Bundesregierung erwägt kostenlosen Nahverkehr

  • Hier ein interessanter Artikel im manager-magazin über den kostenlosen Nahverkehr in Templin:


    Das passiert, wenn Busfahren plötzlich kostenlos ist


    Darin heißt es im zweiten Teil:


    Aus meiner Abozeit kann ich das bestätigen. Da hab ich auch jede Menge Fahrten gemacht, weil ich es mit der Fahrkarte konnte. Sprich ich habe mir einige Fußwege gespart. Warum das Fahrrad auch dem Keller holen? Am Wochenende bin ich zum Chinesen eine Station gefahren und wieder zurück. Sonst laufe ich das, aber ich hatte ja noch die Tageskarte in der Tasche.


    In Tallinn wurden durch den kostenlosen ÖPNV kaum Autofahrten eingespart, dafür viele Fußwege.

  • Da ich ein Jobticket für die Zone 50 nutze, bestehen für mich - fast - Templiner Verhältnisse. :) Trotzdem nutze ich weitgehend das Fahrrad - vor allem, weil es das schnellste Verkehrsmittel ist. Daneben auch, um mich fit zu halten. In den fahrradlosen Zeiten - wie jetzt, wo Dauer-Erkältung im Verbund mit feuchtkaltem Wetter mich am Fahrradfahren hindern - mache ich oft ein ganz dummes Gesicht, weil ich feststelle, dass ich in günstigen Fällen wie entlang der A- und C-Strecke von Tür zu Tür etwa die gleiche Zeit brauche wie mit dem Rad, häufig aber doppelt so lange.



    Zitat

    zB gibt es Fahrradfahrer, die ihr Fahrrad an der Galluswarte lieber auf den Bahnsteig schaffen und mit der S-Bahn zum Hbf fahren, statt diesen Weg mit dem Drahtesel zurückzulegen - Effekt der Möglichkeit Fahrräder kostenlos mitzunehmen.

    . Zu diesen Leuten gehöre ich mitunter auch, obwohl ich eigentlich grundsätzlich am Liebsten trotz Job-Ticket Fahrrad fahre. Grund dafür sind die mitunter für Radfahrer unsäglichen Verkehrsbedingungen gerade in der Innenstadt. Vor einiger Zeit habe ich von der Hauptwache zur Ostendstraße nur deshalb das Fahrrad in der S-Bahn mitgenommen, weil sämtliche Straßen - auch die kleinen Nebenstraßen - mit Autos zugestaut waren. Es war übrigens einer jener Tage, an denen in Bayern Feiertag war, hier aber nicht und anscheinend deshalb selbst die Münchner zum Einkaufen nach Frankfurt kamen. :D Aus ähnlichen Gründen nehme ich im Dezember abends auch mein Fahrrad die kurze Strecke von der Innenstadt nach Bockenheim in der Bahn mit.


    Also: Wenn es für Radfahrer annehmbare Bedingungen in der Innenstadt gibt, gibt es auch weniger Kurzstreckenfahrer, die ihr Rad in der Bahn mitnehmen.

  • Zitat

    Weiterhin - wie ist der Bevölkerung zu erklären, daß einerseits der ÖPNV kostenlos ist, aber trotzdem auf Ämter zu laufen


    Ich hatte an das Konzept der Rundfunk- und Fernsehgebühr gedacht. Da erhältst Du ja auch eine Bescheinigung, dass Du die zahlst - und dann schickt die GEZ eben zwei Bescheinigungen raus, eine fürs Fernsehen, eine für den Nahverkehr. :) Und wer einmal im Jahr aufs Amt geht, um sich von der Haushaltsabgabe fürs Fernsehen befreien zu lassen, erhält dann gleich die Befreiung für die Nahverkehrsabgabe dazu. Ist ein Abwasch.


    Zitat

    @OWE: Hast Du eigentlich bei deinem Konzept Obdachlose und Junkies als Dauerfahrgast zu verhindern vorher mal nachgedacht?! Was hindert den diese darannicht eine Befreiung vom Sozialamt einzufordern?


