Längere Züge auf der U5...

  • ...frühestens ab dem 2. Quaretal 2021, sagt der Magistrat in der Antwort auf eine Anfrage des OBR10, der sich über volle Züge auf der U5 zwischen Konstabler und Preungesheim beschwert hat.

    Zitat

    "Zur Ermöglichung des Betriebes mit 3-Wagen-Zügen auf der Linie U 5 ist für den Bereich zwischen der Station Gießener Straße und der Endstation Preungesheim nach wie vor die Errichtung einer neuen Mittelspannungstrasse für das Gleichrichterwerk Sigmund-Freud-Straße notwendig.

    Es ist mit einer Beauftragung dieser Maßnahme bis Ende dieses Jahres zu rechnen.

    Die Bauzeit wird voraussichtlich ca. 14 Monate betragen, so dass der Abschluss der Arbeiten im ersten Quartal 2021 erwartet werden kann.

    Der Einsatz von 3-Wagen-Zügen wird also voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2021 technisch möglich sein."


    Q

  • Auch die werden nicht reichen, wenn die U-Bahn zum Frankfurter Berg und Römerhof verlängert sind. M. E. können Glauburgstraße und Musterschule aber keine 4-Wagenzüge aufnehmen, oder? Wenn dann auch noch Umsteiger von der Ringstraßenbahn dazukommen - wie stellt man sich das denn dann vor?

  • Auch die werden nicht reichen, wenn die U-Bahn zum Frankfurter Berg und Römerhof verlängert sind. M. E. können Glauburgstraße und Musterschule aber keine 4-Wagenzüge aufnehmen, oder? Wenn dann auch noch Umsteiger von der Ringstraßenbahn dazukommen - wie stellt man sich das denn dann vor?

    Wenn Römerhof ein Problem ist, kann man von dort Züge Richtung Seckbacher Landstraße schicken. Umsteiger von der Ringstraßenbahn: Wohin werden die wollen? Es besteht die Möglichkeit, auf der A-Strecke zu fahren oder mit der 18.

  • Auch die werden nicht reichen, wenn die U-Bahn zum Frankfurter Berg und Römerhof verlängert sind. M. E. können Glauburgstraße und Musterschule aber keine 4-Wagenzüge aufnehmen, oder? Wenn dann auch noch Umsteiger von der Ringstraßenbahn dazukommen - wie stellt man sich das denn dann vor?


    Alle oberirdischen Stationen der U5 sind nur für 3-Wagen-Züge ausgelegt, nicht nur Musterschule und Glauburgstraße. (Nur bei der derzeitigen Endstation Preungesheim bin ich mir nicht sicher, ob die nicht evtl. doch länger ist.)

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Ja, maximal Drei Wagen Züge.

    Vier Wagen ist per Gesetz nicht möglich. Davon ist aber auch keine Rede.


    §6 BOStrab besagt jedoch, dass die Technische Aufsichtsbehörde in Einzelfällen Ausnahmen zulassen kann. Das ist bei der U5 ja schon mit der Rampe Scheffeleck der Fall, die eigentlich zu nahe an einer Kreuzung mit dem Straßenverkehr liegt. Wenn es kapazitätsmäßig unbedingt notwendig wäre, könnte man ja mal mit dem RP reden ...

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Ehrlich gesagt, finde mal einen "Testlauf" mit zwei Zügen unmittelbar hintereinander mal reizvoll. (Meist sind dann doch ein paar PKW dazwischen. So ein 100m Zug im unteren Teil der Eckenheimer ist dann doch eine Nummer.

  • Gab es überhaupt einen festgelegten Mindestabstand zwischen einer Tunnelrampe und

    der Strasse zumZeitpunkt des Baues der B1?! [=Bestandschutz...]

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Zitat

    Die Bauzeit wird voraussichtlich ca. 14 Monate betragen, so dass der Abschluss der Arbeiten im ersten Quartal 2021 erwartet werden kann.

    Der Einsatz von 3-Wagen-Zügen wird also voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2021 technisch möglich sein."

    Bis dahin ist auch der Durchbruch am Güterplatz geschafft, dass 3 Wagenzüge in die Wendeanlage passen?
    Das Argument war doch immer, dass die WA am Hauptbahnhof zu kurz für 3 Wagenzüge ist?

  • Das wäre dann die nördliche Röhre? Derzeit ist wohl die südliche im Bau?


    Deine zitierte Aussage kann sich aber auch nur auf den oberirdischen Abschnitt beziehen, was aber nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass es nicht noch weitere Zwangspunkte gibt.


