Die Frage (die ich nicht beantworten kann) dabei ist, ob nicht irgendwelche Technik existiert, die zwingend in einem echten Führerstand verbaut sein muß und fehlen würde, wenn der Wagen keinen hat.
Zusätzliche U-5-Wagen? Oder schon U-6-Wagen?
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...bleibt noch dieses klitzekleine Problem mit der Wendeanlage am Hbf für die U5, aber kommt Zeit, kommt Abriß, kommt Platz...
Das hat aber nicht zwingend etwas mit der Bestellung zu tun sondern ist ja ein generelles Problem der U5 (was wahrscheinlich erst mit der Verlängerung ins Europaviertel wegfällt).
Bei "nur" 22 Mittelwagen bedeutet das, das es auch weiterhin klassische 50m lange U5-50 ohne Mittelwagen geben wird.
Die Idee dieser Anschaffung ist schon sehr geschickt. Zum einen muss man kein neues Fahrzeug konzipieren (was eine kurzfristige Lieferung und Inbetriebnahme erschwert), zum anderen könnte man tatsächlich eine Ausschreibung vermeiden, denn ich halte es für ausgeschlossen, dass irgendjemand anderes passende Mittelmodule liefern könnte.
Wenn doch ausgeschrieben werden müsste, müsste die VGF die Ausschreibung so gestalten, dass nur Bombardier gewinnen könnte und sich andere wahrscheinlich gar nicht bewerben (z.B. wird gefordert "muss technisch identisch sein und optisch genauso aussehen"). -
Wenn doch ausgeschrieben werden müsste, müsste die VGF die Ausschreibung so gestalten, dass nur Bombardier gewinnen könnte und sich andere wahrscheinlich gar nicht bewerben (z.B. wird gefordert "muss technisch identisch sein und optisch genauso aussehen").
Genau dieses Vorgehen ist rechtlich riskant, weil darin eine künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter gesehen werden könnte. Bei nicht vorhandenem Wettbewerb aus technischen Gründen kann nur dann auf das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zurückgegriffen werden, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Es müssen praktisch solche Gründe dazu führen, dass es für einen anderen Wirtschaftsteilnehmer technisch nahezu unmöglich sein muss, die geforderte Leistung zu erbringen, oder, dass es nötig ist, spezielles Wissen, spezielle Werkzeuge oder Hilfsmittel zu verwenden, die nur einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer zur Verfügung stehen. Das dürfte hier auszuschließen sein, denn andere Marktteilnehmer könnten ebenfalls solche Mittelwagen bauen. Wenn aber ein Unternehmenswechsel dazu führen würde, dass der Auftraggeber Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies entweder eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch, Betrieb oder Wartung mit sich bringen würde, kann unter Umständen direkt vergeben werden. Letztlich muss die VGF vorher den Markt erkunden und feststellen, ob es andere Marktteilnehmer gibt, die dafür in Frage kommen; wenn die vorab schon abwinken, geht's.
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Ein typischer Fall, in dem regelmäßig direkt ohne Wettbewerb vergeben wird, sind die Aufträge von DB Netz an Siemens im Bereich Leit- und Sicherungstechnik (Stellwerke vornehmlich); die kann niemand anders als Siemens umbauen, anpassen, nachrüsten oder was auch immer, weil anderen Marktteilnehmern die erforderlichen Rechte zur Änderung der Siemens-Software fehlen. Und da fast alle elektronischen Stellwerkskomponenten von Siemens stammen, findet in diesem Bereich Wettbewerb nicht statt.
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Wenn er alleine nicht fahrfähig wäre, wären zur Überführung dann ja 2 Fahrzeuge nötig.
Da der Mittelwagen mit zwei Endwagen in Betrieb sein wird, ist doch sicher immer mindestens ein "ziehender Teil" noch da, falls ein Endwagen nicht mehr "möchte".
zum anderen könnte man tatsächlich eine Ausschreibung vermeiden
Ich denke da eher an Praktikabilität, eine vorhandenen Fuhrpark um Einheiten zu erweitern ohne eine unnötige Vielfalt im Bestand zu haben. Klingt wirtschaftlich.
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Die Frankfurter Neue Presse berichtet über den Kauf der Mittelwagen und das Risiko des Ausschreibungsverzichts.
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Der wiederholte Verweis auf den Berliner Fall führt in die Irre. Dort gings um eine schnelle Lieferung, hier gehts nicht um rasche Lieferung, hier steht das technische Argument im Vordergrund, das ist ein ganz anderer Tatbestand, der rechtlich auch anders zu beurteilen ist.
