Tagesgruppentickets der RMV

  • Die Gruppentickets der RMV bieten, seitdem Sie vor ca. einem Jahr geändert wurden, berechtigten Anlass zum allgemeinen Ärgernis.


    Unabhängig davon, was die RMV in seinen Beförderungsbedingungen aufführt, kann eine einfach nicht zu Ende gedachte "Missgeburt" der Eintragung der Fahrgastnamen "vor dem Fahrtantritt" nicht akzeptiert werden. Es verstößt nicht nur der neuesten Datenschutzbestimmungen, sondern haben viele nicht berücksichtigten Fehler/Nachteile für den Fahrgast. Ich kann hier von sicherlich hunderten nur einige wenige angeben:




    1) Seit 1980 fahren meine Frau und ich mit einem Gruppentagesticket von Friedrichsdorf nach Frankfurt, um ins Kino, ins Theater oder um an sonstigen kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen und anschließend zum Essen zu gehen.



    Vielfach verbinden wir diesen Anlass auch mit unseren Freunden in wechselnden Restaurants zum Essen zu treffen. Es kommt des Öfteren vor, dass einige unserer Freunden zwar mit dem Auto angereist sind, aber durch das gesellige Beisammensein doch etwas mehr getrunken haben, somit eine Rückfahrt im eigenen Auto nicht "opportun" erscheinen lässt. Hierbei hat sich bewährt, dass wir unser Gruppentickt anbieten und sanft darauf bestehen, dass dieser angetrunkener Freund umsonst auf unserem Ticket nach Hause fährt. Damit haben wir der Verkehrssicherheit beigetragen. Ich fahre grundsätzlich nicht mit unserem Kfz unter Alkoholeinfluss, selbst wenn es dabei um nur ein kleines Bier zum Essen gehandelt hat. Aus diesem Grund reisen wir stets mit der S-Bahn an.



    Seitdem diese neuen Tickets mit der Eintragung der Namen der Reisenden gibt, ist das nicht mehr möglich, weil vor dem Fahrteintritt die zunächst unbenutzten Felder ungültig gemacht werden müssen.



    2) Mit dem Gruppentagesticket kaufen wir dem RMV die Leistung ab, den ganzen Tag im Tarifgebiet mit bis zu 5 Personen zu reisen. Dabei ist es völlig gleichgültig, wie diese Personen heißen oder wie schwer diese sind. Wenn ich aber 2 oder 3 Felder ungültig machen muss, dann ist dieser Ticket nur noch 2/5 des Fahrpreises wert. In diesem Fall müsste RMV mir nach dem Vorlegen dieses Tickets 3/5 des Ticketpreises zurück erstatten, weil nicht in Anspruch genommen.



    3) Die Gegenrede von RMV, dass solche Tickets nach Fahrtende anderweitig verkauft werden, ist meines Wissens noch nicht gerichtsverwertbar nachgewiesen worden. Es kursiert stets ein angebliches Vorkommnis. Selbst wenn andere Personen mit dem Ticket bis zum Gültigkeitsende fahren würden, würde dem RMV keinen "Schaden" entstehen, da eben diese Leistung bereits gekauft und bezahlt wurde. Ob die nachfolgenden Reisenden Schulze oder Mayer heißen, ist absolut unerheblich. Es ist natürlich nicht die "feine englische Art" solche Tickets zu verkaufen bzw. für einen geringeren Preis anzukaufen. Das ändert aber nicht an der Verpflichtung des RMV bis zu 5 Personen einen ganzen Tag zu befördern.



    Wir brauchen Unterstützung in dieser Sache. Die RMV sollte lieber über ihren Tellerrand ins Ausland schauen, wie andere Länder/Städte solche Fragen Fahrgast gerecht lösen. In vielen Ländern sind beispielsweise Kontrolleure unbekannt, weil durch bestimmte vorausschauende Maßnahmen nicht notwendig sind.



    Bitte helfen Sie uns, die Stadt Frankfurt bzw. Rhein-Main-Region fremden- und fahrgastfreundlich zu gestalten.

