Meine Frage in diesen Fällen ist, ob die Subunternehmer nicht beauftragt werden können mit jungen Gebrauchten Bussen den Betrieb bis zur nächsten echten Vergabe aufrecht zu erhalten.
ich weiß man müsste von Gebraucht Bushändlern die Busse erstmal einkaufen, aber ich würde es per Notgesetz so machen, dass die Landkreise dafür aufkommen müssen, also für die Kosten, die jeder Gebraucht Bus kostet. Besser als wenn ga nichts fährt.