[07.05.2020] Tödliches Bahnunglück in Frankfurt-Nied

  • Sehr unglückliche Formulierung. Ist mir auch schon aufgestoßen.

    Eigentlich ein Kreuzungspunkt von 3 Straßen(armen), 1 Fahrweg und 1 Wegelchen. Da kommt die 5 her.


    Das Wegelchen wird, wenn es einmal groß geworden ist, die Trasse zur Unterführung.

  • Das Wegelchen ist (war) der gekappte Denisweg. Ist aber gleichzusetzen mit dem Weg auf der anderen Seite. Mit der Einfahrt zum Sportgelände sind es eigentlich sechs Zuläufe.

  • Eine neue Schranke ist bis jetzt noch nicht installiert.

    Ich vermute mal, die Strecke bleibt auch nächste Woche gesperrt, incl allen betrieblichen Einschränkungen.

  • Eine neue Schranke ist bis jetzt noch nicht installiert.

    Ich vermute mal, die Strecke bleibt auch nächste Woche gesperrt, incl allen betrieblichen Einschränkungen.

    In dem weiter oben verlinkten Artikel bei HR Online ist von einer Sperre bis einschließlich 24. Mai die Rede. D. h. ab dem 25. Mai soll die Strecke wieder frei sein.

    Gruß, 420 281-8
    Jeder Mensch hat ein zweites Gesicht ...

  • Diese hätten ergeben, dass die Wärterin die Schranke geöffnet habe. Es wird aber nach wie vor ein technisches Versagen geprüft (d.h. warum es technisch überhaupt möglich war die Schranke zu öffnen).


    Generell können die Signalüberwachten BÜ mit einer Zählwerkspflichtigen Hilfshandlung aus der Überwachung der Fahrstraße rausgenommen werden. Betriebliche Bedingung ist hier zwingend die vorherige Übermittlung des Befehls 8 zur Sicherung des BÜ durch den Tf. Diese Hilfsbedienung gibt das Signal frei, ohne den Sicherungszustand des BÜ mit einzubeziehen. Spaßeshalber wird diese Bedienhandlung auch „Knasttaste“ genannt, weil du mit großer Sicherheit davon ausgehen kannst, wenn du sie bedient hast, ohne den Befehl zu diktieren, es zu einem Unfall kommt. Auch das wäre eine mögliche Erklärung.

    Spekulatius meint,- vielleicht ist auch der Fahrdienstleiter zu befragen?

  • Eine neue Schranke ist bis jetzt noch nicht installiert.

    Ich vermute mal, die Strecke bleibt auch nächste Woche gesperrt, incl allen betrieblichen Einschränkungen.

    Die Frage ist, kann man so einen alten Baum mit Museumsantrieb überhaupt noch 1:1 ersetzen? Oder passt elektrisch vielleicht sogar ein moderner Antrieb? Vielleicht kommt auch TH-BÜP oder nur Flatterband...

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  • Auch die FR berichtet über Ermittlungen gegen die Schrankenwärterin

    Interessant:

    Zitat

    FR:

    Bei der FR meldete sich ein Lokführer, der angesichts der technischen Absicherung auf dieser Hauptstrecke von einem „Skandal“ sprach. Jeder andere Bahnübergang sei besser gesichert als der in Nied, der längst technisch signalabhängig hätte geregelt werden müssen, fordert der Lokführer. Die Deutsche Bahn hält dem auf FR-Anfrage entgegen, der Bahnübergang in Nied verfüge mit der sogenannten Hauptsignalabhängigkeit über die höchste technische Sicherungsform, die möglich sei.

  • Interessant:

    „Interessant“? Neu ist es jedenfalls nicht, dass es immer Menschen gibt, die es besser wissen und ihr gefährliches Halbwissen in die Medien tragen und dort, weil sie bezüglich etwas entfernt verwandtes tun, ernstgenommen werden.


    Siehe HIV-Forscher, die, weil sie was mit Viren tun (und dafür sogar einen Nobelpreis bekommen haben!!!), der Meinung sind, qualifizierte Experten zu Coronaviren zu sein.

  • Zitat von baeuchle

    Neu ist es jedenfalls nicht, dass es immer Menschen gibt, die es besser wissen und ihr gefährliches Halbwissen in die Medien tragen und dort, weil sie bezüglich etwas entfernt verwandtes tun, ernstgenommen werden.

    Da haben wir sogar aktuell einen Bundesverkehrsminister, dessen Partei erfreulicherweise ja sonst sehr auf Sicherheit bedacht ist, gerade in Coronafragen.


    Aber der überlegt jetzt, die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen wieder zurückzunehmen - obwohl gerade überhöhte Geschwindigkeiten erheblich zu schwereren Unfallfolgen beitragen, u.a. auch an Bahnübergängen. Womit natürlich die Geschwindigkeiten des Individualverkehrs und nicht des Bahnverkehrs gemeint sind.

  • Jetzt aber noch mal eine technische Frage. Ist es denn überhaupt möglich, bei einem gestellten Fahrweg / Fahrstraße Schranken ohne weiteres zu öffnen? Das es eine Sperre gibt, nehme ich mal an, ebenso eine Möglichkeit, diese in Ausnahmefällen zu überbrücken.

  • Jetzt aber noch mal eine technische Frage. Ist es denn überhaupt möglich, bei einem gestellten Fahrweg / Fahrstraße Schranken ohne weiteres zu öffnen? Das es eine Sperre gibt, nehme ich mal an, ebenso eine Möglichkeit, diese in Ausnahmefällen zu überbrücken.

