Frage zum Anschlussfahrschein des RMV

  • Das Grundprinzip ist klar: Ich habe ein Jobticket für Frankfurt (Tg 50), und wenn ich z.B. vom Hbf nach Wiesbaden fahre, löse ich statt des Einzelfahrscheins einen billigeren Anschlussfahrschein.


    Wie sieht es aber aus, wenn ich erst am Flughafen oder in Sindlingen einsteige? Das sind jeweils die letzten Bahnhöfe im Tg. 50, und dort beginnen gleichzeitig die anschließenden Th. 37 bzw. 66. Löse ich dort einen normalen Einzelfahrschein der Preisstufe 4, oder komme ich auch bei dieser Fahrt in den Genuss eines verbilligten Anschlussfahrscheins ?


    Also: Gibt es den Rabatt nur dann, wenn zumindest eine virtuelle Teilstrecke (z.B. im RE zwischen Hbf und Grenze des Tg. 50 an der Louisa) im Geltungsbereich der Zeitkarte zurückgelegt wird; gilt der Rabatt, wenn wenigstens Ein- oder Ausstieg im Geltungsbereich der Zeitkarte sind oder gilt er sogar bei jeder Fahrt im RMV ?

  • Ost-West-Express: Eigentlich hast Du Deine Frage hiermit schon selbst beantwortet:


    Zitat

    Das sind jeweils die letzten Bahnhöfe im Tg. 50, und dort beginnen gleichzeitig die anschließenden Th. 37 bzw. 66

    Eben, beides sind Grenzhaltestellen, die zu 2 Tarifgebieten gehören. Es ist prinzipiell egal wo Du Deinen Anschlussfahrschein löst, solange Du das in der (oder den) gültigen Zonen(n) Deiner Zeitkarte tust. Dazu gehören natürlich auch Grenzhaltestellen. Steigst Du dagegen erst in Hattersheim aus um dort eine Anschlusskarte zu lösen, bist Du schwarz gefahren.


    Im Falle des Flughafens bin ich nicht 100-pro sicher. Alle normalen Zeitkarten die für Zone 50 gültig sind, schließen (im Gegensatz zu Einzelfahrkarten!) die Flughafen-Zone 50 mit ein. Ob das allerdings auch für ALLE Jobtickets gilt weiß ich nicht, weil es bei Jobtickets zum Teil abweichende Vereinbarungen mit den Arbeitgebern gibt. Wenn das Jobticket Zone 5090 einschließt, dann gilt obiges natürlich ebenso.


    Merken kann man sich das so: Anschlusstickets sind (im Gegensatz zur Zeitkarte selbst!) keine Zeit- oder Tageskarten, sondern Einzelfahrkarten. Deshalb muss auch für die Rückfahrt neu gelöst werden, was bei Gültigkeit als Tageskarte unnötig wäre. Nun lassen Einzelfahrten aber bekanntlich keine Fahrt-Unterbrechungen zu. Soweit, so gut.


    Jetzt angenommen den Fall, Du wolltest Tante Erna in Sindlingen besuchen, danach dann nach Mainz fahren. Du weißt aber noch nicht wieviel Tantchen zu erzählen hat und wie lange der Besuch dauert. Als Einzelkunde müsstest Du so erst mal nur eine Fahrkarte für Frankfurt kaufen, denn wenn Du gleich durchlösen würdest und Dich dann ggf. 3 Stunden bei Tantchen aufhältst, wäre die Fahrkarte längst verfallen und Du müsstest doppelt zahlen. Das möchtest Du nicht. Ergo musst Du anschließend in Sindlingen ein zweites Ticket nach Mainz für 4,80 € lösen, der Preis ist jetzt der gleiche als würdest Du ab Hattersheim oder Försheim fahren (Preisstufe 4 - statt 5 wie es ab ab F-City wäre).


    Wenn Du dieses Beispiel jetzt auf Deinen Fall überträgst, kannst Du die Anschlusskarte natürlich auch nicht schon 5 Stunden vorher kaufen, sondern erst bei Fahrtantritt. Diese (im Prinzip Einzel-) Fahrt trittst Du logischerweise nach dem Besuch in Sindlingen an, was zufällig eine Grenzhaltestelle ist. Dafür kannst Du aber nichts, es verlangt niemand von Dir erst bis Farbwerke oder Höchst zurückzufahren um dort Dein Anschlussticket zu lösen. Etwas kompliziert, ich hoffe aber mich trotzdem verständlich ausgedrückt zu haben.

