Alles anzeigenDu scheinst eine andere Definition als die BOStrab zu haben. Gerade das Vorhandensein von Zugsicherung (Signale usw.) grenzt eben das Fahren auf Zugsicherung vom Fahren auf Sicht ab.
https://www.gesetze-im-internet.de/strabbo_1987/__49.html
Fahren auf Sicht meint das Fahren ohne Zugsicherung (also allenfalls mit Fahrsignalen/"Balkensignalen"), der Fahrer muss den Zug so bewegen, dass er vor einem Hindernis zum Stehen kommen kann. Dies kann bedeuten, dass er bei schlechten Sichtverhältnissen usw. nicht die zulässige Geschwindigkeit fahren darf. Wohingegen Fahren auf Zugsicherung das Fahren mit technischen Rahmenbedingungen (Zugsicherungsanlagen wie "bunten" Signalen, Fahrsperren usw. oder eben dieses CBTC meint) hier verlässt sich der Fahrer darauf, dass er bei "grün" der Fahrweg sicher ist bis zum nächsten Signal. Er muss hier nicht mit Hindernissen rechnen, vor denen er rechtzeitig zum Stehen kommen müsste, sondern darf die volle zulässige Geschwindigkeit fahren.
Das was du meinst, sind Wartungsarbeiten oder ähnliches im Tunnel, bei denen mit Personal im oder am Gleis gerechnet werden muss. Dennoch ist auch in diesem Betriebszustand die Zugsicherung im Tunnel aktiv und die Züge fahren immer noch auf Zugsicherung.
Ja, die Zugsicherung ist weiterhin aktiv, dennoch gilt Fahren auf Sicht: 40 km/h (irrtümlicherweise habe ich von 20 km/h gesprochen) mit Warnsignalen.