U5-Verlängerung zum Frankfurter Berg: hoher NKV

  • 4 Jahre Bauzeit sind aber auch weit mehr, als für die 18 gebraucht wurde, wenn ich mich nicht sehr täusche,

    Da war doch auch was mit Ausschreibung und Telekom Kabeln was das Ganze verzögerte.


    Mde:

    Zitat


    Bzw. welche neuen Anwohner fühlen sich auf den Fuß getreten und verlangen aktualisierte Erschütterungs-/Lärmgutachten usw...

    Die Häuser entlang der Homburger Landstraße gehören doch der ABG. Von daher ist eher weniger mit Klagen von Grundstücksbesitzern zu rechnen.

  • Die Frage ist nur, wie lange besteht Baurecht und wie groß bzw substanziell dürfen Änderungen sein.


    Der Planfeststellungsbeschluss tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Unanfechtbarkeit mit der Durchführung des Plan begonnen wird (§ 75 Abs. 4 VwVfG). Fristbeginn ist die Unanfechtbarkeit des Beschlusses, d.h. Ablauf aller Klagefristen bzw. rechtskräftiger Abschluß aller Klagen. Der PFB für die U2-Verlängerung z.B., der 2016 ergangen ist, wurde beklagt, ist also noch nicht unanfechtbar, dort hat die 5-Jahresfrist noch nicht begonnen.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Die Häuser entlang der Homburger Landstraße gehören doch der ABG.


    Die Wohnhäuser entlang der Homburger Ldstr. (= Margeritenweg 1-17) wurden von Sahle-Bau errichtet und werden von ihr auch noch vermietet, es ist geförderten Wohnungsbau. Wem der Komplex an der Ecke Berkehrsheimer Weg (mit REWE-Markt) gehört, weiß ich nicht. Unklar ist mir auch, wem die Gärten am Ende zwischen Bahn und Brückenauffahrt gehören, wo die Endstation hinkommt. Ich denke, in die wird eingegriffen werden.

  • Der Planfeststellungsbeschluss tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Unanfechtbarkeit mit der Durchführung des Plan begonnen wird (§ 75 Abs. 4 VwVfG).

    Danke für die Richtigstellung. Ich hatte irgendwo im Dunstkreis des S6-Ausbaus mal was von 10 Jahren aufgeschnappt, aber vielleicht war das was anderes.

  • multi: ja, das war unsauber formuliert und hätte "Start des Planfeststellungsverfahrens" heißen müssen. Wollte sagen: Es waren doch alle Fakten zusammengetragen. Und letztes Jahr hieß es:


    Zitat

    Bis 2011 wurden Planungsarbeiten im Entwurf fertig gestellt. Zwischenzeitlich (2012) zurückgestellt, ist die Verlängerung wieder aktuell. Vor Baubeginn muß mit einem Planfeststellungsverfahren Baurecht geschaffen werden, wofür zunächst die vorhandenen Planunterlagen in Bezug auf die verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen sowie auf die derzeit gültigen Regelwerke überprüft werden müssen. Unter diesen Voraussetzungen ist (Stand Nov. 2018) eine Inbetriebnahme der Verlängerung im Jahr 2022 möglich.

    Quelle: vgf-ffm.de/de/aktuellpresse/bauvorhaben/frankfurter-berg/

  • . Ich hatte irgendwo im Dunstkreis des S6-Ausbaus mal was von 10 Jahren aufgeschnappt, aber vielleicht war das was anderes.


    Du hast das schon richtig verstanden, nur für PFB nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) gelten besagte 10 Jahre (§ 18c), für PFB nach dem PBefG eben nur fünf Jahre.

  • Die vermutlich wesentlichste Änderung, die seit 2011 eingetreten ist, ist der Wegfall des sog. "Schienenbonus" in der 16. BImschV (= VerkehrslärmV). Auf die errechneten Lärmimissionen durften ein paar dBA aufgeschlagen werden. Das gilt jetzt nicht mehr, was zur Folge hat, dass der Lärmschutz komplett neu zu rechnen ist und wegen der jetzt niedrigeren Grenzwerte evtl. aufwändigerer Lärmschutz erforderlich wird.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Du hast das schon richtig verstanden, nur für PFB nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) gelten besagte 10 Jahre (§ 18c), für PFB nach dem PBefG eben nur fünf Jahre.

