[07.05.2020] Tödliches Bahnunglück in Frankfurt-Nied

  • Falls es eine Frage sein sollte: Außer Frankfurt Höchst und Hauptbahnhof nein, es gab es mal eine Ausfädelung zum Hauptgüterbahnhof, noch früher der Gleisanschluss zum AW.


    PS: Satzzeichen sind in solchen Fällen hilfreich.

    Einmal editiert, zuletzt von Condor ()

  • Frage an das Team - könnte man den Titel des Threads in der Übersicht eventuell so anpassen, daß das Datum des Unglücks dabei steht? Jedes Mal, wenn es hier etwas Neues zum Thema BÜ-Umbau/Ersatz gibt, zucke ich zusammen, und denke, es hätte ein neuerliches Unglück gegeben.
    Danke!

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Combino

    Hat den Titel des Themas von „Tödliches Bahnunglück in Frankfurt-Nied“ zu „[07.05.2020] Tödliches Bahnunglück in Frankfurt-Nied“ geändert.
  • Frage an das Team - könnte man den Titel des Threads in der Übersicht eventuell so anpassen, daß das Datum des Unglücks dabei steht? Jedes Mal, wenn es hier etwas Neues zum Thema BÜ-Umbau/Ersatz gibt, zucke ich zusammen, und denke, es hätte ein neuerliches Unglück gegeben.
    Danke!

    Guter Hinweis! Habe den Titel angepasst.

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  • Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung hat ihren Untersuchungsbericht veröffentlicht.


    Direktlink (PDF; 4 MB)


    (Ich habe den Bericht noch nicht gelesen, deswegen steht an dieser Stelle keine Zusammenfassung)


    Allen sich auf Twitter herumtreibenden sei an dieser Stelle der Account @BEUnews empfohlen, der die Untersuchungs-/Zwischenberichte automatisch in twittert.

  • Aber dennoch: Was lernen wir in der Fahrschule bzw. Verkehrsschulgarten zu den Verkehrszeichen 201-50, 201-51, 201-52 und 201-53 (Im Volksmund auch Andreaskreuz) genannt?

    Dem Schienenverkehr ist Vorrang zu gewähren!

    War da irgendetwas zu lesen, das da eine Amtsperson (auch Polizist genannt) den schienenkreuzenden Verkehr (ganz gleich, ob auf Rädern oder zu Fuß) dazu angestiftet, verführt, empfohlen oder sonst wie angewiesen hat, sich den Schienenbereich zwecks der Überschreitung bzw. Überfahrung der Gleisanlagen zu nähern? Oder eine "Grün" anzeigende Lichtzeichenanlage, welche explizit ein Überschreiten bzw. Überfahren in oben erwähnter Weise gestattet?

    Das die Andreaskreuze zum Zeitpunkt des Unfalls gut sichtbar waren, steht im Bericht drin.

    Es näherte sich ein Schienenfahrzeug, dem letztendlich der Vorrang genommen wurde. Das steht allerdings nicht drin.

    Werden die wahren Täter (die den Bahnanlagen kreuzenden Personen) hier zu Opfern gemacht?

    Das an den Bahnanlagen etwas nicht stimmte, wird im Bericht schön erklärt. Hat allerdings nichts in der Öffentlichkeit zu suchen, weil "Bahnintern".

    Die einzigste Verbindung nach "Drausen" sind die Andreaskreuze - Und diese wurden, auch von den Opfern, sträflich mißachtet.

    Wir sprechen da von "Mißachtung des Verkehrszeichen 201-5x" in Tateinheit mit "Eingriff in den Eisenbahnverkehr" und "Sachbeschädigung" (Eben jener 648 165-8 und die Bahnanlagen/Infrastruktur). Obendrauf gehören da noch die ganzen Kosten, die dem RMV durch die 10-Minuten-Garantie entstehen und bestimmt von der DB S-Bahn, DB Regio, VIAS und HLB (zurück) gefordert wurden, weil die Züge dann alle über die S-Bahn-Strecke umgeleitet und dadurch der S-Bahnverkehr auf den Linie S1 und S2 über Wochen ausgedünnt werden mußte ( = Zugausfälle). Da war so mancher Pendler mehr als 30 Minuten später zu Hause - und das jeden Tag.

    Ich bin da gespannt, ob wir je darüber etwas zu lesen bekommen.

    Viele Grüße aus Darmstadt


    Jörg

    Einmal editiert, zuletzt von Baertram ()

  • Aber dennoch: Was lernen wir in der Fahrschule bzw. Verkehrsschulgarten zu den Verkehrszeichen 201-50, 201-51, 201-52 und 201-53 (Im Volksmund auch Andreaskreuz) genannt?

    Lange Rede, kurzer Sinn: Das haben wir alles schon weiter oben geklärt und Du könntest es einfach nachlesen, statt den (schlichtweg falschen) Sermon noch mal aufzuwärmen.


    Aber bitte, für Dich nochmal die Kurzfassung (für die Langfassung siehe weiter oben): Die Eisenbahn hat Vorrang, aber sie hat Ihren Anspruch auf Vorrang so kundzutun, daß andere auch die Möglichkeit haben, diesen Vorrang zu gewähren. Offene Schranken sind damit kein Mittel, den Vorrang einzufordern und damit sind Deine gesamten Schlußfolgerungen schlicht Humbug.