  • Es verstößt nicht nur der neuesten Datenschutzbestimmungen,


    Völliger Quatsch. Ich bitte mal dringend darum, nachzusehen, wofür die DSGVO da ist und warum sie beim puren Eintragen von Namen auf einem Zettel nicht zur Anwendung kommt.
    Damit erübrigt sich im Prinzip auch das Eingehen auf den Rest.


    Zitat

    1) Seit 1980 fahren meine Frau und ich mit einem Gruppentagesticket von Friedrichsdorf nach Frankfurt


    Den RMV gibt es erst seit 1995...

  • Das Gruppenticket berechtigt schon immer nur zum gemeinsamen Fahrtantritt. Es ist eben kein 5-Personen-Ticket sondern ein GRUPPENticket und eine Gruppe ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die Personen kennen und gemeinsam fahren.
    Deine Kritikpunkte kannst du gerne beim RMV oder der Politik vorbringen, aber rechtliche Bedenken sehe ich keine. Der RMV beschreibt in seinen Beförderungsbedingen ganz klar, welche Leistung du zu welchem Preis erwirbst. Du musst dir ein Produkt suchen, dass zu deinem Bedarf passt, oder ein anderes Transportmittel suchen.

  • Zum 3. Punkt würde ich schon noch sagen wollen, dass der kalkulierte Preis dieser Tickets natürlich nur (halbwegs, ist ja nie kostendeckend) funktioniert, wenn das Ticket im Schnitt auf eine bestimmte Weise verwendet wird. Die Änderungen in den Bedingungen sind ja gerade deswegen erfolgt, weil die Leute genau das getan haben, was du da erst für "angeblich" erklärst, und dann aber forderst: Die Dinger wurden weitergegeben / weiterverkauft.

    fork handles

  • Aus dem Bereich des Niedersachsentickets kann ich von einer noch ganz anderen Schwierigkeit erzählen. Man steht am Automat, zieht die Fahrkarte.. Und stellt dann fest, man bräuchte eigentlich einen Stift, um die Namen einzutragen.
    Als ob die modernen Automaten sich nicht mal modern verhalten und eine Tastatur zur Abfrage der Namen anzeigen könnten. Einen Stift imer einstecken hatte ich zuletzt zu Schulzeiten...

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Erst mal eine Problemlösung:
    Tagt doch einfach die Freunde gleich anfangs ein, von denen bekannt ist, daß man diese wegen übermäßigem
    Alkoholkonsum per ÖPNV mit zurücktransportieren muß. Welche das sind sollte ja einschlägig bekannt sein.
    (in meinem Kreis sind nämlich es immer die gleichen die viel Alkohol trinken)


    Zum Grund des Namenseintragens:
    Mit den Tickets wurde ein "Taxiservice" angeboten - Personen haben sich so ein Tickets morgens gekauft und
    dann an Knotenpunkten Personen am Ticketautomat angesprochen und diese dann gegen ein geringeres
    Entgelt als ein Einzelticket durch die Gegend gefahren. Aktiver Verkauf der Tickets gab es auch, aber in sehr
    geringem Umfang - damit kann man sich nur seine eigene Fahrt verbilligen, aber keine Kassa machen.


    Zur Alternative des Namenseintragens:
    Man kann gerne den Namenszwang rückgängig machen - nur müsste dann der Ticketpreis deutlich erhöht werden.
    Der Betrag dürfte dann über dem Betrag für zwei Einzelpersonentagesticktes liegen. Fragt sich nur, in wie weit
    das wünschenswert wäre?


    BTW: Die Tarifbestimmungen des FVV die im Fahrplan 1985/86 abgedruckt sind weissen nur Gruppenfahrkarten aus,
    die es ab 10 Personen zu kaufen gab - aber nur am Schalter.

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Aus dem Bereich des Niedersachsentickets kann ich von einer noch ganz anderen Schwierigkeit erzählen. Man steht am Automat, zieht die Fahrkarte.. Und stellt dann fest, man bräuchte eigentlich einen Stift, um die Namen einzutragen.