  • Charly, danke!


    Ich hatte gestern genau den umgekehrten Fall. Bin von Mainz-Kastel zurück nach Frankfurt gefahren und habe mir meinen Anschlussfahrschein bis zum Flughafen gekauft (ab dort gilt mein Jobticket), was deutlich billiger war als der Anschlussfahrschein bis Frankfurt.


    Heißt also: Wenn ich ´von meinen Fahrradtouren in die Region mit der S-Bahn zurück nach Hause fahre, reicht der Anschlussfahrschein bis zur Grenz-Haltestelle. Um den RMV-Regeln Genüge zu tun, sollte ich dort kurz auf den Bahnsteig treten und sofort wieder einsteigen. :D
    Mein Fahrrad lasse ich aber in der Bahn stehen; denn sonst dauert die Prozedur des "Kurz-auf-den-Bahnsteig-und-zurück- in die Bahn-Hüpfens" zu lange und hält den Betrieb auf -und Tatrafan kann sich zurecht beschweren. Vor allem, wenn noch mehr auf die gleiche Idee kommen und wir uns natürlich gegenseitig die Tür aufhalten. :D


    Fahre ich allerdings mit der S 5 oder mit den meisten Regionalzügen, geht das nicht, weil die Karte nur ab / bis dem letzten bzw. ersten Halt des Zuges gilt. Das ist dann in der Tat ein "Express-Zuschlag".


    Interessant wäre natürlich die Frage, wenn ich z.B. bei dem von Dir erwähnten Besuch bei Tantchen in Sindlingen mir eine Tageskarte von Sindlingen bis Mainz / Wiesbaden kaufe, dort noch ein paar Fahrten mit Bus und Strab mache und dann für die Rückfahrt den VIAS nutze, der zwischen Kastel und Höchst ohne Halt fährt. Schließen dann die beiden Karten nahtlos aneinander an (Zeitkarte für Tg. 50 und Tageskarte für Tg. 65 / 66), oder gilt dann meine Tageskarte ab Kastel nicht, weil der Zug nicht in Sindlingen hält ? ?(

  • Schließen dann die beiden Karten nahtlos aneinander an

    Nein, das tun sie nicht, und zwar in keiner Fahrtrichtung!!! Warum? Weil es Tageskarten im Gegensatz zu Einzelfahrkarten nicht als Anschlußtckets gibt, die tariflich eine andere Funktion haben und nicht von jedem genutzt werden können.


    Es gibt aber leider keine "Anschluß-Tageskarten" (obwohl man dazu sagen muss, dass TgK ab PS4 ohnehin schon ermäßigt sind). Zeitkarten sind folglich nicht durch Tageskarten räumlich erweiterbar. Es wäre zwar schön wenn dem so wäre, weil Personen die Zeitkarten mit Mitnahmerecht besitzen dann nicht für jede Person eine extra Anschlußfahrkarte bräuchten - oder die Rückfahrten nicht extra bezahlen müssten. Dem ist aber nicht so, jemand der am Wochenende seine Frau und 3 Kinder nach Mainz mitnimmt und später zurück, muss leider für Hin- wie Rückfahrt je 4 Anschlußfahrkarten kaufen (die für Kinder natürlich zum ermäßigten Preis).


    Um Deinen Gedanken in die Praxis umsetzen zu können, müsste es aber "Anschluß-Tageskarten" geben. Da es die nicht gibt sind die Fahrten auf Zeitkarte und Tageskarte wie zwei separate Fahrten zu behandeln. Es bleibt Dir also nichts anderes übrig als da auszusteigen wo jeweils ihre Gültigkeit verfällt, in dem Falle an der Tarifgrenze in Sindlingen. Oder eben in Kastel wenn die Vias dort nicht hält. Dann dort eine Anschlußfahrkarte nach Frankfurt lösen, was preislich wiederum für Dich von Nachteil wäre. Oder auf die Fahrt mit der Vias verzichten und die S-Bahn nehmen, anderenfalls müsstest Du bei Kontrolle hinter Kastel 60€ zahlen, es sei denn der ZuB drückt wirklich drei Augen zu. Oder lässt den Tf in Sindlingen für Dich halten damit Du aus- und wieder einsteigen kannst :D

