Damit wird die Ursprungsfrage nicht beantwortet: Wann/Warum wird an Haltestellen der Warnblinker benutzt oder nicht.
Stimmt, aber es beantwortet die Frage, ob der ADAC nach "Gesetzeslücken für Freie-Fahrt-Bürger sucht". Die Stvo unterscheidet hier ganz bewußt den Linien- vom Reisebusverkehr, es ist also keine Gesetzeslücke.