Modernisierung Bf. Mainz-Kastel

  • Zusammenfassung:

    Aufzüge, Rückbau der Rampe zum BÜ, Weiterhin 76 cm Höhe, Verlägerung des Bahnsteiges 1 auf 225 Meter (von 216 Metern). Herstellung von 76 cm Höhe auf 225 Metern Länge am Bahnsteig 2/3. Ob das Signal 176.3 tatsächlich verschoben werden kann, wie es müsste, ist noch nicht klar, weil die Beseitigung des BÜ mittelfristig ansteht und ein ESTW-Umbau.

  • Schade, ich fand die Rampe zum Bahnübergang immer sehr praktisch. An so einer Rampe gibt es deutlich weniger Teile, die kaputtgehen können als bei einem Aufzug. "Ist doch kein Problem, fährst Du halt erst nach Wiesbaden, wechselst da in den Gegenzug und fährst dann weiter nach Frankfurt" -- funktioniert halt nicht, wenn man es mal eilig haben sollte.

  • Hallo.

    Ich gehe davon aus, dass der Bahnübergang nach Fertigstellung der Bauarbeiten am Bahnsteig beseitigt wird. Ein Vergleich mit Mainz-Gustavsburg zeigt eine ähnliche Konstellation, allerdings ohne Rampe.

    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

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  • Hallo.

    Ich gehe davon aus, dass der Bahnübergang nach Fertigstellung der Bauarbeiten am Bahnsteig beseitigt wird. Ein Vergleich mit Mainz-Gustavsburg zeigt eine ähnliche Konstellation, allerdings ohne Rampe.

    Grüße ins Forum
    Helmut

    Gibt es etwa Pläne den Bahnübergang ganz zu beseitigen? Ich weiß nur, dass langfristig die ebenerdige Querung der Güterumgehungsbahn mit der Hochheimer Straße in Mainz-Kostheim beseitigt werden soll, wobei ich da schon gespannt bin, wie man das mit Rampen lösen möchte.


    Die Querung am Kasteler Bahnhof mit einer Straßenunterführung zu ersetzen, sehe ich aus Platzproblemen auf beiden Seiten kritisch, und alle Leute über den Brückenkopf zu schicken, wenn man die Reduit erreichen will, ist doch unpraktisch. Selbst der Platz für Rampen einer Rad- und Fußwegunterführung dürfte nicht ausreichen. Und eine Verlängerung der Bahnsteigunterführung auf die Rheinseite ist nicht mal angedacht.


    Dafür geht aus den Unterlagen (Punkt 6) hervor, dass im Rahmen der CityBahn-Planungen eine Machbarkeitsstudie untersucht, inwiefern der Bahnsteig 2/3 mit der CityBahn-Haltestelle verknüpft werden kann. Das ist nicht nur im Rahmen der CityBahn sinnvoll, sondern schon lange überfällig und hätte mir und sicher vielen anderen auch so manchen Sprint vom Brückenkopf zum Bahnhof und umgekehrt erspart. Nicht nur der Mittelbahnsteig sollte meiner Meinung nach per Treppe direkt mit dem Brückenkopf verbunden werden, sondern auch Bahnsteiggleis 1 an seinem nördlichen Ende.

  • Weiß jemand warum die Verlängerung des Bahnsteigs 1 notwendig ist? Die derzeitigen 216 m reichen doch aus für einen Langzug, die halten doch jetzt schon dort und längere Zugkonfigurationen halten in Mainz-Kastel nicht, die Rheingaulinie ist doch immer wesentlich kürzer, maximal mal eine Doppeltraktion. Schön wäre allerdings ein Abfertigungsmonitor am Haltebereich des Langzugs (darüber würden sich bestimmt die Triebfahrzeugführer freuen, die Kurvenlage ist schon extrem).

  • Von der Theorie her wäre OWi für ünerlaubtes Betreten der Gleisanlage fällig wenn

    man zwischen Bahnsteig und Bahnübergang läuft, weil das zwei voneinander

    getrennte Anlagen sind.

    Vom Bahnsteig aus sieht man nicht die Lichtzeichenanlage.

    Ein Bahnübergang ist zügig zu queren - komplett ohne unterwegs abzubiegen.


