Station Römerstadt wird barrierefrei umgebaut

  • Unabhängig von der Frage, ob die Station wirklich unter denkmalschutz steht (in der hessischen Denkmalliste finde ich nichts), kann ich mir nicht vorstellen, dass das wirklich ein Problem ist. Einen auotmatischen Vorrang des Denkmalschutzes gibt es nicht, das Denkmalamt muss halte gefragt werden. Aber wenn man den denkmalgeschützten Hauptbahnhof , z.B. die Haupthalle ins UG öffnen kann, warum sollte man in der Römerstadt nicht einen Aufzug irgendwo aufstellen können? Mehr ist es doch gar nicht

  • warum sollte man in der Römerstadt nicht einen Aufzug irgendwo aufstellen können? Mehr ist es doch gar nicht

    Insbesondere, wenn man es schafft, den Aufzug so zu integrieren, daß irgendwelche (für das geschützte Objekt) "wichtigen" Sichtachsen nicht beeinträchtigt werden, sollte es kein Problem sein.


    Diesbezüglich die ultimative Lösung dürfte der Aufzug zur Seilbahnstation Fourvière in Lyon sein, den man einfach ins Torhäuschen der Kirche gesetzt hat: https://goo.gl/maps/VqvrfcKmkHnJFb4x5

  • Vielleicht hat es auch etwas mit Denkmalschutzgründen zu tun.

    Möglicherweise nicht mit Denkmalschutz, aber mit Urheberrecht. Wir erinnern uns, dass der Architekt der Station Alte Oper nur zähneknirschend die Auzüge akzeptiert hat.
    Auf dem Friedhof Westhausen steht eine hässliche Betonwand mit einem Relief. Efeu hatte die hässliche Betonwand gnädig überwuchert.
    Der Architekt / Bildhauer / Künsteler der diese Wand entworfen hatte, hat erwirkt, dass der Efeu entfernt werden muss.


    So verhält es sich vielleicht mit dem städtebaulichen "Juwel" der Station Römerstadt.

  • Guter Hinweis, K-Wagen. Aber natürlich geht das Urheberrecht des Architekten bei Funktionsbauten nicht generell vor, das ist eine Frage der Abwägung der Interessen im Einzelfall. Aber gerade bei Funktionsbauten muss der Urheber nach der Rechtsprechung immer damit rechnen, dass sich die Bedürfnisse des Eigentümers und die Nutzungsanforderungen ändern können. Bei Funktionsbauten wird man den Eingriff durch notwendige Umbau- und Ergänzungsmaßnahmen, vor allem aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, hier die Vorgaben des PBefG zur Barrierefreiheit im ÖPNV, stärker gewichten, als das Urheberrecht des Architekten. Vor allem bei Instandsetzungen und Reparaturen ist das Urheberrecht des Architekten weitgehend eingeschränkt.

  • Zumal ich eh enorme Probleme habe, bei sowas tatsächlich irgendeinen Anspruch des Architekten zu sehen. Urheberrecht soll doch die Idee schützen, und nicht die tatsächliche Umsetzung. Eine sinnvolle Auslegung des Urheberrechts würde daher nur bedeuten, dass kein anderer Architekt seinen Entwurf ungefragt "klauen" und an ganz anderer Stelle verwirklichen kann - zumindest sofern der Entwurf tatsächlich irgendwelche Alleinstellungsmerkmale aufweist.

    Einen Anspruch aber, dass der Bauherr den Entwurf dann auch 1:1 umsetzen und auf alle Zeiten so erhalten muss, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

    Leider scheint bei einigen Gerichten und Architekten da aber eine sehr seltsame Rechtsauffassung zu herrschen. Siehe das unsägliche Gezerre beim Tisch der Schirn, oder um die Annexbauten der Großmarkthalle (wohingegen der furchtbare Glaskasten quer durch den Hauptbau nie ein Problem war).

  • Zumal ich eh enorme Probleme habe, bei sowas tatsächlich irgendeinen Anspruch des Architekten zu sehen. Urheberrecht soll doch die Idee schützen, und nicht die tatsächliche Umsetzung. Eine sinnvolle Auslegung des Urheberrechts würde daher nur bedeuten, dass kein anderer Architekt seinen Entwurf ungefragt "klauen" und an ganz anderer Stelle verwirklichen kann - zumindest sofern der Entwurf tatsächlich irgendwelche Alleinstellungsmerkmale aufweist.

