Pausen- und Arbeitszeitregelungen [aus: Neues Straßenbahnkonzept für Frankfurt]

  • Die 1/6 Regelung für Pausen ist für den Arbeitgeber eine sehr bequeme Sache - bei sowas muss

    man als Arbeitnehmer ständig auf jede Verspätung achten und schauen ab wann die Pausen-

    (gesammt)zeit kaputt geht. (oder wird das mittlerweile durch ein Computer in der Leitstelle auto-

    matisch gemacht?!)

    Zusätzlich muss sich der Arbeitgeber um einen Pausenraum kümmern und die Wegezeit zu und von

    diesem auch vergüten. Deswegen wird wohl lieber - wenn verfügbar - ein Fahrzeug mehr genommen.


    Kommentar zur A5 Anst: eigentlich sollte man dort problemlos Tramvorrang machen können dass die

    kein Hindernis ist. Die PKW die and die stelle kommen kommen nicht von anderen ampelgesteuerten

    Kreuzungen und sind somit nicht in einem Takt in dem man die PKWs als Pulk zur nächsten Kreuzung

    führen müsste. Die kann man auch erst an der nächsten Kreuzung in die Stadttaktung der Ampeln

    einfügen.

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
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    Einmal editiert, zuletzt von Darkside ()

  • Zusätzlich muss sich der Arbeitgeber um einen Pausenraum kümmern und die Wegezeit zu und von

    diesem auch vergüten.

    Nö. Die Wegezeiten müssen grundsätzlich nicht vergütet werden, außer es ist tarif- bzw. arbeitsvertraglich oder über eine Betriebsvereinbarung anders geregelt.

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  • Ich dachte, dass die Fahrer sich z.B. am Hauptbahnhof oder Konstablerwache sich ablösen, dort eine große Pause machen. Dann braucht man in einem Umlauf keinerlei Personalpausenzeiten berücksichtigen.

    Ein zusätzliches Straßenbahnfahrzeug ist viel teurer. als eine Pausenregelung in einem Pausenraum an der Strecke.

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Ein zusätzliches Straßenbahnfahrzeug ist viel teurer. als eine Pausenregelung in einem Pausenraum an der Strecke.

    nö, das ist in einer ähnlichen Größenordnung.


    Und das Personal ist überhaupt nicht happy, Pausen über 30 Minuten* zu haben, denn die müssen nicht bezahlt werden. (Das war wenigstens so, als ich familiäre Kontakte in den Fahrdienst der VGF hatte. Oder wenigstens noch weiter zurück, als dieser Kontakt auch im gleichen Haushalt stattfand.)


    * : Und die Pausen müssen so sein, dass sie trotz Verspätung dennoch sehr wahrscheinlich länger als 30 Minuten sind.

  • Ich dachte, dass die Fahrer sich z.B. am Hauptbahnhof oder Konstablerwache sich ablösen, dort eine große Pause machen.

    Nö, die 'Pause' besteht i.d.R. aus ca. 10 bis 25 Minuten. Unter 'großer Pause' stell' ich mir was anderes vor.

    Davon abgesehen, gibt es auch massig Dienste, bei denen man nur einen Kurs fährt und somit gar keine zwischenzeitliche Ablöse hat.

    Und was Pausen ab 30 Minuten angeht, trifft baeuchle den Nagel auf den Kopf. Die würden nicht bezahlt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hessen-Yeti ()

  • OK, das Wort "groß" war jetzt sehr ungenau. Ich meinte damit gefühlt eine Pause, die dem Fahrpersonal genug Erholung zwischen zwei Kursen gibt.


    Bezüglich Kosten:

    Der Pausenraum ist doch schon da.


    Aber offensichtlich ist es nun ein Mix aus Pausen im Pausenraum und an der Endstelle. Aber ich wäre auch sehr neugierig, wann nun was gemacht wird.

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Und was Pausen ab 30 Minuten angeht, trifft baeuchle den Nagel auf den Kopf. Die würden nicht bezahlt.