    ...und ist der Bü zu, dann darf auch die Landespolizei abkassieren....und da gleich 350 Euro :)

    (vorletzter Eintrag: http://www.bussgeldkatalog.net…nverkehrsordnung/19-stvo/ )

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • In Kastel gibt es aber kein "Zwischen" zwischen Bahnsteig und Bü. Im aktuellen Bauzustand geht der Bahnsteig mit einer Rampe direkt in die Fahrbahn des Bü über. Die einzige bauliche Trennung ist ein einzelnes Drängelgatter mit einem Hampelmann drauf.

    Und ich seh da fast jedes Mal wenn ich dran vorbeikommen einen stehen, aber bei geschloßenen Schranken hab ich noch keinen rübergehen sehen.


    Kleines Detail am Rande: In den Unterlagen steht was von 160km/h am Bahnsteig. Süß...

    1&2 sind 90 erlaubt, 3(&4) sogar nur 60. Das ist von der Vorbeifahrt her doch schon ein Unterschied...

    "Der Mensch, der so ehrbar im Einzelnen, aber so miserabel im Ganzen ist."
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Dafür geht aus den Unterlagen (Punkt 6) hervor, dass im Rahmen der CityBahn-Planungen eine Machbarkeitsstudie untersucht, inwiefern der Bahnsteig 2/3 mit der CityBahn-Haltestelle verknüpft werden kann. Das ist nicht nur im Rahmen der CityBahn sinnvoll, sondern schon lange überfällig und hätte mir und sicher vielen anderen auch so manchen Sprint vom Brückenkopf zum Bahnhof und umgekehrt erspart. Nicht nur der Mittelbahnsteig sollte meiner Meinung nach per Treppe direkt mit dem Brückenkopf verbunden werden, sondern auch Bahnsteiggleis 1 an seinem nördlichen Ende.

    Die bisher angedachte Idee sieht vor, den Bahnsteig per Rampe an die Unterführung zwischen Ortsmitte und Rheinufer anzubinden. Über den Aufzug, der an der Nordwestseite des Hochkreisels gebaut wird entstünde die Verbindung zur Citybahn-Haltestelle.

  • Mind = blown.


    Nein, ernsthaft,: was willst du damit sagen? Welche Fahrzeuge böten sich dadurch an?

    Ich glaube, einige der "Vierteiler" sind länger als 72m, wenn auch nicht viel. Coradias sind über 73m, die Talent 3 sind wohl 75m (lt. Wikipedia), Flirt 3 ist 74, nochwas usw.

    fork handles

  • In Kastel gibt es aber kein "Zwischen" zwischen Bahnsteig und Bü. Im aktuellen Bauzustand geht der Bahnsteig mit einer Rampe direkt in die Fahrbahn des Bü über. Die einzige bauliche Trennung ist ein einzelnes Drängelgatter mit einem Hampelmann drauf.

    Und ich seh da fast jedes Mal wenn ich dran vorbeikommen einen stehen, aber bei geschloßenen Schranken hab ich noch keinen rübergehen sehen.

    Oha... ich hingegen sehe das an fast jedem Arbeitstag, an dem ich dort lang komme.


    Da wird sich an der geschlossenen Schranke vorbeigedrängelt und über den geschlossenen BÜ gesprintet, um noch die S-Bahn am Gleis 2 zu erreichen; da wird ausgestiegen, zielsicher die Rampe hinab am Gitter vorbeigegangen und direkt über den (unverändert geschlossenen) BÜ Richtung Schranke (also Richtung "Ausgang") marschiert, vorzugsweise mit Fahrrädern oder Kinderwagen... ehrlich: daß es dort nicht wesentlich öfter zu Unfällen kommt, hat mich als Tf schon oft gewundert. Viele gucken zwar, ob was kommt, aber wenn die Schranke zu ist, ich stehe am Gleis 2 und welche kommen noch aus Richtung Ort (also nicht vom Rheinufer) gerannt: da wird auch gerne mal eben nicht geguckt; bisher war es wohl nur Glück, daß nicht gerade ein Güterzug mit 90 kam... denn der Güterzug hat ja keine Veranlassung, in Mainz-Kastel zu halten, und ab Bü bis etwa Mitte Kreisel sind Streckengeschwindigkeit 90 zulässig. Fahre ich selber auch dort, wenn ich Leerpark fahre. Und wenn der Gz da gerade im "passenden" Moment kommt...


    Daher kann ich aus beruflicher Sicht das Entfernen dieser Rampen nur ausdrücklich begrüßen.