    Das Urheberrecht ist mWn in Deutschland kein reines Kopierrecht – das schützte dann nur die Idee – sondern auch ein tatsächliches Recht des Urhebenden an dem vollendeten Werk, sodass der/die Urheber*in durchaus Einfluss nehmen kann, was mit dem Werk passiert. Das bedeutet, wohlgemerkt, nicht, dass auf alle Änderungen, Umbauten etc. ein Vetorecht bestünde, und ist daher für die Römerstadt mit Sicherheit auch nicht mehr relevant.

  • Eine zeitliche Beschränkung gibt es, soweit mir bekannt, nicht.

    Also bei Design-Dingen gibt es manchmal zeitlich befristete Regelungen – ob vertraglich oder gesetzlich, entzieht sich meiner Kenntnis – ob der Veränderbarkeit der designten Objekte. Diese wird aber, mindestens mit den Argumenten von tunnelklick:

    gerade bei Funktionsbauten muss der Urheber nach der Rechtsprechung immer damit rechnen, dass sich die Bedürfnisse des Eigentümers und die Nutzungsanforderungen ändern können

    nicht sehr lange gelten dürfen, und schon gar nicht 52 Jahre. Wohl aber kann eine Designerin eventuell nach nur 6 Monaten Nutzung mit Recht darauf pochen, dass sich die Bedürfnisse und Nutzungsanforderungen nicht so überraschend geändert haben können. dass jetzt schon ein Abweichen von der kreativen Schöpfung verhältnismäßig wäre. (Das Verhältnis dabei ist das zwischen den Wünschen der Eigentümerin und denen der Urheberin, die vielleicht das Bauwerk als Aushängeschild für weitere Aufträge benutzen möchte.)

  • Leider scheint bei einigen Gerichten und Architekten da aber eine sehr seltsame Rechtsauffassung zu herrschen. Siehe das unsägliche Gezerre beim Tisch der Schirn, oder um die Annexbauten der Großmarkthalle (wohingegen der furchtbare Glaskasten quer durch den Hauptbau nie ein Problem war).


    Die vermeintlich seltsame Rechtsauffassung ist nicht die einiger Gerichte, sondern herrschende Meinung; was angesichts der Gesetzeslage nicht verwundert. Zeitlich ist das Urheberrecht bis zum Ablauf von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers geschützt und es ist vererblich; das spielte im Elsässer-Fall "Großmarkthalle" eine Rolle. Ob das Urheberrecht den Umbau der Großmarkthalle letztlich hätte verhindern können, blieb ungeklärt, weil sich die Parteien (Erben, Stadt Frankfurt und EZB) außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt haben (Zahlung von Geld an die Elsässer-Stiftung); Elsässer war 1957 gestorben.


    Der Aufftraggeber muss die Fragen des Urheberrechts, also die Frage späterer Änderungen, im Architektenvertrag regeln, dann kann er sich vor Überraschungen schützen.

  • Entschuldigt mich, falls ich etwas übersehen habe, aber ist überhaupt bekannt, ob die Station Römerstadt wirklich einen "Architekten" im Wortsinne hat? Viele Stationen aus dieser Zeit wurden doch einfach vom Stadtbahnbauamt ohne externe Architekten geplant, da bestünde ein Urheberrechtsproblem ja wohl nicht in diesem Sinn, oder?

  • In " Jens Krakies und Frank Nagel

    Stadtbahn Frankfurt

    am Main

    Eine Dokumentation" S.87:

    Dies sind laut Wikipedia: Otto Apel, Hansgeorg Beckert und Gilbert Beckert (Büro ABB)

  • Ich frage mich gerade ob man wirklich auf 100% barrierefreie Stationen kommen muss.

    Buslinie 60 [über NWZ] deckt doch Barrierefreiheit auch ab.


    Wer nicht so mobil ist wird doch eher dazu tendieren "Fusswege" klein zu halten und nimmt

    dann zusätzliche Umstiege in Kauf. Schaut man aus der Sicht, dann ist das Einzugsgebiet von

    Römerstadt sehr klein.


    (bitte jetzt nicht mit EU Gesetz kommen)

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  • Ich frage mich gerade ob man wirklich auf 100% barrierefreie Stationen kommen muss.

    Buslinie 60 [über NWZ] deckt doch Barrierefreiheit auch ab.