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Die Frankfurter Neue Presse berichtet über den Kauf der Mittelwagen und das Risiko des Ausschreibungsverzichts.
Zitat aus dem erwähnten Artikel der FNP vom 29.6.2018:
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"Geänderte Sicherheitsvorschriften würden eine Neukonstruktion der Führerstände nötig machen. Deshalb greift man bei der VGF zu einem Trick: Man bestellt Mittelwagen ohne Führerstand."
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Kann hier jemand Auskunft geben? Weclhe Sicherheitsvorschrift wurde in welcher Weise geändert? -
Würde ein Mittelwagen, bei dem beide Führerstände fehlen, einen 4Wagen-Zug (sinnvoll schon als U75/U25-Gespann )so verkürzen, dass dann auch alle Türen in die Station Miquelallee passen? Wäre sicher ein netter Nebeneffekt...
MfG
der Musterschüler -
Schon bei 2x U5-50 passen alle Türen dort an den Bahnsteig. Man lässt die letzte dennoch geschlossen.
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"Geänderte Sicherheitsvorschriften würden eine Neukonstruktion der Führerstände nötig machen. Deshalb greift man bei der VGF zu einem Trick: Man bestellt Mittelwagen ohne Führerstand."
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Kann hier jemand Auskunft geben? Weclhe Sicherheitsvorschrift wurde in welcher Weise geändert?Ich gehe davon aus, es handelt sich um neue Crashnormen. Aus diesem Grund wird ja z. B. auch der T eine "größere Schnauze" haben, damit der Fahrer nicht "quasi auf der Kupplung sitzt".
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Für Notbetrieb reicht nen Bauchladen den man über einen Streckverbindung anschliesst
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VÖV2000:
ZitatIch gehe davon aus, es handelt sich um neue Crashnormen.
Galten die nicht bereits bei der Konstruktion des U5 Wagens? -
VÖV2000:
Galten die nicht bereits bei der Konstruktion des U5 Wagens?Das ist aber auch schon wieder rund 10 Jahre her. Seitdem gibt's neue Vorschriften, die der U5 wahrscheinlich auch nicht mehr erfüllt.
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Jetzt ist es amtlich: die VGF hat die Beschaffung von 22 Mittelwagen des Typs U5-25 ausgeschrieben:
ZitatBeschreibung des Vertragsgegenstandes
Auf Grundlage einer Erweiterung des U5-Wagen-Liefervertrages, vom 5.7.2006, mit der Firma Bombardier, beabsichtigt die VGF 22 U5-Mittelteile zu beschaffen. Die "Mittelteile" bilden 25m-Einheiten ohne Fahrerstände, die zur Verlängerung bestehender U5-50-Wagen als Zugverbände zu durchgängig begehbaren 75m- oder 100 m-Einheiten genutzt werden sollen. Die bereits möglichen, 50m langen U5-Wagenzüge werden hierdurch auf eine Länge von 75 m - bis 100 m verlängert.
Grundsätzliche Rahmenbedingungen aufgrund des Betriebsprogramms der VGF ist zu gewährleisten, dass die Einheiten zu sämtlichen im Linienbetrieb eingesetzten Fahrzeugbaureihen kompatibel sind, d.h. zu "U5-Wagen" und zu gemischten Mehrfachtraktionen im Linienverkehr mit U4-Wagen betrieben werden können.
Technische Rahmenbedingungen
Die Planung zum Einsatz der Fahrzeuge erfordert die Möglichkeit zum freizügigen Einsatz im Zugverband mit sämtlichen aktuell im Linienverkehr betriebenen Bestandsfahrzeugen (U4 und U5). Dabei ist die Anforderung an die 22 zu beschaffenden Einheiten hinsichtlich der Kompatibilität mit den U4-Wagen im Fahrgastbetrieb durch die geplante Einsatzzeit der U4-Wagen über das Jahr 2030 hinaus begründet.
Die daraus resultierenden Anforderungen an die zu beschaffenden Fahrzeuge lassen sich wie folgt formulieren:
- Volle mechanische und elektrische Kuppelbarkeit im Regel- und im Notfahrbetrieb
- Identische Eigenschaften (z.B. Brandschutz, Fahrdynamik), Funktionalität und Handhabung zum bestehenden U5 -Wagen.
- Identische Ausführung der notwendigen Hilfsfahrerstände zum bestehenden U5-Wagen.
- Gemischte Zugverbände mit U4- und U5-Wagen (maximal vier 25m-Einheiten) in beliebiger Zusammenstellung.