    Das hat Akryzazel in diesem und diesem Post eigentlich schon beantwortet?


    Dazu auch folgendes Zitat aus dem Artikel:

    Zitat

    Nach FR-Informationen hatte es an besagtem Donnerstagabend auch technische Probleme gegeben. Kontakte an den Zügen und dem Übergang sollen die Strecke nach dem Passieren normalerweise als wieder frei vermelden. Zum Zeitpunkt des Unglücks waren diese Kontakte offenbar gestört, wodurch die Schrankenwärterin ohne die technischen Hilfsmittel arbeiten musste. Nach der Durchfahrt eines Zuges in Richtung Frankfurt-Höchst hatte die 48-Jährige dann offenbar wieder die Strecke freigegeben, obwohl aus der Gegenrichtung noch die Landesbahn mit Ziel Hauptbahnhof nahte

    Einmal editiert, zuletzt von MdE ()

  • Ist es denn überhaupt möglich, bei einem gestellten Fahrweg / Fahrstraße Schranken ohne weiteres zu öffnen?

    um MdE zu ergänzen: ohne Weiteres nicht. Mit Weiterem schon. Jegliche Eisenbahntechnik kann auch Mal false positives liefern, also eine Handlung verbieten, weil fälschlicherweise der Zustand der Anlage so ist, als gäbe es einen sicherheitsrelevanten Grund, aus dem Handlung X Grade nicht möglich sein sollte. Dafür gibt es immer eine Ausweichmöglichkeit, aber je nach Sicherheitslevel und Fehlerebene gibt es mehr oder weniger zusätzliche (also „weitere“ im Sinne der Frage) bedienhandlungen, die vorgenommen werden müssen.


    Eine mögliche Fehlerquelle sind dabei „bekannte“ Störungen: wenn man die Hilfshandlung wegen einer anhaltenden Störung oft hintereinander ausziehen ausführen musste, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die notwendige Sorgfalt jedes Mal gewahrt wird, nicht mehr gleich hoch wie bei einem Einzelereignis.

  • Jetzt aber noch mal eine technische Frage. Ist es denn überhaupt möglich, bei einem gestellten Fahrweg / Fahrstraße Schranken ohne weiteres zu öffnen? Das es eine Sperre gibt, nehme ich mal an, ebenso eine Möglichkeit, diese in Ausnahmefällen zu überbrücken.

    Du kannst bei der Eisenbahn praktisch "alles" machen. Aber eben nicht als Regelbedienung (d. h. weder "gewollt", noch "versehentlich"). Jegliche Bedienhandlungen, die in irgendeiner Weise nicht dem Ablaufschema entsprechen und dementsprechend eine potentielle Gefahr darstellen, sind klassischerweise mit einem gesonderten Schlüssel versehen, verplompt oder haben ein Zählwerk. Wenn Du möchtest, kannst Du also einen Zug in den Dreck fahren. Der Staatsanwalt wird Dir aber sehr schnell anhand der gebrochenen Siegel oder dem Zählwerk nachweisen, daß Du das warst, der da Mist gebaut hat.


    Das gilt damit logischerweise auch für Bahnübergänge. Du kannst ihn also öffnen, aber nur mit der passenden Hilfstaste.


    Und JFTR: Trotz der Hilfsbedienungen wirst Du aber keine "ungültigen" Zustände schaffen können. Das Stellwerk überwacht, daß alle Elemente in Ordnung sind. Nimmst Du eines dieser Elemente aus der Sicherung raus, wird auch das zugehörige Signal zurückfallen. Sowas wie "Weiche in den Dreck, Signal trotzdem noch grün" wirst Du daher nicht schaffen.

  • Der Staatsanwalt wird Dir aber sehr schnell anhand der gebrochenen Siegel oder dem Zählwerk nachweisen, daß Du das warst, der da Mist gebaut hat.


    Das gilt damit logischerweise auch für Bahnübergänge. Du kannst ihn also öffnen, aber nur mit der passenden Hilfstaste.

    Wird eine solche "Überbrückung" nicht erst nach einem schriftlichen oder mündlichen Befehl durchgeführt?
    Ist dann die / der Ausführende nicht nur das "Werkzeug"?

    Demnacht trifft die Schrankenwärterin u.U. nicht alleine die Schuld, wenn sie auf Befehl gehandelt hat?

    Neu ist es jedenfalls nicht, dass es immer Menschen gibt, die es besser wissen und ihr gefährliches Halbwissen in die Medien tragen und dort, weil sie bezüglich etwas entfernt verwandtes tun, ernstgenommen werden.

    Wurde da nicht ein Lokführer zitiert? Wie kommst Du darauf, dass dies "gefährliches Halbwissen" ist?

    Vielleicht dröselt ja diese Geschichte jemand auf, der sich damit auskennt

  • Bei Plomben logischerweise "bis auf Widerruf" - also wenn der zuständige Techniker da war und nach Klärung der Sachlage und das nichts strafrechtlich relevantes passiert ist neu verplombt hat.


    Zählwerke jedoch immer nur einmal, damit man eben jede erneute Bedienung dokumentieren kann/muß. Und wenn das Zählwerk nicht mit der dazugehörigen Dokumentation übereinstimmt oder die Dokumentation unvollständig ist kann sich derjenige der zuständig war warm anziehen.

    Der Begriff "Knasttaste" kommt ja nicht von ungefähr...

    "Der Mensch, der so ehrbar im Einzelnen, aber so miserabel im Ganzen ist."
    Johann Wolfgang von Goethe