  • Dessenungeachtet kann ein angrenzender Fahrschein durchaus eine Alternative zu einem echten Anschlussfahrschein sein - nur eben mit der Maßgabe, dass man die Fahrt an der Grenze aufteilen kann. Somit trifft die Überlegung zu "gilt dann meine Tageskarte ab Kastel nicht, weil der Zug nicht in Sindlingen hält ?". Die sauberste Aufteilung hat man natürlich, wenn man an der Grenzhaltestelle sowieso umsteigt, z.B. Riedberg - Oberursel (Grenzhaltestelle Niederursel).

    Glaubst Du einem Wörterbuch, in dem man Müll nicht trennen kann, wohl aber gu-te Freun-de?

  • Meine Anschlußfahrkarte zur Frankfurter Monatskarte (TG50 PS3) vom Flughafen nach Bischofsheim wurde jedenfalls kommentarlos akzeptiert...
    Mit damals halten in Höchst Bahnhof und Mainz Hauptbahnhof... *hüstel*

    "Der Mensch, der so ehrbar im Einzelnen, aber so miserabel im Ganzen ist."
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Es ist prinzipiell egal wo Du Deinen Anschlussfahrschein löst, solange Du das in der (oder den) gültigen Zonen(n) Deiner Zeitkarte tust.

    Bezüglich das was in den Klammern steht: Das sollte theoretisch so sein, ist es in der Praxis aber nicht!


    Nehmen wir folgenden Fall: Drei A0 Tarifgebiete, die so etwa in einer Richtungsachse liegen, A grenzt an B und B grenzt an C, und die drei Tarifgebiete werden von einer Buslinie bedient.
    Jemand hat eine Zeitkarte die von A nach B gilt, und will eines schönen Tages von A bis nach C fahren.
    Pflichtbewusst geht er schon am Startpunkt seiner Reise zum Busfahrer und sagt „Eine Anschlusskarte nach C, Preisstufe 2“. Das ist übrigens so der Standardspruch der Zeitkarteninhaber, es wird in den meisten Fällen nichts gesagt über den Gültigkeitsbereich, sondern nur die Preisstufe genannt. Nun gut, der Busfahrer macht sich weiter keine Gedanken darüber und tippt auf der Bedienoberfläche des Druckers das ein was der Kunde wünscht, „Macht 2,35 bitteschön“.
    Fährt dieser Kunde aber legal bis B und geht erst dort zum Fahrer und kauft das Ticket, dann kostet die Anschlusskarte jetzt nur noch 1,90


    Um dem Kunden die jeweils günstigste Anschlusskarte zu verkaufen, müsste der Busfahrer jedesmal nachfragen „Von wo bis wo gilt denn Ihre Zeitkarte?“. Da Busfahrer meist unter Zeitdruck stehen, wird dies in 99,9 % aller Fälle aber unterlassen und seitens des RMV oder des lokalen Nahverkehrsbetreibers gibt es auch keine Dienstvorschrift an die Busfahrer, dies zu tun.
    Vielmehr heißt es in den RMV-Tarifbestimmungen sinngemäß, dass der Fahrgast schauen muss, wo er die Anschlusskarte kauft, um an die für ihn günstigste Lösung zu kommen. (Tarifbestimmung 3.3.1.g)

    Einmal editiert, zuletzt von bob013 ()

  • Nehmen wir folgenden Fall:

    Da hast Du völlig Recht. Meine Antwort war aber auf die Frage von Ost-West-Express bezogen, der ein Frankfurter Jobticket hat. Solche Differenzierungen fallen hier nicht an weil Frankfurt nicht in A0-Tarifgebiete untergliedert ist.

  • Um dem Kunden die jeweils günstigste Anschlusskarte zu verkaufen, müsste der Busfahrer jedesmal nachfragen.

    Weder der Dialog beim Fahrer noch am Automaten sieht die Frage nach dem abgedeckten Tarifgebieten vor.