    Nichts hindert sie dartan, aber ich hatte aeigentlich daran gedacht, an der Schraube "Regeln und deren Einhaltung" zu drehen. Genauso, wie auch meine Stammkneipe von mir als zahlendem Gast erwartet, dass ich gewisse Regeln einhalte, kann dieses der Nahverkehr auch. Wenn ich stinkend und verdreckt dort erscheine, werden mich die Bedienung oder der Wirt diskret und freundlich darauf hinweisen, schnell nach Hause zu gehen, zu duschen und mich umzuziehen. Auch in den Obdachlosen-Übernachtungsstätten und in einigen größeren Bahnhöfen gibt es Duschen und Toiletten. Gegebenenfalls müssen diese dann für Niedrig-Einkommen kostenlos sein. "Pecunia non olet" sagten schon die Römer, als es um die Fianzierung von Sanitäreinrichtungen ging. :). Und es gibt auch öffentliche Kleiderkammern. Und ich finde es auch sinnvoll, hiesigen Obdachlosen mehr Kleidung zur Verfügung zu stellen, als diese nach Afrika zu verschiffen und die dortige heimische Wirtschaft kaputtzumachen.


    Möglicherweise könnten dann sogar der kostenlose Nahverkehr in Verbindung mit der Anforderungen eines Mindestmaßes an körperliche Pflege den einen oder anderen Obdachlosen dazu bringen, mehr auf sich zu achten. :) Andere negative Verhaltensweisen sind Angelegenheit einer entsprechenden sozialen Kontrolle und der Durchsetzung der Regeln. Die Fahrkartenkontrolleure werden dann eben keine Fahrscheine mehr überprüfen, aber vermehrt darauf achten, dass die Fahrgäste auf einander Rücksicht nehmen und schon gar nicht andere belästigen. Da wird sogar der eine oder andere Radfahrer aus einer übervollen Bahn zurückbleiben müssen :) - ein dealender Junkie oder ein pöbelnder Alki erst recht. Und auch die Regel der irischen Bahn "Feet are not for seat" :). Die Durchsetzung eines freundlicheren Miteinander und einer gegenseitigen Rücksichtnahme würde ohnehin auch diejenigen ansprechen, die bisher nur deshalb das Auto statt des ÖPNV nutzen, weil sie den ÖPNV als sozial unsicher empfinden. Also: Diese Maßnahme ist unabhängig von der Bezahlpflicht für den ÖPNV sinnvoll!

  • Wenn man die kostenlose ÖPNV-Nutzung nur außerhalb der Hauptverkehrszeit umsetzen würde, könnte man so die zeitflexiblen und preissensiblen Fahrgäste und Individualisten aus den vollen Bahnen, Bussen und Straßen in die andere Zeit verteilen. Dabei sollten möglichst viele Arbeitsplätze (wo es theoretisch geht) eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung zulassen.
    Ist zwar nicht viel, aber besser als nichts.

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Ich weiß nicht, ob da die Entfernung oder vielmehr die Art des Produkts eine Rolle spielen.


    Nahverkehr ist ja heutzutage meist in einem Verkehrsverbund organisiert. Demnach müsste es lauten, alle Verkehrsmittel, die man mit den "normalen" Fahrkarten (also ohne spezielle Zuschläge für ICE etc.) nutzen kann, wären Nahverkehr.
    Als Produkt wären das S-, U- und Straßenbahn, Stadt- und Regional/Lokalbuslinien, AST/ALT/Rufbus etc. und beim Zug die RB und RE.


    Fernverkehr wäre dann alles, was nicht in so einem Verbundgebiet geregelt ist und vom Betreiber quasi selbst vermarktet wird und wo ich grundsätzlich beim Betreiber auch das Ticket erwerbe.
    Als Produkt wäre das dann der ICE, IC/EC, die sonstigen Fernzüge wie TGV, ECE, Locomore und die Nachtreisezüge aber auch der Fernbus.


    Interessant wird es dann bei Angeboten, wo innerhalb eines Verbundgebiets diese Fernverkehrsangebote zu bestimmten Bedingungen mitgenutzt werden können.



    Das wäre zumindest mal meine persönliche Definition.

    Viele Grüße, vöv2000

  • Es gibt eine steuerliche Definition im Umsatzsteuergesetz, die vielleicht eine Abgrenzung ermöglicht. Wir haben bekanntlich der allgemeinen Steuersatz von 19% und den ermäßigten von 7%. § 12 UStG sagt dazu:




    Die 50 km im Zusammenhang mit den Kategorien "nah & fern" gab es auch mal in einem anderen Zusammenhang. Seit dem 6. Oktober 1931 bedurfte nach dem Güterkraftverkehrsgesetz der Güternahverkehr bis 50 km einer Genehmigung und der nachweislichen Fach- und Sachkunde. 1992 wurde die Nahverkehrszone auf einen Radius von 75 km um den Betriebssitz erweitert. 1998 wurde die Unterscheidung von Güternah- und -fernverkehr aufgegeben.


