Vorgetäuschter Anschlag auf HLB (April 2019): Tf angeklagt

  • Wieder finde ich über die Suchfunktion keinen entsprechenden Thread, und wieder denke ich, dass es einen geben müsste:


    Der Hessische Rundfunk berichtet, dass ein Tf, der im April 2019 mit seinem Zug bei Bad Berleburg in einen von einer Brücke herunterhängenden Gullydeckel gefahren ist, nun angeklagt ist, diesen Deckel selbst aufgehängt und den Unfall somit absichtlich herbeigeführt zu haben. Er bestreite die Vorwürfe.

  • Ich habe es gestern im Fernsehen aufgeschnappt. In der Zeitung stand doch, dass der Tf seine Unschuld beteuert. Muss natürlich nichts heißen.

    Lagen jetzt eindeutige Beweise vor, die vor einigen Wochen noch nicht vorlagen?

    Vollkommen Großartiges Forum

    Einmal editiert, zuletzt von SoundofN1 ()

  • Ich habe es gestern im Fernsehen aufgeschnappt. In der Zeitung stand doch, dass der Tf seine Unschuld beteuert. Muss natürlich nichts heißen.

    Lagen jetzt eindeutige Beweise vor, die vor einigen Wochen noch nicht vorlagen?

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Es lagen offensichtlich Sachverhalte vor, die die Staatsanwaltschaft für ausreichend hielt, ein Verfahren zu eröffnen, und die nun den/die Richter*in überzeugt haben, trotz Beteuerung seitens des Angeklagten. Da muss sich in der Zwischenzeit nichts verändert haben.

  • Es ist EIN Sachverhalt, aber augenscheinlich gibt es genügend Indizien oder Beweise, die seine Aussage widerlegen. ;-)

    Jakkeline, nich den Marzel mit die Schüppe auf'n Kopp kloppen!
    ________ _ _ _ _ _ _


    Freundliche Grüße!

  • Ich habe es gestern im Fernsehen aufgeschnappt. In der Zeitung stand doch, dass der Tf seine Unschuld beteuert. Muss natürlich nichts heißen.

    Lagen jetzt eindeutige Beweise vor, die vor einigen Wochen noch nicht vorlagen?


    Den Medien und dem Gerichtsurteil nach hat man an dem Gullideckel bzw. den Seilen, mit denen sie befestigt waren, eindeutige DNA-Spuren des Tf gefunden. Das würde ich schon als schwerwiegenden Beweis betrachten, auch wenn ich davon ausgehe, dass man ihn gefragt hat, wie die dahin kommen und ich nicht weiß, ob und wenn ja, welche Erklärung er dafür hatte. Dieser Beweis dürfte dann für das Gericht wohl ausschlaggebend gewesen sein.


    P.S.: Ich selbst habe das auch nur über die Medien verfolgt so wie ihr. Ich bin kein Jurist oder Forensiker und möchte auch keine Wertung über den Tf abgeben; ich verstehe das Urteil nur so, dass es hauptsächlich auf diesem Beweis beruht.

    Viele Grüße, vöv2000

  • Eine etwas erhellendere Darstellung zu Prozeß, Beweisen, Indizien, Aussagen und weiteren Umfeldvariablen findet sich -ausnahmsweise- im Spiegel: https://www.spiegel.de/panoram…84-478e-be4a-0e447d304ad1


    Das könnte vielleicht ein paar der dir fehlenden Hinweise bieten, SoundofN1.

    Nur für den Fall, dass die ausführlich informative und konstruktive Antwort von Baeuchle dir noch nicht alle Fragen beantwortet hat oder zu

    aussagekräftig und informativ war.


    Schönes Beispiel für die gewohnheitsmäßig toxisch destruktive ... "Gesprächsführung", die ich kürzlich mal angesprochen habe.

    Einmal editiert, zuletzt von Schienenhund ()

  • Ich denke der Artikel zeigt in aller Deutlichkeit dass die Ermittlungsergebnisse eher die Vermutung bestärken dass der Angeklagte weitere Straftaten (von mehreren Versicherungsbetrügereien bis hin zu Mord aus Habgier) begangen haben könnte, als dass er hier zu Unrecht verurteilt wurde. Selbstverständlich muss ein Beschuldigter nicht aufklären wieso sein Genmaterial mit jenem an einem Seil welches nicht in seinem Zug gelandet ist identisch ist, wieso Faserspuren an den Seilen mit welchen aus seinem Kofferraum übereinstimmen oder wieso bei ihm zu Hause die gleiche Art von Knoten an Seilen wie an der “Tatwaffe” gefunden wurde, aber er wird schon wissen warum er auf seine Chance, diese Ungereimtheiten zu erklären, verzichtet und stattdessen von seinem Recht als Beschuldigter die Aussage zu verweigern Gebrauch gemacht hat...

    Einmal editiert, zuletzt von Jojo ()

  • Scheinbar hatte der Angeklagte gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, die darauf folgende Berufungsverhandlung hat sich jedoch durch seinen überraschenden Tod erledigt, berichtet der Hessische Rundfunk:

    Er soll einen Gullydeckel-Anschlag auf einen Zug der Hessischen Landesbahn inszeniert haben. Deshalb war ein Lokführer in erster Instanz verurteilt worden. Kurz vor Beginn des Berufungsprozesses starb er überraschend.

    […]

    Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt nun zur noch ungeklärten Todesursache des Angeklagten. Hinweise auf ein Fremdverschulden gibt es nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht, wie ein Sprecher am Dienstag sagte.