    Zu guter Letzt müssen dann auch Drei-Wagen Züge bestellt werden.

  • §6 BOStrab besagt jedoch, dass die Technische Aufsichtsbehörde in Einzelfällen Ausnahmen zulassen kann.

    Täte sie das nicht hier ohnehin schon? Denn Züge, die am Straßenverkehr teilnehmen, dürfen maximal 75 Meter lang sein. Und egal, ob ich drei U5-25 oder U5-25+U5-50 kupple, wenn ich mich nicht allzusehr täusche, sind wir da immer über den 75 Metern. 3xU5-25 = 77,4 Meter, gemischt 76,20, oder?

  • Zitat von baeuchle

    Es besteht die Möglichkeit, auf der A-Strecke zu fahren oder mit der 18.

    Genau der Umstieg am Dornbusch zwischen der A-Strecke und der heute als Vorläufer der Ring-Straßenbahn fahrenden Buslinie 34 ist extrem unattraktiv. Da die Stadtbahn-Haltestelle "Dornbusch" ein Stück südlich der Kreuzung Dornbusch liegt, bestehen knapp 300 m lange Fußwege zwischen Stadtbahn- und Bushaltestellen, zuzüglich der notorisch fußgängerunfreundlichen Ampelschaltungen für Straßenquerungen. Da ist der Umstieg im Bereich Europaturm / Bundesbank auf die D-Strecke oder am Marbachweg auf die U 5 deutlich attraktiver.


    Und die U 5 ist auch deutlich attraktiver als die "18" - es sei denn, das Ziel liegt im Bereich der Friedberger Landstraße oder am Börneplatz.

  • zuzüglich der notorisch fußgängerunfreundlichen Ampelschaltungen für Straßenquerungen

    Ein kleiner Einspruch: vom Bus 34 zur A-Strecke gibt es am Dornbusch keine Straßen zu überqueren (und auch keine Möglichkeit dazu, es sei denn man nimmt exorbitante Laufwege inkauf). Der Umstieg erfolgt hier via Unterführung. Für junge, sportliche Fahrgäste kann das zeitlich von Vorteil sein, dass es für alle Anderen eine unnötige Tortur ist, muss glaube ich nicht extra erwähnt werden.


    Aber du hast natürlich Recht, der Umstieg Bus 34 <-> A-Strecke ist am Dornbusch wirklich sehr unattraktiv gestaltet.

  • Zitat von Henning H.

    Der Umstieg erfolgt hier via Unterführung.

    Diese ist aber nicht barrierefrei, nicht nur Rolli-Fahrer, sondern auch Eltern mit Kinderwagen sind praktisch ausgeschlossen. Einen ebenerdigen, barrierefreien Zugang gibt es zur A-Strecke, und zwar am südlichen Ende des Bahnsteigs etwa 290 m südlich der Kreuzung. Von der südlichen Bus-Haltestelle (aus Ri. Bockenheim, in Ri. Bornheim) kommt man direkt auf der Westseite der Eschersheimer bis zum südlichen Bahnsteig-Zugang, Von der nördlichen Bus-Haltestelle (aus Ri. Bornheim, in Ri. Bockenheim) muss man erst ca. 80 m nach Westen bis zur Eschersheimer, dann die wenig fußgängerfreundliche Ampelquerung des Marbachweges überwinden und dann ca. 290 m auf der Ostseite der Eschersheimer nach Süden.


    Die von Dir genannte Unterführung verkürzt übrigens die Laufstrecke übrigens nur um die Bahnsteiglänge, da sie am nördlichen Ende des Bahnsteigs herauskommt. Bleiben immer noch etwa 190 bzw. 270 m + Treppen. Und neben der fehlenden Barrierefreiheit ist für einige Fahrgäste auch das Gefühl der subjektiven Unsicherheit in den doch eher engen, von der Architektur der 60er Jahre geprägten Gängen ein Problem.

  • Langfristig führt einfach weiterhin kein Weg dran vorbei die U5 südlich Hauptfriedhof endlich unter die Erde zu legen, idealerweise unter die Friedberger Landstraße. Erhöht die Zuverlässigkeit enorm, beseitigt die ganzen betrieblichen Einschränkungen und ermöglicht dann sogar 4-Wagen-Züge.

  • Langfristig führt einfach weiterhin kein Weg dran vorbei die U5 südlich Hauptfriedhof endlich unter die Erde zu legen, idealerweise unter die Friedberger Landstraße.