    Ist doch bei uns nicht anders. Gruppentageskarte und sogar das Hessenticket bekommt man direkt beim Busfahrer. Wer hat schon einen Stift dabei um vorne beim Busfahrer die Namen einzutragen (wohlgemerkt vor Fahrtantritt!)?

  • Aus dem Bereich des Niedersachsentickets kann ich von einer noch ganz anderen Schwierigkeit erzählen. Man steht am Automat, zieht die Fahrkarte.. Und stellt dann fest, man bräuchte eigentlich einen Stift, um die Namen einzutragen.


    Was aber nun kein Problem des Niedersachsentickets ist, sondern bei vielen Tageskarten (im In- und Ausland) zum Tragen kommt.


    Zitat

    Als ob die modernen Automaten sich nicht mal modern verhalten und eine Tastatur zur Abfrage der Namen anzeigen könnten.


    Nee, danke. Mir reicht das schon immer in Nürnberg, wenn ich am Automaten stehe, hinter mir schon eine Schlange steht (und ich aus Höflichkeit die Wartenden nach mir eigentlich nicht noch extra ausbremsen will, die wollen schließlich auch ihre Bahn erreichen) und ich dann da anfangen darf, meinen Namen auf einem meist grottig eingestellten Touchscreen einzuklimpern. Wenn schon modern, dann zur Auswahl "Kauf mit Namen eingeben" oder "Kauf ohne Namen, Sie benötigen einen Stift, um Ihre Daten einzutragen".

  • Das Niedersachsenticket war bisher das einzige Ticket, wo ich einen Namen eintragen mußte. Hessenticket und SWT waren bei meiner letzten Nutzung, lange ist es her, noch ohne Namen. Im RMV bin ich selten mit Gruppen unterwegs, die sich nicht mit eigenen Fahrkarten und Mitnahmeregelung am Wochenende abdecken.


    Gegen die von Holger Koetting angesprochene Wahlmöglichkeit habe ich nichts, zumal ein solcher Knopf ja direkt neben der Bildschirmtastatur angezeigt werden könne: "Eingabe überspringen, Namen werden handschriftlich eingetragen.


    Übrigens sind die DB-Automaten längst nicht so schlecht kalibriert wie die Touchscreens der Packstation. ;)

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • 3) Die Gegenrede von RMV, dass solche Tickets nach Fahrtende anderweitig verkauft werden, ist meines Wissens noch nicht gerichtsverwertbar nachgewiesen worden. Es kursiert stets ein angebliches Vorkommnis. Selbst wenn andere Personen mit dem Ticket bis zum Gültigkeitsende fahren würden, würde dem RMV keinen "Schaden" entstehen, da eben diese Leistung bereits gekauft und bezahlt wurde. Ob die nachfolgenden Reisenden Schulze oder Mayer heißen, ist absolut unerheblich. Es ist natürlich nicht die "feine englische Art" solche Tickets zu verkaufen bzw. für einen geringeren Preis anzukaufen. Das ändert aber nicht an der Verpflichtung des RMV bis zu 5 Personen einen ganzen Tag zu befördern.


    Warum muss das "gerichtsfest" werden? Ich war vor ein paar Jahren über ein Wochenende in Kassel und wollte zurück mit dem Zug fahren. Ein Ticket konnte ich kaum selber kaufen, weil mich rund um den Automat mehrere Leute darauf angesprochen haben, ich könne doch auf ihrem Gruppenticket mitfahren und das sei viel günstiger. Hab ich dann auch so angenommen, und schwupps ist dem RMV offensichtlich ein Schaden entstanden. Als ich in Frankfurt ausgestiegen bin, hat sich der Inhaber "meiner" Gruppenfahrkarte direkt auf die Suche nach Mitfahrern für die Rückfahrt gemacht...

  • In vielen Ländern sind beispielsweise Kontrolleure unbekannt, weil durch bestimmte vorausschauende Maßnahmen nicht notwendig sind.