- Zum Ausschluss von Differenzkräften an der Fahrzeugkupplung sind die Projektierten Beschleunigungen und Verzögerungen mit den Parametern der U4- und U5-Wagen zu projektieren.
- Die Funktionalitäten der Bestandsfahrzeuge dürfen nicht verändert werden,
- Die Selbständige Erkennung der Zugkonfiguration im Zugverband und entsprechende Initialisierung muss sichergestellt werden
- Vollständige Kompatibilität der Nebensysteme (DFI, IBIS, HKL, etc.) in allen möglichen Konstellationen.
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Wäre die Editierzeit nicht abgeleufen, hätte ich gleich dazu geschrieben, dass dies keine Ausschreibung ist, sondern die Mitteilung der Auftragsvergabe; der Vertrag mit Bombardier wurde schon am 13.6.2018 geschlossen:
ZitatAuftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Begründung der Entscheidung des Auftraggebers
Die VGF beabsichtigt nach Ablauf der Frist des § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB, auf Grundlage einer Erweiterung des Liefervertrags 22 U5-Mittelteile, ohne vorherige Europaweite Ausschreibung, bei Bombardier Transportation GmbH zu bestellen.
Da es sich bei dem von Bombardier herzustellendem U5-Mittelteil (U5KR) um eine Nahezu baugleiche Variante des U5-Wagens handelt, ist die Kompatibilität mit den U5-Wagen konstruktionsbedingt gegeben. Die Abwärtskompatibilität des U5KR ist durch dessen Eigenschaft als eine nahezu baugleiche Variante des mit dem U4 Kompatiblen U5-Wagens somit auch gegeben.
Alle benötigten Soft- und Hardwarekomponenten sind für die Kompatibilität U4 mit U5 entwickelt, getestet und abgenommen. Bis zur Abnahme nach BOStrab wurden hierfür ca. 39 Monate benötigt.
Bei Auswahl eines neuen Herstellers müsste dieser zur Realisierung der vollen Kuppelbarkeit mit der Bestandsflotte zwei (u.a gemische Zugverbände aus U4- und U5-Wagen) zwei Fahrzeugtypen fremder Hersteller berücksichtigen, was neben dem hohen Zeitaufwand für Projektierung, Test und Abnahme auch hohe Risiken in der tatsächlichen Erfüllung der Anforderung birgt.
Der Ausnahmetatbestand des §13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO ist mithin erfüllt.
Die offizielle Bezeichnung des Typs scheint demnach "U5 KR" zu sein, was immer KR heißen mag.
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Die offizielle Bezeichnung des Typs scheint demnach "U5 KR" zu sein, was immer KR heißen mag.
U5 KeineRichtung?
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- Gemischte Zugverbände mit U4- und U5-Wagen (maximal vier 25m-Einheiten) in beliebiger Zusammenstellung.
Also auch U4+ U5KR + U4.
An die Rechenexperten: Passt das mit einer 75m Einheit mit den Schrägen an der Hst Musterschule und Glauburgstrasse?
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Eine sehr gute Nachtricht Die Idee, die U5-50er mit den U5-Mittelteilen zu verlängern finde ich einfach genial. Hoffen wir mal, dass Siemens die Füsse stillhält und keine Klage gegen die Direktvergabe einreicht.
Etwas bedauerlich finde ich, dass man seitens der Stadt (als Eigentümer der VGF) nicht den Mut hat, 46 statt nun 22 U5-Mittelteile zu bestellen. Mit 46 neuen U5-Mittelteilen könnte man die gesamte Flotte der U5-50 Wagen einheitlich auf "U5-75" verlängern. Linien wie U4, U6 neu (Heerstraße-Enkheim), U2 und U8 (?) benötigen doch mittlerweile eigentlich zu jeder Uhrzeit 3-Wagenzüge. Wegen der durchgehenden Begehbarkeit ist die soziale Kontrolle in den Rand-/Nachtstunden ganz anders gegeben. Die "U5-75er" hätten auf den besagten Linien den Grundstock gelegt.
Sei es drum. Das Positive aus der Nachricht überwiegt natürlich bei weitem. Well done VGF
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.....Etwas bedauerlich finde ich, dass man seitens der Stadt (als Eigentümer der VGF) nicht den Mut hat, 46 statt nun 22 U5-Mittelteile zu bestellen. Mit 46 neuen U5-Mittelteilen könnte man die gesamte Flotte der U5-50 Wagen einheitlich auf "U5-75" verlängern. .....
Wenn alle 50m Einheiten zu 75m Einheiten verlängert werden sollten, würden 75 Stück benötigt.