  • Es näherte sich ein Schienenfahrzeug, dem letztendlich der Vorrang genommen wurde. Das steht allerdings nicht drin.

    Werden die wahren Täter (die den Bahnanlagen kreuzenden Personen) hier zu Opfern gemacht?

    Zitat von Untersuchungsbericht, S. 1(!)

    Untersuchungen der

    BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der Haftung oder sonstiger

    zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder gerichtlichen Untersu‐

    chung durchgeführt.

  • Das an den Bahnanlagen etwas nicht stimmte, wird im Bericht schön erklärt. Hat allerdings nichts in der Öffentlichkeit zu suchen, weil "Bahnintern".

    Der ganze Grund dafür, solche Berichte zu schreiben, ist, die eisenbahnrischen Vorgänge, die zu Unfällen führen, zu beleuchten. Dabei ist vieles mit Sicherheit intern zum System Eisenbahn, aber im Zusammenspiel zwischen EIU und EVUs nicht intern zu einer Firma; und im Falle eines Unfalls wie hier bleibt auch nicht alles systemintern. Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, dass solche Ereignisse sich nicht wiederholen und demnach auch daran, dass öffentlich festgehalten wird, welche ereignisbegünstigende Umstände es gab und wie diese in Zukunft verringert werden.

  • Ein wenig amüsant an dem Bericht finde ich, dass das Ergebnis der Verkehrszählung am BÜ aus 2014 als "etwa 7.994 Kfz pro Tag" angegeben wird (Abschnitt 4.3, Seite 14) und so auch nochmal genau wiederholt wird (Abschnitt 5.2.2, Seite 48).


    Fast so, als gäbe es keine runde Zahl kein 1 Promille entfernt von 7994.

  • 87,435749254 Prozent aller Statistiken täuschen durch viele Nachkommastellen eine besondere Genauigkeit vor. :)

    Meine Stichprobe ergibt, dass das nur bei 66,66666666667 % aller Statistiken stimmt.


    Schulliung. Zurück zum Thema. Ich verstehe nicht so ganz die Ausführung zur Aus- und Weiterbildung der Schrankenwärterin. Sie hat eine 27-tägige Einweisung innerhalb eines Zeitraums von 42 Tagen gehabt, obwohl nur 7 Tage vorgesehen sind (siehe Abschnitt 4.5.7, Seite 38)? Das wird nicht weiter erläutert. Ist das üblich?

  • Wenn ich den Bericht richtig verstanden haben, hat die SchrW die Schranken geöffnet, obwohl der dann verunfallte HLB-Zug noch nicht durchgefahren war. Normalerweise hätte die installierte technische Sicherung das verhindert; weil diese aber nicht funktionierte, wurde nach einem Hilfsverfahren gearbeitet. Dessen regelkonforme Anwendung sah den Aufsatz von Vergreifschutzkappen vor, welche aber für den Öffnungsschalter nicht vorhanden war. Das hat ein Augenblicksversagen der SchrW wirksam werden lassen.


    Die Unfallursache - wenn ich das mal bewerte - war ein Zusammenwirken mehrerer Faktoren, von stark gealterter Technik über nicht regelkonforme Arbeitsweise (an mehreren Stellen und Ebenen) bis zu einer falschen Schalthandlung der SchrW, evtl. begünstigt durch den exogenen Stressfaktor "ungeduldiges Publikum", mit Sicherheit aber nicht verhindert durch einwandfrei funktionierende Technik.


    Nicht regelkonforme Arbeitsweise beinhaltet auch den Einsatz einer Person als SchrW, die dort eigentlich nicht hätte eingesetzt werden dürfen.


    Grauenhaft zu lesen ist auch der Abschnitt zu Beginn über die "Bestrebungen zur Beseitigung des BÜ); ich frage mich, was die zuständigen Abteilungen bei Stadt und Bahn teils jahrelang gehindert hat, die notwendigen Arbeitsschritte zu tun, bzw. was genau das Langwierige an bestimmten Arbeitsschritten eigentlich war (z.B. zwischen 2001 und 2006).

  • Dessen regelkonforme Anwendung sah den Aufsatz von Vergreifschutzkappen vor, welche aber für den Öffnungsschalter nicht vorhanden war. Das hat ein Augenblicksversagen der SchrW wirksam werden lassen.

    Ob der Vergreifschutz hier wohl etwas geändert hätte? Die SchrW hatte den Unfallzug ja (mutmaßlich) schon aus dem Protokoll gestrichen.

  • Der BEU-Bericht legt die Mutmaßung nicht nahe. Darin steht nur, es ließ nicht feststellen, wann und durch wen die Streichung erfolgte. Äußerungen der SchrW dazu werden nicht wiedergegeben.

  • Die 7994 sind die Anzahl der gezählten Fzg an dem Tag wo die halt gezählt haben.

    Da die Anzahl ja von Tag zu Tag etwas schwankt setzt man im Text nen "etwa" davor.


    PS: Am Zähltag ist der eine der immer so gegen Mitternacht fährt erst etwas später

    gekommen und dann 'tagsdrauf' daruf etwas früher. Somit ist der doppelt in der

    Zählung und es sind eigentlich "etwa 7993 Fzg pro Tag"! ;)

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
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