Neues Straßenbahnkonzept für Frankfurt

  • Fahrtzeiten Nach Deiner Rechnung plus mein gemeintes X:

    Schleife 1 Minute

    Stumpfgleis 1+X+1 Minute


    Also kostet die Wende im Stumpfgleis 1+X Minuten mehr Zeit. Und das X dürfte deutlich größer 1 liegen.

    fahrzeiten nach meiner Rechnung 1+X vs. 1+X+1. X ≥ 3 Minuten, auch in der Schleife.

  • Danke für die sehr gute theoretische Erhebung. Viel Spaß beim weiteren Diskutieren.

    das klingt jetzt sehr nach „ihr habt keine Ahnung von der Praxis1Eins1Elf!“ und nach „ich weiß mehr als ihr, teile mein Wissen aber nicht“. Schade.


    Ja, ich weiß, man kann nicht immer alles teilen, was man weiß.

  • das klingt jetzt sehr nach „ihr habt keine Ahnung von der Praxis1Eins1Elf!“ und nach „ich weiß mehr als ihr, teile mein Wissen aber nicht“. Schade.


    Ja, ich weiß, man kann nicht immer alles teilen, was man weiß.

    Ich habe nicht mehr Wissen. Kann nur sagen, was die Software in einer ersten Betrachtung berechnet. Die berücksichtigt nun mal Fahrzeuge und Dienstpläne. Fahrplanmäßig sind es nur drei bzw. vier Minuten ...

    Wer will, kann es beispielsweise mit der Verlängerung Dezember 2019 der Linie 14 zur Mönchhofstraße vergleichen. Hier sind es nur drei Minuten Fahrzeitverlängerung in jede Richtung (ja, und die Wendeanlage Mönchhofstraße) und trotzdem werden zwei Züge mehr benötigt: 9 anstelle von 11 Züge. Da der Vorschlag der Verlängerung damals von mir stammt, kann ich sagen, dass ich mich damals vertan hatte und zuerst behauptete, dass nur ein Zug mehr für die Mönchhofstraße benötigt würde.

  • Ich habe nicht mehr Wissen. Kann nur sagen, was die Software in einer ersten Betrachtung berechnet.

    Danke für die Info. Aber was hat die Software denn berechnet und warum? Um auf einen zweiten Kurs zu kommen, müßte die Wendezeit am Waldfriedhof zwangsweise auf 10 Minuten mehr (zusätzlich zur nötigen Zeit) gestreckt werden, gegenüber einer direkten Wende (1-10 Minuten) an der Bürostadt.


  • Ich habe nicht mehr Wissen. Kann nur sagen, was die Software in einer ersten Betrachtung berechnet. Die berücksichtigt nun mal Fahrzeuge und Dienstpläne. Fahrplanmäßig sind es nur drei bzw. vier Minuten ...

    [...] kann ich sagen, dass ich mich damals vertan hatte und zuerst behauptete, dass nur ein Zug mehr für die Mönchhofstraße benötigt würde.

    Danke für diese Info, die Einordnung und die Weiterführung der Diskussion.

  • Wird da irgendeine Gesamtrundenzeit überschritten, ab der die Software längere Wendepausen verlangt?

    Interessenten dürfen sich gerne mit der Betriebsvereinbarung der VGF beschäftigen. Ich sage beispielsweise 1/6-Regelung. Die Berechnung erfolgt auf ein zehntel einer Minute genau. Bitte fragt jemand der sich damit genauer auskennt und nicht nur Ereignisse lesen kann. Danke.

  • Wird da irgendeine Gesamtrundenzeit überschritten, ab der die Software längere Wendepausen verlangt?

    Das kann natürlich reinspielen. Allerdings meines Wissens nicht in der Form, daß "je länger die Strecke, umso länger die Pause" gilt. Vom Grundsatz gilt, daß - bei den üblichen Dienstlängen - nach Arbeitszeitgesetz 30 Minuten Pause ggf. 2x15 erforderlich sind. Je nach Tarifvertrag kann das im Fahrdienst aber auch alternativ dadurch ersetzt werden, daß die Wendezeiten angerechnet werden, wenn sie mindestens - ich meine - acht oder neun Minuten betragen (in Summe natürlich minimal die 30 Minuten erreichen) und die Gesamtwendezeiten 1/6 der Fahrzeit ausmachen.


