Rheinland-Pfalz: Nahverkehr wird kommunale Pflichtaufgabe

  • So berichtet es der Trierische Volksfreund


    Kurze Zusammenfasssung:

    1. Finanzielle Mittel werden vorerst nicht erhöht
    2. Verkehrsverbünde sollen reduziert werden. Aufgabe übernehmen zwei Zweckverbände, die Leistungen sowohl für Bahn als auch für Bus ausschreiben
    3. Mitglieder dieser zwei Zweckverbände sollen die Kreise, die kreisfreien Städte und das Land werden
    4. grenzüberschreitende Verkehrsverbünde bleiben bestehen
    5. Standard werden in einem Landesnahverkehrsplan festgelegt
    6. Mittelfristiges Ziel: ein Landestarif
  • Was bedeutet das für den VRN, könnte in langer Sicht der VRN und sein Gebiet in den RMV aufgehen? Wegen des großen Einzuggebietes von Frankfurt Rhein-Main und der Rhein-Neckar-Region?

  • Hallo.

    Was bedeutet das für den VRN, könnte in langer Sicht der VRN und sein Gebiet in den RMV aufgehen? Wegen des großen Einzuggebietes von Frankfurt Rhein-Main und der Rhein-Neckar-Region?

    Was das für die Verbünde VRN und RMV bedeutet, ist, dass bei diesen übergreifenden Verbünden alles so bleibt, wie es ist. Es geht vor allem um die Zusammenfassung der verschiedenen Verbünde und Tarife in R h e i n l a n d - P f a l z (VRT, VRM. RNN).

    VRN und KVV im Süden von RLP bleiben, weil sie übergreifend sind. Beim RMV ist nur Mainz betroffen, und dort bleiben zunächst die Regelungen des VMW.

    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

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  • Wobei eine Eingliederung des RNN in den RMV tatsächlich ja auch schon länger geprüft wird.

    Was ja Aufgrund der gemeinsamen Fahrplan- und Tarifgestaltung unter anderem bei der Bahn sehr lobenswert wäre. Wenn zusätzlich noch Worms gemeinsam zum VRN/RMV gehören würde, wäre auch die südliche Brücke zur Bergstraße/Darmstadt tariflich gelöst.


  • Faktisch heißt das Ganze nur zwei Sachen:

    • VRT und VRM werden zusammengelegt.
    • der RNN wird aufgelöst und fällt dann faktisch unter Aufsicht des VRN (*).

    Ansonsten ändert sich: Genau gar nichts.


    Die Grundversorgung mit ÖPNV auf der Straße ist nämlich nach Nahverkehrsgesetz schon jetzt Pflichtaufgabe der Land- und Stadtkreise. "Im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit". Solange das Land aber auch keine Kohle rausrückt, bleibts genau bei dem was jetzt geleistet wird. Und in so was wie den Eifelkreisen mit ihrer geringen Bevölkerungsdichte heißt diese Grundversorgung eben zwei Buslinien im Zwei-Stunden-Takt auf Hauptrouten für 1000 km², ähnlich getakteter Schienenverkehr auf üblicherweise einer Strecke und ansonsten Schulbusse.


    (*) In der Verbandsversammlung des ZSPNV Süd haben Mitglieder des VRN 70% der Stimmen, bei einem deckungsgleichen künftigen Zweckverband wird sich das nicht ändern.

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  • Faktisch heißt das Ganze nur zwei Sachen:

    • VRT und VRM werden zusammengelegt.
    • der RNN wird aufgelöst und fällt dann faktisch unter Aufsicht des VRN (*).

    Kann ich mir auch gut vorstellen, meine Sympathie für den hessischen RMV ist aber auch stark begrenzt. Beim letzten Fahrplanwechsel war der ZSNPV-Süd über hessischen Kollegen "not amused", Stichwort "Sensibilität".


    Die RNN-Fahrplanauskunft läuft schon seit Jahren über den VRN, zudem hätte es den Charme dass es dann nur noch zwei Verbünde in RLP gibt (was wohl auch angestrebt wird).

  • In welcher Beziehung? ÖPNV als Daseinsvorsorge ist im Hessischen ÖPNV-Gesetz bereits verankert.

    Ja das stimmt, ich meine aber was anderes. Deshalb sagte ich ja "off-topic".

    Ich habe es eher auf den §6 Abs. 1 abgesehen und der Möglichkeit, dass Aufgabenträger lokale Nahverkehrsorganisationen gründen können.

