Warnblinker an Haltestellen

  • Mir fällt auf, dass die Fahrer des SEV nach Oberrad an Haltestellen immer den Warnblinker anschalten. Machen das die Fahrzeuge der SEV-Firma automatisch beim Türenöffnen? Macht das jeder Fahrer, wie er will? Auf Anweisung der Firma? Hängts von der Haltestelle ab? Letzteres eher nicht, weil die Fahrer der 4xer Linien, die z.T. dieselben Haltestellen anfahren, das nicht tun.

  • In Ffm sehe ich das sonst eigentlich nur in Ausnahmefällen, so beispielsweise Linie 52 Mainzer Landstraße (Hst Jägeralle) oder wenn ein Bus an Mehrfachhaltestellen eine längere Wartezeit hat (damit nachfolgende Busse nicht zu dicht hintenan anhalten. Natürlich auch, wenn wirkliche Probleme gibt.


    Ich befürchte, in Frankfurt wüsste kaum einer (mich eingeschlossen), wie man sich als KFZ Führer korrekt verhalten müsste. (Nicht überholen/vorbeifahren in Fahrtrichtung eventuell noch, aber in der Gegenrichtung??)

  • Condor:

    Zitat

    Ich befürchte, in Frankfurt wüsste kaum einer (mich eingeschlossen), wie man sich als KFZ Führer korrekt verhalten müsste. (Nicht überholen/vorbeifahren in Fahrtrichtung eventuell noch, aber in der Gegenrichtung??)


    Du bist nicht alleine, der ADAC hilft wo er kann.
    Ich ging sogar davon aus, dass ein Bus mit Warnblinker nicht überholt werden darf.

  • Beim Vorbeiziehen am Bus mache ich immer langsam und bin bremsbereit.


    An der (in Fahrtrichtung jeweils) hinteren Ecke kann immer jemand plötzlich hinter dem Bus hervorkommen.
    Ob der Blinker an oder aus ist? Mit Blinker muss ich es tun. Ohne Blinker soll ich es tun.
    Andere Kraftfahrer mögen mich in dem Moment verfluchen. Egal. Das ist mir die Sicherheit wert.

  • Oder (in Fahrtrichtung ) vor dem Bus. Gerne gesehen an Umsteigehaltestellen, bei der die Fahrbahn überquert werden muss. Abgesehen davon, dass dabei der Bus am weiterfahren gehindert wird, tendiert die "Vorwarnzeit " gegen null.

  • Solange der Bus warnblinkt und noch fährt/rollt darf er nicht überholt werden. Wenn er dann an der Haltestelle steht, darf er mit Schrittgeschwindigkeit überholt werden und der Gegenverkehr darf auch nur Schrittgeschwindigkeit fahren.


    So steht's auch im ADAC-Link von Condor. Interessant finde ich den Absatz mit dem Fernbus. Da es auch immer noch Regionen gibt, in denen wohl hin und wieder Reisebusse auf Regionalbuslinien eingesetzt werden, dürfte es für den Laien sehr schwierig sein, einen Linienbus von einem Fernbus zu unterscheiden.


    In Bad Vilbel ist/war es mal so, dass die Haltestellen, an denen die Warnblinkanlage einzuschalten ist, mit einem kleinen weißen Schild mit rotem Punkt gekennzeichnet sind.

    Viele Grüße, vöv2000

    Einmal editiert, zuletzt von vöv2000 ()

  • So steht's auch im ADAC-Link von Condor. Interessant finde ich den Absatz mit dem Fernbus. Da es auch immer noch Regionen gibt, in denen wohl hin und wieder Reisebusse auf Regionalbuslinien eingesetzt werden, dürfte es für den Laien sehr schwierig sein, einen Linienbus von einem Fernbus zu unterscheiden.


    Da verbreitet der ADAC mal wieder was zweifelhaftes. :thumbdown:
    Auch in Rhein-Main werden Reisebusse im Nahverkehr eingesetzt. Beispielsweise wird das Schulbusnetz der Frankfurt International School überwiegend mit Reisebussen bedient. Der Kraftfahrer kann aus seiner Perspektive nicht unbedingt erkennen, ob der Reisebus im Ausflugs-, Fernlinien- oder Nahlinienverkehr unterwegs ist.


  • Da verbreitet der ADAC mal wieder was zweifelhaftes. :thumbdown:
    Auch in Rhein-Main werden Reisebusse im Nahverkehr eingesetzt. Beispielsweise wird das Schulbusnetz der Frankfurt International School überwiegend mit Reisebussen bedient. Der Kraftfahrer kann aus seiner Perspektive nicht unbedingt erkennen, ob der Reisebus im Ausflugs-, Fernlinien- oder Nahlinienverkehr unterwegs ist.