    Der Nachteil im geschilderten Fall mit den drei A0-Gebieten wiegt an anderer Stelle als Vorteil. So ist die Anschlussfahrkarte Frankfurt - Wiesbaden zu einer Zeitkarte Frankfurt/Offenbach günstiger als zu einer Zeitkarte Frankfurt. Das sollte man besonders bei der Gegenrichtung beachten und nicht bis Offenbach lösen! ^^

  • Vielmehr heißt es in den RMV-Tarifbestimmungen sinngemäß, dass der Fahrgast schauen muss, wo er die Anschlusskarte kauft, um an die für ihn günstigste Lösung zu kommen. (Tarifbestimmung 3.3.1.g)


    Okay, bei der Hinfahrt kann man evtl. beeinflussen, wo man die Anschlusskarte kauft. Aber wie ist es bei der Rückfahrt? Da muss ich die Fahrkarte ja auf jeden Fall bei Fahrtantritt lösen. Wird dann der günstigste Preis berechnet?

  • Wird dann der günstigste Preis berechnet?

    Es wird der Preis zu der Haltestelle berechnet, die Du angibst.


    Eigentlich ganz einfach: Du löst bis zur ersten Haltestelle, die im Geltungsbereich Deiner Zeitkarte liegt.
    Bei Tarifgrenzhaltestellen wird meistens leider nicht der Haltestellenname, sondern nur die Nummer der Großwabe gedruckt. Da bedarf es dann der Ortskenntnis des Kontrolleurs.

  • Nun beschäftigt sich auch die Hessenschau mit der unklaren Thematik der Anschlussfahrscheine. Hier aber mit einem etwas anderen Hintergrund wie bei der Frage des Threaderstellers; jetzt geht es nämlich darum dass das Kaufen eines Anschlussfahrscheins auch teurer sein kann als der Kauf eines normalen Fahrscheines.


    http://www.hessenschau.de/wirt…-anschlussticket-100.html


    Zitat hieraus:
    Laut RMV gibt es dafür im Moment nur eine Möglichkeit: "Wenn ich an einer Haltestelle umsteige oder freiwillig aussteige, kann ich auch dort ein Ticket nachlösen und eine neue Fahrt antreten." In vielen Fällen kann der Passagier damit sparen. So wäre das auch für die Fahrt von Frankfurt zum Feldberg: Steigt der Fahrgast in Niederursel aus und löst dort ein Ticket für 2,60 Euro, spart er im Vergleich zum Anschlussticket 2,75 Euro.


    Allerdings dürfte er, findet der RMV, nicht wieder in denselben Zug einsteigen, sondern müsste auf den nächsten warten. „Wenn ich in ein Fahrzeug einsteige, muss ich ein Ticket dabei haben, das bis zum Fahrtziel gilt", erklärt Meyer. Auch das entsprechende Ticket für die fehlende Strecke schon während der Fahrt zu kaufen, zum Beispiel in der App, ist laut RMV keine zulässige Option. Offen bleibt einstweilen, was passiert, wenn der Passagier aus welchen Gründen auch immer sein Ziel während der Fahrt neu definiert.


    Wie sieht das der Fahrgastverband Pro Bahn?
    Der Fahrgastverband Pro Bahn kritisiert diese schwer durchschaubare Preispolitik des RMV bei den Anschlusstickets, vor allem aber die Aussage des RMV, es sei nicht erlaubt, die Strecke zu stückeln um so Geld zu sparen.
    "Aus unserer Sicht ist es zulässig. Ich mache als Fahrgast nichts Falsches, ich habe ja die ganze Strecke bezahlt", erklärt Wilfried Staub von Pro Bahn Hessen seine Sicht. Sollte sich der RMV in einem Streitfall quer stellen, werde der Fahrgastverband den Passagier zur Not bis in die letzte Instanz vertreten.


    Ziemlicher Quark, was da der Herr Meyer von sich gibt.
    Das Beispiel mit der Zugfahrt, die über eine Grenzhaltestelle führt, ist nicht ganz glücklich, weil alleine schon die Zeit nicht ausreichen dürfte, auszusteigen, um am an der Haltestelle befindlichen Fahrkartenautomat ein Fahrkarte zu lösen und dann wieder einzusteigen. Der Zug ist wohl in der Zwischenzeit schon wieder losgefahren.


    Bei einer Busfahrt sieht das doch schon anders aus. Da kann der Fahrgast an der Grenzhaltestelle einen Schritt nach draußen machen und sofort wieder einsteigen und beim Busfahrer eine Fahrkarte lösen. Und da das Aus- und Einsteigen sowieso nur eine formelle Sache wäre die gegen jeglichen menschlichen Verstand spricht, kann man's auch gleich sein lassen.


