Hallo.
Heute hat der Bundestag drastische Erhöhungen drr Regionalisierungsmittel zur Förderung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs beschlossen.
Die Einzelheiten stehen in der Meldung des Deutschen Bundestags.
Grüße ins Forum
Helmut
Hallo.
Heute hat der Bundestag drastische Erhöhungen drr Regionalisierungsmittel zur Förderung des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs beschlossen.
Die Einzelheiten stehen in der Meldung des Deutschen Bundestags.
Grüße ins Forum
Helmut
"Drastische Erhöhung" heißt dass die Regionalisierungsmittel für 2020 von 8,65 Milliarden auf 8,80 Milliarden angehoben werden. Also um etwa 1,73%, ein bischen mehr als die jährliche Inflation.
... zuzüglich über 300 Millionen direkte Förderung für Infrastruktur in diesem und nochmal erheblich mehr in den nächsten Jahren.
Siehe auf der zweiten Seite zu diesem Beschluss auf https://www.bundestag.de/dokum…nalisierungsgesetz-677978
Edit: Und die oben genannten 1,73% verstehen sich zusätzlich zum ohnehin vorhandenen Inflationsausgleich von 1,8% jährlich.
Wenn schon genau, dann ganz genau:
Die Regionalisierungsmittel betragen von 2016-2031 pro Jahr 8,00 Mrd., bis 2031 also 120 Mrd., jährlich "dynamisiert" um einen Inflationsausgleich von 1,8%.
Beschlossen wurde jetzt die Aufstockung um 150 Mio € in 2020, um 302,7 Mio € in 2021, um 308,1 Mio € in 2022 und 463,6 Mio € in 2023 und allen Folgejahren bis 2031, ab 2024 erhöht um einen Inflationsausgleich von 1,8%.
Die Anteile der Bundesländer stehen jeweils auf Euro und Cent genau im Anhang.
Regionalisierungsmittel setzten die Länder zur Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen ein. Darin nicht enthalten sind die Infrastrukturmittel nach GVFG.
Zusätzlich zu den Regionalisierungsmitteln wurde das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angepasst. Anstatt 333 Mio Euro stehen dieses Jahr 666 Mio Euro zur Verfügung. Dieser Betrag steigt ab 2021 auf 1 Mrd Euro. Neben den neuen Mitteln wurden auch die Förderkriterien geändert, so können z. B. jetzt auch Instandhaltungsmaßnahmen gefördert werden sowie Straßenabhängige Schienenstrecken.
Straßenabhängige Schienenstrecken werden förderfähig? Das ist mal was.
Straßenabhängige Schienenstrecken werden förderfähig? Das ist mal was.
Das ging bislang auch schon. Siehe Streckenausbau in Arheilgen. Du mußtest nur nachweisen, daß die getroffenen Begleitmaßnahmen (hier: funktionierende Vorrangschaltung; Seitenhieb: Das würde in Frankfurt also nicht klappen.) den gleichen Effekt auf die Pünktlichkeit/Fahrzeit/Kapazität haben wie ein eigener Gleiskörper.
Das ging bislang auch schon. Siehe Streckenausbau in Arheilgen.
Siehe auch SL 17 in Frankfurt.
Ich meine ja, bei der 17 in Frankfurt musste man noch irgendwie tricksen, die hat ja auch Abschnitte mit eigenem Gleiskörper. Das schien auch für die Förderbarkeit nötig zu sein.
Straßenabhängige Schienenstrecken werden förderfähig? Das ist mal was.
Damit dürften die Planungen für die Ringstraßenbahn nun Fahrt aufnehmen.
Das hoffe ich. Gleiches auch für andere Projekte.
Hoffentlich wird nicht alles totdiskutiert.
Interessant, welch kleine Dinge politisch offenbar schon ausreichen um für Veränderungen zu sorgen.
Nicht auszudenken, man würde mal richtig Geld und politische Gestaltungshoheit nutzen, was da plötzlich alles möglich wird, was vorher "unmöglich und nie erreichbar" war....