Warnblinker an Haltestellen

  • Damit wird die Ursprungsfrage nicht beantwortet: Wann/Warum wird an Haltestellen der Warnblinker benutzt oder nicht.


    Stimmt, aber es beantwortet die Frage, ob der ADAC nach "Gesetzeslücken für Freie-Fahrt-Bürger sucht". Die Stvo unterscheidet hier ganz bewußt den Linien- vom Reisebusverkehr, es ist also keine Gesetzeslücke.


  • Eventuell sollte man doch mal überlegen ob man dafür nicht ein anderes Signal einführen sollte, das nicht bereits eine andere Bedeutung hat.


    Ich weiß nicht, ob das was bringt, denn so oder so ist die Intelligenz gerade der "freien Fart Bürger" doch ziemlich überfordert. Es gibt in der STVO Regeln wie sich an haltenden Straßenbahnen zu verhalten ist. Dass das super funktioniert, sieht man schon daran, das die meisten Haltestellen mit Ausstieg über die Straße an stärker befahrenen Straßen mit Lichtzeichen gesichert werden mussten. Ich habe das öfters an der Hst. Rohrbachstraße vor dem Umbau erlebt, die Bahn fuhr in die Haltestelle, der Fahrer gab die Türen frei, in dem Augenblick bekam der MIV an der Ampel grün und "gib es ihm" durch obwohl der Fahrer auch noch klingelte.






    Nachdem die Haltebuchten für Busse ja immer seltener werden und die Busse einfach auf der Straße stehen bleiben


    Ich frage mich manchmal, ob das der Sicherheit dient, gewiss, der Bus braucht sich nicht in die rücksichtsvollen freie Fahrt Bürger einzufädeln, aber ich habe des öfteren schon Kamikaze Überholmanöver der freien-Fahrt Bürger erlebt.

    Beati pauperes spiritu, quoniam ipsorum est regnum caelorum

  • Haltebuchten bzw. Haltestellenbereiche sind oft zugeparkt und der Bus muß auf der Fahrspur halten. Da machte es für den Verkehrsfluss keinen Unterschied, ob Kap oder nicht.

  • Haltebuchten bzw. Haltestellenbereiche sind oft zugeparkt und der Bus muß auf der Fahrspur halten. Da machte es für den Verkehrsfluss keinen Unterschied, ob Kap oder nicht.


    Um den normalen Verkehrsfluss ging es mir nicht, sondern um die ungeduldigen Freie Fahrt für Freie Bürger Bürger, das sind in der Regel auch die, die Haltestellenbereiche zu parken. von der Seite betrachtet ...... 8|

    Beati pauperes spiritu, quoniam ipsorum est regnum caelorum

  • Ich sehe da eine Abwägung - die Haltebucht braucht mehr Platz (Länge zum Ein- und Ausschwenken), ist zugeparkt, weniger sicherer Fahrer haben mehr Chancen das rechte Vorderrad zu demolieren, man hat Verzögerungen, wieder einzufädeln, dafür ist die Haltestelle ohne Bucht gefährlicher. Warum man aber in unserer Vollkaskomentalitätszeit das in Kauf nimmt, wissen die Götter. Ich persönlich wäre für die Kombination Haltebuchten und ein Abschleppwagen pro zwei Haltestellen. 8)

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • An Bussen, die in einer Haltebucht stehen, können Kampfautofahrer leichter vorbeirasen als an solchen, die an einem Kap stehen, unabhängig davon, welches Warnsignal die Busse geben oder nicht.


    Davon abgesehen ist es mir nie ganz klar geworden, warum man überhaupt eine Sonderregelung für Busse mit Warnblinker in der Nähe von und an Haltestellen braucht.


    Was macht denn ein Warnblinker bei einem Fahrzeug, das entweder kein Bus oder nicht an einer Haltestelle ist? Er weist auf Gefahren hin. (Man könnte sagen, er "warnt" vor Gefahren.) Lassen wir Situationen auf der Autobahn weg (Stauende oder Fahrzeug steht auf Standstreifen), welche Situationen bleiben dann, bei denen man ein regelkonform warnblinkendes, aber noch fahrendes Fahrzeug überholen kann? Überholen (§5 StVO) darf man „nur mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende“ (Abs 2 Satz 2). Ferner darf man das nicht tun, wenn die Verkehrslage unklar ist (Abs 3(1)). Wenn mich also ein Fahrzeug vor mir mit den dafür vorgesehenen fahrzeugseitigen Einrichtungen auf eine Gefahr hinweist, mit welcher Begründung kann ich dann mit wesentlich höherer Geschwindigkeit an diesem Fahrzeug vorbei und damit eventuell in eine Gefahr hinein fahren? Und, wie gesagt, wenn ich keine wesentlich höhere Geschwindigkeit fahren kann, darf ich nicht überholen.