    Korrigier mich bitte, aber werden die kürzeren Wendepausen irgendwann auch nicht mehr oder nicht mehr voll bezahlt? Also doof gesagt, wenn Du eine Linie hast, die 22 Minuten Fahr- und jeweils 8 Minuten Wendezeit hat, kommst Du pro Stunde auf 16 Minuten Wendezeit. Macht bei 8 Stunden Dienst 128 Minuten. Davon werden doch nur die 30 Minuten gesetzliche Pause angerechnet und irgendwelche Anteile des Rests als Arbeitsbereitschaft mit 50(?) Prozent?


    Und Pausen über 30 Minuten müssen ja bei sauberen Grundtakten nicht sein. Da wäre die Pausenzeit jeweils genau 30 Minuten. Dafür kürzere Wendezeiten an den Endstationen, die damit voll bezahlt werden müßten. Aus dem Bauchgefühl heraus würde ich daher sagen, daß sich beide Arbeitszeitmodelle irgendwo ausgleichen und es vermutlich nur historisch gewachsen ist, wie es ein Betrieb handhabt und welche Variante die Fahrerinnen und Fahrer bevorzugen. Soweit ich das für Darmstadt mitbekomme, gab und gibt es hier beide Varianten. Klassischerweise hast Du die 30er-Blockpause (gehabt), nur auf der Linie 3 gab's/gibt's die Wendepause. Und weder die eine noch die andere Lösung scheint große Bauchschmerzen zu verursachen.

  • Korrigier mich bitte, aber werden die kürzeren Wendepausen irgendwann auch nicht mehr oder nicht mehr voll bezahlt? Also doof gesagt, wenn Du eine Linie hast, die 22 Minuten Fahr- und jeweils 8 Minuten Wendezeit hat, kommst Du pro Stunde auf 16 Minuten Wendezeit. Macht bei 8 Stunden Dienst 128 Minuten. Davon werden doch nur die 30 Minuten gesetzliche Pause angerechnet und irgendwelche Anteile des Rests als Arbeitsbereitschaft mit 50(?) Prozent?

    Soweit ich weiß, werden alle Pausen unter 30 Minuten Arbeitsunterbrechung (tatsächliche Zeit) bezahlt. Aber siehe oben für einen Caveat woher und von wann meine Infos stammen.

  • Soweit ich weiß, werden alle Pausen unter 30 Minuten Arbeitsunterbrechung (tatsächliche Zeit) bezahlt. Aber siehe oben für einen Caveat woher und von wann meine Infos stammen.

    Das ist korrekt. Alles bis 29 Minuten zählt nicht als Pause und wird durchbezahlt. Ist meines Wissens eine BV der VGF - in dem Punkt bin ich aber nicht sicher.

  • Und Pausen über 30 Minuten müssen ja bei sauberen Grundtakten nicht sein.

    Wenn die Pausenzeit 30 Minuten tragen soll, dann sollte die Zeit zwischen den Fahrzeugen mehr als 30 Minute betragen.

    Ansonsten hat man im Verspätungsfall einen schönen Domino-effekt, wenn der Zug 30 Minuten später dann die Verspätung des abgegenen Zuges erhält, da der Fahrer seine 30 Minuten Pause machen muss...

  • Wie wird die Pause überhaupt in der Praxis erfasst? Von Theorie her vermute ich mal: Fahrpersonal wird planmäßig abgelöst - Pause - planmäßige Übernahme eines Kurses. Wie ist das bei Verspätungen?

    Einmal editiert, zuletzt von Condor ()

  • Von den geteilten Diensten im 5-Tage-Plan mal abgesehen, haben wir offiziell keine (unbezahlte) Pausen.

    Der Dienstplan wird aber so gestaltet, dass die Wendezeiten und ggf. ÜZs (die Zeit zwischen Abgabe eines Kurses und Übernahme eines anderen) in Summe mindestens der gesetzlichen Pausenzeit entsprechen. Soweit ich weiß, geht die VGF da im Moment noch einen Schritt weiter und nimmt statt der gesetzlichen 1/6 der Gesamtlenkzeit sogar 1/5, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Erfasst wird das nicht explizit. Ist im Linienverkehr (auch bei Bussen) nicht nötig, da der Dienstplan als Nachweis gilt. Das war, als ich noch Bus gefahren bin, nicht anders. Im Reiseverkehr (korrekt: Gelegenheitsverkehr) hatte ich die Tachoscheiben + die Fahrerkarte als Nachweis. Als ich in den Linienverkehr gewechselt bin, musste ich keinen Nachweis mehr führen, weil der Fahrplan und die Dienstpläne als Nachweis ausreichen.


