Autonome Fahrzeuge werden mit Sicherheit zu keiner großartige Änderung der Platzbelegung
in den Innenstädten führen. Carsharing wird dadurch nicht sprunghaft anwachsen, was das
ändern würde. Man dekoriert sich sein PKW mit Kleinigkeiten; nutzt diesen als Lagerplatz für
Dinge. Das wird sich nicht so schnell ändern. Lässt man sich von seinem Fahrzeug in die Innen-
stadt zum Einkaufen fahren, dann wird man sich direkt an der Fußgängerzone absetzen lassen
(wird wohl dann so sein wie schon sich die Elterntaxis vor der Schule vergnügen); ggf mittig im
Einkauf (viel Kram oder Fußgängerzonengrenze sehr dicht zum Laden) möchte man dann Tüten
im Kofferraum abladen. Nach dem Einkauf soll dann auch das Fahrzeug mit möglichst keiner
Wartezeit bereit stehen. Dadurch kann sich das Fahrzeug auch nicht so weit von der Innenstadt
entfernen. Ich gehe auch davon aus, daß das dann auch ein größerer Faktor im Energieverbrauch
der Fahrzeuge werden wird. Heute sucht man sich ein Parkplatz (die meisten "Suchfaule" parken
im gebührenpflichtigen Parkhaus -> keine Luftverschmutzung durch längere Suchfahrten)
und dann steht das Fahezug ohne Energieverbauch....
-> es wird u.a. eine andere (Strassen)infrastruktur um die Fußgängerzone benötigt um den Verkehr
nicht zu blockieren. [bzw eine gesetzliche Regelung dazu ** ]
** Der Gedankengang dazu.....wie setzt man denn neue gesetzliche Vorgaben in vorhandene autonome
Fahrzeuge zeitnah um? Gegenwärtig kann ja eine neue Regelung im Strassenverkehr nach Beschluss
und Verkündung im Bundesgesetzblatt gültig werden. Es braucht also noch eine Zeitspanne bis ein
Softwareupdate geschrieben ist, geprüft ist - und dann entsprechend auch aufgespielt ist.
(kann man ja nicht mal per WLAN machen, wenn ein Fahrzeug an einer Werkstatt vorbeifhrt)
-> es dauert somit bis die Wirkung von Neuregelungen sichtbar werden und bewerten werden können
Weiterhin: was ist mit Softwareupdates älteren Fahrzeugen? [Wie es mit Ersatzteillage im Laufe der
Jahre schon heute aussieht sollte bekannt sein] Was ist mit Softwareupdates bei Insolvenz eines
Herstellers wo keiner die Rechtsnachfolge der Fahrzeugblaupasuen übernimmt?
Szenario zum "Festfahren": An jeder der vier Kreuzung eines Blockes steht vor der Haltelinie ein
autonomes Fahrzeug und möchte rechts abbiegen. Von den Querstrassen sind vorher so viele
autonome Fahzeuge in die Strassen zwischen den Kreuzungen gefahren, sodaß zwischen den letzen
Fahrzeugen und dem Fußgängerüberwegen kein Platz für weitere Fahrzeuge ist. Wird jetzt "grün"
wird keines der Rechtsabbieger abbiegen, da mit Sicherheit in den Fahrzeugen StVO §11 (1) ein-
programmiert ist -> voila der Deadlock.