23.05.2017 Autofahrerin stirbt bei U-Bahn-Unfall

  • tunnelklick:
    die fragliche Stelle liegt in Ober-Eschbach. Ist die Signalisierung dort identisch?


    Gut gesehen, das war mir auch nicht aufgefallen. Y10, Y14 und Y23 gibt es in Ober-Eschbach nicht, aber die Sicherung des Bahnübergangs ist identisch: Ein F-Signal direkt am BÜ, ohne Vorsignal oder ähnliches. Nummern können natürlich abweichen; auch gibt es zwei Übergänge vor der Haltestelle. (Und, natürlich, Ober-Eschbach hat das Präfix 655 statt 653 für Nieder-Eschbach.)

  • tunnelklick:
    die fragliche Stelle liegt in Ober-Eschbach. Ist die Signalisierung dort identisch?


    Gut gesehen, das war mir auch nicht aufgefallen. Y10, Y14 und Y23 gibt es in Ober-Eschbach nicht, aber die Sicherung des Bahnübergangs ist identisch: Ein F-Signal direkt am BÜ, ohne Vorsignal oder ähnliches. Nummern können natürlich abweichen; auch gibt es zwei Übergänge vor der Haltestelle. (Und, natürlich, Ober-Eschbach hat das Präfix 655 statt 653 für Nieder-Eschbach.)

  • Es geht um diesen Überweg hier (Karte), oder?


    Dann frage ich mich die gleiche Frage wie auch MdE:


    Zitat

    Und wieso sollte das Deckungssignal erst 30m vorher sichtbar sein?! So wie ich das in Erinnerung habe geht es da mehrere hundert Meter geradeaus...


    Könnte da nicht sogar der Fahrer sehen, ob sich die Schranken schließen? So wie das ja bspw. auch am Abzweig Heddernheimer Landstraße der Fall ist, hier sieht der Fahrer die sich schließenden Schranken. Und hier wird dann auch hin und wieder so gefahren, dass "das F1 bestimmt schon noch kommt", jedenfalls würde bei einem F0 der Zug niemals vor dem Signal zum Halten kommen, falls die Schranken sich zwar schließen, das F1 aber trotzdem nicht kommt*.



    * Der Fall ist unwahrscheinlich aber denkbar, dennoch relativ ungefährlich, da ja die Schranken zu sind. Ich werfe hier also explizit keinem Fahrer eine Gefährdung vor.

  • Es geht um diesen Überweg hier (Karte), oder?


    Jepp. Die Signalisierungsfrage war auch mehr rhetorisch, Knackpunkt ist die Sichtbarkeit. Auch die Schranken und das rote Licht für die Autofahrer sieht man (mal davon ausgehend, dass die Bäume die sicht verdecken würden, was sie m.W. nicht tun) laut Karte 60 m vor dem BÜ.



    tunnelklick: Weißt du, wofür BUE-NE1 steht?

  • BUE-NE1 steht am Bahnübergang D.-la-Barre-Str.. Am Urseler Weg steht BUE-NE2. Vielleicht eine Durchnummerierung der BÜs? BÜ Nieder-Eschbach 1 und 2. Keine Ahnung. Vielleicht hat baeuchle eine Idee; vielleicht hängt es damit zusammen, dass nicht alle Streckenabschnitte an die Betriebsleitstelle angeschlossen sind.

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  • Aah, klar, das könnte passen. Ich war nur verwundert, weil es auch eine Bauart NE-BUE 70 gibt. Aber das hätte allenfalls bei den alten Anlagen gepasst, bevor sie um 2007 ersetzt wurden.

  • Gegen den Fahrer des Unfallzuges war Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben worden, weil er ein Haltesignal überfahren haben soll. Das Verfahren ist heute vom Amtsgericht Bad Homburg wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt worden. Bei Zahlung von 300 € an eine gemeinnützige Organisation wird es endgültig.


    Nach den Ausführungen eines Unfallanalytikers in der heutigen Hauptverhandlung wäre das Unglück auch nicht zu vermeiden gewesen, wenn der Fahrer das Signal erkannt und gebremst hätte. Dann wäre es 0,2 Sekunden später zu der Kollision gekommen. Das nur schlecht erkennbare Haltesignal stehe nur zehn Meter vor dem Bahnübergang. Der Fahrer sei bereits langsamer als die erlaubten 60 km/h gewesen. Er sei davon ausgegangen, dass – wie üblich – die Schranken an dem Bahnübergang geschlossen waren und die Ampel für die Autofahrer auf Rot stand. Warum dies nicht geschehen war, konnte bei der Verhandlung nicht geklärt werden. Der Unfall sei nicht nur auf ein einfaches Versagen der Technik zurückzuführen, sondern an eine grundsätzlich falsche Konzeption der Signalanlage und der Geschwindigkeitsregelung, meinte das Gericht. Es obliege der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF), dies zu verändern, um künftig Unfälle dieser Art zu vermeiden.