    Ich denke, die Kategorie Nahverkehr, etwa im Unterschied zu Regional- oder Güterverkehr ist eine verkehrswissenschaftliche und keineswegs feststehende, das legt dieser Wikipediaartikel nahe

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Es mag steuer- oder verkehrsrechtliche Defintionen des Nahverkehrs geben; der praktische Begriff dürfte sich dagegen am Bereich des Tagespendelns oder von Tagesausflügen orientieren. Mit zunehmender Geschwindigkeit der Verkehrsmittel sollte sich auch die Begriffsbestimmung wandeln.


    Legt man die eigenen Füße zu Grunde, so waren und sind die 50 km ziemlich genau der Bereich, der maximal in einem Tag bewältigt werden kann.


    Ein "Personenzug" der Zeit um 1930 brauchte für 50 km etwa 1 1/2 Stunden - also die maximale Strecke für Tagespendler, die damals ja auch noch länger arbeiten mussten, aber auch durchaus noch im ländlichen Fussmärsche von 2 Stunden zur Arbeit gewohnt waren. Auch mit dem "Kraftwagen" brauchte man eine ähnliche Zeit unter den damaligen Straßenbedingungen - es gab ja nur Landstraßen und städtische Straßen, die überwiegend Kopfsteinpflaster hatten. Nur war das dann wenigstens von Tür zu Tür.


    Heute schafft man entlang von Radschnellwegen die 50 km sogar in etwas mehr als 1 1/2 Stunden mit einem guten Fahrrad, aufgrund Wohnungsmangel in den Metropolen und schnellen Verkehrsangeboten über die Autobahn oder mit der Bahn gibt es durchaus zahlreiche Fernpendler im Distanzbereich bis 200 km, die z.B. Nürnburg und München schnelle RE nutzen können.
    Betrachte ich die Tarifangebote, so wird derzeit der "Nahverkehr" durch die Art der Verkehrsmittel definiert, bis hin zu den "roten" Zügen der Bahn S-Bahn, RB, RE. Die Nutzung privater Züge im Nahverkehr wird eher durch die Tarifregelungen definiert, in der Regel sind das ja bestellte Nahverkehrsleistungen.


    Es gibt zwar noch das Bedienungsverbot im Nahverkehr für private Fernverkehrsanbieter, allen voran FlixBus, aber auch das sehe ich als fraglich an. Angesichts der Bedienungslücken und Bedienungsmängel der Deutschen Bahn kann ich mir durchaus vorstellen, dass irgendwann ein Fahrgast oder FlixBus dagegen klagen. Vor allem in Spät- und Nachtverkehr fahren kaum noch Züge, aber zahlreiche Fernbusse auf Nahverkehrsrelationen wie Frankfurt Flughafen - Hbf oder zwischen den Städten im Rhein-Main-Gebiet. Da finde ich es als Fahrgast ausgesprochen unzumutbar, dass mich FlixBus nicht mitnehmen darf, wenn ich ein oder mehrere Stunden auf den nächsten Zug warten muss - oder wenn dieser zwar nach Fahrplan vorgesehen ist, aber wegen irgendeiner der häufigen Störungen gerade mal nicht fährt.


    Im Sinne der Thread-Themas ist "Nahverkehr" also für mich der gesamte ÖPNV bundesweit, allerdings ohne Taxis. Allerdings nicht Fernzüge und Fernlinienbusse.

  • Die 50 km im Zusammenhang mit den Kategorien "nah & fern" gab es auch mal in einem anderen Zusammenhang.


    Zitat von Ost-West-Express

    Es gibt zwar noch das Bedienungsverbot im Nahverkehr für private Fernverkehrsanbieter, allen voran FlixBus,...



    Genau diese beiden von Euch genannten Punkte kombinieren sich, denn die Grenze des besagten Bedienungsverbotes liegt bei 50km. So wurde es zumindest vor ein paar Jahren erklärt, als das Fernbus-Gedöns losging.

    Viele Grüße, vöv2000

    Einmal editiert, zuletzt von vöv2000 ()

  • Es gibt in einigen Bereichen noch die 50 km Beschränkung der Definition von Nahverkehr, so in den schon genannten Bereichen. Auch bei der Fahrerkartenpflicht für Busfahrer gibt es die 50 km Grenze, Linienverkehr unter 50 km ist von der Aufzeichnungspflicht befreit, sofern die Lenkzeiten in den Dienstplänen geregelt sind. Aber was gilt nun?


    Schauen wir uns mal die Regeln für Schwerbehinderte an:


    Zitat

    Sie können im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – also mit Bus und Bahn - innerhalb Deutschlands in der 2. Klasse kostenlos reisen. Zum Beispiel in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn, also S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE). Freie Fahrt gibt es auch in Bussen und Straßenbahnen, in U- und S-Bahnen sowie in anderen Zügen. Auch Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr können als Nahverkehrsmittel benutzt werden. Seit 2011 gilt die neue Freifahrt-Regel bundesweit und ist nicht mehr auf 50 Kilometer um den eigenen Wohnort beschränkt.