    Entsprechendes gilt für den stehenden Bus mit Warnblinkanlage. Hier weist mich ebenso ein Fahrzeug auf eine Gefahr hin. Ein Bus hat meistens die Eigenschaft, dass er hoch genug ist, um den Blick auf den direkt davor befindlichen Teil der Straße zu verdecken, auch wenn man schon selbst neben dem Bus ist. Situation ist also: ich werde vor Gefahr gewarnt und kann nicht selbst den eventuellen Gefahrenbereich einsehen. Mit welcher Begründung kann ich dann genau schneller als mit Schrittgeschwindigkeit und ohne Bremsbereitschaft daran vorbeifahren?


    Es ist etwas anderes, wenn ein Bus an einer Fahrbahn mit zwei Streifen pro Richtung in einer Haltebucht hält und den Warnblinker anhat. Laut StVO §20 dürfte ich auch auf dem linken Streifen nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Das ist aber der Teil von §20, von dem ich wetten würde, dass ihn sowieso niemand beachtet.


    Das alles klärt die Frage nicht, warum Warnblinker mal eingeschaltet wird und mal nicht, soll aber die Frage aufwerfen, warum es eine besondere Regeln für Busse gibt, wenn die Verhaltensregeln dort sich doch eigentlich aus den anderen Regeln schon ergibt.

  • Der Paragraph 20 ist aber sowieso ein ziemlich stiefmütterlicher Teil der STVO.


    (5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.


    Auf Normaldeutsch: Wenn der Bus links blinkt geht da ein virtuelles Stop-Schild hoch.
    Aber wenn man den Fahrer dann mal fragt warum er grade dem Bus hupend die Vorfahrt genommen hat erntet man nur verständnisloses Kopfschütteln.
    Insofern finde ich auch die Aufkleber auf den Bushecks kontraproduktiv die mit ihrem "Danke" suggerieren, das es freundliches entgegenkommen des Autofahrers wäre den Bus einfädeln zu lassen.


    Warnblinker an regulären Haltestellen kenne ich zumindest bei uns hauptsächlich als Information, daß der Bus nicht sofort losfährt und man sich drauf einrichten kann überholen zu müssen.

    "Der Mensch, der so ehrbar im Einzelnen, aber so miserabel im Ganzen ist."
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Ich bin gerade auf der Suche nach etwas anderem in diesem etwas älteren Faden gelandet und habe das dringende Bedürfnis, noch zwei nicht sachdienliche Dinge anzumerken:


    1. In Bad Vilbel gibt es meines Erachtens immer noch die "Blinkaufforderungs"-Punkte an den Haltestellen: Die roten Punkte als Zusatzschild an den alten Stadtwerke-FFM-Masten wurden durch aufgeklebte orangene Punkte auf den mittlerweile nicht mehr so neuen VGO-Masten ersetzt. Was natürlich immer noch nichts zur Frage der Regelung in Frankfurt beiträgt.


    2. Etwas polemisch: Im Rhein-Main-Gebiet wird ja auch seitens des MIV gerne sparsam, unorthodox oder gar nicht geblinkt und viele Menschen scheinen im Umgang mit dem Fahrtrichtungsanzeiger unsicher. Ich habe auch das unmaßgebliche Gefühl, dass insbesondere in Frankfurt eine "Bedeutungsverschiebung" beim Blinkereinsatz beim Halten von KFZ am Straßenrand stattgefunden hat. Der Einsatz des Warnblinkers als "Ich halte"-Anzeige ist ordnungswidrig, scheint sich aber durchgesetzt zu haben. Wenn ich wie in der Fahrschule gelernt rechts blinke, um (an erlaubter Stelle) am Straßenrand zu halten, habe ich teilweise das Gefühl, Menschen um mich rum regelrecht zu verwirren. Vielleicht ist diese Verwirrung auch bei manchen Busfahrer/innen eingetreten? ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Sebastian ()