    Man könnte auch die untere Eckenheimer Landstraße für den Individualverkehr sperren. Wesentlich billiger und mit ein wenig städtebaulichen Maßnahmen muss eine dann nicht-geteilte Spur auch keine Trennwirkung entfalten. Die Bahn fährt weiterhin 30, kann aber 100 Meter lang sein, soweit ich die StVO bzw deren Geltungsbereich verstehe.

    Tunnel würde leicht kürzere Fahrzeiten bedeuten, aber auch deutlich höhere Investitionskosten.

  • [Presseschau] FNP


    Wie die FNP heute schreibt, hat sich auf Nachfrage der Verkehrsdezernent zu den neuen U5-Mittelwagen geäußert. - Demnach sollen die ersten neuen Wagen erst im Herbst, statt Frühjahr ausgeliefert werden.


    Die neuen Fahrzeuge sollen gemeinsam mit U5-50 als Drei-Wagen-Züge auf der Linie U5 eingesetzt werden, weiterhin wird darüber nachgedacht, zwei Mittelwagen mit U5-50 auf der Linie U7 einzusetzen.


    Da andere U5-Fahrzeuge auf der U7 weniger gebraucht werden, sollen diese Kapazitäten auf die Linie U2 gehen, um auch diese Linie in der HVZ als Vierling fahren zu können.


    Wenn man also diese Informationen zusammenträgt, käme folgendes raus:

    Damit würde es, wenn alle 22 Mittelwagen ausgeliefert sind, möglich sein, auf den Linien U2, U4 und U7 Vier-Wagen einzusetzen und auf U1, U3, U5, U6 und U8 Drei-Wagen-Züge, sowie auf der U9 Solowagen.


    Die Linie U5 bleibt ein Sonderfall, dort fahren dann nur Drillinge mit U5-50 inkl. U5 KR (Mittelwagen). - Wenn bis zu 13 Mittelwagen auf der U5 fahren, stehen für die U7 noch neun zur Verfügung bzw. acht in vier Kursen, falls KR-Doppel, und ein Wagen wäre noch Reserve für die Linie U5; die restlichen U7-Kurse fahren mit U5-25 und/oder -50. - Wenn die Linie U5 verlängert wird, bräuchte die Linie dann weitere Wagen, die man von der U7 abziehen würde, diese Linie müsste dann wieder anders „aufgefüllt“ werden...

    10.02.01-10.02.24: 23 Jahre U4 zur Messe und Bockenheimer Warte ;)
    11.04.15-11.04.24: Neunter Jahrestag U5-Wagen auf Linie U4 8)
    Seit 09.10.16: Endlich fährt der U5-Wagen auf allen Strecken (U1-U9) :thumbsup:

  • Die Bahn fährt weiterhin 30, kann aber 100 Meter lang sein, soweit ich die StVO bzw deren Geltungsbereich verstehe.


    Ich denke eher nicht: Straßenverkehr im Sinne des Straßenverkehrsrechts ist die Benutzung der Straßenoberfläche durch Personen, Fahrzeuge und Tiere. Auch auf den für Kfz gesperrten Flächen öffentlicher Straße findet folglich weiterhin Verkehr statt. Öffentliche Straßen, entlang derer bebaubare Grundstücke liegen, haben für diese eine Erschließungsfunktion, die den Grundstücken eine Zufahrt und einen Rettungsweg vermittelt. Das nennt man Anliegergebrauch, der auch durch Sperrung für den Durchgangsverkehrs, nicht abgewürgt werden darf. Die Anlieger haben einen Rechtsanspruch auf Zufahrt zu ihrem Grundstück. Ich würde den Begriff Individualverkehr deshalb ersetzen durch die Begriffe Durchgangsverkehr und Anliegergebrauch (der ja auch Individualverkehr ist).


    Das bedeutet, auch im Falle einer Sperrung (wie rigoros auch immer) für den Kfz-Durchgangsverkehr bleibt die StVO gültig, mit der Folge, dass § 55 BOStrab (enthält die 75-m-Regel) weiterhin gilt, aber es gilt auch der Grundsatz, dass die TAB Ausnahmen bewilligen darf.

  • möglich sein, auf den Linien U2, U4und U7 Vier-Wagen einzusetzen

    Klugschiss,-;) Vierlinge auf der U7 erst dann, wenn ein Streckentrenner am Tunnelmund am Industriehof versetzt wurde.
    Wir hatten das doch erst kürzlich in einem anderen Thread diskutiert.


    Wenn die Linie U5 verlängert wird, bräuchte dieLinie dann weitere Wagen, die man von der U7 abziehen würde, dieseLinie müsste dann wieder anders „aufgefüllt“ werden...

    Mit U6 Wagen?