    Da gab es 2011 also eine gesetzliche Änderung und die gilt offenbar nicht nur für Schwerbehinderte, was der Grund sein dürfte, warum der HVV in dem oben erwähnten Spiegel-Artikel seine Einnahmeverluste durch kostenlosen ÖPNV genau mit der Summe der jährlichen Fahrgeldeinnahmen hleichsetzt. Und daher ist für den RMV die Strecke Frankfurt - Fulda (110 km) auch Nahverkehr, sofern es keine Fernzüge betrifft, wie auch das gesamte Verbundgebiet.

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  • Seit 2011 gilt die neue Freifahrt-Regel bundesweit und ist nicht mehr auf 50 Kilometer um den eigenen Wohnort beschränkt.


    Da gab es 2011 also eine gesetzliche Änderung und die gilt offenbar nicht nur für Schwerbehinderte, was der Grund sein dürfte


    Die Gültigkeit in allen Nahverkehrszügen der DB war meiner Erinnerung nach einem Artikel eine freiwillige Leistung der DB.

    Vollkommen Großartiges Forum

  • OK,- wenn die Entfernung eine Rolle spielt, wäre diese sinnvoller weise auf 100 km zu erhöhen.
    Denn viele Pendler kommen aus Gebieten die in größeren Entfernungen wie 50 km liegen.
    Wenn das nur das Produkt eine Rolle spielt käme ich für lau von Hamburg nach München,- dauert dann halt ein bisschen länger. ;)
    Tja, wie will man die Grenze "Nahverkehr" ziehen, dass die kostenlose Fahrt nicht missbraucht wird?
    Irgend eine Art von Fahrtausweis auf dem ein Gültigkeitsbereich aufgedruckt ist braucht es dann schon.

  • Dann definier ich mal:


    Eine Nahverkehrsfahrt lässt keine Unterwegshalte aus.
    (zB wer also von F nach Fulda möchte muss erst mal mit der RB nach Wächtersbach, dort gut
    4 min warten und kann dann mit dem ab dort überall haltenden RE weiterfahren :D :D )

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Es macht durchaus Sinn, die Regelung bundesweit gelten zu lassen. Wenn ich z.B. in Hamburg bin und dort kostenlos den Nahverkehr nutze, dann nutze ich ihn hier nicht. Im Sinne der Zielsetzung "Entlastung der Städte vom Autoverkehr" ist dieses sicher zielführender, als wenn ich für meinen Hamburg-Besuch erst mit dem Auto nach Hamburg fahre - oder fliege, weil es mitunter billiger als die Bahn ist :D - und dort dann mit dem Auto die Luft verpeste. Auch im Sinne einer einfachen Lösung ist es zielführender, da es den Kontrollaufwand praktisch auf Null reduziert. Und wer sich dann die Zeit nimmt, per RE nach Hamburg zu fahren, ok. Im Verhältnis zur großen Maße werden es nicht so viele sein. Sinnvoller ist es dann, künftig die Einhaltung eines fairen Umgangs zu kontrollieren - wer besoffen herumpöbelt, fliegt raus.


    Im Sinne der vorhergehenden Diskussionen wäre ohnehin erst einmal eine schrittweise Einführung des "kostenlosen ÖPNV" sinnvoll. Ich denke da in erster Linie an ein "1-2-3-Ticket", das außerhalb der Spitzenzeiten, also z.B. nicht Mo - Fr von 6 - 10 und 15:30 - 19:30 Uhr gilt. Ein kleiner Grundpreis ist immer zu bezahlen:
    Für 1 Euro durch die Stadt bzw. den Landkreis, für 2 Euro durch die Region / den Verbund, für 3 Euro bundesweit.
    Tageskarten kosten das Doppelte, Gruppentageskarten das 3-fache, also im Höchstfall 9 Euro. Sind aber alle in den Spitzenzeiten nicht gültig, zu denen man durchaus auch gewisse Zeiten an Samstagen zählen kann, um etwa zu vermeiden, dass Horden von Fußballfans subventioniert durch die Republik fahren.


