Das Amtsgericht Nürnberg hat die Forderung nach 1500 Euro Schmerzensgeld von einem "Fahrgast" der U-Bahn Nürnberg zurückgewiesen, der sich in die mit optischem und akustischem Alarm schließenden U-Bahn Türen gequetscht hat. Aus seiner Sicht hätten die Türen vom Fahrer oder eine Lichtschranke (dort nicht vorhanden) sofort wieder geöffnet werden müssen, und nicht erst vom Einklemmschutz.
Hier berichtet der BR: https://www.br.de/nachrichten/…st-klage-zurueck-100.html
Schmerzensgeldforderung von Türquetscher in U-Bahn Nürnberg zurückgewiesen
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- [Presseschau]
- speedy96
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Also, ich habe gefragt, wie die Türen arbeiten. Aus der Antwort des Personals vor Ort war für mich klar, dass man nicht in die zulaufende Tür gehen sollte.
Aber da gibt es ja eh eine zuverlässige dichte Zugfolge. -
...wenn der "Videobeweis" tatsächlich die Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar Vorsatz dokumentiert, sollte derjenige froh sein, daß umgedreht kein Schuh draus wird, sprich eine Anzeige wegen Behinderung des Betriebsablaufs oder so ähnlich...
Aber unabhängig von der geistigen Kompetenz desjenigen trotzdem, mal ganz rein menschlich, gute Besserung mit der gebrochenen Rippe...
(Der soll mal 'ne Runde Ebbel-Ex mitfahren, da heißt es doch bei Adam und die Micky's:
"Aus Adams Rippe, schuf Gott die Frau, wenn ich das könnte, was wär' ich schlau..."
Damit er was zu tun hat, wenn sie nicht wieder anwächst...) -
Sehr begrüßenswerte Entscheidung, das Aktenzeichen sollten sich Verkehrsbetriebe und am besten auch Betriebspersonale in ganz Deutschland gut abspeichern.