    Quelle: FAZ


    Das war jetzt die strafrechtliche Aufarbeitung, die zivilrechtliche/haftungsrechtliche dürfte noch ausstehen.

    2 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Ich will jetzt hier keine Wertung reinbringen und mir geht's auch nicht um Schuldzuweisungen, was mich allerdings beschäftigt:


    Kritisiert wird die Situation mit der schlechten Signalsicht (mit dem Hinweis, die VGF möge das doch umbauen). Die ganze Anlage wurde doch aber mal von einer Aufsichtsbehörde mit eben dieser Signalsicht abgenommen und für gut befunden.


    Wurden hier dann auch (nach Auffassung des Gerichts) Fehler gemacht oder hat sich die Gesamtsituation seitdem z. B. durch Häuserbau, extreme Grünbepflanzung etc. dermaßen geändert?

    Viele Grüße, vöv2000

  • Im Hessenschau-Video sieht man bei 0:23 das Signal, um das es geht, und dass dessen Sichtachse zur Strecke im Prinzip frei ist. Auch liegt die Stelle in einer leichten Linkskurve (in Fahrtichtung des Unfallzugs gesehen). Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, inwieweit das Signal schlecht sichtbar gewesen sein soll. Genauso müsste es auffallen, dass weder das rote Licht an war, noch die Schranken unten gewesen sind.


    Wahrscheinlich hatte sich der Fahrer darauf verlassen, dass der BÜ wie sonst immer automatisch einschaltet. Eine vorankündigende Rückmeldung darüber gibt es ja nicht.


    Der fehlende Bremswegabstand des Signals dagegen ist nunmal eine Grundlage des BOStrab-Betriebs, hier wurden scheinbar EBO-Maßstäbe angesetzt. Man stelle sich nur vor, wenn das konsequent eingeführt würde... dann müsste der IV der kreuzenden Straßen der Eschersheimer ja teilweise minutenlang warten.


    Trotzdem frage ich mich, ob es vertretbar ist, dass viele Signale (gerade an Fußgängerüberwegen auf der Eschersheimer) ohne Rückmeldung immer erst im letzten Moment umspringen und deshalb bisweilen "auf gut Glück" drauf zu gefahren wird (wie schonmal in einem anderen Thread angesprochen).


    Also grundsätzlich gut, dass nun mal darüber nachgedacht werden muss. Ich hoffe nur, dass das nicht zu unverhältnismäßigen Herabsetzungen der Geschwindigkeit führen wird, gerade in Zusammenhang mit dem neuen Zugsicherungssystem.

  • Der Bahnübergang in der Kurve der U9 zwischen Wiesenau und Heddernheimer Landstraße ist auch so ein Gut-Glück-Kandidat. Von Wiesenau kommend, sind die meisten Fahrer sehr vorsichtig und fahren so langsam auf den BÜ zu, dass er tatsächlich geschlossen ist, wenn man ankommt. Der eine oder andere hat es aber eiliger. Da wird bei sich senkenden Schranken und F0 schonmal drüber gefahren. Ist schon etwas gruselig.

    fork handles

  • Die FNP berichtet über die Untersuchungen der VGF und der Aufsichtsbehörde, die keinen Fehler haben feststellen können. Die Anlage sei den Vorschriften entsprechend und voll funktionsfähig. Die Gutachten, auf denen die Empfehlung des Gerichtes basieren, habe man trotz eines Antrages bei Gericht nicht einsehen können. Daher seien momentan keine Änderungen an der Anlage geplant.

  • Dem Dr. W. Lindstaedt, der laut FNP die Argumentation der VGF für "ein bißchen dünn" hält, sei ein Blick ins Gesetz empfohlen. Was die nicht gewährte Einsicht in die Gerichtsakten angeht, ist die Rechtslage eindeutig: Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft und des Gerichts steht nur dem Verteidiger des Beschuldigten bzw. Angeklagten zu (§ 147 StPO). Dritte haben kein Aktensichtsrecht, auch nach Abschluss des Verfahrens nicht.


    Der direkte Weg VGF > Gericht steht demnach nicht zur Verfügung. Die VGF könnte den Angeklagten, der ja ihr Mitarbeiter war, fragen, ob sein Verteidiger seinem Arbeitsgeber das oder die Gutachten überlässt. Wenn das Dienstverhältnis durch den Vorfall jedoch gestört wurde oder evtl. gar nicht mehr besteht, könnte auch dieser Weg ungangbar sein.


    Sollte es noch zu einem Zivilprozess gegen die VGF kommen und der Anspruch auf dieses Gutachten gestützt werden, müsste es von dem oder den Klägern als Beweismittel vorgelegt werden, dann würde es die VGF als beklagte Partei natürlich ausgehändigt bekommen. Aber eine Zivilklage gibts vielleicht noch gar nicht.

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