Hallo allerseits!
Weiß jemand, in welchem Jahr der Blinklicht-Bahnübergang (Siemens-Anlage) "In der Wolfslach" (Bk Hahnäcker) eingerichtet wurde?
Hallo allerseits!
Weiß jemand, in welchem Jahr der Blinklicht-Bahnübergang (Siemens-Anlage) "In der Wolfslach" (Bk Hahnäcker) eingerichtet wurde?
Leider weiß ich das nicht definitiv. Logisch wäre aber 1977/78, bevor die S-Bahn nach HG in Betrieb genommen wurde, denn schließlich wurden damals ebenso beide niveaugleichen Bahnübergänge in Rödelheim sowie der an der Heerstraße beseitigt.
@ ajws87 wo genau ist der Ort? Tante gockel spuckte nicht passendes aus bei der Suche nach den genannten Örtlickeiten. ![]()
Hallo,
Hier ist ein Link zur Stelle
http://osm.org/go/0D0Tju_TU-
Gruß
Paddi.obi
Frag mal den User Re465, der weiß das vielleicht (hier hätte übrigens die Forensuche geholfen).
paddi.obi:
ZitatHier ist ein Link zur Stelle
Danke,- den kenn ich.

Seit wann es da blinkt,- keine Ahnung. ![]()
Hallo,
Hier ist ein Link zur Stelle
http://osm.org/go/0D0Tju_TU-
Gruß
Paddi.obi
Hi, kleiner Tipp: Wenn du "?m" an den OSM-Link anhängst, kommt da noch ein Marker dazu, dann weiß man gleich, was du meinst:
http://osm.org/go/0D0Tju_TU-?m ![]()
Keine Ahnung, wann er gebaut wurde, aber offenbar hat er seine Lebensdauer erreicht und war in den vergangenen Wochen häufig gestört. Gegenwärtig wird der BÜ komplett erneuert. ![]()
Was mich wundert, da im Gegensatz zu anderen hier nirgendwo Planungsunterlagen zu sehen waren.
Wenn nur repapriert wird ohne wesentliche Änderungen und ohne Berührung der Rechte Dritter kann eine Plangenehmigung erteilt werden ohne vorherige öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Ja, so eine Modernisisierung mit neuer Steuerungstechnik kenne ich von diversen Bahnübergängen der Westfrankenbahn (unter Beibehaltung alter Straßensignale) oder mehreren komplett neuen Blinklichtanlagen (mit LED-Straßensignalen, aber unter Beibehaltung des Erscheinungsbildes). Hier jedoch wurden lt. einem Tf Lichtzeichen gelb/rot aufgestellt und die neuen Halbschranken geringfügig anders platziert - ist das nicht eine wesentliche Änderung?
Man kann davon ausgehen, das DB Netz seine Pläne vorgelegt hat. Das EBA prüft dann, ob die Änderungen die Offenlegung erfordern oder nicht. Auf jeden Fall genehmigt das EBA die Pläne. Das Gesetz unterscheidet zwischen Planfeststellung und Plangenehmigung. Das Merkmal "wesentliche Änderung" führt noch nicht zwangsläufig zur Öffentlichkeitsbeteiligung, nur die Rechtsbetroffenheit eines größeren Personenkreises führt zur Offenlegung. Wenn z.B. nur ein Landwirt beteiligt ist, auf dessen Acker ein Schalthäuschen gebaut werden soll, und der stimmt zu, oder nur der Träger der Straßenbaulast, wird das ohne Offenlage genehmigt. Aber bei allem, was DB Netz macht, das über reine Instandhaltung und -setzung des genehmigten Bestandes hinausgeht, ist das EBA beteiligt, und sei es nur mit dem feststellenden Negativbescheid, dass ein förmliches Verfahren nicht notwendig ist.
Ok, danke für die Erklärungen! ![]()