    Mit der Argumentation kannst du die Station auch gleich komplett schließen, man kommt doch mit dem Bus hin.


    Mobilitätseingeschränkten Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen heißt, ihnen, wo es irgendwie möglich ist, die gleiche Mobilität zu ermöglichen, wie allen anderen Menschen. Es ist schon ein Kompromiss, dass nicht alle Ausgänge jeder Station Aufzüge besitzen (ist in anderen U-Bahnnetzen durchaus üblich), aber wenn wir jetzt anfangen, zu sagen man könne doch genauso gut mit dem Bus zu einer barrierefreien Station fahren, brauchen wir das Ganze auch gar nicht mehr zu machen.

  • Wer zu Fuss mobiler ist tendiert eher dazu gleich zur Stadtbahnstation zu laufen statt

    für eine Haltestelle den Bus zu nehmen. Deswegen kann man mit meiner Sicht die

    Station nicht gleich schliessen. Aber man darf trotzdem mal überlegen ob nicht

    9X% reichen.

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  • Aber man darf trotzdem mal überlegen ob nicht

    9X% reichen.

    Ja sicher, es reicht doch auch, wenn der Notarzt in 90% der Fälle rechtzeitig vor Ort ist. Pech, wenn Du in den anderen 10% wohnst und Dein Herzinfarkt leider nicht rechtzeitig behandelt werden konnte.


    Ich bin insoweit mit Deiner Argumentation einverstanden, wenn es keine bauliche Lösung (oder einen sinnvollen Nutzen, wie bei diversen Bergbahnen, wo es auf dem Berg garantiert keinen rollstuhlgängigen Weg gibt) hat. Wenn es aber nur um reine "Schönheitsmakel" geht, ist das keine Diskussionsgrundlage. Und Ersatzbeförderung ist ebenfalls nicht anzustreben, denn dadurch verlängern sich im Regelfall die Fahrzeiten und Wege erheblich. Du kennst Paris - und jetzt stell Dir vor, Du müßtest jeden Tag quer durch die Stadt und das nur mit dem Bus. Wieviel Zeit geht Dir da im Jahr flöten?

  • Wer nicht so mobil ist wird doch eher dazu tendieren "Fusswege" klein zu halten und nimmt

    dann zusätzliche Umstiege in Kauf. Schaut man aus der Sicht, dann ist das Einzugsgebiet von

    Römerstadt sehr klein.

    Wenn Du aber von "Im Burgfeld" oder aus der Hadrianstraße kommst, ist es schon ein recht weiter Weg zur Haltestelle des 60igers.

    Ich war froh, als die Station Römerstadt eröffnet wurde und ich nicht mehr bis zur Haltestelle Hadrianstraße latschen musste.

  • Wer nicht so mobil ist wird doch eher dazu tendieren "Fusswege" klein zu halten und nimmt

    dann zusätzliche Umstiege in Kauf. Schaut man aus der Sicht, dann ist das Einzugsgebiet von

    Römerstadt sehr klein.

    Umsteigen bedeutet aber auch, das eine Wegstrecke zwischen Verkehrsmittel A und Verkehrsmittel B liegen. So berauschend angenehm ist die Situation am/im NWZ zudem auch nicht.

  • Notarztvergleich ist unpassend - von einem Aufzug zum Bahnstieg hängt kein Menschenleben ab.


    Paris bei den alten Metrostationen sieht es sehr mau aus mit Aufzügen - wie es bei RER/Meteor ist

    weiss ich nicht da ich fast nur im "alten" Netz unterwegs war und bei der einen Meteorfahrt nicht

    auf alle Zugänge geschaut habe.

    Es geht aber mir nicht um flächendeckend Lücken zu lassen/haben, sondern um individuelle Einzelfälle

    in bestimmten Lagen wo man sich überlegen kann darauf zu verzichten, da das erschlossene Gebiet

    durch Alternativen die dichter liegen sehr klein ist.


    Zu "Burgfeld/Hadrianstr" - der genutzte Zugang ist der südliche....ich vermute mal eher, dass man

    am nördlichen Zugang den Aufzug möchte - in dem Fall bringt das auch nichts als Gegenargument

    (ansonsten schon)


    Wenn der Umsteigeweg am NWZ kürzer ist als der Weg von der Bushaltestelle 60 die man nutzen würde

    zur Station Römerstadt - welchen Weg würdest du denn dann benutzen auf Krücken/im Rollstuhl/....?

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