Randalierender Rentner schlägt in Hofheim Busfahrer blutig

  • Hier der Link zur Hessenschau: http://www.hessenschau.de/pano…uegelt-busfahrer-100.html


    Ich gebe ja zu, in ähnlicher Sutuation wäre ich zwar auch sauer, würde dann aber ein Lasttaxi ordern. :)


    Ich hoffe, der boshafte Rentner erhält fette Schadensersatz-Forderungen des Busfahrers, seiner Krankenversicherung, des Busbetriebes und der von Verspätung betroffenen übrigen Fahrgäste. Der einzige Weg, diesem Unwesen Einhalt zu gebieten! Vielleicht auch ein mindestens 1-jähriges "Hausverbot" für die Busse im Main-Taunus-Kreis. Verstärkte körperliche Bewegung fördert ja die Hirntätigkeit und dient dem Abbau überschüssiger Aggressionen. :D

  • Bevor das wieder heißt, der Fahrer hat doch selber schuld...


    ...3 bis 5 Meter lange Markisen sind eindeutig sperrige Gegenstände, auch wenn sie aufgerollt sind.


    Zitat aus den Beförderungsbedingungen:

  • die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und Ausstiege durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen


    Je nach Bauart des Busses könnte man die Markisen ggf. an der gegenüberliegenden Fensterwand (von der zweiten Tür aus gesehen) auf den Boden legen und das Ende in Fahrtrichtung an einen fest eingebauten Punkt am Boden schieben und das andere Ende .z.B. durch Sitzen auf dem Klappsitz mit dem Fuß sichern.

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  • In Hanau wäre das kein Problem gewesen. Da habe ich schon Leute gesehen, die im Bus Matratzen transportiert haben und zwar so, dass die Ausgangstür komplett blockiert war und man einfach nicht raus kam. Man musste dann durch die Eingangstür raus, was dem Busfahrer dann auch wieder nicht gepasst hat.

  • In Hanau wäre das kein Problem gewesen. Da habe ich schon Leute gesehen, die im Bus Matratzen transportiert haben und zwar so, dass die Ausgangstür komplett blockiert war und man einfach nicht raus kam. Man musste dann durch die Eingangstür raus, was dem Busfahrer dann auch wieder nicht gepasst hat.

    Leider gibt es immer wieder Kollegen, die den Weg des geringsten Widerstandes gehen und sowas zulassen. Das ist schon mehr als fahrlässig, da im Ernstfalle eine Evakuierung des Busses stark erschwert, wenn nicht gar unmöglich wird.
    Aber wie so oft denkt man ja: es wird schon nichts passieren. Nachher ist dann aber das Geschrei groß.

  • Ich habe mal aufgeschnappt, dass die Türen im Bus keine offiziellen Fluchtwege seien. Ob das stimmt oder nicht, kann ich nicht sagen. Die Matratze gehört dann aber auch in den Mehrzweckbereich, wenn der frei von Rollstuhl und Kinderwagen ist. Vor die Tür ist echt unverschämt.

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  • Ich habe in meiner Ausbildung gelernt, dass sowohl die Türen wie auch die Gänge Fluchtwege sind und deshalb nicht mit Gegenständen blockiert werden dürfen.
    Aus diesem Grund durfte ich im Bus auch immer nur soviele Kinderwagen etc. mitnehmen, wie in den dafür vorgesehenen Mehrzweckbereich passen.
    Haben die Fahrgäste natürlich nicht immer verstanden und akzeptiert.
    Letztendlich bin ich als Busfahrer aber dafür verantwortlich, dass das eingehalten wird und werde im Problemfall (Unfall) auch zur Verantwortung gezogen.


    Jetzt in der Straßenbahn entzieht sich das meiner Kontrolle und daher bin ich auch nicht mehr verantwortlich. Einer von mehreren Punkten, weshalb der Berufswechsel sinnvoll war...

