Pausen- und Arbeitszeitregelungen [aus: Neues Straßenbahnkonzept für Frankfurt]

  • Ich denke nicht, dass das neu ist. Ich kenne es zumindest seit 2008 so, als es mir in der Fahrschule erklärt wurde. Und ich kann mir vorstellen, dass diese Regelung noch viel älter ist, da man noch bis in die 70er/80er ohne Autoführerschein Straßenbahnen führen durfte. Die ver.di erklärt das so:

    Krass. Danke für die Infos.

  • Vielleicht gibt der einschlägige Tarifvertrag Auskunft;


    Tarifvertrag Nahverkehrsbetrieb (TV_N_Hessen)


    Und darin siehe insbesondere § 22. Was verdi zur Geltung des Arbeitszeitgesetzes schreibt gilt m.W. nur für den Bereich der Eisenbahnen, aber auch da gibts z.B. für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr eine besondere rechtsvO und vor allem auch tarifvertragliche Regelungen. Erschöpfende Antwort gibts hier: DB Schenker. (Ist vielleicht nicht brandaktuell, aber im Grundsatz stimmts noch).

    2 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Spannend wird das alles im Verspätungsfall und wenn das Fahrpersonal seine Rechte und Pflichten hinsichtlich des Arbeitszeitgesetzes kennt und anwendet...

    Nein, spannend wird da gar nichts. Wie gesagt, viele Betriebe arbeiten mit Blockpausen und da die meisten eine Taktfolge haben, die auf 30 hinausläuft (wie z. B. bei den üblichen Takten 5, 6, 7 1/2, 10, 15 automatisch gegeben), müßte es ja ständig irgendwo knarzen. Tut es aber nicht. Im übrigen gleicht sich vieles auch aus. Wer mit einer Minute Verspätung ankommt, hat nur 29 Minuten, dafür freut sich die Kollegin oder der Kollege über 31 Minuten und nächstens ist es andersrum...


    In der Tat wäre zu überlegen, ob wir die Diskussion zu Arbeitszeiten in einen neuen Thread auslagern.

  • Also ich kann euch sagen, dass das Fahrpersonal "kotzen" würde (das von VGF und ICB), wenn dieses eine 30 minütige Blockpause machen müsste. 30 Minuten unbezahlt usw. (wie schon erwähnt).

    Bei Sippel gab es diese.

    Aber der Dienst würde sich ja wegen der Blockpause "verlängern".

  • DAS ist der springende Punkt:

    ...nach 4 1/2 Std Lenkzeit...

    Dh, 4 1/2 Std drehende Räder, andere Arbeitstätigkeiten (zBsp Be- und Entladen, Abfahrkontrolle, Standzeiten (vor roten Ampeln, an Hst etc) ) zählen nicht zu den Lenkzeiten, diese sind in der 6 Std Arbeitszeitregelung inbegriffen.

    Einspruch!
    Lenkzeit heißt ich sitze hinterm Lenkrad. Ob ich davon eine Stunde an roten Ampeln verbummele oder Abfahrbereit an Haltestellen ist vollkommen egal. Trotzdem ist nach 4,5 Stunden Schicht im Schacht. Was nicht als Lenkzeit zählt sind planmäßige Standzeiten an Haltestellen, diese gelten allerdings als Arbeitszeit (diese müssen aber sowohl im Fahrplan stehen als auch tatsächlich stattgefunden haben!). Sind diese länger als 10 Minuten gelten sie als unbezahlte Pause, aber nur, wenn ich das Fahrzeug auch tatsächlich unbeaufsichtigt lassen kann.

    Summieren sich diese Pausen in 5,25 Stunden auf mindestens 45 Minuten gilt die Pause als abgegolten und man darf nach dem Schema die weitere Zeit fahren, wenn nicht wird bei erreichen der 4,5 Stunden Lenkzeit eine 30 Minütige Pause fällig, die nicht unterbrochen werden darf.


    Der 55er war da ein klassisches Beispiel für eine Runde Ausfall. 6 Minuten in Sindlingen Friedhof sind gar keine Pause, 11 Minuten in Rödelheim bei 80 Minuten Umlauf entsprachen Arsch auf Kante der damals noch möglichen 1/8 Regelung. Ist auch nur eine Pause in Rödelheim ausgefallen (Ankunft mehr als 2 Minuten zu spät - also eigentlich immer) ist der Bus dann im schönsten Berufsverkehr eine halbe Runde stehen geblieben. Diese Dienste hab ich dann lustigerweise nicht mehr zugeteilt bekommen...

    "Du mußt aber weiterfahren!" hab ich da anfangs häufiger gehört. Da meinte ich dann einmal: "Meine Lenkzeit läuft in 90 Minuten ab. Du hast bis dahin Zeit mir diese Anweisung schriftlich auf das Fahrzeug zu bringen - aber ich erinnere daran: In Höchst am Bahnhof stehen ein paar schöne Bäume neben der Straße."

    So blöd war dann leider(?) keiner...

    "Der Mensch, der so ehrbar im Einzelnen, aber so miserabel im Ganzen ist."
    Johann Wolfgang von Goethe

    2 Mal editiert, zuletzt von sethaphopes ()

  • Nein, spannend wird da gar nichts. Wie gesagt, viele Betriebe arbeiten mit Blockpausen und da die meisten eine Taktfolge haben, die auf 30 hinausläuft (wie z. B. bei den üblichen Takten 5, 6, 7 1/2, 10, 15 automatisch gegeben), müßte es ja ständig irgendwo knarzen. Tut es aber nicht. Im übrigen gleicht sich vieles auch aus. Wer mit einer Minute Verspätung ankommt, hat nur 29 Minuten, dafür freut sich die Kollegin oder der Kollege über 31 Minuten und nächstens ist es andersrum...


    Das Arbeitszeitgesetzt spricht allerdings eindeutig von einer Pause von 30 Minuten. Demzufolge reicht eine Pause von 29 Minuten leider nicht aus*.

    Es mag sein, dass es Mitarbeiter gibt die dennoch das Fahrzeug auch nach 28 oder 29 Minuten wieder übernehmen, korrekt ist dies allerdings nicht.


    *Es sei denn, die Pause kann auch in zwei 15 Minuten Blöcke geteilt werden.