Neuer VGF-Betriebshof

  • ... dabei seltsamerweise immer schon als U5 beschildert. Es sind zwar Züge, die für die U5 bestimmt sind - informationstechnisch würde ich eine Fahrgastfahrt Seckbacher Landstraße -> Hauptbahnhof aber doch ganz klar als U4 führen. Derzeit führt das Ganze in Bornheim doch immer zu einigen verdutzten Blicken :D

    Die letzte Fahrt von Neu-Isenburg zum Hbf läuft auch als 18 (früher 14), obwohl für die öffentlichen Fahrplanunterlagen 14 besser wäre.

  • Eben genau deshalb werden die Züge als U5 beschildert. Eine U4 nur bis Hbf stiftet dort mehr Verwirrung bei den Fahrgästen als eine U5 unter der Berger Straße.

    Mittlerweile sind manche Fahrten auch einfach nur mit "Hauptbahnhof" beschildert ohne Liniennummer. Früher bei den Ptb gab es auch manchmal Fahrer, die statt "U5" die "U4" reingedreht haben.

    Letzten Endes ist es aber eigentlich egal, da ja deutlich "Hauptbahnhof" dran steht und nichts von Bockenheimer Warte und es die Fahrt gemäß U4-Aushangfahrplan gar nicht gibt.


    Als "U5" fahren sie aber vor allem, weil sie ja als U5-Kurse deklariert sind. Wenn z. B. U6/U7-Leerzüge über die B-/D-Strecke fahren, sind sie dann auch oft als "U4 Leerzug - nicht einsteigen" beschildert.

    Viele Grüße, vöv2000

  • Neuer BB-Nord: VGF lässt vier Varianten untersuchen



    Der im Beitrag #1 erwähnte Suchauftrag für den Standort eines neuen Stadtbahn-Betriebshofes im Frankfurter Norden hat zum Ausweis von vier Standortvarianten geführt, die jetzt nach einem ausführlichen Pflichtenheft auf ihre Tauglichkeit untersucht werden sollen.


    Neben der in diesem Strang schon erwähnten Fläche an der Kebsmühle sind Standorte am Flughafen Bonames, Am Pfingsberg und in Nieder-Eschbach ins Prüfprogramm aufgenommen worden.


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    Grafiken: VGF


    Die Abstellanlage muss über eine Kapazität von 150 Stadtbahnwagen verfügen. Abstellgleise und zugehörige Weichenharfen sollen innerhalb einer Halle oder überdacht und entsprechend beleuchtet sein. Die einzelnen Abstellgleise sollen für mindestens acht Wagen ausreichen und beidseitig anfahrbar sein. Somit sind 19 Gleise mit Längen von je ca. 230m erforderlich. Es ist mit einer Netto-Gleislänge von rund 4.400m zu rechnen.

    Die Werkstatt wird aufgeteilt in eine Betriebswerkstatt sowie eine erweiterte Hauptwerkstatt. Für beide sind Gleisabstände von 7m einzuplanen. Alle Gleise sind mit Arbeitsgruben und Fahrdraht auszustatten.

    Die Betriebswerkstatt ist zuständig für korrektive Maßnahmen mit kurzen Stillstandszeiten sowie Instandhaltungsmaßnahmen mit Fristen F1 bis F5. Die Gleise in der Betriebswerkstatt sind durchgängig geständert auszuführen. Folgende Anlagen werden benötigt:

    ·Mindestens drei Durchfahrtsgleise für Züge über vier Wagen mit zusätzlichen Arbeits- und Abstellflächen vor und hinter dem Zug (d.h. je ca. 130m Gleislänge)

    ·Davon mindestens eines mit Gleiswaageinklusive nivelliertem Gleis sowie einem durchgängigen Dacharbeitsstand, der mit einer Fremdeinspeiseeinrichtung ausgestattet ist

    ·Ein zusätzliches Durchfahrtsgleisals Waschgleis mit einer Portalwaschanlage für Züge über vier Einheiten (ca. 130m Gleislänge)

    ·Eine entsprechende Wasserbehandlungsanlage

    ·Separater Bereich zum Ausblasender Antriebscontainer am Waschgleis

    ·Ein weiteres Durchfahrtsgleis mit Radsatzbearbeitungsanlage(Unterflurdrehbank) für Züge mit vier Wagen (Gleislänge ca. 100m + 10 m für Zugang), Späneförderer und Spanauffangbehälter sind an verkehrsgünstiger Stelle zu platzieren