    Ach guck. Naja gut, mit sowas kann man ja wirklich nicht rechnen. Gibt es einen sachlichen Grund für den Unterschied oder ist das halt einfach 'historisch gewachsen'?

  • Bei Eisenbahnen und Bundesfernstraßen gibts außerdem die Möglichkeit der Verlängerung um 5 Jahre. Besondere Gründe für die erwähnten Unterschiede kenne ich nicht, was natürlich nicht heißt, dass es sie nicht gibt. Eisenbahnvorhaben sind häufig sehr komplex (S21 oder 2. Stammstrecke München), werden "unter rollendem Rad" ausgeführt und erfordern Eingriffe in den laufenden Bahnverkehr, die bekanntlich bei DB Netz bis zu 5 Jahre vorher "beantragt" werden müssen, beim Ausbau der S6 z.B. Einbau von Bauweichen, Signalen für 1-gleisigen Betrieb usw. Vielleicht hängts damit zusammen.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • 4 Jahre Bauzeit sind aber auch weit mehr, als für die 18 gebraucht wurde, wenn ich mich nicht sehr täusche, und da war mindestens die Kreuzung mit dem Alleenring dabei, die Probleme gemacht hat. Die Trasse der U5 ist aber weitestgehend frei, auch unterm Asphalt.


    Die Bauzeit der 18 hat doch eine gefühlte Ewigkeit gedauert, gerade wegen der Querung des Alleenrings. Leider weiß ich die genauen Bauzeiträume nicht mehr. Aber das hat sich doch mehrfach verzögert, wenn ich mich richtig erinnere.


    Die Neubaustrecke Stresemannallee war dagegen extrem flott und obendrein im Zeitplan, was den reinen Bau betrifft.

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Wollte sagen: Es waren doch alle Fakten zusammengetragen. [...]


    Tunnelklick hat es ja schon angedeutet: Es macht einen Unterschied, ob Du in Form eines PFB Bau- und Betriebsrecht hast und sich danach Gesetze ändern. Dann darfst du die Strecke trotzdem so bauen und nutzen wie geplant. Oder ob du Pläne ungenehmigt in der Schublade hast und sich evtl. Gesetze ändern. Dann musst du nämlich deine Planung überprüfen und ggf. an alle Änderungen von Gesetzen und Verordnungen anpassen ...

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Die Bauzeit der 18 hat doch eine gefühlte Ewigkeit gedauert, gerade wegen der Querung des Alleenrings. L


    Die Problematik bei der SL 18 lag in der großen Wasserleitung, die vom Hochbehälter im Wasserpark über die Friedberger in die Innenstadt führte und aus der Straßenmitte an den Rand verlegt werden musste und an den Benzintanks der Shell-Tankstelle, die teilweise im öffentlichen Straßenraum lagen und vorher ins Grundstück verlegt werden mussten. Das beides hat ewig gedauert.

  • Die Problematik bei der SL 18 lag in der großen Wasserleitung, die vom Hochbehälter im Wasserpark über die Friedberger in die Innenstadt führte und aus der Straßenmitte an den Rand verlegt werden musste und an den Benzintanks der Shell-Tankstelle, die teilweise im öffentlichen Straßenraum lagen und vorher ins Grundstück verlegt werden mussten. Das beides hat ewig gedauert.


    Das war mir seinerzeit wohl durch die geistigen Lappen gegangen. Endlich eine nachvollziehbare Erklärung für diese ewig lange Bauzeit. (Ich erinnere mich nur an das Telekomkabel unter der Friedberger, das auf keinen Bestandsplänen eingezichnet war und dann trotzdem im Boden auftauchte und auch Verzögerungen erzeugt hat.)

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Die FNP widmete heute ein Artikel der Verlängerung.