    Ich zitiere:

    Zitat


    § 6
    Aufgabenträgerorganisationen

    (1) Die Aufgabenträger können zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 7 Abs. 2 Nahverkehrsorganisationen einrichten und die Zuständigkeit nach § 5 Abs. 4 ganz oder teilweise durch Beleihung auf diese übertragen. Benachbarte Aufgabenträger eines Verbundes können gemeinsame Nahverkehrsorganisationen einrichten. Kreisangehörige Gemeinden, die keine Aufgabenträger sind, können mit ihrer Zustimmung an der Nahverkehrsorganisation beteiligt werden.

    Es geht um Aufgabenträger an sich oder um Besteller und Ersteller usw. Die lokalen Nahverkehrsorganisationen können für Fahrgäste verwirrend sein. Es besteht ja die Möglichkeit, alles über den RMV "zu machen".


    Hessen ist auch das einzige Bundesland welches die Gründung von lokalen Nahverkehrsorganisationen laut §6 hessisches ÖPNVG ermöglicht. Bedeutet: Organisationen wie die NIO, TraffIQ, DaDiNa usw. müssten nicht gegründet werden.

    Die Kommunen können darüber selber entscheiden.


    Die Kommunen bleiben Aufgabenträger, können jedoch die "Regie" an den RMV abtreten. Auch ist es möglich, eigene Verkehrsunternehmen (kommunale) damit zu beauftragen die Funktion einer lokalen Nahverkehrsorganisation wahrzunehmen.

  • Letztlich bleibt es aber ein Nullsummenspiel. Denn egal, ob die Inkompetenz beim Verbund, beim Kreis (seiner LNG), bei einer Kommune oder dem Verkehrsbetrieb angesiedelt ist: Wenn dem jeweiligen Verantwortlichen niemand von oben auf die Finger klopft oder verbindliche Vorgaben bezüglich der (Angebots-)Qualität macht, tut sich wenig. Siehe als Beispiel Haltestellenaushänge oder Reinigung/Beschriftung der Schilder. Die Dadina bekommt es seit Jahren nicht gebacken, ihre total bemoosten Schilder (z. B. Abzweig Erzhausen) zu reinigen oder der ach so tolle selbsternannte führende südhessische Dienstleister Heag Mobilo ist nicht in der Lage die komplett fehlerhaft beschrifteten Schilder der Linie AH (falsche Ziele) zu korrigieren - obwohl beiden die Fehler seit Jahren mehrfach genannt und bekannt sind. Also ist im Endeffekt völlig egal, wo die Regie sitzt.


    Das gilt abseits von solchen alltäglichen Problemen aber auch für die Angebotserstellung. Einer Regieorganisation "ganz oben" kannst Du wieder vorwerfen, die Bedürfnisse vor Ort nicht zu kennen und daher am Bedarf vorbeizuplanen (weil im Gesetz stur drinsteht, daß meinetwegen 2000 Einwohner einen Zweistundentakt brauchen) und mit einer Regieorganisation "ganz unten" hast Du umgekehrt das Problem, daß der Dorfbürgermeister in Sankt Nirgendwo ein ganzen Landkreis von sinnvollen Linienkonzepten abkoppeln kann, weil er als Autofetischist der Meinung ist, daß ein Bus am Tag für seine Gemeinde reicht und damit die Nachbarkommune nicht im Stundentakt an den nächsten Bahnhof angebunden werden kann, weil sie wiederum die Mehrkilometer auf der Gemarkung der Nachbargemeinde nicht finanzieren kann und darf.

  • Die SZ/DPA berichtet zur Finanzierung:

    "Der Landesnahverkehrsplan mit den Mindeststandards, was die Kommunen auf jeden Fall leisten und bieten müssen an Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), kommt erst in ein paar Jahren", sagte die Geschäftsführerin der VDV-Landesgruppe Südwest, Marie-Theres Wölki der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. "Das Geld fließt auch erst dann und momentan ist nicht ersichtlich, in wieweit die Mittelhöhe steigt."

  • Das Nahverkehrsgesetz wurde heute beschlossen:


    „Das neue Nahverkehrsgesetz ist die Basis für einen zukunftsorientierten, nachhaltigen und attraktiven ÖPNV. Das neue Herzstück des Nahverkehrs, der Landesnahverkehrsplan, wird ein landesweites Gesamtangebot über alle Verkehrsträger hinweg ermöglichen“, sagte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Landtag.

    Ein moderner leistungsfähiger öffentlicher Personennahverkehr diene nicht nur der Mobilität, er entlaste auch die Umwelt und erhöhe die Lebensqualität gerade auch im ländlichen Raum, so der Minister.

    Einmal editiert, zuletzt von Hexemer ()