... hätte er es besser wissen müssen; nicht zu glauben, oder?
Eigentlich...
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Solche Vorgänge sind imho oft (nicht: immer) ein Indiz für eine miserable bis katastrophale Fehlerkultur in Unternehmen.
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Du meinst, er hat es nicht gewagt, eine Abschlepplok anzufordern, weil er dann hätte erklären müssen, warum die E-Lok auf dem falschen Gleis stand?
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Du meinst, er hat es nicht gewagt, eine Abschlepplok anzufordern, weil er dann hätte erklären müssen, warum die E-Lok auf dem falschen Gleis stand?
Sowas in der Art, ja. Ich meine es muss ja Gründe geben, warum derjenige dieser illegalen Variante Vorzug gegenüber dem vorgeschriebenen Prozedere gibt.
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Naja, vermutlich war auch ein El6 an der entsprechenden Stelle - was der Tf auch missachtet hat. Insofern umso verwunderlicher, dass das so passiert ist.
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Solche Vorgänge sind imho oft (nicht: immer) ein Indiz für eine miserable bis katastrophale Fehlerkultur in Unternehmen.
Was soll das denn heißen? Dass jetzt die Bahn auch noch für Fehlleistungen ihrer Fahrdienstleiter verantwortlich ist? Es gibt bestimmte Funktionsstellen, die absolut fehlerintolerant sind. Dazu zählt nach meinem laienhaften Verständnis die Fahrdienstleitung bei der Bahn (oder die Funktion der Fluglotsen). Wenn dort Fehler passieren, liegt es nicht im Ermessen der Beteiligten, sie auf die eine oder andere Weise zu beheben. Und selbst wenn der Fahrdienstleiter sich erklären müsste und vielleicht auch einen Anschiss bekäme, so was darf er sich nicht leisten; schon allein, dass er seinen Posten verlassen hat, ist grob fahrlässig, der Rest ist einfach nur bescheuert.
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In dem Artikel steht, das keinen Zugverkehr (mehr) gab. Kann u.U. dann außerhalb seiner Dienstzeit gewesen sein.
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In dem Artikel steht, das keinen Zugverkehr (mehr) gab. Kann u.U. dann außerhalb seiner Dienstzeit gewesen sein.
Und selbst wenn... Außerhalb der Dienstzeit hat er nix im Gleisbereich zu suchen. So oder so kann man ihm nach Belieben einen Strick drehen.
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Naja, vermutlich war auch ein El6 an der entsprechenden Stelle - was der Tf auch missachtet hat.
Nicht, wenn er den Fehler (z.B. durch das El 6) rechtzeitig erkannt und noch den Stromabnehmer gesenkt hat.