    2025 soll nun Baubeginn sein und 2028 die Strecke eröffnet werden. Die Endstation wird leider so gebaut, dass eine weitere Verlängerung Richtung Nieder-Eschbach leider nicht ohne weiteres geht, ohne die Station oder den Fußgängersteg abreisen zu müssen.

  • FNP:

    Zitat

    Dem neuen Zeitplan zufolge wird die U5 aber ohnehin erst 2028 den Frankfurter Berg erreichen. Diesen Termin nennt Oesterlings Referent Erhart. Drei Jahre zuvor könnten die Bauarbeiten beginnen, also 2025. Just

    Na Super,- alte Planungen sind nicht mehr gültig,- daher eine Planungsphase von fast 4 jahren, in Rheinland Pfalz hat gerade eine Klimawandel bedingte Naturkatastrophe stattgefunden. Weiter so, wird schon, wir haben alle Zeit der Welt in der BRD alles bis aufs letzte Pünktchen 5 mal zu planen um dann in Gerichtsprozessen fest zu stellen, dass die Planung doch noch Lücken hat, wetere jahre gehen ins Land.

    Das die ursprüngliche finanzielle Kalkulation dann vönlig aus dem Ruder gelaufen ist,- kein Problem, dann wird eben eine Steuer erhöht.:evil:

    Hauptsache, der Radweg, Lärmschutz, Brandschutz, Erschütterungsschutz, Naturschutz erfüllt dann alle möglichen und unmöglichen Vorschriften, europaweit, deutschlandweit.

  • Mit dem Kanzlerkandidaten, der derzeit die bestehen Wahlaussichten hat, wird es auch nicht besser. :) Die jetzige Kanzlerin versteht wenigstens viel von Naturwissenschaften und sieht deshalb Handlungsbedarf nicht nur für Lobby-Interessen. Deshalb wäre für mich im Augenblick die Lösung, dass keine regierungsfähige Koalition zustandekommt und Angela Merkel deshalb nolens weitermacht, dann immer noch die bessere Lösung. Der Verkehrsminister sollte allerdings auf jeden Fall abgelöst werden...

  • Um noch mal auf das Thema des Threads zurückzukommen:


    das Problem der Planung ist der Umstand, dass die Bahn unmittelbar vor den Häusern entlang führt, nicht in der Straßenmitte und auch nicht auf der Westseite. 2016 ist bekanntlich durch die Novellierung der 16. BImschV (VerkehrslärmVO) der sog. Schienenbonus entfallen. Unter Geltung des Schienenbonus durften die Bahnen in der alten Planung 3 dB(A) lauter sein als heute. Daraus folgt, dass der Lärmschutz neu gerechnet und ggf. auch neue/andere aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden müssen; wir dürfen gespannt sein, ob sie das hinkriegen.


    Wenn ich mir vorstelle, welches Theater die beabsichtigte Fällung von 5 Kastanien dereinst in der Hamburger Allee ausgelöst hat, mag ich gar nicht dran denken, was passiert, wenn sich das herumspricht:


    Zitat

    Das Straßenbegleitgrün der Homburger Landstraße besteht im Planungsbereich überwiegend aus Linden und stellt in vielen Straßenabschnitten einen Alleencharakter dar. Im Zuge des Stadtbahnneubaues soll die „Lindenallee“ erneuert, vorhandene andere Baumgattungen ersetzt und Lücken in der Allee, dort wo es möglich ist, geschlossen werden. Nach derzeitigem Planungs- und Erkenntnisstand sind im beplanten Abschnitt der Homburger Landstraße mindestens 18 neue Lindenstandorte möglich. 53 Bäume müssen gefällt und an der gleichen Stelle neue Linden gepflanzt werden sowie 51 Bäume gefällt und an anderer Stelle ein Ausgleich geschaffen werden. 31 Baumstandorte mit in der Regel anderen Baumgattungen müssen ebenfalls entfallen (Ersatzpflanzung an anderer Stelle oder Ausgleichszahlung)


    U.a. diese Umstände haben seinerzeit das Verkehrsdezernat von einer raschen Umsetzung des Projekt Abstand nehmen lassen.