    Viele? Welche denn? Ich kenne Kontrolleure in Norwegen, Schweden, Dänemark, Tschechien, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Slowenien, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien, Großbritannien, Luxemburg, Belgien, Niederlande, USA. Das sind fast alle Länder, in denen ich schon mal mit dem ÖV unterwegs war. Die Ausnahme bildet Monaco (aber der französische Schaffner im Zug ist halt einfach nicht innerhalb dieser 3 Kilometer oder so bei mir vorbeigekommen).


    Mit dem RMV-Ticket erwirbst du freilich wesentlich mehr als den Zugang zu einem geschlossenen Verkehrssystem wie der Metro in Paris.

  • Zum Thema:
    Ich fand es in der Vergangenheit auch praktisch, eines der einschlägigen Tickets verbilligt von Fremden zu erwerben oder selbst den Preis durch Mitnahme oder Weiterverkauf zu reduzieren. Ich verstehe aber auch die Argumentation der Betreiber, dass durch weitverbreitete Nutzung dierer Möglichkeiten dann die Kalkulation nicht mehr passt. Insgesamt sind diese Angebote immer noch sehr günstig, da nehme ich diese Einschränkungen gern in Kauf.


    Ich stimme da HolgerKoetting und Darkside vollständig zu. :) Auch das Stiftproblem ist kein wirlkich bestehendes. Bei Bedarf haben mir Zugbegleiter - oder Mitreisende - gern ein Schreibgerät für diesen Zweck ausgeborgt. :)


    Wo ich mir eher Verbesserungen wünsche, wäre : Festlegung eines anderen Geltungsbereichs als ab der Einstiegshaltestelle. Gern nutze ich teils alleine, teils mit Freundin die Möglichkeite, mit einer Tages- oder Gruppentageskarte über den Geltungsbereich meiner Monatskarte für Frankfurt (Zone 50) hinaus zu fahren. Innerhalb Frankfurts greift in der Regel - z.B. abends ober am Wochenende - die Mitnahmeregelung, oder sie hat selbst eine Monatskarte für Frankfurt. Leider kann ich nicht z.B. an der Bockenheimer Warte eine Tageskarte nur für Oberursel kaufen, sondern nur von Frankfurt nach Oberursel. Auch die Anschlusstickets helfen hier nicht weiter, wenn wir zwischendurch in Oberursel auch noch herumfahren, z.B. von der Hohemark zur Stadtmitte und dann erst später weiter. Also gibt es nur die 3 Varianten:
    - teurere Karte von Frankfurt nach Oberursel;
    - mit der U 8 bis Niederursel fahren, aussteigen, Tageskarte für Oberursel kaufen und mit der U 3 weiter. Das funktioniert in dem Beispiel erwiesenermaßen gut mit 5 Minuten Übergang, wird aber bei anderen Relationen ziemlich schräg;
    - schon vorher mal eine U-Bahn- oder Fahrradtour zur Stadtgrenze; hier Niederursel zu machen und dann im Vorverkauf (ja, das geht ! :thumbsup: für den Wunschtag eine Karte für das gewünschte Gebiet zu kaufen.


    Die einfachere Version wäre aber, ich könnte das auch schon an der Bockenheimer Warte für das gewünschte Gebiet machen.


    Da nehme ich auch gern in Kauf, die Namen meiner Mitfahrer schon gleich einzutragen. Die stehen entweder schon von Anfang an fest oder sollten - siehe Darkssides Beitrag - absehbar sein.

  • Hallo.


    Kann man solche Fahrkarten für ganz andere Gebiete vielleicht an einem Büdchen kaufen?


    Ja, das funktioniert.


    Weil ich des öfteren geplant nach Mainz fahre, und dafür keine Monatskarte habe, sondern nur für den MTK, beschaffe ich mir die Tageskarte für Mainz/Wiesbaden bereits vorher an unserer örtlichen Verkaufsstelle. Das hat auch den Vorteil, am Fahrkartenautomaten nicht nach Kleingeld zu kramen (wenn man nicht per Karte zahlt).