    Bei Störungen, Verspätungen etc. ist die Vorgehensweise die, dass wir, sobald wir damit rechnen, die 'Pausenzeiten' nicht einhalten zu können, die Leitstelle anfunken. Die sorgt dann - je nach Verfügbarkeit - für eine Zwischendurch-Ablösung (z.B. die Bereitschaft übernimmt eine halbe Runde) oder sie stellt uns auch mal irgendwo samt Zug ab, um eine Pause zu machen (z.B. Zoo-Schleife).

    Hier sind wir auch selbst etwas gefragt, darauf zu achten, wenn's eng wird. Gezwungen war ich jedenfalls noch nie, die gesetzlichen Pausen zu unterschreiten. Das funktioniert m.E. sehr gut.

    3 Mal editiert, zuletzt von Hessen-Yeti () aus folgendem Grund: Typos entfernt

  • Dieser Thread leidet massiv an Off-Topic.


    Ich bitte die Moderatoren, auf jeden Fall alle Beiträge zum Thema Pausenregelung und ggf. auch die Beiträge zur Schleife Goldstein, die zu weit vom Straßenbahnkonzept wegführen, in eigene Threads zu verschieben.


    Der Thread ist dauernd in den ungelesenen Beiträgen, aber in meinen Augen mit nichts mehr zum Thema aktuell.

  • Merkwürdig, daß das seit Jahrzehnten in vielen anderen Städten genau so funktioniert. Dann würden die ja alle illegale Pausenregelungen haben, oder?

    Würdest du meinen Beitrag vollständig lesen (oder gleich vollständig zitieren), dann würde Dir auffallen, dass es sich bei meiner Formulierung um ein Soll handelt, welches der Betriebsqualität förderlich ist.


    Rein rechtlich sind natürlich sehr gewagte Konstellationen möglich, u.a. eine Arbeitszeit von 6 Stunden bis zur ersten Pause. Spannend wird das alles im Verspätungsfall und wenn das Fahrpersonal seine Rechte und Pflichten hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes kennt und anwendet...

  • DAS ist der springende Punkt:

    ...nach 4 1/2 Std Lenkzeit...

    Dh, 4 1/2 Std drehende Räder, andere Arbeitstätigkeiten (zBsp Be- und Entladen, Abfahrkontrolle, Standzeiten (vor roten Ampeln, an Hst etc) ) zählen nicht zu den Lenkzeiten, diese sind in der 6 Std Arbeitszeitregelung inbegriffen.

    MfG Streckentrenner

  • Beim Bus ist das so, ja. Bei Schienenfahrzeugen gelten 6 Stunden, weil diese rechtlich als Maschinen und nicht als Straßenfahrzeuge angesehen werden.

    Ist das neu? War das nicht die (unsinnige, aber dennoch) Begründung für den ICE, der unterm Frankfurter Kreuz stehen geblieben ist, anno dazumal? Waren das damals wirklich 6 Stunden? Bin verwirrt.

  • Ist das neu? War das nicht die (unsinnige, aber dennoch) Begründung für den ICE, der unterm Frankfurter Kreuz stehen geblieben ist, anno dazumal? Waren das damals wirklich 6 Stunden? Bin verwirrt.

    Ich denke nicht, dass das neu ist. Ich kenne es zumindest seit 2008 so, als es mir in der Fahrschule erklärt wurde. Und ich kann mir vorstellen, dass diese Regelung noch viel älter ist, da man noch bis in die 70er/80er ohne Autoführerschein Straßenbahnen führen durfte. Die ver.di erklärt das so:

    Während der Bus unter die Fahrpersonalverordnung fällt (eine Lenkzeitunterbrechung muss spätestens vor Erreichen der Viereinhalb-Stunden-Grenze erfolgen), gilt für die Straßenbahn und die U-Bahn ausschließlich das Arbeitszeitgesetz („Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepausen beschäftigt werden.“).

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