Heißt der neue Betreiber der Linien muss die Fahrzeuge "nur noch durch die Gegend fahren "?
Dieses Konzept ist das sogenannte Verfügbarkeitsmodell.
Da dem später betreibenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die Übernahme von Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der neuen Antriebs-Technologie nicht zugemutet werden bzw. von diesen nicht oder nur sehr schwer kalkuliert werden kann, soll das sog. „Verfügbarkeitsmodell“ angewandt werden. Das bedeutet, dass der Hersteller neben der Lieferung der Fahrzeuge auch für die Instandhaltung und Bereitstellung schadensfreier und funktionstüchtiger Fahrzeuge für die Dauer von 25 Jahren verantwortlich ist. Außerdem wird der Fahrzeughersteller sich vertraglich verpflichten, eine Betankungsinfrastruktur zu erstellen und über die Vertragsdauer zu betreiben sowie die Wasserstoffversorgung sicherzustellen.