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  • Jetzt in der Straßenbahn entzieht sich das meiner Kontrolle und daher bin ich auch nicht mehr verantwortlich


    Interessant. Ist das wegen der abgeschlossenen Fahrerkabine oder wegen dem längeren nicht mehr so einfach zu durchsauenden Innenraum so?
    Wobei der Doppelgelenkbus ja auch auf 24 Meter kommt und bei einem Hersteller meine ich auch Light-Tram heißt.

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  • Bevor das wieder heißt, der Fahrer hat doch selber schuld...


    ...3 bis 5 Meter lange Markisen sind eindeutig sperrige Gegenstände, auch wenn sie aufgerollt sind.


    Hmmh, gut, wenn man Insiderwissen hat, kann man das natürlich besser beurteilen. Im Hessenschaubericht steht zumindest nichts über die Länge der Teile. Ich lese da nur "sperriges Gepäck".


    Ich habe selbst schon 2 Meter lange Regalbretter auf einem Hackenporsche vom Hornbach per Tram und U-Bahn durch Frankfurt transportiert, aber das waren ja nur 2 Meter, also normales Hndgepäck.


    Wie man mit einer 5 Meter langen Markise überhaupt einsteigen könnte, wüßte ich jetzt wirklich nicht. 3 Meter ginge m.E. noch irgendwie.


    :thumbsup:


    Noch en Gude,
    Manfred

    "Genießt das Leben in vollen Zügen !"

  • zu durchsauenden Innenraum

    Warum zum Teufel sind Innenräume durchzusauen ?(. Zwar hatte ich in meinem Leben schon viel durchgesaute Innenräume von Bahnen oder Bussen gesehen, wobei mir aber nie bewusst war, dass die durchgesaut werden müssen... :(


    Hmmh, gut, wenn man Insiderwissen hat, kann man das natürlich besser beurteilen. Im Hessenschaubericht steht zumindest nichts über die Länge der Teile. Ich lese da nur "sperriges Gepäck".

    Weil das auf RBM-Linie 812 geschah, bekam ich dazu als DB-Mitarbeiter eine Info. Das mag es vielleicht erklären?


    Zitat

    aber das waren ja nur 2 Meter, also normales Hndgepäck.

    Sorry, aber alles was über 1 Meter hinaugeht ist als sperrig zu betrachten, denn Handgepäck liegt in der Regel darunter. Obwohl man in dem Falle sicher noch ein Auge zudrücken könnte sofern im Fahrzeug Personen nicht schon dicht an dicht gedrängt stehen müssen.


    Zitat

    3 Meter ginge m.E. noch irgendwie.

    Es geht nicht darum, ob das Einsteigen damit noch möglich wäre, sondern ob Personen gefährdet werden könnten oder Fluchtwege verstellt würden. Letzteres dürfte in Bussen und Bahnen immer der Fall sein, weil die Gänge in der Regel nicht breiter als 1 Meter sind und Mehrzweckabteile auch keine 3 Meter messen. Kein Bus und keine Bahn ist in Deutschland 3 Meter breit.

  • Ein weiterer guter Grund für komplett eingehauste Fahrer-Arbeitsplätze, wie sie z.B. in Tschechien üblich sind. Dort hätte der Alte bestenfalls gegen die Scheibe trommeln können und sich dabei wohl eher selber blutige Knöchel geholt, bevor ihn die Městská policie sehr energisch aus dem Wagen geholt hätte. Offene / halboffene Fahrer-Arbeitsplätze sind in der heutigen Zeit offenbar schon aus Gründen des Arbeitsschutzes einfach nicht mehr tragbar.

    Hinweis: Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, spiegeln meine Beiträge nur meine persönliche Meinung. Diese muß nicht zwangsläufig der meines Arbeitgebers, irgendwelcher Institutionen oder von sonstwem entsprechen, sie muß auch nicht unbedingt jedem gefallen, ich lasse sie mir aber auch nicht verbieten oder madig machen und werde mich im Normalfall auch nicht dafür, daß ich eben eine eigene Sicht der Dinge habe, entschuldigen.

