Das Grundprinzip ist klar: Ich habe ein Jobticket für Frankfurt (Tg 50), und wenn ich z.B. vom Hbf nach Wiesbaden fahre, löse ich statt des Einzelfahrscheins einen billigeren Anschlussfahrschein.
Wie sieht es aber aus, wenn ich erst am Flughafen oder in Sindlingen einsteige? Das sind jeweils die letzten Bahnhöfe im Tg. 50, und dort beginnen gleichzeitig die anschließenden Th. 37 bzw. 66. Löse ich dort einen normalen Einzelfahrschein der Preisstufe 4, oder komme ich auch bei dieser Fahrt in den Genuss eines verbilligten Anschlussfahrscheins ?
Also: Gibt es den Rabatt nur dann, wenn zumindest eine virtuelle Teilstrecke (z.B. im RE zwischen Hbf und Grenze des Tg. 50 an der Louisa) im Geltungsbereich der Zeitkarte zurückgelegt wird; gilt der Rabatt, wenn wenigstens Ein- oder Ausstieg im Geltungsbereich der Zeitkarte sind oder gilt er sogar bei jeder Fahrt im RMV ?