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

  • Kann man solche Fahrkarten für ganz andere Gebiete vielleicht an einem Büdchen kaufen?


    ich denke auch über den online-shop und die wischphoneapp sollte das gehen.



    merke: Papier ist das medium vom Gestern ... der Elektronik sei alle Zukunft ;)

    Grüße ins Forum :saint:

  • 2) Mit dem Gruppentagesticket kaufen wir dem RMV die Leistung ab, den ganzen Tag im Tarifgebiet mit bis zu 5 Personen zu reisen. Dabei ist es völlig gleichgültig, wie diese Personen heißen oder wie schwer diese sind. Wenn ich aber 2 oder 3 Felder ungültig machen muss, dann ist dieser Ticket nur noch 2/5 des Fahrpreises wert. In diesem Fall müsste RMV mir nach dem Vorlegen dieses Tickets 3/5 des Ticketpreises zurück erstatten, weil nicht in Anspruch genommen.

    Das ist auch schon mal falsch. Wie bei den meisten Fahrgästen wurde auch hier wohl das Prinzip einer Fahrkarte nicht verstanden. Mit dem Kauf eines Fahrscheins erwirbt man nicht ein Produkt oder eine Gegenleistung wie im Supermarkt oder beim Frisör, sondern man entrichtet ein ein Entgelt das zur Nutzung einer Dienstleistung berechtigt.
    Aus diesem Grund gibt es auch keinen selbstverständlichen Anspruch auf Rückerstattung des Betrags bei Verspätungen oder wenn nicht die volle Anzahl der Personen ausgenutzt wird. Programme wie die 10-Minuten-Garantie im RMV oder sogar die 5-Minuten-Garantie im Nordhessischen Verkehrsverbund. Diese sind freiwillige Maßnahmen der Verbünde.


    Im Fall der Gruppentageskarte berechtigt diese bis zu 5 Personen bis Betriebsschluss beliebig viele Fahrten im Geltungsbereich zu unternehmen. Das ist natürlich auch an Bedingungen geknüpft, wie die Tarif- und Beförderungsbestimmungen oder eine Beförderungspflicht etc.
    Als zusätzliche Bedingung kommt nun halt auch die Festlegung der Gruppenmitglieder die in den Tarifbestimmungen stehen dazu. Dass das Eintragen der Namen auch Nachteile für einige Fahrgäste mit sich bringt ist wohl unbestritten.

  • Sehen wir es mal von der anderen Seite. Politiker aller Farben landauf und landab schwadronieren (meist aus dem dicken Dienstwagen heraus) davon, daß doch bitte alle auf den öpnv umsteigen können.
    Daß dieser es von der Kapazität her gar nicht leisten kann, und man weder gewillt ist, dem mit entsprechenden Geldern und schnellem Schaffen von Kapazitäten abzuhelfen mal außen vor - aber dann sollte man die Nutzung desselben auch so einfach wie möglich machen. Das Tarifsysrem des RMV ist ein Paradebeispiel dafür, wie es nicht geht. Drölfzig Regeln, von denen ausnahmslos jede eine Ausnahme hat (abgesehen von denen, die zwei haben), die ihrerseits wieder Ausnahmen von den Ausnahmen haben.
    Wenn man dann noch das eigentliche Handling der Fahrkarte so kompliziert macht, muß man sich doch wirklich nicht wundern, wenn die Leute in solchen Fällen lieber mit dem Auto fahren.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Das Tarifsysrem des RMV ist ein Paradebeispiel dafür, wie es nicht geht. Drölfzig Regeln, von denen ausnahmslos jede eine Ausnahme hat (abgesehen von denen, die zwei haben), die ihrerseits wieder Ausnahmen von den Ausnahmen haben.


    Das Dreieck Darmstadt-Wiesbaden-Frankfurt ist da nur eines der Beispiele für ... oder kann man einem Frankfurter erklären warum die Fahrkarte nach Darmstadt nicht nach Wiesbaden gilt, der Darmstädter nach Wiesbaden im Gegensatz allerdings zum gleichen Preis auch nach Frankfurt fahren darf ... der Darmstädter nach Frankfurt allerdings auch nicht nach Wiesbaden