Auf Anfrage des OBR1 hat der Magistrat ausführlich Stellung genommen zu den Voraussetzungen für einen Personenverkehr auf der Hafenbahn. Es ist eine sehr ausführliche Antwort, deren Quintessenz für mich heißt: nicht ausgeschlossen, aaaber...
Es werden eine Reihe von Voraussetzungen benannt, die ein paar Fragezeichen aufwerfen. Aber die grundsätzliche Frage, wozu das gut sein soll, hatte der OBR gar nicht gestellt. Hierzu war ansatzweise im Strang "neues Straßenbahnkonzept" diskutiert worden.
ZitatMit Änderung des AEG zum 30.04.2005 wurde die Hafenbahn Frankfurt durch das Regierungspräsidium Darmstadt darüber informiert, dass diese auf Grund der Gesetzesänderung nicht mehr als Anschlussbahn zu bewerten ist, sondern in den Status einer öffentlich zugänglichen Eisenbahninfrastruktur umgewandelt wird. Dies bedeutet, dass jedes Unternehmen, welches die entsprechenden Voraussetzungen und Zulassungen besitzt, die Eisenbahninfrastruktur nutzen darf. Die meisten Fahrten durch Externe werden vom Verein Historische Eisenbahn Frankfurt durchgeführt. Andere Externe nutzen die Hafenbahninfrastruktur nur in Ausnahmefällen. Die Fahrten der Historischen Eisenbahn Frankfurt sind Fahrten im Gelegenheitsverkehr. Regelverkehr erfolgt nicht. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 25 km/h festgelegt. Einschränkungen der Geschwindigkeit sind im Rasengleis (Mainufer) auf 10 km/h und in Gleisen, die sich im Straßenbelag befinden auf 5 km/h vorhanden.
Für die Durchführung von Regelverkehren im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nach Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind die Forderungen der EBO sowie deren Umsetzung zu beachten. Die nachfolgenden erwähnten Maßnahmen stellen nur einen groben Überblick dar und sind keine vollständige Ausarbeitung, da eine solche nur mit der genehmigenden Behörde erfolgen kann. Letzte Entscheidung obliegt in jedem Fall der Obersten Aufsichtsbehörde - Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Straße und Schiene.