    Damit kann es natürlich sein, daß durch die längere Fahrzeit im Rahmen der Gesamtschicht insgesamt weniger anrechenbare Wendepausen erreicht werden (weil ich durch den längeren Umlauf je Runde 10 Minuten länger unterwegs bin und daher in der Gesamtschicht an die Endstation "1" nun nur noch dreimal statt viermal ankomme und damit nur 24 anstelle von 32 Minuten Pause hätte). Allerdings wäre dann zu hinterfragen, ob es sinnvoll ist, ein weiteres Fahrzeug zu verbraten, statt in diesem Fall auf die zulässige Blockpause mit Ablösung umzuswitchen. Da kämen wir allerdings sehr schnell ins Arbeitszeit- und Tarifrecht und da würde ich mich mangels ausreichend örtlicher Ahnung nicht in die Diskussion einschalten.

  • Ok, an die 1/6-Regelung hatte ich auch gedacht, die verlängert die Pause ja aber um höchstens 1 Minute — 0,8 Minuten, wenn meine Rechnung mit der längeren Fahrzeit Wendegleis vs. Schleife stimmt. Kann natürlich den Ausschlag geben.


    Was aber noch sein kann, ist ein Problem am BÜ Kiesschneise/Autobahnabfahrt. IIRC war das schon für nur eine Linie problematisch; würde eine Taktverdoppelung eventuell längere Wartezeiten dort bedingen?

  • Der Vergleich mit der 14 ist gar nicht mal so verkehrt. Im eingleisigem Abschnitt war Ankunft, Wende, Pause/ Verspätungsausgleich und Abfahrt. Im Zweifelsfall wartete schon der nächste Kurs an der Weiche.

    Ein zusätzlicher Kurs hätte theoretisch ausgereicht, in der Praxis sind aber oft zwei Fahrzeuge bei der Wende Mönchhofstraße anzutreffen. Also der zweite zusätzliche Kurs, bedeute also 10 min mehr Zeit für Ausgleich / Pause.


    Vermutlich gibt es entsprechende Vereinbarungen bezüglich Fahrzeit A -> B und Pause, sowie Fahrzeit A-> B und Ausgleichszeit. In eineer Software sind diese Parameter hinterlegt, das bei einer Simulation entsprechende Werte ausgegeben werden.

  • Zwei Kurse mehr ... hmm ... das dürfte die Wirtschaftlichkeit des Baus der Wendestelle schon spürbar beeinflussen. Ich ahne da (völlig laienhaft), dass die jährlichen Betriebsmehrkosten äußerst zügig die Höhe der Investitionskosten erreichen dürften. Zumal das ja nicht nur in der Bürostadt, sondern ebenso für die Wendeanlage Friedberger Warte gilt. Ob die VGF daher schon die Ausschreibungen für die beiden Wendeanlagen plus jener am Industriehof vorbereitet, um nach Beschluss in der Stvv sofort loslegen zu können? Schließlich soll das alles ja zwischen 2023 und 2025 in Betrieb gehen ...

  • Schätze mal, das eine einfache Plangenehmigung ausreicht und kein Vollverfahren notwendig wird, wenn die Pläne zur Änderung der Bahnanlagen nur den besonderen oder unabhängigen Bahnkörper betreffen. In der Lyoner Straße zumindest sollte das kein Problem sein.

  • Eissporthalle und Lyoner Straße sind schon ein wenige andere Gegebenheiten.

    10er auf 20er Takt gegenüber 5er auf 10er Taktung. Und das auch noch durchgehend. Da vermute ich mal stark, bei Wenden nur über einen simplen Gleiswechsel wird eine Aufsichtsbehörde etwas dagegen haben.

  • Natürlich sind das nur ein paar Meter. Das Problem ist aber, daß Du keine Aufstellfläche Richtung Rebstock für wartende Züge hast. Damit verbiegst Du Dir im Verspätungsfall dann auch noch die Linien nach Ginnheim bzw. zum Industriehof.


    Der eingleisige Abschnitt in der Innenstadt von Angers (zwischen Moliere und Ralliement) ist etwa 350 Meter lang und wird zeitweilig alle sechs Minuten befahren. Geht schon, nur kommt einem da keine andere Linie in die Quere.

    Ich möchte auf diese Bemerkung zur Hamburger Allee zurückkommen. Ich habe mir das angesehen (jetzt im Luftbild, aber mir ist die Stelle auch vor Ort vertraut), man könnte eine Aufstellfläche in beide Richtungen schaffen zwar nicht jenseits der Weichen, aber immerhin könnte man Richtung Rebstock den Bahnsteig räumen und Richtung Hbf bei belegter Haltestelle die eingleisige Strecke räumen. Hierzu müsste man die Straßenquerung in Süd-Nord-Richtung schließen (was eventuell auch die Ampeltaktung verbessern kann) und in Nord-Süd-Richtung so weit nach Westen verschieben wie möglich, auch wenn das eventuell dazu führt, dass LKW nicht links abbiegen können.

    Glaubst Du einem Wörterbuch, in dem man Müll nicht trennen kann, wohl aber gu-te Freun-de?