  • Ein weiterer guter Grund für komplett eingehauste Fahrer-Arbeitsplätze, wie sie z.B. in Tschechien üblich sind. [...]

    Voraussetzung wäre dann aber aus meiner Sicht, dass jede Bushaltestelle mit einem Fahrkartenautomaten ausgestattet wäre- und das ist allein schon in Frankfurt nicht der Fall. Oder gibt es bei den eingehausten Fahrerarbeitsplätzen in Tschechien kleine Klappen oder Fenster, über die der Fahrkartenkauf abgewickelt werden kann?

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

  • Warum zum Teufel sind Innenräume durchzusauen ?(. Zwar hatte ich in meinem Leben schon viel durchgesaute Innenräume von Bahnen oder Bussen gesehen, wobei mir aber nie bewusst war, dass die durchgesaut werden müssen... :(


    *LOL* das war ein Schreibfehler meinerseits, ich wollte "zu durchschauender" Innenraum schreiben. Dass da ein Wort herausgekommen ist, was manche Fahrgäste leider machen, war purer Zufall.

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  • Voraussetzung wäre dann aber aus meiner Sicht, dass jede Bushaltestelle mit einem Fahrkartenautomaten ausgestattet wäre- und das ist allein schon in Frankfurt nicht der Fall. Oder gibt es bei den eingehausten Fahrerarbeitsplätzen in Tschechien kleine Klappen oder Fenster, über die der Fahrkartenkauf abgewickelt werden kann?

    Ich kann nicht für Tschechien sprechen, sondern lediglich für Irland bzw. konkret Dublin: Dort gibt es zumindest in den Stadtbussen in der Tat echte Fahrerkabinen mit einer Durchreiche für Bezahlvorgänge; ferner ist dort das Lesegerät für die Leap-Karten (die dort verwendete Ticketing-Smartcard) angebracht. Rein technisch machbar wäre es also durchaus, es müsste nur eben vom jeweiligen Verkehrsbetrieb auch gewollt sein.


    Stichwort Mitnahme sperriger Gegenstände, die man nur mit sehr viel gutem Willen noch als Gepäck ansehen könnte: Das Thema kam bei uns hier in den letzten Monaten ebenfalls wieder öfters zur Sprache. Grundsätzlich gilt gemäß der Beförderungsbestimmungen des MDV (die hier im Kern genauso lauten wie die von Charly zitierten) ebenfalls, dass Flucht- und Rettungswege nicht durch sperrige Gegenstände verstellt sein dürfen oder Fahrgäste durch selbige Gegenstände keiner Verletzungsgefahr ausgesetzt sein dürfen. Mit dieser Aussage im Hinterkopf musste ich letztes Jahr beispielsweise bei zwei Gelegenheiten Personen abweisen, die mit übermannshohen Möbelstücken ohne nennenswerte Sicherung auf kleinen Rollschemeln in meine Bahn steigen wollten, da ich hierin ein unvertretbares Risiko im Falle einer Gefahrenbremsung sah.


    Wo indes die Grenze zwischen "vertretbar" und "gefährlich" liegt, kann man freilich nur im Einzelfall entscheiden. Bei so großen und schweren Gegenständen wie gerade beschrieben würde ich jedenfalls immer dementsprechend handeln.

    Fág an Bealach!

  • Leider gibt es immer wieder Kollegen, die den Weg des geringsten Widerstandes gehen und sowas zulassen. Das ist schon mehr als fahrlässig, da im Ernstfalle eine Evakuierung des Busses stark erschwert, wenn nicht gar unmöglich wird.
    Aber wie so oft denkt man ja: es wird schon nichts passieren. Nachher ist dann aber das Geschrei groß.