    Die Aussage des RMV bzw. des Herrn Meyer, bei Fahrtantritt müsste der Fahrgast schon ein gültiges Ticket bis zu seinem letzten Fahrtziel haben, halte ich für Unsinn.
    Bei einer Fahrkartenkontrolle hat den Kontrolleur nur zu interessieren, ob der Fahrgast für den Ort und Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiges Ticket hat, alles andere geht ihn einen feuchten Kehricht an.
    Da bin ich ganz auf Seiten vom Fahrgastverband, dass dieser Standpunkt des RMV rechtlich nicht haltbar ist.

  • Hallo.


    Gerade beim Tarifgrenzpunkt Niederursel erledigt sich das Problem, wenn man mit der U8 oder U9 anreist, dort einen Fahrschein zum Großen Feldberg kauft, und mit der U3 zur Hohemark weiter fährt. Man muss im Stadtgebiet Frankfurt ja nicht durchgängig mit der U3 fahren.


    Wenn man andere Tarifgrenzpunkte nutzt, wo es nur eine Verbindung gibt, oder bei Tarifgrenzen ohne Tarifgrenzpunkten, wird es schwieriger. Ich versuche in diesen Fällen, wenn möglich, Anschlussfahrscheine zu umgehen.


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

  • Grundsätzlich kann der RMV in seinen Tarif erst mal viel rein schreiben, Vergleiche AGB diverser Unternehmen. Ob im Falle eines Streits solche Regeln vor Gericht Bestand haben, ist die andere Frage.
    Ich zum Beispiel vertrete auch die Position, daß man zwar zu jedem Zeitpunkt der Fahrt eine gültige Fahrkarte haben muß, aber das muß nicht zwangsweise eine sein, und sehe zum Beispiel nichts, was (außer den zweifelhaften regeln des RMV dagegen spricht, während der Fahrt - vor Passieren der Tarifgrenze- eine weitere Fahrkarte mobil zu erwerben.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Herr Mayer vom RMV:

    Zitat

    Allerdings dürfte er, findet der RMV, nicht wieder in denselben Zug einsteigen, sondern müsste auf den nächsten warten. „Wenn ich in ein Fahrzeug einsteige, muss ich ein Ticket dabei haben, das bis zum Fahrtziel gilt", erklärt Meyer. Auch das entsprechende Ticket für die fehlende Strecke schon während der Fahrt zu kaufen, zum Beispiel in der App, ist laut RMV keine zulässige Option. Offen bleibt einstweilen, was passiert, wenn der Passagier aus welchen Gründen auch immer sein Ziel während der Fahrt neu definiert.


    In welcher Welt lebt Herr Mayer? Möchte er Fahrgäste gewinnen oder vergraulen mit dieser "Lebensfremden" Praxis. ?(
    "Hirnwichserei" nenne ich so etwas. :rolleyes:

  • In Verbindung mit den Regelungen zur BahnCard 50 gibt es da noch abstrusere Sitationen. Hatte ich letzten Samstag, als ich von Wetzlar nach Frankfurt gefahren bin.


    Variante 1: Anschlussfahrschein zu JobTicket (Zeitkarte) Preisstufe 3 war 11,90 €,


    Variante 2: RMV-Tarif mit BahnCard-Ermäßigung (25 %) war 10,50 €,


    Variante 3: DB-Fernfahrkarte mit Intercity ab Gießen mit 50 % Ermäßigung war 10,00 €.


    Zum Glück hatte ich gut 10 Minuten Zeit, alle 3 Varianten durchtzprobieren :thumbsup: .