    Außerdem kann man - solange es nicht genug Züge gibt - Autobahnspuren zu Lasten des MIV, den man ja ohnehin vermindern will, zu Busspuren umfunktionieren und dort Fernbusse und neue RX-Buslinien fahren lassen. Ich denke da etwa an einen Modellversuch auf der A 66 zwischen Wiesbaden und Frankfurt. Da dürfen Flix und Bohr fahren, und es gibt neue Express-Buslinien (im RMV) z.B. Wiesbaden - Schwalbach Nord, Wiesbaden - Eschborn Süd / Ost und natürlich auch Wiesbaden Frankfurt West (City West / Europaviertel). Der Autobahn werden mit einer Busspur je Richtung etwa 1.500 Kfz / h entzogen (etwa 40 Kfz / Min.), macht bei einer durchschnittlichen Besetzung von 1,2 ... 1,3 knapp 2.000 Personen / h und Ri. Auf der Busspur fahren dann die Busse im 20-Sekunden-Takt, also weitaus weniger dicht als die Autos und schaffen bei einer durchschnittlichen Belegung mit 30 sitzenden Fahrgästen (orientiert an der Anzahl der Sitzplätze eines Standard-Linienbusses) 30 * 180 = 5.400 Personen / h. Bei Einsatz von Doppeldeckern oder Gelenkbussen und weiterer Verdichtung lässt sich die Massenleistungsfähigkeit noch erhöhen.


    Gleichzeitig entfällt das Beförderungsverbot im Nahverkehr für Fernlinienbusse und private Fernzüge. In den HVZ lässt sich das (zusätzliche) Fahrgast-Aufkommen ohnehin kaum bewältigen - warum da noch künstliche Hürden aufbauen ??? Und zu den übrigen Zeiten gibt es dann den kostenlosen ÖPNV im Verbund oder den bezahlten ÖPNV im Fernbus.

  • "1-2-3-Ticket",


    Meine erste Assoziation zu dem Namen war: "Meine erste Fahrkarte" :D Nicht böse nehmen, ist einfach so, dass man manchmal bei Neukreationen nicht den Inhalt transparent übermitteln kann. Viele Produkte haben das Problem ;)


    Nochmal zum Thema Attraktivität der Verkehre:


    Mit dem ÖPNV kommt man nicht in jede Ecke der Region, das Auto schon. Wenn man also seinen Alltag (oder nur an bestimmten Tagen) in einer Region mit dem ÖPNV ähnlich mobil gestalten möchte, wie mit dem MIeV, dann hilft hier die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn.


    Ich mache es manchmal so:
    Von zu Hause (H) mit der Bahn zur Arbeit (A). Nach der Arbeit mit der Bahn zu einem Bahnhof (B1). Von dort beginnt nun eine Fahrt mit meinem mitgenommenen Fahrrad zu einem Freizeitpunkt (F) fernab jeglicher Bus- und Bahn-Haltestelle. Von (F) geht es entweder wieder zu (B1) oder gar direkt nach (H) oder zu einem anderen Bahnhof (B2). Von (B1) oder (B2) wieder mit der Bahn nach (H) oder gar zu einer Erledigung (E) oder Termin (T).


    Wenn ich nun das Fahrrad an so einem Tag dabei habe, strampel ich in etwa 6 bis 25 Kilometer. Manchmal macht das Radfahren Spaß, machmal ist es nur Fortbewegung in der Wegekette und ich habe schon etliche schöne Busfotos an der Landstraße machen können, weil ich das Rad dabei hatte. :)


    Wenn es also in der ÖV-Branche Gegenstimmen zur Fahrradmitnahme in Bus und Bahn gibt, dann ist das nicht besonders förderlich für einen autolosen Tag der Personen, die ihr Fahrrad aufgrund einer Verbesserung der Mobilität in Bus und Bahn mitnehmen möchten oder gar müssen.

    Vollkommen Großartiges Forum

    2 Mal editiert, zuletzt von SoundofN1 ()

  • Das geht mir genauso. :). Vor allem, wenn ich mein Ziel mit der S-Bahn erreichen möchte und die betreffende Linie mal wieder größere Verspätung hat. Da hilft bei innerstädtischen bzw. stadtnahen Strecken, über eine andere Strecke zu fahren und den Rest mit dem Fahrrad.


    Beispiele: Griesheim / Nied / Höchst lassen sich ersatzweise mit der S 8 / 9 bis Niederrad erreichen, oder mit der S 3 - 5 bis Rödelheim.


    Ersatz für den Ostast im Bereich Offenbach ist die U 7 via Eissporthalle, Johanna-Tesch-Platz oder Enkheim oder die 11.


    Genauso ist das Fahrrad bei vorzeitigem Fahrtende, erlebte ich mal mit der S 6 aus Ri. Friedberg am Frankfurter Berg, durchaus gutes SEV für die Reststrecke.