    Das mag schon sein, aber es ist auch nachvollziehbar. Wenn man bedenkt, dass es immer mehr Übergriffe auf Polizei und vor allem auch Rettungskräfte gibt, dass es leider modern geworden ist, seine Konflikte auf diese Art zu lösen, kann ich den "Weg des geringsten Widerstandes" schon verstehen. Erschwerend kommt noch hinzu, das für viele Leute auch die Befeörderungsbedingungen nicht nachvollziehbar sind. Man vergesse nicht der durchschnittliche IQ ist 100.

    Beati pauperes spiritu, quoniam ipsorum est regnum caelorum

  • In Hanau wäre das kein Problem gewesen. Da habe ich schon Leute gesehen, die im Bus Matratzen transportiert haben und zwar so, dass die Ausgangstür komplett blockiert war und man einfach nicht raus kam. Man musste dann durch die Eingangstür raus, was dem Busfahrer dann auch wieder nicht gepasst hat.


    Das ist gut möglich. Vor der Linienreform in Hanau, als die 1 und 10 noch mit Solowagen fuhren, war das im Berufsverkehr nicht ungewöhnlich, voller Bus, und es mussten mindestes zwei Kinderwagen und noch ein Rollstuhl reingepresst werden. Es ist dann vollkommen unerheblich ob Du wegen einer Matratze oder sonstigen zugelassenen Hindernissen nicht rauskommst.
    Hier sieht man wieder das es oft an der Intelligenz der Fahrgäste scheitert. Sowas ist vielleicht noch verständlich, wenn ein Bus alle halbe Stunde fährt, aber bei einem 10 Minutentakt?
    Da bei der HSB auf der 5 und 10 es oftmals mit der Pünktlichkeit soweit her ist, kann man das am Marktplatz gut beobachten. Da hat ist eine Linie so verspätet, das beide fast gleichzeitig fahren. Aber 90% der wartenden pressen sich in den ersten wagen rein, obwohl der andere schon dahinter wartet.


    Im Endeffekt ist es aber auch eine Erosion der Regeln, als ich Kind war, durfte man auf keinen Fall Nahrungsmittel im Bus verzehren, da ist man mit Eis oder sowas auch nicht mitgenommen worden - und man musste für Gepäck, mehr als Koffer waren nicht zu gelassen, einen Kinderfahrschein lösen.

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  • Erschwerend kommt noch hinzu, das für viele Leute auch die Befeörderungsbedingungen nicht nachvollziehbar sind. Man vergesse nicht der durchschnittliche IQ ist 100.


    Ganz unabhängig von Vorschriften und IQ sind viele Situationen nicht eindeutig nachvollziehbar (wenn z.B. genug Platz ist). Die Vorschriften bilden ein Idealfall ab und wie es rechtlich ausschaut. Es gibt eine Fülle von Handlungen, welche keinerlei Gefahren bringen, aber nicht den Vorschriften entsprechen. Das ist wie Fahrradverbot (in einer leeren Fußgängerzone) oder Tempo 70 an einer Einmündung (wo nur das eine Fahrzeug unterwegs ist).


    Die Vorschriften kann man dabei an 365 Tagen 24h akribisch überwachen und jeden mit voller Härte bestrafen, wenn man wollte.


    Ich denke, wenn sich alle einig sind, was in der ganz aktuellen Situation drin ist und was eben nicht geht, dann könnte das prima für alle funktionieren. Aber dafür ist die Diskrepanz zwischen "Du darfst nie" (obwohl es meistens ginge) und "Heute geht es tatsächlich wirklich nicht" (wofür es die Vorschrift gibt) viel zu groß.

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  • Interessant. Ist das wegen der abgeschlossenen Fahrerkabine oder wegen dem längeren nicht mehr so einfach zu durchsauenden Innenraum so?
    Wobei der Doppelgelenkbus ja auch auf 24 Meter kommt und bei einem Hersteller meine ich auch Light-Tram heißt.

