Gestern (12.08) hat das Kabinett den durch das BMVI vorgelegten Entwurf zum Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen.
Enthalten in diesem sind grade für den Ausbau auf der Schiene sehr interessante Bestandteile:
Kein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig bei Genehmigung von:
- Elektrifizierung von Bahnstrecken
- Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik
- barrierefreie Umbau, die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen
- Errichtung von Schallschutzwänden zur Lärmsanierung
Teilweise sollen bei diesen Maßnahmen nur noch Vorprüfungen notwendig seien, nachfolgende Umweltprüfungen entfallen
Sofortiger Vollzug von Baurecht
- Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte - wie Projekten
aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau - wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. - Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort gebaut werden. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt in diesen Fällen. Der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt erhalten.
Schnellere Prüfung der Raumverträglichkeit
- Infrastrukturprojekte werden in Deutschland in der Regel in einem zweistufigen Prozess zugelassen:
1. Raumordnungsverfahren: zur Prüfung der (über)regionalen Auswirkungen eines Projektes.
2. Planfeststellungsverfahren: zur Erteilung der des Baurechts. - Um Doppelarbeiten zu vermeiden, kann künftig auf ein Raumordnungsverfahren verzichtet werden, wenn keine entsprechenden Konflikte zu erwarten sind. Darüber hinaus wird das Verfahren - z.B. durch Online-Veröffentlichungen - stärker digitalisiert.