    Schulbusse müssen an Front und Heck auch als solches gekennzeichnet sein. Da kann man ja wohl als Pkw Fahrer genau erkennen, ob das ein Schulbus ist ;)

    Gruß Marius :wacko:

  • Schulbusse müssen an Front und Heck auch als solches gekennzeichnet sein. Da kann man ja wohl als Pkw Fahrer genau erkennen, ob das ein Schulbus ist.


    Was nützt Dir das in Bezug auf die Verkehrsregel? nichts - Auch ohne Schulbusschild gilt die Regel.

  • Auch ohne Schulbusschild gilt die Regel.

    Sorry, ich kann Dir nicht ganz folgen...


    Oben monierst Du, dass man als Kraftfahrer nicht erkennen könne, in welcher Verkehrsart ein Reisebus eingesetzt ist. Wenn 9122_DA jetzt einwendet, dass Schulbusse mit Schulbusschildern gekennzeichnet werden (sollten - das sind diese orangefarbenen Schilder mit stilisierten Kindern), dann schreibst Du die Regel gälte auch ohne Schild. Damit setzt Du nach meinem Verständnis den ersten Einwand im Grunde außer Kraft. Was meinst Du wirklich?


  • Was nützt Dir das in Bezug auf die Verkehrsregel? nichts - Auch ohne Schulbusschild gilt die Regel.


    Es war einfach ein Gegenargument auf dein Beispiel mit Reisebussen im Schulbusverkehr :huh: "Der Kraftfahrer kann aus seiner Perspektive" nämlich genau erkennen, was er vor sich hat.

    Gruß Marius :wacko:

  • Es war einfach ein Gegenargument auf dein Beispiel mit Reisebussen im Schulbusverkehr

    Oben monierst Du, dass man als Kraftfahrer nicht erkennen könne, in welcher Verkehrsart ein Reisebus eingesetzt ist.

    Falsch, ich habe geschrieben: "Der Kraftfahrer kann aus seiner Perspektive nicht unbedingt erkennen, ..." . Das schließt nicht aus, dass es auch eindeutige Sichtungen gibt.
    Ich bleibe dabei, bei jedem Bus langsam zu machen. Wenn Ihr ADAC-mäßig nach Gesetzeslücken für Freie-Fahrt-Bürger sucht, ... :wacko:

  • Mir fällt auf, dass die Fahrer des SEV nach Oberrad an Haltestellen immer den Warnblinker anschalten. Machen das die Fahrzeuge der SEV-Firma automatisch beim Türenöffnen? Macht das jeder Fahrer, wie er will? Auf Anweisung der Firma? Hängts von der Haltestelle ab?


    Ich weiß nicht, ob das mit Deinen Beobachtungen in Zusammenhang steht, kann aber berichten, dass mir in letzter Zeit vermehrt das Warnblinken an Haltestellen aufgefallen ist, insbesondere an der Haltestelle Rohrbachstr./Friedberger Landstr. (Linie 30). Ich habe mich auch gefragt, ob das eine neue Anweisung ist oder die Busfahrer das aufgrund persönlicher Erfahrungen machen.


    Auf die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs wirkt sich diese Maßnahme an der vierspurigen Friedberger Landstraße eher nicht aus, sie soll ja wahrscheinlich das Rot der Ampel unterstreichen, damit die anderen Verkehrsteilnehmer den Bus nicht während des Fahrgastwechsels "rechts überholen".

  • Das "unbedingt" war etwas untergegangen, daher danke für die Klarstellung, das verdeutlicht was Du sagen wolltest. Also im Zweifelsfalle lieber etwas vorsichtiger als zu forsch. Abgesehen davon, dass man auch an einem Reisebus mit Warnblinker vorsichtig vorbei fahren sollte, auch wenn kein Schulbusschild im Heck zu sehen ist.

  • Nachdem die Haltebuchten für Busse ja immer seltener werden und die Busse einfach auf der Straße stehen bleiben ist es aber nicht immer zu erkennen daß der Bus am der Haltestelle steht. Unlängst außerhalb von Frankfurt stand auch irgendwo ein Buss mit Warnblinker auf der Fahrbahn, ich dachte aufgrund der Lage an eine Panne des Busses... Nee, war eine Haltestelle. Konnte man aber nicht erkennen.
    Eventuell sollte man doch mal überlegen ob man dafür nicht ein anderes Signal einführen sollte, das nicht bereits eine andere Bedeutung hat.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Warum schaut ihr nicht einfach in die StVO, wenn es um die Warnblinker an den Bussen geht?

    Zitat

    (3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

    Quelle


    Zitat

    1An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist.

    Quelle


    Der komplette § 20 der StVO: https://dejure.org/gesetze/StVO/20

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...