    Sowohl als auch, hauptsächlich aber durch die FZ-Länge und der Gelenke.
    Durch die Kabinenwand ist - je nach Lichtsituation - mal mehr, oft weniger zu erkennen. Und bei der Länge der Fahrzeuge ist schon gar nicht zu erkennen, was an den hinteren Türen bzw. der hinteren Wagenteilen so abgeht. Und 30m sind verdammt lang. Im Außenspiegel kann ich oftmals nicht unterscheiden, ob ein Fahrgast in den letzten Wagenteil einsteigt oder hinter der Bahn auf die Gleise tritt. Da hab' ich mich schon oft 'verguckt'.

  • Danke für Deinen Beitrag.


    Im Außenspiegel kann ich oftmals nicht unterscheiden, ob ein Fahrgast in den letzten Wagenteil einsteigt oder hinter der Bahn auf die Gleise tritt. Da hab' ich mich schon oft 'verguckt'.


    Tut mir leid, wenn mir dazu jetzt der lieb gemeinte ;) Gag einfällt, dass Du wartest und wartest bis die Fahrgäste hinten eingestiegen sind und denkst: "so viele Leute passen da doch gar nicht rein" :D

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  • Ganz unabhängig von Vorschriften und IQ sind viele Situationen nicht eindeutig nachvollziehbar (wenn z.B. genug Platz ist). Die Vorschriften bilden ein Idealfall ab und wie es rechtlich ausschaut. Es gibt eine Fülle von Handlungen, welche keinerlei Gefahren bringen, aber nicht den Vorschriften entsprechen. Das ist wie Fahrradverbot (in einer leeren Fußgängerzone) oder Tempo 70 an einer Einmündung (wo nur das eine Fahrzeug unterwegs ist).


    Die Vorschriften kann man dabei an 365 Tagen 24h akribisch überwachen und jeden mit voller Härte bestrafen, wenn man wollte.


    Das nennt sich 'Schutzpflicht des Staates' und in Folge dessen Regelungen durch Behörden oder Träger öffentlicher Aufgaben durch Gesetze, Verordnungen oder Vorschriften. Du pickst hier auch Beispiele heraus, die subjektiv betrachtet 'widersinnig' erscheinen mögen, objektiv betrachtet eben eine Schutzfunktion für die Allgemeinheit zu jeder Zeit erfüllen. Nur mal um deine Beispiele zu hinterfragen: ab wann (oder wievielen Fußgängern) ist eine Fußgängerzone leer? Wer trifft die entscheidung? Darf sich der Schaufensterbummler z.B. nicht darauf verlassen, abends um 22 Uhr nicht von einem unachtsamen Radler umgenietet zu werden? Oder 70 an einer Einmündung (ich nehme an, du meinst Einmündungen auf Bundesstraßen), macht bei Dämmerung oder wenig Verkehr auf der Bundesstraße wenig Sinn? Unfallopfer dürften dir etwas anderes erzählen.


    Ich denke, wenn sich alle einig sind, was in der ganz aktuellen Situation drin ist und was eben nicht geht, dann könnte das prima für alle funktionieren. Aber dafür ist die Diskrepanz zwischen "Du darfst nie" (obwohl es meistens ginge) und "Heute geht es tatsächlich wirklich nicht" (wofür es die Vorschrift gibt) viel zu groß.


    Das setzt aber eben voraus, dass sich alle einig sind. Dies wäre der Idealfall (und nicht die Vorschrift). Da wir aber Individuen sind, sind wir uns eben nicht alle einig, was in Situationen geht oder eben nicht. Daher kann es nicht funktionieren und ein Dritter muss eben die Grundlagen per Vorschriften schaffen, dass es wenigstens einigermaßen funktioniert, jeder bekommt ein bisschen Recht und jeder muss ein bisschen zurückstecken. Das nennt sich Abwägen von Rechtsgütern. Daher sind die Vorschriften eben nicht der Idealfall, sondern eine Abwägung von Rechtsgütern.