    Außerdem ist es eine Haftungsfrage. Sagen wir mal, jemand, der von Wiesbaden kam, an der 1. Tür Richtung Frankfurt ausgestiegen ist, die Rampe runter- und am Schild vorbeigeht, aufs Gleis und wird von einem anderen Zug getroffen, oder steht unten auf Höhe Schienenoberkante und wartet, vom vorbeifahrenden Zug löst sich aber gerade auf der Höhe irgendein Teil und fliegt ihm an den Kopf: dann geht mit 100%iger Sicherheit das Trara mit der Haftung und Versicherung und Schuldfrage los. Leider befinden wir uns weder in Tschechien noch der Schweiz noch in Frankreich, wo gilt: wer alt genug ist, alleine unterwegs zu sein, kann auch die Gefahren einschätzen und ist im Zweifelsfall als Verursacher (Regeln ignoriert) erstmal schuld (Verschuldenshaftung). Neeeeeeeeein, für die Eisenbahn in Deutschland gilt natürlich diese idiotische Gefährdungshaftung (heißt: bis das Gegenteil in langwierigen Prozessen bewiesen ist, ist immer erstmal "die Bahn" schuld wegen "der besonderen, vom Eisenbahn ausgehenden Betriebsgefahr"), und die wird für die Eisenbahnen immer schlimmer ausgelegt, das geht immer mehr Richtung Ami-Land-Haftung (wie, es wurde nicht für jeden, der irgendwie das Betriebsgelände betritt, ein Eisenbahner abgestellt, der den Betriebsfremden in 30 Lagen Watte packt und wie ein Kleinkind ans Patschehändchen nimmt? Verantwortungslos, so etwas! Geht ja gaaaaaar nich'! Und deshalb ist der aaaaarme Mensch, der ja nicht wissen kann, daß er bei geschlossenen Schranken nicht über die Schienen zu latschen hat oder der eben dichter an den vorbeifahrenden Fahrzeugen stand, als er hinter der Schranke gestanden hätte, jetzt verletzt oder gar tot! Haftung: Eisenbahn, und zwar für sämtliche Folgeschäden bis zum Lebensende des "Verunglückten" und am besten noch seine ganze Familie! Ich sag als Vergleich nur: amerikanischer Kaffeebecher: "Vorsicht, der Inhalt könnte heiß sein!", wehe, dieser Warnhinweis fehlt und irgendein Depp verbrüht sich am Kaffee die Schnüss').


    Deshalb bleibt bei einem Umbau des Bahnhofs oder einer Modernisierung (vulgo: Verlust des Bestandsschutzes) gar nichts anderes übrig, als diese Rampen abzubauen und am besten massive Bahnsteigabschlüsse Richtung Frankfurt hinzusetzen. Wenn die dann umlaufen oder umklettert werden, ist es Vorsatz des Kletterers, dagegen kommt auch kein Richter mehr an, nur damit sind EVU und EIU rechtlich auf der sicheren Seite. Es steht mit den dann vorhandenen Aufzügen eine barrierefreie Zugangsmöglichkeit zur Verfügung, wer die nicht nutzt (warum auch immer) und eben Geländer umklettert oder "durch den Dreck stochert" und dabei zu Schaden kommt: selber Pech gehabt. Aktuell sind nur die Schilder da, die sind aber eben "nicht alles, was das EIU nach dem Stand der Technik tun kann, um Unfälle zu vermeiden" - genau dazu ist es aber nach den hierzulande gültigen Gesetzen verpflichtet.


    "Ja, aber ICH gucke doch immer, ob was kommt, deshalb muß für MICH auch dieser Zugang bestehen bleiben!" - nee, sorry, so läuft das in Deutschland nicht. Ich kann auch mitten in der Nacht mit meinem Auto an einer roten Ampel vorbeifahren, weil alles übersichtlich ist und ich genau sehe, daß ringsum nichts und niemand unterwegs ist - steht dort der Blitzer, bin ich dran und zahle oder muß den Führerschein abgeben, ohne Wenn und Aber. Gesetze gelten für alle.

    Hinweis: Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, spiegeln meine Beiträge nur meine persönliche Meinung. Diese muß nicht zwangsläufig der meines Arbeitgebers, irgendwelcher Institutionen oder von sonstwem entsprechen, sie muß auch nicht unbedingt jedem gefallen, ich lasse sie mir aber auch nicht verbieten oder madig machen und werde mich im Normalfall auch nicht dafür, daß ich eben eine eigene Sicht der Dinge habe, entschuldigen.