    ·Drei Stumpfgleise für Züge in Doppeltraktion mit ebenfalls zusätzlichen Arbeits-und Abstellflächen sowie Dacharbeitsständen (Gleislänge je ca. 110m)

    ·Sandfüllstationen

    ·Mindestens eine mobile Ölabsaug- und Füllstation

    ·Automatische Radsatzmessung

    ·Werkstattheber

    ·Zentrale Absauganlage

    Die Hauptwerkstatt ist vorgesehen für korrektive Maßnahmen mit mehrtägigen Stillstandszeiten, Instandhaltungsmaßnahmen mit Frist F7, Rollkurmaßnahmen sowie den Tausch von Großkomponenten wie Drehgestellen, Dachaufbauten etc. Benötigt werden folgende Anlagen:

    ·Mindestens sieben Stumpfgleisefür Züge über vier Wagen (d.h. je ca. 110m Gleislänge)

    ·Eines davon als durchbrochenes Gleis zum Ein- und Ausgleisen, oberleitungsfrei bis außerhalb der Halle geführt, wo eine Krananlagemit 10t Tragkraft anzuordnen ist

    ·An mindestens zwei der Stumpfgleise Deckenkräne die, wenn nötig als zwei Kräne im Gleichlauf, zwei miteinander verbundene Wagen (= 2 x 26m Einheit) heben können

    ·Mit Fremdeinspeiseeinrichtungen ausgestattete Dacharbeitsstände für die verbliebenen (mindestens zwei) Gleise

    ·Stapler für Tausch von Drehgestellen


    Dazu kommen natürlich noch viele andere Anforderungen (Büro-, Sozial-, Werkstatträume...).


    Im Oktober soll der Auftrag erteil werden, im Januar 2022 soll das Ergebnis der Untersuchung vorliegen.

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  • Das ist bekannt. Die dargestellte Fläche umfasst rd. 19 ha, die gewiss nicht vollständig benötigt würde. Der BB-Ost - zum Vergleich - ist 7,5 ha groß. Mit Betriebshöfen an Autobahnen hat die VGF sozusagen schon Erfahrung. :)

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  • 1. Zwei Werkstätten bedeutet nicht, dass es auch auch zwei Gebäude sind.
    2. Ergänzung: Ich weise an dieser Stelle immer wieder gerne darauf hin, dass die StZW bereits 1972 geplant wurde und 1978 in Betrieb genommen wurde.
    3. "Natur-/Landschaftsschutzgebiet" ... in jedem Fall muss die Trägerin der Regionalplanung der Nutzungsänderung erst einmal zustimmen (Stichwort: regionaler Flächennutzungsplan) ...

    4. Vielleicht kann man auf dem Gelände auch noch mehr als einen Stadtbahn-Betriebshofes incl. Werkstatt unterbringen.

  • Die Abstellanlage muss über eine Kapazität von 150 Stadtbahnwagen verfügen. Abstellgleise und zugehörige Weichenharfen sollen innerhalb einer Halle oder überdacht und entsprechend beleuchtet sein.

    Schadet es denn den Wagen, wenn sie wie in Ost, Heddernheim oder Bommesheim freien übernachten?

    Was ist der Grund dafür eine riesen Halle zu bauen?

  • Ich denke, es gibt viele Argumente für eine überdachte Abstellung (muss ja keine geschlossene Halle sein): man kann die Niederschläge auffangen und für die Waschanlage aufbereiten, Photovoltaikflächen einrichten, den Lack vor UV-Strahlung schützen, die Dachaggregate vor Witterungseinflüssen schützen, die Fz heizen sich Sommers nicht so stark auf, kühlen Winters weniger aus, es wird weniger Lärm emittiert - in der Summe spricht Einiges dafür.

  • Ich hätte auch große Bedenken gegen Standort #2.