    Wird Zeit, dass es das allgemeine Hessen-Ticket für 60 € (ermäßigt 30 €) im Monat gibt. :D . Ließe sich sogar mit der gleichen Methode finanzieren, wie die Baseler vor rund 30 Jahren ihr Umwelt-Ticket finanziert haben: Als Pendelkosten sind nur noch die Kosten des Tarifs der öffentlichen Verkehrsmittel absetzbar. :thumbsup:

  • Herr Meyer sagt, das man nicht mit dem selben Zug/Bus weiterfahren sollte. Und das bei einem 2-Stunden-Takt, wo in der Regel an den Tarifgrenzen nichts vorhanden ist, diese Zeit zu überbrücken (Einkaufszentrum oder ähnliches). Und wie ist es beim letzten Kurs? Dann Stunden oder gar Tage, weil an Sonn- und Feiertagen kein Verkehr stattfindet?
    Das Problem ist in meinen Augen, der absolute Unwillen des RMV, den Anschlußfahrschein-Verkauf aus dem Automaten der Einstiegshaltestelle zuzulassen. Man stelle sich doch die Situation vor: Du wohnst in Darmstadt Eberstadt an der Haltestelle Modaubrücke, kannst mit dem Abo der PS 3 bis nach Wixhausen, Argeilgen oder Kranichstein bzw. Griesheim (also wohl mehr als 10 Haltestellen) fahren, aber in der Gegenrichtung kommst Du keine 5 Haltstellen weit.
    Warum geht es beim NVV und beim RMV nicht? Richtig, weil der RMV das Beste vom Fahrgast will: Sein Geld.

    Viele Grüße aus Darmstadt


    Jörg

  • In Verbindung mit den Regelungen zur BahnCard 50 gibt es da noch abstrusere Sitationen. Hatte ich letzten Samstag, als ich von Wetzlar nach Frankfurt gefahren bin.


    Aber Obacht, man erwirbt hier jeweils unterschiedliche Leistungen!


    Zitat


    Variante 1: Anschlussfahrschein zu JobTicket (Zeitkarte) Preisstufe 3 war 11,90 €,


    Hier gibt mir die RMV-Tarifauskunft für 5500 / Wetzlar nach 5000 / Frankfurt (Preisstufe 7 als Anschluß zur Preisstufe 3) nur 10,90€ aus.


    In 5000 sind alle Ziele erreichbar (inklusive Flughafen), egal welches RMV-Verkehrsmittel.


    Zitat


    Variante 2: RMV-Tarif mit BahnCard-Ermäßigung (25 %) war 10,50 €,


    Laut RMV-Tarifauskunft kostet Preisstufe 7 als unrabattierte Einzelfahrt 15,50€, abzüglich 25% komme ich auf 11,63€. Weiß nicht wie der RMV rundet.


    Jedenfalls gilt eine Fahrkarte nach RMV-Tarif mit BahnCard-Ermäßigung nur im Schienenverkehr und nicht in U-Bahn/Tram. Damit sind die erreichbaren Ziele in 5000 natürlich
    stark eingeschränkt.


    Zitat


    Variante 3: DB-Fernfahrkarte mit Intercity ab Gießen mit 50 % Ermäßigung war 10,00 €.


    Hier gilt die tarifliche Gleichstellung ab 70km, d.h. in Frankfurt sind außer dem Hbf nur noch folgende Ziele zu erreichen:


    2046 Frankfurt-Griesheim 2047 Frankfurt-Louisa 2050 Frankfurt-Niederrad 6690 Frankfurt(M)Gallusw. 6692 Frankfurt(M)Hauptw. 4429 Frankfurt(M)Konst. 2038 Frankfurt(M)Lokalbf. 2034 Frankfurt(M)Mühlbg. 2058 Frankfurt(M)Ostend. 2059 Frankfurt(M)Stresem. 6691 Frankfurt(M)Tsanlage 2035 Frankfurt(Main)Messe 2041 Frankfurt(Main)Süd 2042 Frankfurt(Main)West


    Natürlich nur in Zügen die DB-Fahrkarten anerkennen und nicht im ICE.


    Zitat


    Zum Glück hatte ich gut 10 Minuten Zeit, alle 3 Varianten durchtzprobieren :thumbsup: .


    Wird Zeit, dass es das allgemeine Hessen-Ticket für 60 € (ermäßigt 30 €) im Monat gibt. :D . Ließe sich sogar mit der gleichen Methode finanzieren, wie die Baseler vor rund 30 Jahren ihr Umwelt-Ticket finanziert haben: Als Pendelkosten sind nur noch die Kosten des Tarifs der öffentlichen Verkehrsmittel absetzbar. :thumbsup:


    Und dieses Wirr-Warr mit unterscheidlichen Leistungen für (nahezu) identische Preise gehört auch abgeschafft.