, sondern eben auch GT8(ZR)/OEG, M8C-Nf/HD, MGT6/HD etc. Allein die drei genannten Fahrzeugtypen machen ja schon 30 Fahrzeuge aus. Hinzu kommen so krude Sachen wie die Linie 10, die in Friesenheim im Dreieck mit Behelfs-Rückfahrstand wenden darf...



    Bisher sind das üppige Sitzplatzangebot und die im Sinne der Barrierefreiheit besonders nutzerfreundlichen Mehrzweckabteile für Kinderwagen, Mobilitätseingeschränkte und Fahrräder eine sehr attraktivitätsfördernde Stärke der Strassenbahnen in MA/LU.


    Aus meiner Sicht kranken die Einrichtungsfahrzeuge in Mannheim mehr daran, dass es viel zu wenig Stehplätze gibt und der Raum rund um die Türen viel zu schnell "voll steht". Der mangelnde Stehplatzraum abseits der Türen lädt dabei auch nicht dazu ein sich aus dem Türbereich wegzubewegen.


    Und die Fahrradmitnahme ist eh jedem in der Gegend der nicht nur gelegentlich Straßenbahn fährt ein massiver Dorn im Auge und im Grunde etwas was von der Lokalpolitik aufgezwängt wurde. Vor allem im Berufsverkehr nachmittags gehts da auch schon mal rauer zu - die inkonsequente Nichtmitnahme morgens hingegen ist dafür regelmäßig ein Verspätungsgrund.


    Bzgl. Stehplätzen: Die ForCity Smart haben anscheinend nicht das Problem der Variobahnen mit der maximalen Bodenbelastung, die bei den RNV8(ZR) und RNV6(ZR) dazu geführt hatten dass mit zusätzlichen Sitzen künstlich die Stehplatzkapazität runtergefahren wurde. Die Modelle in Helsinki sind für 5 Personen/m² freigegeben, und die im Produktkatalog bei 4 Personen/m² für Zweirichter angegebenen Stehplatzzahlen sind auch - extrem - höher als für die RNV6(ZR)/RNV8(ZR). Und das ist das, was es hier in der Gegend endlich mal braucht. Straßenbahnen, in die ich 350 Personen reinkrieg und dementsprechend auch Stellfläche für Mehrzweckabteile habe.


    Gerade die Fahrradmitnehme empfand ich neulich nach Bad Dürkheim mangelhaft, denn ich habe keine stelle in der Bahn gesehen, wo man die Sitze hochklappen könnte, um das Fahrrad daran zu lehnen.


    Welcher Fahrzeugtyp? In den dort überwiegend verkehrenden GT6N und GT8N befinden sich die Mehrzweckabteile (hochklappbare Sitze) direkt gegenüber der ersten Doppeltür jedes Wagenteils.

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