    Neben der Krebsmühle gefällt mir auch Standort #4, also nördlich von Nieder-Eschbach. Das hätte den charmanten Nebeneffekt, dass man dort auch Züge wenden könnte, wenn die Anlage in Nieder-Eschbach mal wieder streikt. Und die Züge, die nachts noch bis Nieder-Eschbach fahren, brauchen nicht erst zu wenden, sondern können gleich einrücken. Freilich sieht die Krebsmühle für alle Linien besser aus, die nicht U2 heißen?

    fork handles

  • Ich denke, es gibt viele Argumente für eine überdachte Abstellung (muss ja keine geschlossene Halle sein): man kann die Niederschläge auffangen und für die Waschanlage aufbereiten, Photovoltaikflächen einrichten, den Lack vor UV-Strahlung schützen, die Dachaggregate vor Witterungseinflüssen schützen, die Fz heizen sich Sommers nicht so stark auf, kühlen Winters weniger aus, es wird weniger Lärm emittiert - in der Summe spricht Einiges dafür.

    Wenn man sich umschaut, sind (werden) viele neuere Betriebshöfe oder Abstellanlagen als geschlossenes Gebäude ausgeführt, teilweise sogar inkl der Geleisharfen.

    Neben den Schutz vor Witterungseinflüssen bieten Gebäude auch einen Schutz vor Beschädigungen von außen.

  • Im Prinzip wird der neue Betriebshof vergleichbar mit dem technischen Zentrum Heiterblick der LVB in Leipzig. Dort ist Hauptwerkstatt, Betriebswerkstatt, Infrastrukturwerkstatt und Busabstellung in einem Gelände integriert.


    Zur Hauptwerkstatt: Die Anforderungen sprechen dafür, dass es langfristig 2 Hauptwerkstätten geben wird, da die Anforderungen speziell auf die Stadtbahnfahrzeuge zugeschnitten sind.


    Weitere Ausbaumöglichkeiten


    Interessant wäre zu prüfen dort auch einen Busbetriebshof zu integrieren, den man dann, wie in Bad Homburg, dem jeweiligen Betreiber zur Verfügung stellen könnte.

  • Ist Variante 2 nicht im Natur-/Landschaftsschutzgebiet?

    Variante 1 liegt auch vollständig im Landschaftsschutzgebiet Zone II und bei Variante 3 und 4 liegen zumindest die Zufahrten im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Der Betriebshof Ost liegt übrigens im Landschaftsschutzgebiet Zone I.


    Karte: https://frankfurt.de/-/media/f…schaftsschutzgebiete.ashx


    Bei Variante 3 gefällt mir die Option, dass mit ca. 300 m bzw. 900 m zusätzlicher Strecke südlich bzw. östlich des Betriebshofs die Stadtteile Harheim bzw. Nieder-Erlenbach an das Schienennetz angebunden werden könnten. Der teuerste Abschnitt der Strecke (die Querung des Eschbachs) wäre zur Anbindung des Betriebshof schon gebaut.

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  • Wenn es LSG ist, darf die VGF da ebensowenig bauen wie der Freizeitgärtner. Aber wenn die VGF baut, ist es kein Schutzgebiet mehr, weil zuvor die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Nutzung geschaffen wurden. Es müsste der regionale Flächennutzungsplan geändert werden (Zieländerungs- und/oder -abweichungsverfahren, um die planungsrechtlichen Schutzziele zu ändern), was ziemlich umständlich ist. Was für eine entsprechende Planänderung erforderlich ist, muss die Standortuntersuchung ermitteln und es kann sein, dass bestimmte Standorte aus diesen oder anderen Gründen ausfallen; deshalb macht man sich ja die Mühe und setzt nicht nur auf einen Standort.

  • Bei Variante 3 gefällt mir die Option, dass mit ca. 300 m bzw. 900 m zusätzlicher Strecke südlich bzw. östlich des Betriebshofs die Stadtteile Harheim bzw. Nieder-Erlenbach an das Schienennetz angebunden werden könnten. Der teuerste Abschnitt der Strecke (die Querung des Eschbachs) wäre zur Anbindung des Betriebshof schon gebaut.

    Variante 4 wiederum könnte gut zur Anbindung von Ober-Erlenbach und perspektivisch auch Burgholzhausen dienen. Und vielleicht ergeben sich gleich ganz neue Varianten, die Friedrichsdorf-Friedberg als BOStrab-Strecke einbinden. (Das wäre dann allerdings schon ca. 20 Schritte weitergedacht.)