Eine BI kann sowieso nicht klagen, geschweige denn jahrelang. Eine Klage wird einmal erhoben und danach braucht ein Gericht vielleicht eine gewisse Zeit, die auch "Jahre" dauern kann, über die Klage zu entscheiden. Der Gesetzgeber hat aber den Rechtsschutz in den letzten Jahren eingeschränkt und die Verfahren beschleunigt. Wenn bei der Planung sauber gearbeitet und der Stand der Dinge immer schön kommuniziert wird, braucht man BIs nicht zu fürchten.
Allerdings führt uns dieser Fall mal wieder vor Augen, dass auch die überörtliche Schienenverkehrsplanung, wenn sie nach PBefG erfolgt, eine Sache der betroffenen Lokalen Aufgabenträgerorganisationen bzw. Kommunen ist (siehe RTW); wenn in einer Kommune die politische Mehrheit oder das Geld fehlt, findet so ein Projekt u.U. nicht statt (siehe Offenbach, siehe Bad Vilbel). Es gibt im ÖPNV eben nicht wie beim Bau von überörtlichen Strassen eine planende Baubehörde wie Hessen Mobil; ist vielleicht eine Art Strickfehler im Gesetz, das im Zuge der Bahnreform (Stichwort: Regionalisierung) Mitte der 1990er Jahre erlassen wurde und aufgrund der gemachten Erfahrung (Bad Vilbel, Offenbach) vielleicht eine Überarbeitung vertragen könnte. Hilft uns aber im konkreten Fall nicht weiter.