In der Rebstöcker Straße, von der Mainzer Landstraße kommend, wurde vor der Einfahrt in den eingleisigen Abschnitt ein neuer Signalmast aufgebaut, das Signal zeigt dauerhaft F0 und es kann über zwei Schlüsselschalter eine Fahrterlaubnis angefordert werden, wenn ich dass richtig interpretiere, kann über einen Schlüsselschalter eine komplette Fahrt bis zum Ordnungsamt angefordert werden und über den anderen Schlüsselschalter, kann eine Kurzfahrt zum wenden angefordert werden, dass braucht man, wenn ein Zug in der Rebstöcker Straße wendet und anschließend wieder Richtung Höchst zurück fährt, bei diesen Fahrten fährt der Zug nicht bis zur Haltestelle Gustavsburgplatz, sondern setzt vorher wieder zurück...
An der Haltestelle Ordnungsamt befindet sich eine weitere Signalanlage – diese schaltet, sobald ein Zug den eingleisigen Bereich verlassen hat, von F0 auf F1.
Ob eine Fahrt in den eingleisigen Bereich erlaubt wird, wenn eine Kurzwende stattfindet, weiß ich nicht, wäre aber denkbar, wenn ein Zug der Linie 14 nur bis zur Haltestelle Gustavsburgplatz fährt und nicht weiter in den Bereich, den ein anderer Zug der Linie 11 von/nach Höchst zum Wenden nutzt.
Nein, du interpretierst falsch. Es kann sich immer nur eine Straßenbahn im eingleisigen Abschnitt befinden. Die Bahnen fordern die Signale per Datentelegramm an. Die Schlüsselschalter sind eine Rückfallebene für die Anforderung bzw. für die Rücknahme. Falls die Signalanlage ausfällt gibt es für die 14 eine Rückfallebene mit Signalstab, die am Samstag bei der Eröffnung schon mal zum Einsatz kam.
Vielleicht kann einer unserer Trambahner das bestätigen bzw. ergänzen. Alles andere würde mich jedenfalls ziemlich wundern.